Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen
Protokoll:
Herr Otto geht auf die in der Einwohnerfragestunde gestellten Fragen im Rahmen der Ortsratssitzung vom 07.09.2023 ein.
Ein Einwohner fragte dort, wann endlich der Informationspunkt am Lappwaldsee (Petersberg) auf den neuesten Stand gebracht werde.
Die Beantwortung befinde sich im RIS unter STN076/23. Um Besuchern des Lappwaldsees auch vor Ort neben Führungen und der Homepage www.lappwaldsee.info.de über den Stand und die Entwicklung des Lappwaldsees sowie die Arbeiten der Bergbauträger Helmstedter Revier GmbH und MLBVmbH sowie des Planungsverbandes Lappwaldsee zu informieren, ist geplant, gemeinschaftliche Informationstafeln in Helmstedt und Harbke am Lappwaldsee aufzustellen. In dem Zuge kann der Informationspunkt der Helmstedter Revier GmbH am Petersberg sowie der städtische Informationskasten am Seeparkplatz am Büddenstedter Weg in Helmstedt aktualisiert werden. In diesem Sinne habe man die Bergunternehmen vor der Sommerpause angeschrieben und Antworten erhalten. Die Geschäftsstelle des Planungsverbandes Lappwaldsee werde einen inhaltlichen Entwurf dafür vorbereiten und diesen sowie weitere in Betracht kommende Standorte in Helmstedt und Harbke mit der Helmstedter Revier GmbH und der MLBV abstimmen. Die Helmstedter Revier GmbH hat jüngst die Überarbeitung der Tafeln bekundet. Er halte es für sehr wahrscheinlich, dass auch die MLBV dem Vorhaben zustimmen werde.
Ergänzend teilt Herr Otto mit, dass gestern eine Zusammenkunft mit der Strukturkommission sowie dem niedersächsischen Wirtschaftsminister Herrn Lies stattgefunden habe. Zu diesem Anlass habe man den Gedanken weitergegeben, den Informationspunkt so auszugestalten, dass man ein Gebäude errichte, in dem in angemessener Form fortlaufend und aktuell über die Maßnahmen am See berichtet werde. Der Minister habe zugesagt, eine entsprechende Entlassung aus dem Bergrecht mit dem Bergamt zu erörtern und dieses zu instruieren, diese Idee wohlwollend zu begleiten.
Weiterhin kritisierte ein Einwohner die Prioritäten bei der Reihenfolge von Straßensanierungen und wollte wissen, nach welche Kriterien hier vorgegangen würde. Es seien Straßen saniert worden, die bei weitem nicht in so schlechtem Zustand wie beispielsweise die Schuhstraße oder die Stettiner Straße seien, die in seinen Augen viel eher einer Sanierung bedürften.
Herr Otto erklärt, dass die Beantwortung der Anfrage im RIS unter STN079/23 erfolgt sei. Er liest die Beantwortung für alle Anwesenden vor. Ergänzend teilt Herr Otto mit, dass die Priorisierung der Straßenzustände im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein sollte. Er geht davon aus, dass die Ortsbürgermeister diese Prioritätenlisten für ihre Ortschaften auch erhalten werden.
Herr Otto geht auf die Beschwerde eines Einwohners ein, nach der der öffentliche Radweg zwischen Büddenstedt und Petersberg am Lappwaldsee teilweise massiv mit Zweigen zugewachsen sei. Es bestünde teilweise Unfallgefahr. Man könne nicht mit einem Radweg werben, der nicht wirklich nutzbar sei.
Hier sei die Zustimmung des Betriebshofes nach Abstimmung mit dem HSR erfolgt, dass der Rückschnitt im November erfolgen solle. Er könne leider nicht sagen, ob dies aktuell bereits umgesetzt sei.
Ein Einwohner beklagte des Weiteren, dass der Zugang zu dem Sicherungskasten im großen Saal nicht mehr möglich sei, weil die dort bisher vorhandene Leiter am Bühnenpodest nicht mehr zur Verfügung steht. Es müsse hier sichergestellt sein, dass man zur Empore kommt, um ausgefallene Sicherungen wiederherzustellen.
Die Verwaltung beantwortet diese Frage dahingehend, dass entsprechende Arbeiten am Sicherungskasten Arbeiten des Hausmeisters seien. Es sollen keine Laien am Sicherungskasten herumlaborieren, so dass die Entfernung der Leiter ganz bewusst geschah.
Weiterhin möchte ein Einwohner wissen, wie der aktuelle Sachstand zum Betrieb des Geldautomaten der Nord-LB sei.
Herr Otto beantwortet diese Frage derart, dass die Prüfung einer Klagemöglichkeit zu der Einschätzung gekommen sei, dass man keine Anspruchsgrundlage besitze, die man erfolgreich durchsetzen könnte. Eine Klage werde man aus diesem Grunde nicht durchführen. Frau Vahldieck sei allerdings damit beschäftigt gewesen, eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Finanzministerium des Landes Niedersachsen zu fertigen. Eine Prognose über deren Erfolg könne er nicht geben. Die Kollegin habe alles zusammengeführt, was man in die Waagschale werfen könne. Nun könne man nur das Ergebnis abwarten. Er geht davon aus, dass auch dem Ortsrat das Schreiben in Kopie zur Kenntnis gebracht werde. Über eine entsprechende Beantwortung werde man selbstverständlich berichten.
Die Frage von Herrn Heineck hinsichtlich der Gebührenentwicklung im Rahmen der Straßenreinigungssatzung bezog sich auf die Frage, ob die Fusion Einfluss auf das entstandene Minus in Höhe von 29.000,00 Euro gehabt habe, obwohl diese im Jahre 2017 noch ein „plus von 121.000,00 Euro“ ausgewiesen hätte.
Herr Otto erwidert, dass die Mittel aus dem Jahre 2017 nicht mit berücksichtigt worden, da die Gemeinde Büddenstedt zu dieser Zeit keine Gebührenkalkulation erstellt hatte und zu dieser Zeit auch keine Straßenreinigungsgebühren veranschlagt worden seien.
Ein Einwohner bittet um einen aktuellen Sachstand zur Wiedereröffnung der Sauna.
Herr Zogbaum erwidert, dass der Bürgermeister ihm eine Auflistung der Kosten für den Betrieb der Sauna zugesagt habe, um daraus zu ermitteln, was es kosten würde, wenn hier eine praktische Umsetzung durch den Kreis der Interessenten erfolgen würde.
Hier sei eine Kostenermittlung erfolgt, die sich auf etwa 23.- 25.000,00 Euro belaufe.
Weiterhin bemängelte ein Einwohner den sehr schlechten Zustand der Holzbuden, die man für die Walpurgisnacht ausgeliehen habe. Für einen derartigen Zustand eine Leihgebühr zu verlangen, sei nicht akzeptabel.
Herr Otto beantwortet die Frage dahin gehend, dass der Aufwand zur Sanierung der Holzbuden erheblich sei. Sie würden selten benötigt. Es bestünde daher kein grundsätzliches Interesse daran, sie grundhaft aufzuarbeiten. Haushaltsmittel seien dafür im Übrigen nicht vorhanden. Mit einer Leihgebühr in Höhe von 10,00 Euro bewege man sich gerade mal in dem Bereich, in dem der Aufwand für die Bearbeitung und den Ersatz einzelner Schrauben gerade so abgedeckt seien, nicht aber eine grundhafte Überarbeitung finanziert werden könne.
Abgängige Buden fielen daher aktuell ersatzlos weg.
Alle weiteren Fragen sind direkt beantwortet und im RIS veröffentlicht worden.
|