Schriftliche Anfrage von Frau Engelke vom 07.01.2015 zum Thema Entschuldungshilfe
Protokoll:
Frau Engelke hat mit Schreiben von 07.01.2015 folgende Anfrage gestellt: In Niedersachsen wurden eine Reihe von sogenannten Zukunftsverträgen vom Land Niedersachsen unterzeichnet. Die betreffenden Kommunen werden maßgebliche Entschuldungshilfen vom Land erhalten. Die Samtgemeinde Lehre bekommt beispielweise eine Entschuldungshilfe von ca. 12 Millionen Euro. Der Schuldenstand von Lehre wird damit auf rund 36 % fallen.
Nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz (NFAG) sind Zukunftsverträge in Verbindung mit einer Fusion mit einer anderen Gebietskörperschaft oder auch ohne Fusion möglich. Die Möglichkeit einer Entschuldung ohne Fusion mit einer anderen Kommune wurde im Rat der Stadt jedoch nicht behandelt. Dazu stellen sich Fragen:
1. Warum wurde von der Verwaltung der Stadt Helmstedt kein Konzept zur Erlangung einer Entschuldungshilfe ohne Fusion erarbeitet? 2. Hätten nicht vorsorglich beide Versionen des Zukunftsvertrages beim Land beantragt werden müssen und warum wurden im Rat nicht beide Möglichkeiten behandelt? 3. Wer trägt die Verantwortung dafür, dass dem Rat der Stadt Helmstedt nicht beide Möglichkeiten der Entschuldung vorgelegt wurden? 4. Ist der Verwaltung bewusst, dass die fehlende Behandlung des Zukunftsvertrages bzw. der Entschuldungshilfe ohne Fusion beim aktuell anzunehmenden Scheitern der Fusion mit der Samtgemeinde Nord- Elm zu faktischen Verlusten in zweistelliger Millionenhöhe führt?
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Entgegen den Ausführungen von Frau Engelke wurde neben der Entschuldungshilfe im Falle einer Fusion auch fristwahrend am 19.03.2013 ein Antrag auf eine Entschuldungshilfe für eine Eigenentschuldung beim Land Niedersachsen gestellt. Ein entsprechender Ratsbeschluss wurde am 14.03.2013 gefasst (siehe Vorlage 024/2013 Ziffer 3 des Beschlusses).
Die Gewährung einer Entschuldungshilfe ohne eine Fusion mit anderen Gemeinden unterlag jedoch der Bedingung, dass ab dem Jahr der Auszahlung der Hilfe nachhaltig ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt wird. Bei der Höhe der Entschuldungshilfe hätte es keinen Unterschied zur Fusion gegeben, da sie nur abhängig von der Höhe der Liquiditätskredite per 31.12.2009 ist. Es ist daher auch für diesen Fall von einer Entschuldungshilfe von ca. 9 Mio. €, somit weniger als bei der Gemeinde Lehre, auszugehen.
Bei derzeitigen Zinssätzen hätte dies den städtischen Haushalt lediglich mit einem Betrag von unter 100.000 € entlastet. Bekanntermaßen liegt das strukturelle Defizit der Stadt Helmstedt jedoch bei 2 bis 3 Mio. €.
Die wesentlichen Verbesserungen für den städtischen Haushalt im Falle der Fusion mit der Samtgemeinde Nord-Elm resultieren jedoch aus Faktoren, die nur im Falle einer Fusion und keinesfalls bei einer Eigenentschuldung eintreten können bzw. werden. Dies sind z. B. die erhöhten Schlüsselzuweisungen, die sich aufgrund der Einwohnerveredelung ergeben (unter Berücksichtigung der Kreisumlage und einer Sonderbedarfszuweisung des Landkreises rd. 750.000 €), ein Mehraufkommen bei den Konzessionsabgaben, da die Einwohnerzahl über 25.000 betragen würde (rd. 180.000 €) sowie Personaleinsparungen, die sich aus den Synergieeffekten einer Zusammenlegung von zwei Verwaltungen ergeben würden ( für 2019 kalkuliert mit rd. 520.000 €).
Im Falle einer Eigenentschuldung hätten diese Beträge durch weitere Haushaltssicherungsmaßnahmen ausgeglichen werden müssen. Dies ist aus unserer Sicht nicht möglich. Das Einstellen sämtlicher freiwilliger Leistungen (siehe Anlage 5 zum Haushaltssicherungskonzept) wäre für einen Haushaltsausgleich nicht ausreichend gewesen, wobei ein Abbau der darin enthaltenen Personalkosten ohnehin nur mittelfristig bis langfristig möglich ist. Eine Eigenentschuldung hätte für die Stadt Helmstedt nur im Zusammenhang mit der Bildung eines Gemeindeverbandes Helmstedt - Wolfsburg und einer erheblichen Absenkung der Kreisumlage Aussicht auf Erfolg gehabt (siehe Ausführungen in der Vorlage 024/ 2013).
Keinesfalls kann aus unserer Sicht eine Fusion mit der Samtgemeinde Nord - Elm zum gegenwärtigen Zeitpunkt als gescheitert betrachtet werden. Die fusionswilligen Gemeinden der Samtgemeinde und die Stadt Helmstedt haben beim Land die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Gebietsänderung beantragt. Das weitere Verfahren bleibt nunmehr abzuwarten.
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