TOP 1
|
Eröffnung der Sitzung
Protokoll:
Nachdem die Zuhörer eingetreten sind, eröffnet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
|
|
TOP 2
|
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Protokoll:
Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.
|
|
TOP 3
|
Feststellung der Tagesordnung
Protokoll:
Nachdem von der Verwaltung und von den Ortsratsmitgliedern keine Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetragen werden, stellt der Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.
|
|
TOP 4
|
Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird vorerst kein Gebrauch gemacht.
|
|
TOP 5
|
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.05.2023
Protokoll:
Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls über die Sitzung am 03.05.2023.
|
|
TOP 6
|
Vergabe von Ortsratsmitteln
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister erklärt, dass keine Anträge auf Bezuschussung aus Ortsratsmitteln eingegangen seien und daher in dieser Sitzung auch keine Ortsratsmittel vergeben werden.
|
|
TOP 7
|
Sachstand Fahrzeug-Zelt neben Feuerwehr
Protokoll:
Herr Otto berichtet, dass er am Folgetag dieser Sitzung gemeinsam mit den zuständigen Fachbereichen, dem Ortsbrandmeister oder Stellvertreter sowie der Anwohnerin des nebenliegenden Grundstücks einen Ortstermin vornehmen werde und festlegen wolle, dass das Zelt - eine Leichtbauhalle - direkt an die Grenze, in Verlängerung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus gestellt werden solle. Sollte die Anwohnerin vor Ort doch noch äußern, dass sie nicht bereit sei, für eine Übergangszeit eine entsprechende Baulast zu bewilligen, würde die Leichtbauhalle mit dem notwendigen 3-Meter-Abstand zur Grenze in gleiche Richtung errichtet werden. Er entschuldigt sich anschließend über den verspäteten Ortstermin und äußert, dass er von der nötigen und eindeutigen Zustimmung der Nachbarin ausgehe, so dass eine Umsetzung dann auch kurzfristig vollzogen werden könne.
|
|
TOP 8
|
Anpassung der Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto eingehend erläutert.
Herr Clemens Schünemann äußert, dass er sich mit dieser Vorlage nicht anfreunden könne. Unter der Ziffer 1 der Vorlage werde über eine Verdopplung der Kosten für Randzeitenbetreuung gesprochen, die annehmender weise überwiegend bei Berufstätigen anfallen. Er fragt an, wie die Entgelte dann bei einer alleinerziehenden Person berechnet werden, die finanziell gerade so über die Runden käme und die sich die doppelten Kita-Gebühren nicht leisten könne. Gleiches führt er auch zur Ziffer 2 der Vorlage für die Krippenplätze aus. Mit der Erhöhung werde ein Aufweichen der Grenzen vorgenommen, indem sie höher gesetzt werden. Dadurch werden Eltern bestraft, die beide berufstätig seien und evtl. gerade ihr Eigenheim finanzieren. Bei den hohen Kosten und den steigenden Zinsen sei das contra produktiv für die Familie.
Frau Kamrath äußert namens der CDU-Ortsratsfraktion, dass auch Ihre Fraktion sich mit der Vorlage auseinandergesetzt habe. Für die Zuhörer erläutert sie die beabsichtigten Erhöhungen, indem sich die maximalen Gebühren z.B. bei einem Ganztags-Krippenplatz von 297 Euro auf 500 Euro erhöhen. Dazu führt sie aus, dass jede Familie ihre Ausgaben nach dem zur Verfügung stehenden Einnahmen kalkuliere und dementsprechend auch ein gewisses finanzielles Potential habe, was für die Kinderbetreuung aufgebracht werden könne. Da in einer Familie aber überwiegend die Frauen für die Betreuung und Erziehung der Kinder zuständig seien, träfe sie diese Erhöhung besonders hart. Dies wäre ein Rückschritt in der Emanzipation der Frauen, da sie ihre Berufsausübung einschränken müssten, wenn sie die Kita-Gebühren nicht aufbringen könnten. Eine Erhöhung der Kita-Gebühren sei bei allen gestiegenen Kosten nachvollziehbar, aber nicht in dem hohen Maße.
Herr Otto antwortet zu der Frage von Herrn Clemens Schünemann, dass dies eher eine rhetorische Frage sei. Er stimmt zu, dass die Erhöhung für die Sorgeberechtigten schon eine erhebliche Belastung sei. Allerdings habe die Verwaltung die Vorgaben umzusetzen, die aus der Haushaltskonsolidierungsgruppe und aus den Eckpunkten für den neuen Haushalt kommen. Die Verwaltung könne die vorhandenen steigenden Kosten nur durch eine Veränderung der Beitragssituation für die Kindertagesstätten entsprechend anpassen. Eine andere Möglichkeit, die Vorgaben umzusetzen, gebe es nicht. Schlussendlich werde das erhebliche Defizit, welches die Kindertagesstätten im städtischen Haushalt mit sich bringen, ohne eine Erhöhung der Kita-Entgelte nicht verringert werden können. Aus Sicht der Verwaltung sei dieser Erhöhungsvorschlag ein Versuch, der bei Betrachtung der Kita-Beiträge in anderen Kommunen in der Region auch nicht überzogen sei. Er wisse aus eigener Erfahrung, dass es für die Eltern nicht einfach werde, aber am Ende werde der Rat eine Entscheidung treffen, die auch den eigenen Vorgaben, welche von der Haushaltskonsolidierungsgruppe erstellt worden seien, entsprechen müssen.
Frau Kamrath merkt nochmals an, dass eine Erhöhung von 297 Euro auf 500 Euro zu viel sei. Das betreffe zwar nur die Besserverdienenden, aber aus der Vorlage gehe auch hervor, wie viel Eltern ihre Einkommensnachweise nicht vorlegen. Das betreffe schon sehr viele Eltern.
Frau Mäschle-Wilde äußert, dass sie diese Erhöhung als falsches Signal sehe, um Familien in die Stadt zu ziehen, damit sie diese Region beleben. Für sie sei der Vorschlag sehr familienunfreundlich.
Herr Clemens Schünemann schließt sich diesen Äußerungen an. Für ihn sei auch der Haushaltskonsolidierungseffekt nicht sehr groß, der durch diese Erhöhung erzielt werden solle. Seiner Meinung nach sollte in anderen Bereichen, aber nicht bei der Kinderbetreuung gestrichen werden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt spricht sich einstimmig gegen den Beschlussvorschlag aus.
|
|
TOP 9
|
Sachstand Glasfaseranschlüsse
Protokoll:
Herr Otto berichtet, dass der Ausbaubereich Helmstedt-Nord (Kernstadt, OT Barmke, OT Emmerstedt) im Hinblick auf die Leitungsverbindungen und die Aktivierung der einzelnen Verteilerstationen seit letzten Dienstag fertiggestellt sei. In den bereits angeschlossenen Grundstücken stehe somit die volle Leistung zur Verfügung. Die noch nicht angeschlossenen Grundstücke werden kontinuierlich fertiggestellt. Die Terminierung stimme die ausführende Firma Terrado mit den jeweiligen Grundstückseigentümern ab. Hinsichtlich der Mängelbeseitigungen habe die Deutsche Glasfaser gegenüber dem Tiefbauunternehmen ein Abhilfeverlangen zur Mängelbeseitigung gestellt. Der Tiefbauer habe zwischenzeitlich die komplette Projektleitung für die Maßnahmen "Helmstedt" ausgetauscht und zugesagt, die noch bestehenden Mängel schnellstens zu beheben. Von der Verwaltung angeforderte Planunterlagen mit dem baulichen Ist-Zustand sollen ebenfalls zeitnah übergeben werden, damit eine gemeinsame Abnahme der Trassen erfolgen könne. Entsprechende zeitliche Ablaufpläne für die Aktivierung der Hausanschlüsse seien ebenfalls zugesagt.
|
|
TOP 10
|
Jeweils 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf
Beschluss:
a) Die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben mit Reinsdorf wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2024 in Kraft.
b) Die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben mit Reinsdorf wird in der als Anlage 2 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Die Änderungssatzungen waren der Beschlussvorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto eingehend erläutert.
Herr Alder fragt an, ob auch bei Andersgläubige, die auf städtischen Friedhöfen beerdigt werden, eine Liegezeit von 30 Jahren gelte, was Herr Otto bejaht.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
|
|
TOP 11
|
1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung; Anpassung der Gebührenhöhe für die einzelnen Reinigungsklassen ab 01.01.2024
Beschluss:
Die 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Die Änderungssatzung war der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto eingehend erläutert.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
|
|
TOP 12
|
Sachstand Umbau Mehrzweckhalle
Protokoll:
Herr Otto berichtet, dass hierzu von der Verwaltung konkrete Fragen an das Planungsbüro Wehmeyer aus Braunschweig gerichtet und diese auch beantwortet wurden.
Zur eingereichten Frage zum Stand der Baugenehmigung führt er aus, dass diese noch nicht erteilt wurde. Es seien aber auch keine weiteren Nachforderungen mehr erforderlich. Sollte die Bauantragsunterlage vollständig sein, könne mit der Genehmigung nach der Rückkehr des zuständigen Sachbearbeiters aus dem Urlaub in der folgenden Woche nach dieser Sitzung kurzfristig gerechnet werden. Zur Frage zum Stand der Ausschreibungen erläutert er, dass mittlerweile das Leistungsverzeichnis für den erweiterten Rohbau vorliege. Danach werde es verteilt, so dass auch hier mit der Ausschreibung kurzfristig im September gerechnet werden könne. Zum Terminplan und der Frage, ob dieser noch aktuell sei, berichtet er, dass dies noch der Fall sei. Augenblicklich liege man 2 Wochen hinter dem Zeitplan. Das liege aber an internen Projektverschiebungen, weil die Unterlagen teilweise noch überarbeitet werden mussten. Als nächstes solle das Leistungsverzeichnis für den Zimmermann und den Trockenbauer angefertigt werden. Nach dem derzeitigen Bauzeitenplan solle Ende Oktober 2023 mit den Bauarbeiten begonnen und die Maßnahme im August 2024 abgeschlossen werden. Was den Kostenrahmen angehe, hätte man vor ca. 4 Monaten auf jeden Fall sagen müssen, dass dieser nach dem damaligen Stand kaum eingehalten werden könne. Mittlerweile erlebe man aber, dass die derzeitigen Ausschreibungen in anderen Bereichen deutlich bessere Ergebnisse einbringen. Es gebe auch wieder vermehrt Unternehmen, die bei Ausschreibungen überhaupt ein Interesse bekunden, sich an den Verfahren beteiligen zu wollen. So könne man mit derzeitigem Stand davon ausgehen, dass der Kostenrahmen durch fallende Preise gehalten werden könne. Schlussendlich äußert er auf die letzte Frage, dass zu dem Verfahren keine "spannenden" Neuigkeiten vorliegen.
|
|
TOP 13
|
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 (aus Gesamthaushalt) - Ortsrat Emmerstedt
Beschluss:
Der Ortsrat Emmerstedt stimmt mit der festgelegten Änderung dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Anschließend erläutert Frau Hoppe im Einzelnen die der Vorlage beigefügten, den Ortsteil Emmerstedt betreffenden Haushaltsansätze des Haushaltsplanentwurfs 2024. Kurze Anmerkungen und Nachfragen zu den einzelnen Haushaltsansätzen werden von ihr umgehend beantwortet.
Zum Produkt Feuerlöschwesen und Hilfeleistungen, Seiten 151-154, ergänzt Herr Otto, dass vor einigen Wochen die Frage erörtert worden sei, wie man mit der Situation von Stromausfällen in Feuerwehrgerätehäusern umgehe. Gerade alte Feuerwehrgerätehäuser müssen mit Notstromeinrichtungen ertüchtigt werden. Damit solle gewährleistet sein, dass im Falle von Stromausfällen Notstromquellen genutzt werden können, die nur die essentiellen Verbrauchsstellen beliefern werden. Daher müsse für die Feuerwehrgerätehäuser untersuchen werden, wie sie entsprechend nachgerüstet werden können. Das sei auch eine Aufgabenstellung nicht nur für die Feuerwehr, sondern auch für die Verwaltung. Dazu werde die Verwaltung für die nächsten Sitzungen von FA und VA noch Ausführungen vorlegen. Es seien noch Haushaltsmittel aus dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Reinsdorf übrig, die dafür eingesetzt werden könnten. Ansonsten würden diese Mittel in den Haushalt zurückfließen und müssten neu veranschlagen werden, was aber Zeit kosten würde. Er habe das bereits mit dem Bürgermeister besprochen und erwähne das deshalb hier, weil es auch die Teilposition 150 des Produktes mit betreffe. Wenn der VA dem zustimme, würde man kurzfristig auch eine entsprechende Prüfung und Planung vornehmen können.
Herr Alder fragt an, wo die im Vorbericht zum Haushalt genannte Erschließung des Baugebietes Im Rottlande II 3. Bauabschnitt ausgewiesen sei.
Beantwortung zum Protokoll: Die Erschließungsbeiträge sowie die Erschließungskosten auf Seite 37 des Vorberichtes sind auch im Teilhaushalt 54, Produkt 5411 auf Seite 312 unter der Investitionsnummer I54110109 ausgewiesen.
Herr Clemens Schünemann stellt den Antrag, Planungskosten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Emmerstedt in den Haushalt einzustellen.
Der Ortsbürgermeister ergänzt, dass in diesem neuen Kindergarten 3 Ganztags- und 2 Krippengruppen eingerichtet und die entsprechenden Kosten durch die Verwaltung ermittelt und eingesetzt werden sollen.
Der Ortsrat Emmerstedt stimmt diesem Antrag einstimmig zu.
Anschließend fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden
|
|
TOP 14
|
Bekanntgaben
Protokoll:
Bekanntgaben liegen nicht vor.
|
|
TOP 15
|
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister erklärt, dass er aus Datenschutzgründen keine Geburtstags- und Ehejubiläen mehr veröffentlichen dürfe.
|
|
TOP 16
|
Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen
Protokoll:
16.1 - Zisterne am Bruchgraben
In der letzten Ortsratssitzung hat der Brandmeister für die Freiwillige Feuerwehr Emmerstedt angeregt, bei einer zukünftigen Gewässerschau bzw. bei einer Überprüfung des angesprochenen Bruchgrabens südlich von Emmerstedt, auch den Zu- und Ablauf der Zisterne, sowie den unterirdischen Behälter selbst, mit anzuschauen. Die mit einem Schild gekennzeichnete Zisterne werde von der Feuerwehr als Löschwasserreserve genutzt, obwohl sie offiziell nicht als Löschwasserbehälter ausgewiesen ist.
Beantwortung: Die Beantwortung der Verwaltung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN048/23 im Ratsinformationssystem einsehbar.
--------------------
16.2 - Entwässerungskonzept für den Ortsteil Emmerstedt
In der letzten Ortsratssitzung hat Herr Alder um Vorlage eines Entwässerungskonzeptes für den Ortsteil Emmerstedt gebeten, aus dem die Entwässerung bedeutender Gräben des Ortsteils im Einzelnen hervorgehe.
Beantwortung: Die Beantwortung der Verwaltung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN075/23 im Ratsinformationssystem einsehbar.
--------------------
16.3 - Zusätzliche Beschilderung auf der Neuen Breite
In der letzten Ortsratssitzung wurde in der Einwohnerfragestunde um Überprüfung der Beschilderung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für den Einmündungsbereich Emmastraße in die Straße "Zur Neue Breite" gebeten (evtl. noch zu ergänzende Beschilderung).
Beantwortung: Wenn die Frage richtig verstanden worden sei, werde angeregt, hinter der Einmündung aus der Emmastraße auf die Neue Breite zwei weitere Schilder "Tempo 30" aufzustellen. Das sei grundsätzlich eine berechtigte Anregung, da der aus der Emmastraße Herausfahrende nicht wisse, dass er auf der Neuen Breite Tempo 30 einhalten müsse. Der Fachbereich 14, Ordnungswesen, habe aber bewusst darauf verzichtet, da die Strecke, wo Tempo 30 für den Einfahrenden gelte, nur wenige Meter betrage und in der Praxis normalerweise dort niemand auf über 30 km/h kommen werde. Ebenso solle auch ein "Schilderwald" und zusätzliche Kosten vermieden werden. Daher werde verwaltungsseitig die Aufstellung zweier Schilder an dieser Stelle für nicht geboten gehalten. Ein Grundsatz der Straßenverkehrsordnung laute, dass überall dort, wo eine Beschilderung nicht erforderlich sei, eine solche auch nicht aufgestellt werde. Letztendlich diene dies auch nicht der Verkehrssicherheit, wenn ein "Schilderwald" entstehe, der aufgrund des Überflusses auch nicht mehr wahrgenommen werde. Sollte der Ortsrat aber unbedingt dort zusätzliche Schilder aufgestellt haben, werde die Verwaltung dies veranlassen, empfehle es aber aus den genannten Gründen nicht.
In diesem Zusammenhang berichtet er von einer vor einem halben Jahr stattgefundenen Begehung im Ortsteil Emmerstedt mit Herrn Bode und Kemmer von der Verwaltung bezüglich der Piktogramme, die eigentlich gegenüber des Mehrzweckhauses auf die Straße kommen sollten. Leider habe er in der vergangenen Woche feststellen müssen, dass diese Maßnahme auch noch nicht umgesetzt wurde. Der Leiter des Betriebshofes sei für längere Zeit krank gewesen, weshalb dort einiges liegen geblieben sei. Er sagt aber zu, dass diese Maßnahme nun unverzüglich umgesetzt werde.
|
|
TOP 17
|
Anfragen
Protokoll:
17.1 - Bedarfsampel für die Hauptstraße
Frau Kamrath regt zum Thema Schulwegsicherung erneut an, die auf der Hauptstraße in Emmerstedt am Eversplatz vorhandene Verkehrsinsel zu entfernen und dort eine Bedarfsampel zu installieren. Die angeführte Argumentation, der dortige Kreuzungsbereich spreche gegen das Vorhaben, halte sie für fragwürdig. Durch die vorhandene Verkehrsinsel können die großen landwirtschaftlichen Maschinen nicht um die Kurve kommen, ohne dass sie über den Fußweg fahren. Daher sollte eine gesicherte Querung der Hauptstraße für Kinder und auch Senioren möglich gemacht werden.
--------------------
17.2 - Einrichtung eines Fahrradparkplatzes am Kindergarten
Frau Kamrath fragt zur Entschärfung der Verkehrssituation am Kindergarten an, ob es möglich sei, im Eingangsbereich des Kindergartens einen Fahrradparkplatz zu errichten. Derzeit sei es nur möglich, mit Fahrrad-Kinderanhängern auf dem Fußweg vor dem Kindergarten zu parken. Somit sei es für Schulkinder zum Schulbeginn oder zum Schulende nicht möglich, den Fußweg zu benutzen. Es wurde auch untersagt, mit den Anhängern das Grundstück zu befahren, was sich ohnehin auch als sehr schwierig gestalten würde. Dieses Vorhaben ließe sich aus ihrer Sicht sehr einfach umsetzen, evtl. sogar in Eigenregie, indem der dortige Zaun im vorderen Bereich schräg gesetzt werde (s. Anlage).
--------------------
17.3 - Strauchrückschnitt
Frau Kamrath erinnert an ihren Hinweis aus der letzten Ortsratssitzung, wo sie eine Verkehrsbeeinträchtigung auf der Wiesenstraße Ecke Sportplatzstraße durch den starken Bewuchs eines Grundstücks gemeldet hatte. Der Bewuchs habe zugenommen, so dass die Straße nicht mehr einsehbar sei. Daher bittet sie erneut, Abhilfe zu schaffen.
Herr Otto antwortet, dass der Straßenbegeher diesen Vorgang in Bearbeitung habe.
--------------------
17.4 - Sachstand Radweg Emmerstedt - Barmke
Frau Kamrath bittet um den aktuellen Sachstand zum Radwegebau Emmerstedt - Barmke, der bereits in der Ortsratssitzung in Barmke bekanntgegeben wurde.
Beantwortung zum Protokoll: In der Ortsratssitzung in Barmke am 29.08.2023 hat Herr Schobert berichtet, dass das für die Planung beauftragte Ingenieurbüro am 25.07.2023 Lagepläne an die Stadt Helmstedt übergeben habe, die im Fachbereich 52 - Planen und Bauen - zur weiteren Prüfung und Veranlassung vorliegen.
--------------------
17.5 - Erneuerung der "Gelben Füße" am Schützenplatz
Herr Alder macht darauf aufmerksam, dass am Schützenplatz die "Gelben Füße" nicht mehr vorhanden sind, die Kindern den sichersten Weg zur Straßenquerung aufzeigen sollen. Wenn die bereits von der Verwaltung zugesagten Piktogramme auf die Straße gebracht werden, sollten auch neue "Gelbe Füße" aufgezeichnet werden.
--------------------
17.6 - Zur Neuen Breite - Verkehrszeichen mit eingeschränktem Gesamtgewicht
Herr Alder stimmt den Ausführungen von Frau Kamrath über die Befahrung der Verkehrsinsel und des Gehwegs an der Hauptstraße am Eversplatz zu, da auch er dies bereits wiederholt beobachten konnte. Da gerade die Lkw und sonstige Zugmaschinen mittlerweile immer größer werden, müsse eine Lösung gefunden werden. Die Straße Zur Neuen Breite sei eine Gemeindestraße und wenn im oberen Einfahrtsbereich das zulässige Gesamtgewicht zum Befahren der Straße eingeschränkt werde, dürften diese "Großtransporter" die Straße nicht mehr nutzen und würden diese vom Navigationsgerät auch nicht mehr angezeigt bekommen. Dies könnte eine erste und schnelle Maßnahme zur Gefahrenabwehr sein, was die Stadt Helmstedt für ihre eigene Straße auch umsetzen dürfte.
Frau Kamrath gibt zu bedenken, dass diese Regelung auch die großen landwirtschaftlichen Maschinen einschränken würden, worauf Herr Alder antwortet, dass diese von der Regelung auch ausgenommen werden könnten.
Herr Otto sagt eine Prüfung zu.
|
|
TOP 18
|
Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird bezüglich
- der Behebung von Straßenschäden verursachten durch den Glasfaserausbau, - der Ausgabe von gelben Säcken, - der Bekanntgabe der Besuche des Ortsbürgermeisters zu Geburtstags- und Ehejubiläen, - eines neuen Standortes für den Glascontainer vom Bekassinenweg, - der Beschilderung der Tempo 30 Zone für den Einmündungsbereich Emmastraße in die Straße „Zur Neune Breite“, - allgemeiner Straßensanierungen in Helmstedt und - der beschädigten Querungen auf der Fasanenstraße
Gebrauch gemacht.
Sodann schließt der Ortsbürgermeister um 20.00 Uhr die Sitzung.
|
|