Anpassung der Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten
Protokoll:
Herr Wolter verweist auf die Vorlage.
Herr Schobert führt aus, dass man hier drei verschiedene Sachverhalte bewerten müsse.
Zunächst schreibe das Nds. Kindertagesstättengesetz demnächst vor, dass ab dem 1. Kind, das in Randzeiten betreut werden, zwei Betreuerinnen anwesend sein müssen. Diese Forderung stelle eine Verdoppelung des Personals dar, dessen damit verursachte Kosten aber seitens des Landes bzw. des Landkreises nicht gedeckt werden. Man schlage daher bei der Berechnung der Nutzung ebenfalls eine Verdoppelung der Kosten vor.
Weiterhin sei die Erhöhung der Entgelte für Gut- und Besserverdienende im Bereich der Krippen von Bedeutung. Hier schlage man eine Erhöhung des Höchstsatzes vor, weil auch hier der Einsatz einer 3. Betreuungskraft gesetzlich vorgeschrieben sei. Die Kostenerstattung des Landes sei auch hier nicht vollumfänglich. U.a. werde sich auch die Frage der Vertretungskräfte finanziell negativ auf die Stadt auswirken. Diese werden vom Land nicht bezuschusst, weil man offenbar nicht von Krankheitsfällen ausgehe. Generell müsse man die generell gestiegenen Kosten berücksichtigen. Finanzschwache Familien seien hiervon aber nicht betroffen. Herr Schobert geht in Bezug auf die Krippen auf Vergleichswerte im Landkreis Helmstedt ein. Hier lägen die Städte Helmstedt und Schöningen sehr weit unten. Spitzenreiter sei die Samtgemeinde Nord-Elm mit 550,00 Euro, die Stadt Helmstedt läge bei 297,00 Euro, Grasleben bei 543,00 Euro, Lehre bei 496,00 Euro, Stadt Königslutter bei 338,00 Euro. Letztere diskutiere derzeit auch über eine Erhöhung.
Der dritte Punkt beträfe die Hortbetreuung. Der Landkreis Helmstedt steige sukzessive aus der Finanzierung der Hortbetreuung aus. Im Jahre 2026 werde es keine finanzielle Beteiligung seitens des Landkreises mehr geben. Auch hier gäbe es entsprechende Anträge, dass die Stadt Helmstedt die Hortbetreuung aufgeben solle. Er weist darauf hin, dass man im nächsten Haushaltsjahr mindestens ein Minus von 7,4 Mio. Euro erwarte. Dies bedeute, dass man sich ab dem nächsten Jahr das Geld "von der Bank hole" und entsprechende Zinsen zahlen müsse. Die Schuldenlast werde zukünftig erheblich steigen.
Herr Cohn werde der Beschlussvorlage zustimmen, da die Stadt nicht die Schuld an der Situation trage. Er möchte aber dennoch seinen Unmut darüber äußern, dass der Gesetzgeber mehr Personal fordere, aber dafür nichts zur Verfügung stelle. Es sei nicht nachzuvollziehen, das die Städte und Gemeinden dermaßen im Stich gelassen werden.
Frau Stein sei schockiert darüber, dass sie in einer Ortsratssitzung über drei Gebührenerhöungen beschließen solle. Man mute den Bürgern damit erneut finanzielle Einbußen zu. Nach ihren Informationen sei die angesprochene dritte Kraft bereits seit Juli 2021 Gesetzesvorgabe. Diese sei daher kein neues Argument, dass für die Gebührenerhöhung sprechen würde. Was man in drei Jahre nicht erhöht habe, könne man dem Bürger nunmehr nicht in geballter Form auflasten.
Die Erhöhung der Gebühren für die Betreuung in Randzeiten entspreche einer Steigerung von 100 Prozent. Rechne man die 28,00 Euro auf die einzelnen Tage um, müsse man dennoch zu dem Schluss kommen, dass dies für alle Betroffenen erschwinglich sei.
Hinsichtlich der Erhöhung der Krippengebühren handele es sich laut Vorlage um 137 Zahlungsfälle. Davon würde in 76 Fällen der Höchstsatz gezahlt. Ihr würden diese Zahlen als sehr gering erscheinen. Der Vergleich mit den angrenzenden Kommunen ziehe ihrer Meinung nach nicht, da es sich um Kommunen handele, die zum Speckgürtel der angrenzenden großen Städte gehören würden. Sie gehe davon aus, dass die genannten Kommunen finanziell besser gestellt seien als dies hier der Fall wäre.
Frau Stein möchte auf der Grundlage der Erhöhung der Entgelte für Kindertagesstätten wissen, wie viele Krippenplätze es insgesamt in Helmstedt gäbe und wie viele davon in konkreten Zahlen von den Eltern bezahlt werden und wie viele (sozial schwache Familien) von anderer Seite bezuschusst werden.
Herr Schobert sagt eine schriftliche Beantwortung des Fachbereichs zu.
Weiterhin sei nicht deutlich ersichtlich, ob es sich bei der Berechnungsgrundlage um das Brutto- oder Nettogehalt der Betroffenen handele.
Ihr sei klar, dass man den Rotstift ansetzen müsse, aber nicht bei Kindern und Familie. Deshalb könne sie dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Herr Schobert erwidert, dass man nicht in jedem Jahr darüber diskutieren könne, dass man sich vor Erhöhungen scheue, weil ohnehin alles teurer werde. Die Schere zwischen beiden Seiten würde dadurch nur noch größer werden. Man könne zwar die Augen vor dieser Entwicklung verschließen, dies würde uns jedoch dahin treiben, dass man in etwa 8 Jahren in der Situation sei, dass man nicht mehr handlungsfähig wäre. Dann läge man bei einer Verschuldung von ca. 50 Millionen Euro, was zu einer Zwangsverwaltung führen würde. Dies würde dann den Verzicht auf sämtliche freiwillige Leistungen mit sich führen.
Nach ausführlicher Diskussion wird der Beschlussvorschlag sodann mit 2 JA-Stimmen und 6 NEIN-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
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