Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Offleben

Mittwoch, 30. August 2023 , 17:30 Uhr
Ehemalige Schule im Ortsteil Reinsdorf



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister Herr Wolter begrüßt die Anwesenden und eröffnet die öffentliche Sitzung des Ortsrates Offleben um 18.03 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Wolter stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Offleben fest. 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Wolter erklärt, dass der TOP 11 verwaltungsseitig nachgemeldet wurde. 

Nachdem die Verwaltung und die Ortsratsmitglieder keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Wolter die Tagesordnung fest. 

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.05.2023

Protokoll:

Der Ortsrat Offleben genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Offleben vom 10.05.2023.

 
TOP 6 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.06.2023

Protokoll:

Der Ortsrat Offleben genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Offleben vom 14.06.2023.

 
TOP 7 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Die Mitglieder des Ortsrates Offleben fassen sodann einstimmig folgenden

Beschluss:

Die Ortsratsmittel werden folgendermaßen verwendet:

  • Gemeindebrief: 200,00 Euro
  • Jubiläumsveranstaltungen: 200,00 Euro
  • Adventskalender: 300,00 Euro
  • Begehung Kita und Schule mit anschl. Essen im Atrium: 200,00 Euro

 
TOP 8 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 (aus Gesamthaushalt) - Ortsrat Offleben

Beschluss:

Der Ortsrat Offleben stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Herr Wolter verweist auf die schriftlich vorliegende Vorlage.

Die stellvertretende Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung, Frau Hoppe, führt anschließend die einzelnen Ansätze und Positionen des Haushaltes, die den Ortsteil Offleben betreffen, aus und bittet gleichzeitig bei Nachfragen um entsprechende Meldungen.

Herr Wolter möchte wissen, ob der Ansatz von 25.000,00 Euro für die Umrüstung der Beleuchtung auf LED im großen Saal des Dorfgemeinschaftshauses auch die Ballschutzsicherungen beinhalte.

Herr Bode erklärt, dass aus bautechnischer Sicht lediglich die Beleuchtungseinrichtungen selbst ausgetauscht werden. Im Hinblick auf den dort stattfindenden Ballsport sei die Sicherung der Beleuchtungsanlagen wie zuvor auch nach der Umrüstung gegeben.

Sodann fassen die Mitglieder des Ortsrates Offleben einstimmig folgenden 


TOP 9 Anpassung der Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten

Protokoll:

Herr Wolter verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert führt aus, dass man hier drei verschiedene Sachverhalte bewerten müsse.

Zunächst schreibe das Nds. Kindertagesstättengesetz demnächst vor, dass ab dem 1. Kind, das in Randzeiten betreut werden, zwei Betreuerinnen anwesend sein müssen. Diese Forderung stelle eine Verdoppelung des Personals dar, dessen damit verursachte Kosten aber seitens des Landes bzw. des Landkreises nicht gedeckt werden. Man schlage daher bei der Berechnung der Nutzung ebenfalls eine Verdoppelung der Kosten vor.

Weiterhin sei die Erhöhung der Entgelte für Gut- und Besserverdienende im Bereich der Krippen von Bedeutung. Hier schlage man eine Erhöhung des Höchstsatzes vor, weil auch hier der Einsatz einer 3. Betreuungskraft gesetzlich vorgeschrieben sei.  Die Kostenerstattung des Landes sei auch hier nicht vollumfänglich. U.a. werde sich auch die Frage der Vertretungskräfte finanziell negativ auf die Stadt auswirken. Diese werden vom Land nicht bezuschusst, weil man offenbar nicht von Krankheitsfällen ausgehe. Generell müsse man die generell gestiegenen Kosten berücksichtigen. Finanzschwache Familien seien hiervon aber nicht betroffen. Herr Schobert geht in Bezug auf die Krippen auf Vergleichswerte im Landkreis Helmstedt ein. Hier lägen die Städte Helmstedt und Schöningen sehr weit unten. Spitzenreiter sei die Samtgemeinde Nord-Elm mit 550,00 Euro, die Stadt Helmstedt läge bei 297,00 Euro, Grasleben bei 543,00 Euro, Lehre bei 496,00 Euro, Stadt Königslutter bei 338,00 Euro. Letztere diskutiere derzeit auch über eine Erhöhung.

Der dritte Punkt beträfe die Hortbetreuung. Der Landkreis Helmstedt steige sukzessive aus der Finanzierung der Hortbetreuung aus. Im Jahre 2026 werde es keine finanzielle Beteiligung seitens des Landkreises mehr geben. Auch hier gäbe es entsprechende Anträge, dass die Stadt Helmstedt die Hortbetreuung aufgeben solle. Er weist darauf hin, dass man im nächsten Haushaltsjahr mindestens ein Minus von 7,4 Mio. Euro erwarte. Dies bedeute, dass man sich ab dem nächsten Jahr das Geld "von der Bank hole" und entsprechende Zinsen zahlen müsse. Die Schuldenlast werde zukünftig erheblich steigen.

Herr Cohn werde der Beschlussvorlage zustimmen, da die Stadt nicht die Schuld an der Situation trage. Er möchte aber dennoch seinen Unmut darüber äußern, dass der Gesetzgeber mehr Personal fordere, aber dafür nichts zur Verfügung stelle. Es sei nicht nachzuvollziehen, das die Städte und Gemeinden dermaßen im Stich gelassen werden.

Frau Stein sei schockiert darüber, dass sie in einer Ortsratssitzung über drei Gebührenerhöungen beschließen solle. Man mute den Bürgern damit erneut finanzielle Einbußen zu. Nach ihren Informationen sei die angesprochene dritte Kraft bereits seit Juli 2021 Gesetzesvorgabe. Diese sei daher kein neues Argument, dass für die Gebührenerhöhung sprechen würde. Was man in drei Jahre nicht erhöht habe, könne man dem Bürger nunmehr nicht in geballter Form auflasten.

Die Erhöhung der Gebühren für die Betreuung in Randzeiten entspreche einer Steigerung von 100 Prozent. Rechne man die 28,00 Euro auf die einzelnen Tage um, müsse man dennoch zu dem Schluss kommen, dass dies für alle Betroffenen erschwinglich sei.

Hinsichtlich der Erhöhung der Krippengebühren handele es sich laut Vorlage um 137 Zahlungsfälle. Davon würde in 76 Fällen der Höchstsatz gezahlt. Ihr würden diese Zahlen als sehr gering erscheinen. Der Vergleich mit den angrenzenden Kommunen ziehe ihrer Meinung nach nicht, da es sich um Kommunen handele, die zum Speckgürtel der angrenzenden großen Städte gehören würden. Sie gehe davon aus, dass die genannten Kommunen finanziell besser gestellt seien als dies hier der Fall wäre.

Frau Stein möchte auf der Grundlage der Erhöhung der Entgelte für Kindertagesstätten wissen, wie viele Krippenplätze es insgesamt in Helmstedt gäbe und wie viele davon in konkreten Zahlen von den Eltern bezahlt werden und wie viele (sozial schwache Familien) von anderer Seite bezuschusst werden.

Herr Schobert sagt eine schriftliche Beantwortung des Fachbereichs zu.

Weiterhin sei nicht deutlich ersichtlich, ob es sich bei der Berechnungsgrundlage um das Brutto- oder Nettogehalt der Betroffenen handele.

Ihr sei klar, dass man den Rotstift ansetzen müsse, aber nicht bei Kindern und Familie. Deshalb könne sie dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Herr Schobert erwidert, dass man nicht in jedem Jahr darüber diskutieren könne, dass man sich vor Erhöhungen scheue, weil ohnehin alles teurer werde. Die Schere zwischen beiden Seiten würde dadurch nur noch größer werden. Man könne zwar die Augen vor dieser Entwicklung verschließen, dies würde uns jedoch dahin treiben, dass man in etwa 8 Jahren in der Situation sei, dass man nicht mehr handlungsfähig wäre. Dann läge man bei einer Verschuldung von ca. 50 Millionen Euro, was zu einer Zwangsverwaltung führen würde. Dies würde dann den Verzicht auf sämtliche freiwillige Leistungen mit sich führen.  

Nach ausführlicher Diskussion wird der Beschlussvorschlag sodann mit 2 JA-Stimmen und 6 NEIN-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 10 Jeweils 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf

Beschluss:

a) Die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben mit Reinsdorf wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2024 in Kraft.

b) Die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben mit Reinsdorf wird in der als Anlage 2 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2024in Kraft.

Die Änderungssatzungen waren der Beschlussvorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.



Protokoll:

Herr Wolter verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert führt aus, dass die Hauptteile der textlichen Änderung die Ortschaft Offleben beträfen. Vom Gesetzgeber her habe man jährlich die Aufgabe, Gebühren dahin gehend zu überprüfen, ob zu viele oder zu wenig Gebühren bezahlt werden. Im Bereich des Friedhofwesens habe man eine besondere Herausforderung, da Friedhofsgebühren kostendeckend sein müssen. Die Situation sei hier so, dass Städte und Gemeinden argumentieren würden, dass Friedhöfe aufgrund ihres besonderen Charakters auch einen Erholungswert hätten und daraufhin ein allgemeines Interesse an den Friedhöfen bestehe. Aus diesem Grunde würden 10 Prozent der 100 Prozent Gebühren in Abzug gebracht, so dass insgesamt nur 90 % der Gebühren umgelegt werden müssen.

Sodann fassen die Mitglieder des Ortsrates Offleben einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 11 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung; Anpassung der Gebührenhöhe für die einzelnen Reinigungsklassen ab 01.01.2024

Beschluss:

Die 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Die Änderungssatzung war der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.



Protokoll:

Herr Wolter verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert erläutert, dass auch in diesem Falle die Ausführungen wie bei der Friedhofssatzung gelten. Hier allerdings mit dem Unterschied, dass keine 90 %, sondern 100 % der Gebühren umgesetzt werden müssen.

Sodann fassen die Mitglieder des Ortsrates Offleben einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 12 Bekanntgaben

Protokoll:

Herr Schobert gibt bekannt, dass der Ortsbürgermeister der Verwaltung mitgeteilt habe, dass eine in Offleben wohnhafte Person ihr Interesse bekundet hätte, als Reinigungskraft in Offleben und Reinsdorf zu arbeiten. Man habe ihr daraufhin angeboten, das Feuerwehrgerätehaus in Offleben zu reinigen. Dieses Angebot habe sie angenommen, so dass man nunmehr eine Reinigungskraft aus dem Dorf gefunden hätte. Die Stellen für Barmke und Büddenstedt seien noch vakant, dort würde man derzeit erneut ausschreiben.

Herr Wolter gibt bekannt, dass am 02.09. im großen Saal in Offleben das Oktoberfest gefeiert werde.

Weiterhin teilt er mit, dass es einen Beschluss des Ortsrates hinsichtlich der Sauna gäbe. Er sei einige Male darauf angesprochen worden. Da die anfallenden Kosten nicht kalkulierbar seien, werde man die Sauna in diesem Jahr nicht mehr eröffnen. Darüber hinaus gäbe es Bedenken, weil es nur einen Zugang zu der Sauna gibt und im Notfall keine Gewähr für die Sicherheit der Saunagäste geleistet werden könne. 

 
TOP 13 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Herr Wolter teilt mit, dass man zur Attraktivitätssteigerung des Atriums eine Sitzgruppe angeschafft habe. Aufgrund des guten Zuspruchs habe man sich daraufhin zur Anschaffung einer 2. Sitzgruppe entschlossen. Herr Janosch hatte Bedenken hinsichtlich der Nutzung und der Sicherheitsaspekte geäußert. Daraufhin wurde vom Fachbereich 55 ein Techniker abgestellt, der eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt hat. Durch die abgerundeten Ecken gäbe es keine Verletzungsgefahr. Auch die Belastbarkeit der Bohlen stelle aufgrund der Stärke keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar.

Weiterhin teilt er mit, dass die Stadt in die Erneuerung der Laufbahn des TSV Offleben investiert habe. Er habe eine Ortsbesichtigung durchgeführt und sei mit der Ausführung zufrieden. Herr Bode ergänzt dazu, dass die Begründung für die Erneuerung der Laufbahn darin bestehe, dass hier eine Grundschule bestehe, die dort Bundesjugendspiele veranstalte. Ansonsten wäre dies eine Aufgabe des entsprechenden Sportvereins.

Des Weiteren teilt Herr Wolter mit, dass am 15.09. um 17.00 Uhr ein Weinfest im Atrium stattfinden wird. Das 4. Weinfest wurde von Samstag auf Freitag vorgezogen, da Herr Lickfett am gleichen Wochenende sein Reitturnier veranstaltet.

Schließlich geht er auf die Standortsuche von Sirenen ein. Hier sei Herr Kemmer vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung auf ihn zugekommen. Zunächst habe man sich auf eine Sirene im Volkspark verständigt. Da Herr Kemmer ihn jedoch dahin gehend aufgeklärt habe, dass es nicht nur um Signale, sondern auch um Durchsagen in aktuellen Lagen ginge, müsse man in Offleben zwei Standorte benennen. Daraufhin habe man sich auf die Standorte Wiesenweg und Alversdorfer Straße geeinigt. 

 
TOP 14 Beantwortung von Anfragen zu vorigen Sitzungen

Protokoll:

Beantwortungen von Anfragen aus vorigen Sitzungen liegen nicht vor. Diese sind zwischenzeitlich alle schriftlich beantwortet und im RIS veröffentlicht worden. 

 
TOP 15 Anfragen

Protokoll:

Frau Stein weist darauf hin, dass das ehemalige Feuerwehrgerätehaus in Reinsdorf vermietet werden soll. Sie möchte wissen, wie der hier der aktuelle Sachstand sei.

Herr Bode antwortet, dass der Vertrag beiden Vertragsparteien vorliegen würde. Beide seien mit den Bedingungen einverstanden. Der ausführende Fachbereich 52 sei jedoch der Auffassung, dass ein Nutzungsänderungsantrag zu stellen sei. Dieser sei zwischenzeitlich auch gestellt und befindet sich derzeit in der Bearbeitung.

 
TOP 16 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder zu stellen. Hiervon wird in einem Fall zu den Themen "Reinigung des Mehrzweckraumes", "Schlechte Zustände der Grundstücke Alte Dorfstr. 11 und Amselweg 7", "Abgesackte Bordsteine Fasanenweg 2 und Amselweg 1" sowie "Gefahr durch hohe Bäume auf dem Grundstück Alte Dorfstr. 1"  Gebrauch gemacht.

Der Ortsbürgermeister Herr Wolter beendet den öffentlichen Teil und schließt die Sitzung des Ortsrates Offleben um 19.20 Uhr.

 

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