Eckdatenbeschluss zum Haushalt 2024
Beschluss:
1. Das Defizit im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2024 wird auf 5.731.100 Euro festgesetzt.
2. Die maximale Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2024 wird nicht beschränkt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Baukosten für die im Haushaltsplan 2023 priorisierten Maßnahmen zu ermitteln und im Haushaltsplanentwurf 2024 darzustellen.
3. Nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu entwickeln, die zu einer Reduzierung des jährlichen Fehlbedarfsführen.
Protokoll:
Herr Sorge verweist auf die Vorlage, welche Herr Schobert ausführlich erläutert.
Es schließt sich eine kurze Diskussion an, in der gebeten wird, die Definition des Eckdatenbeschlusses mit in das Protokoll aufzunehmen.
Herr Winkelmann stellt daraufhin den Antrag, die Aufwendungen im Produkt 5611 von 300.000 Euro auf 340.000 Euro zu erhöhen.
Protokollnotiz:
Ein Eckdatenbeschluss ist neben den strategischen Zielen ein weiteres Instrument für die Aufstellung des Haushaltsplanes und stellt zudem auch ein finanzielles Ziel dar. Er soll bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für die Verwaltung die Richtlinie für den Gesamthaushalt, aber auch für die Teilhaushalte oder gebildeten Budgets sein.
Herr Sorge lässt dann für den Änderungsantrag abstimmen.
Der FA stimmt sodann mit 5 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme sowie 4 Enthaltungen dem Änderungsantrag zu.
Der Vorsitzende lässt sodann einzeln über den Empfehlungsbeschluss abstimmen. Dabei ergeben sich folgende Ergebnisse:
zu 1: 9 JA-Stimmen und 1 Enthaltung
zu 2: Einstimmig
zu 3: Einstimmig
Der FA fasst somit- mit den o.a. Änderungen - folgenden Empfehlungs-
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