Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, Teilhaushalt 52 - Bereich Umweltschutz
Protokoll:
Herr Winkelmann verweist auf die Vorlage.
Er bemängelt zur Kurzbeschreibung des Produktes 5111, dass das Wort „Klimaschutz“ in dieser überhaupt nicht benannt wird. Frau Wendt ergänzt, dass sie die freiwilligen Leistungen im Hinblick auf den Umweltschutz ebenfalls gern in der Kurzbeschreibung zum Produkt 5611 aufgenommen sehen würde.
Herr Lickfett vermisst im Produkt 5611 eine Erläuterung zum Gesamtansatz. Er möchte wissen, wo sich die Beträge aus dem Ansatz von 189.400,00 Euro (neben der Neuanlage insektenfreundlicher Grünflächen in Höhe von 50.000,00 Euro) wiederfinden würde.
Herr Moshagen empfindet es darüber hinaus als verwirrend, dass sich die Anlagen insektenfreundlicher Grünflächen sowohl hier als auch im Produkt 5511 (Grünflächen) und im Produkt 5531 (Friedhofswesen) mit unterschiedlichen Ansätzen wiederfinden.
Herr Winkelmann fragt, wo sich die 40.000,00 Euro befinden, um die man den Eckdatenbeschluss hinsichtlich der Wiederaufnahme ökologischer Förderung erhöht habe.
Herr Otto sagt hier eine Überprüfung zu und erläutert, dass der Ansatz notfalls in der Veränderungsliste berücksichtigt werden muss.
Herr Fox erinnert an die Vorlage zur kommunalen Wärmeplanung in Helmstedt. Er möchte wissen, welche Aufwendungen dafür in diesem Haushalt zu finden seien.
Herr Otto erwidert, dass es zumindest seit kurzem Klarheit hinsichtlich der Gesetzesvorgabe des Bundes gäbe, dass zum 01.01.2024 wirksam werden soll. Daraufhin müsste bis zum Ende kommenden Jahres eine Wärmebedarfsplanung durchgeführt werden. Ob dafür Landesmittel eingesetzt werden können, ist derzeit nicht einzuschätzen. Man werde die Entwicklung aber sehr sorgfältig beobachten.
Herr Lickfett geht auf die Kennzahlen für die städtischen Energieverbräuche von Strom und Wärme aus, die eine jeweilige Absenkung von 2,5 % ausweisen. Er möchte wissen, ob dies einen belastbaren Hintergrund hätte.
Weiterhin weist er darauf hin, dass die gesetzlichen Grundlagen für Windradbetreiber so ausgestaltet seien, dass diese eine Akzeptanzlinie von 0,2 Cent pro Kilowattstunde auskehren sollen. Dies sei bei Windrädern im Stadtgebiet eine Summe von 200.000 – 300.000,00 Euro. Dies habe er jedoch nicht gefunden. Er möchte wissen, ob dies verweigert oder nicht beantragt worden sei.
Herr Otto erklärt zunächst, dass es sich bei den Kennzahlen von 2,5 % um Erfahrungswerte handele.
Hinsichtlich der Windräder erwidert er, dass es noch keine gesetzliche, verbindliche Vorgabe gäbe, wie eine kommunale Beteiligung erfolgen soll.
Herr Winkelmann stellt fest, dass er persönlich Probleme habe, dem Haushalt zuzustimmen, da wesentliche Aussagen noch ungeklärt seien.
Die Mitglieder des AUK stimmen überein, dass der Tagesordnungspunkt als beraten gilt. Er soll im Finanzausschuss abschließend behandelt werden.
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