Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Büddenstedt

Donnerstag, 07. September 2023 , 18:00 Uhr
Sportheim Büddenstedt, Am Sportplatz 2, Büddenstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister Herr Zogbaum begrüßt die Anwesenden und eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Büddenstedt um 18.30 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Zogbaum stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Büddenstedt fest. 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem die Verwaltung und die Ortsratsmitglieder keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Zogbaum die Tagesordnung fest. 

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Verwaltung zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in 10 Fällen zu den Themen "Müllablagerungen in diversen Bereichen", "Aktualisierung Beschilderung Infopunkt Lappwaldsee", "Schlechter Gebäudezustand ehemalige Grundschule Büddenstedt", "Kriterien für die Reihenfolge von Straßenbaumaßnahmen", "Beeinträchtigungen durch Bäume und Sträucher entlang des Radweges zwischen Büddenstedt und Petersberg", "Nutzung der Räumlichkeiten des Rathauses für private Feiern", "Zugangsmöglichkeiten des Sicherungskastens im großen Saal", "Zugewachsene Stromleitungen zwischen Büddenstedt und Reinsdorf", "Entwicklung des Industriestandortes Buschhaus" und "Sachstand Geldautomat der Nord-LB in Büddenstedt"  Gebrauch gemacht. 

 
TOP 5 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.06.2023

Protokoll:

Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt genehmigen einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Büddenstedt vom 13.06.2023.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Ortsratsmittel sollen für folgende Fälle genutzt werden:

  • Übernahme der Kosten für das Bürgerfrühstück von 117,50 Euro für Brötchen aus Ortsratsmitteln
  • Übernahme der Kosten für den Stadtplan aus Holz als Ehrengabe für den "Verdienten Bürger von Büddenstedt" aus Repräsentationsmitteln
  • Bewirtung von Gästen mit Speisen und Getränken anlässlich der Beleuchtung des Weihnachtsbaumes auf dem Rathausplatz zum Auftakt des lebendigen Adventskalenders am 01.12.: 200,00 Euro



Protokoll:

Die Mitglieder des Ortsrates Offleben fassen einstimmig folgenden 

 
TOP 7 Anpassung der Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten

Beschluss:

Die Anlage zur Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten erhält die in Anlage 1 beigefügte Fassung. Die Änderung tritt mit Wirkung ab 01.01.2024 in Kraft.

Die im Beschlussvorschlag genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.

Herr Otto erläutert, dass die Vorlage im Grunde sehr erschöpfend alle Gesichtspunkte darstellt, die für den Entscheidungsvorschlag maßgebend seien.

Zusammengefasst führt er aus, dass man aufgrund der gesetzlichen Änderungen des Landes einige Verbesserungen im Leistungsportfolio erhalte, die aber auch teilweise erhebliche Kosten nach sich ziehen würden. Insbesondere die Personalschlüssel seien so verändert worden, dass sie bei Sonderbetreuungen und auch im Krippenbereich zu einer Verdoppelung der Personalkosten führen würden. Dies veranlasst die Stadt, in dieser Hinsicht Konsolidierungsbeiträge zu leisten, zumal ein Defizit von fast 7 Mio. Euro im Haushalt 2024 bestehe. Im Bereich der Kinderbetreuung gehe dies nur über eine Erhöhung des Entgeltes. Man möchte auch weiterhin daran festhalten, dass Sorgeberechtigte, die geringe Einkommen hätten, auch Kosten wie bisher bezahlen. Bezieher höherer Einkommensgruppen dagegen sollen deutlich mehr Beiträge entrichten. Im Vergleich mit anderen Kommunen im Umfeld sei man allerdings nach wie vor am günstigsten.

Herr Lickfett weist auf die vielfachen Erhöhungen auch in anderen Bereichen hin. Er erläutert, dass es im Bereich der Kindertagesstätten um eine Summe von etwa 180.-200.000,00 Euro ginge. Dies wäre genau die Summe, die man nach dem neuen EEG erhalten würde, da die Betreiber erneuerbarer Energien gehalten sind, einen Betrag von 0,2 Cent/kwh an die Standortkommune als Akzeptanzprämie auszukehren. Zwar gäbe es rechtliche Gründe, die die Stadt davon abgehalten habe, dies bisher nicht einzufordern. Würde man den Betreibern sagen, dass dieses Geld für Kindertagesstätten eingesetzt würden, könne er sich nicht vorstellen, dass sich eine Betreiberfirma einer Zahlung verweigern würde. Wenn man auf der einen Seite dieses Geld liegen lasse und andererseits Gebühren erhöhe, empfinde er das als nicht richtig.

Herr Otto erwidert, dass er dies auch nicht richtig finden würde, wenn es denn so einfach wäre. Leider sei dies nicht so einfach. Es gäbe nach wie vor keine klare Gesetzeslage im Hinblick auf die Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen von Windkraftbetreibern.  Es sei zu erwarten, dass es auf Landesebene hier noch eine Verschärfung geben werde, mit dem Ergebnis, dass die Kommunen hier noch höher profitieren könnten als bisher vorgesehen. Aus diesen Gründen werde man diese Verträge derzeit nicht schließen.

Nach weiterer Diskussion fassen die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt mit 7 JA- und 2 NEIN-Stimmen folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Jeweils 2. Satzung der Änderung der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf

Beschluss:

a) Die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben mit Reinsdorf wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.1.2024 in Kraft.

Der Beschlussvorschlag b) zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung wird einstimmig abgelehnt.

Die Änderungssatzungen waren der Beschlussvorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.



Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die schriftlich vorliegende Vorlage und übergibt das Wort an Herrn Otto.

Dieser führt aus, dass man mit der Fusion die kirchlichen Friedhöfe weitgehend übernommen habe. In Offleben und Reinsdorf gibt es auch noch kirchliche Friedhöfe. Nunmehr wolle man die Eigentumsverhältnisse dahin gehend bereinigen, dass es in Reinsdorf einen rein kirchlichen Friedhof geben solle, währen der Friedhof in Offleben von der Stadt übernommen werden soll.

Des Weiteren gibt es immer häufiger den Wunsch nach muslimischen Beisetzungen in der Stadt. Dies ist nur auf dem St. Stephani-Friedhof möglich, da es nur hier Flächen gibt, die niemals zuvor belegt waren. Hierfür ist ein bestimmter Tatbestand in der Satzung erforderlich. Dies wiederum zieht eine Ergänzung der Gebührentatbestände nach sich.

Herr Zogbaum ergänzt, dass es neben den angesprochenen Angelegenheiten auch um eine Erhöhung der Friedhofsgebühren ginge. Hier habe man sich bereits interfraktionell auseinandergesetzt und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass man eine 50-prozentige Erhöhung innerhalb von zwei Jahre überhaupt nicht nachvollziehen könne.

Herr Otto antwortet, dass Gebühren, die mit einer konkreten Leistung in Verbindung stehen, grundsätzlich alle drei Jahre neu zu kalkulieren seien und kostendeckend sein müssen. Die bisherige Gebührenkalkulation habe zu einer Kostenunterdeckung geführt, da Personalkosten und Betriebsmittel in den letzten drei Jahren erheblich gestiegen seien.

Herr Lickfett geht darauf ein, dass man im Haushaltsjahr 2020/2021 die Friedhofsgebühren fast um hundert Prozent erhöht habe, was auch aufgrund einer Kalkulation geschah. Zu Büddenstedter Zeiten seien diese Gebühren offensichtlich vielfach zu niedrig kalkuliert gewesen. Aufgrund der kurzen Zeitspanne erschließe sich ihm nicht, warum diese Unterdeckung sich in so kurzer Zeit entwickelt haben soll. Weiterhin verstehe er nicht, warum alles, was sich unter dem grünen Rasen befindet, mehrwertsteuerbehaftet sei. Er schlägt vor, diese Dienstleistung unter Pflege öffentlicher Grünanlagen einzuordnen, zumal diese Erhöhung noch „on top“ zu den Gebührenerhöhungen käme.

Herr Otto erwidert, dass es um den Aspekt gehe, dass diese Leistung auch durch Dritte erbracht werden könne.

Frau Hoppe ergänzt, dass es bei der Mehrwertsteuererhebung nicht nur auf das Mähen des Rasens ankäme, sondern vielmehr um die Parzellierungen von Grabstätten. Diese seien nach dem Steuerrecht steuerfrei. Da es beim grünen Rasen keine Parzellierungen gäbe, habe man demnach eine Mehrwertsteuer abzuführen.

Herr Heineck beantragt eine interfraktionelle Sitzung innerhalb der Ortsratssitzung, um sich hier noch einmal beraten zu können.

Herr Zogbaum unterbricht den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Büddenstedt um 18.32 Uhr.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung zur Durchführung einer interfraktionellen Sitzung eröffnet Herr Zogbaum um 18.35 Uhr erneut die Sitzung des Ortsrates Büddenstedt.

Sodann fassen die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt einstimmig folgenden (Teil-) 


TOP 9 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung; Anpassung der Gebührenhöhe für die einzelnen Reinigungsklassen ab 01.01.2024

Beschluss:

Die 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Die Änderungssatzung war der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt. 



Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.

Herr Otto führt aus, dass die Ausführungen zum vorigen TOP auch für die Straßenreinigungsgebühren gelten, wobei man hier die Besonderheit habe, dass hier eine jährliche Kalkulation erfolgen muss. Auch hier seien die Kosten für Personal und Betriebsmittel erheblich gestiegen, so dass dies Auswirkungen auf die Gebühren habe. Der Anlage 2 könne man entnehmen, wie sich die Jahresergebnisse in den Jahren 2017 – 2022 entwickelt haben. Auch hier gilt, dass Gebühren umzulegen sind. Würde der Rat dieser Erhöhung ebenfalls nicht zustimmen, so wie der Ortsrat dies bei den Friedhofsgebühren getan hat, müsste der Bürgermeister das beanstanden. Wenn die Kommune keine rechtmäßigen Gebühren erhebt, müsste das auch die Kommunalaufsicht beanstanden.

Herr Heineck möchte wissen, was die Ursache dafür sei, dass es im Jahre 2017 bei den Gebühren ein „plus“ von 121.000,00 Euro gegeben hätte, man nunmehr bei einem „minus“ von 29.000,00 Euro angekommen sei. Ist diese Entwicklung die Folge der Fusion von Helmstedt und Büddenstedt?

Herr Otto erwidert, dass die Fusion zwar erst zum 01.07.2017 stattfand, hier aber bereits die Einnahmen und Erlöse aus beiden vorherigen Kommunen enthalten seien. Er könne momentan nicht sagen, ob die Büddenstedter Gebühren erheblich höher waren und damit dazu beigetragen haben, dass eine Überdeckung festzustellen war. Er sagt aber eine Überprüfung und Beantwortung zu.

Sodann fassen die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt mit 8 JA- und 1 NEIN-Stimme folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 (aus Gesamthaushalt) - Ortsrat Büddenstedt

Beschluss:

Der Ortsrat Büddenstedt stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu und bittet die im Protokoll aufgenommenen Punkte in der Veränderungsliste für die Aufnahme in den Haushalt 2024 wie folgt aufzuführen

  • Stromanschlusskasten auf dem Rathausplatz 
  • Mittel für die Erneuerung der elektrischen Anlagen in der Rathausgaststätte (Anpassung des ursprünglichen Ansatzes in Höhe von 36.000,00 Euro erforderlich)
  • Konzepterstellung für die Nutzung des großen Saals
  • Kosten für die Erneuerung der Küche in der Kindertagesstätte in Höhe von 3.000,00 Euro



Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.

Frau Hoppe stellt die einzelnen Ansätze und Positionen der Haushaltssatzung dar, die den Ortsrat Offleben betreffen.

Herr Zogbaum fragt, ob in der Teilposition 150 „bauliche Unterhaltung“ zum Produkt „Kindertagesstätten“ die Kosten für den Einbau einer neuen Küche berücksichtigt seien. Herr Becker ergänzt, dass man bereits im vergangenen Jahr einen Antrag diesbezüglich gestellt habe. Die Küche hätte auf der Basis von Eigenleistungen von ihm persönlich eingerichtet werden können. Dies wurde kurzfristig abgelehnt. Er bittet um entsprechende Berücksichtigung.

Herr Otto sagt eine Überprüfung und Beantwortung zu.

Herr Lickfett weist darauf hin, dass man im letzten Jahr zur Planung der Ertüchtigung des großen Saals einen Betrag in Höhe von 40.000,00 Euro angesetzt hätte. Dieser tauche im neuen Haushalt gar nicht auf.

Herr Zogbaum erwidert, dass er die Stadt im Vorfeld der Sitzung bereits angeschrieben habe. Dabei hätte man darauf aufmerksam gemacht, dass im Haushalt 2022 und Haushalt 2023 Mittel für die Erneuerung der elektrischen Anlagen in der Rathausgaststätte bzw. im großen Saal aufgenommen worden. Leider seien diese Arbeiten nicht durchgeführt worden. Auch hier vermisse man die Beträge in 2024 für diese Arbeiten, die gerade jetzt perfekt durchgeführt werden könnten.

Herr Otto verliest die Beantwortung der Verwaltung, nach der durch den fehlenden Pächter eine Umsetzung der Erneuerung sinnvoll wäre. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe ist hier die Hinzuziehung eines Fachplaners erforderlich, um eine entsprechende Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Hier waren die Bemühungen des Fachbereichs 55 um einen Anbieter leider erfolglos. Haushaltsmittel wurden nicht erneut eingestellt und müssten über die Veränderungsliste kommen.

Herr Zogbaum geht darauf ein, dass es im April 2022 einen Ortstermin mit den Fachbereichen hinsichtlich des Stromanschlusses auf dem Rathausplatz gegeben habe. Man habe sich seinerzeit dafür ausgesprochen, einen entsprechenden Stromanschlusskasten herzustellen. Die Genehmigungen dafür hätten sich sehr lange hingezogen. Dies betraf auch die Arbeit der Avacon. Dies führte dazu, dass das Angebot so spät kam, dass es im Jahre 2022 nicht mehr umgesetzt werden konnte. Durch diese Verzögerung konnten die Arbeiten erst im Jahre 2023 ausgeführt werden. Dies scheiterte allerdings daran, dass dafür keine Mittel im Haushalt eingestellt waren. Nun vermisse man erneut diesen Ansatz und würde diesen gern im Haushalt 2024 aufnehmen.

Sodann fassen die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt einstimmig folgenden geänderten und ergänzten


TOP 11 Antrag zur Änderung der Mittagspause im Ortsteil Büddenstedt

Protokoll:

Herr Zogbaum führt aus, dass es in Folge der Fusion nicht nur eine einstündige, sondern eine zweistündige Mittagsruhe gäbe. Der Ortsrat hat sich dafür ausgesprochen, die Mittagsruhe nunmehr wieder auf eine Stunde zu reduzieren.

Der Ortsrat Büddenstedt beantragt die Änderung der Mittagsruhe auf eine Stunde von 13.00 - 14.00 Uhr für den Ortsteil Büddenstedt. 

Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt stimmen diesem Antrag einstimmig zu. 

 
TOP 12 Bekanntgaben

Beschluss:

Herr Otto gibt bekannt, dass die Deutsche Glasfaser auf Anfrage nach dem Sachstand des Ausbaus folgendes mitgeteilt und zitiert die Antwort entsprechend:

Der Ausbaubereich Helmstedt-Nord (Kernstadt, OT Barmke, OT Emmerstedt) ist im Hinblick auf die Leitungsverbindungen und die Aktivierung der einzelnen Verteilerstationen seit letzten Dienstag fertiggestellt. In den bereits angeschlossenen Grundstücken steht somit die volle Leistung zur Verfügung. Die noch nicht angeschlossenen Grundstücke werden kontinuierlich fertiggestellt. Die Terminierung stimmt die ausführende Firma Terrado mit den jeweiligen Grundstückseigentümern ab.

Der Ausbaubereich Helmstedt-Süd (OT Offleben und OT Büddenstedt) ist ebenfalls zwischen den Verteilerstationen aktiv angeschlossen. Hier fehlt aber noch die Anbindung an das vorgelagerte Leitungsnetz, um die Daten dann auch nach Büddenstedt und Offleben transportieren zu können. Grund hierfür ist einen noch nicht erfolgte Durchpressung der Bahntrasse der DB. Der Antrag liegt seit einem halben Jahr der DB vor, wurde aber noch nicht genehmigt. Wenn diese Genehmigung vorliegt, werden die Arbeiten unverzüglich ausgeführt und die beiden Ortsteilen sind dann auch angebunden. In den Ortsteilen läuft die Fertigstellung der Hausanschlüsse wie auch im Bereich Helmstedt-Nord kontinuierlich.

Hinsichtlich der Mängelbeseitigungen hat die Deutsche Glasfaser gegenüber dem Tiefbauunternehmen ein Abhilfeverlangen zur Mängelbeseitigung gestellt. Der Tiefbauer hat zwischenzeitlich die komplette Projektleitung für die Maßnahmen „Helmstedt“ ausgetauscht und zugesagt, die noch bestehenden Mängel schnellstens zu beheben. Von uns angeforderte Planunterlagen mit dem baulichen Ist-Zustand sollen ebenfalls zeitnah übergeben werden, damit eine gemeinsame Abnahme der Trassen erfolgen kann.

Entsprechende zeitliche Ablaufpläne für die Aktivierung der Hausanschlüsse sind ebenfalls zugesagt.

 
TOP 13 Sachstandsbericht Dorferneuerungsprogramm

Protokoll:

Herr Otto erläutert, dass die Angebotsaufforderungen, welche zum 14.07. versendet wurden, bis zur Angebotsfrist am 15.08. ergebnislos blieben.

Grund dafür seien kapazitäre Probleme der Büros gewesen, aber auch das zu hoch angesetzte Anforderungsprofil des ARL Braunschweig. Dies wies mindestens 10 Veranstaltungen an.

Nach Absprache mit dem ARL wurde das Leistungsverzeichnis abgeschwächt auf einen Start-Termin, jeweils eine Termin zum Ortsspaziergang und mindestens einen Auswertungstermin. Die Büros dürfen aber je nach Sachlage mehr veranstalten.

Mit geänderter Leistungsbeschreibung wurden die Angebotsaufforderungen nach kurzer telefonischer Absprache am 31.08. erneut versendet. Die neue Angebotsfrist endet am 25.09.

 
TOP 14 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Herr Zogbaum teilt mit, dass man auf dem Europamarkt Geld gesammelt habe. Die gesamten Einnahmen des Marktes seien an Luca Kemp gegangen. Er konnte der Familie 2.000,00 Euro übergeben. Zusätzlich wurden jeweils 200,00 Euro aus Ortsratsmitteln der Ortsräte Büddenstedt und Offleben übergeben. Die Familie bedankt sich sehr herzlich dafür.

Positiv könne er berichten, dass sich der Wochenmarkt immer weiter entwickeln würde. Mittlerweile habe man sogar regelmäßige Kunden aus Helmstedt, die bemerken, dass sich Helmstedt hier mal ein Beispiel daran nehmen könne. Es würde sowohl ein Schlachter als auch ein Bäcker und Frau Proetzel (mit Obst, Gemüse, Saft und Marmelade) und ein Fischwagen (mit frischem Backfisch) zur Verfügung stehen. Jeden Mittwoch von halb zwölf bis halb eins seien die Angebote auf dem Rathausplatz zu finden.

Hinsichtlich des Projektes mit Verkaufsautomaten sei Herr Pedersen von den „Einkaufsbummlern“ mit Herrn Stielau in Kontakt. Man tausche sich hier rege aus. Das Verfahren sei hier am Laufen. 

 
TOP 15 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Herr Otto geht auf die Anfrage von Herrn Rippel aus der vergangenen Sitzung ein. In diesem Falle ging es um den Verteilerkasten Lichtwellenleiter im Bereich des Rathausplatzes. Er habe Herrn Rippel seinerzeit gebeten, direkt mit Herrn Bode Kontakt aufzunehmen. Dies sei auch erfolgt. Es wurde der Vorschlag gemacht, dass der Kasten an die Hauswand versetzt werde. Herr Rippel teilt mit, dass es um die Grundstücksgrenze gehe, die direkt am Gehweg verläuft. Aufgrund von Größenverhältnissen würde sich der Bestandsschutz des Gebäudes verändern, so dass ein Erwerb des erforderlichen Grundstücks nicht in Frage kommt. Herr Schlüter ergänzt, dass der Kasten angeschlossen und nicht mehr zu versetzen sei. Herr Zogbaum regt an, in diesen Falle ggf. um den Kasten herum etwas zu planen, damit dieser ein ansprechendes Bild ergibt. 

 
TOP 16 Anfragen

Protokoll:

Herr Zogbaum verliest die Anfragen, die er im Vorfeld der Sitzung an die Verwaltung gestellt hatte.

Ist die Rathausgaststätte Büddenstedt schon ausgeschrieben für einen neuen Pächter?

Herr Otto antwortet, dass der FB 55 bisher noch nicht ausgeschrieben habe, eine Ausschreibung aber vorbereitet werde.

Bei einer Diskussion hinsichtlich Hundekotbeutel entstanden einige Fragen. Gibt es in der Stadt Helmstedt bzw. in den Ortsteilen Abfalleimer mit Hundebeutelspendern? Falls ja, ist es möglich, einige Behälter mit Spendern auszustatten?

Herr Otto antwortet, dass Hundekotbeutel nur über das Bürgerbüro ausgegeben werden, weil man die Erfahrung gemacht habe, dass diese in der Vergangenheit in großer Zahl vereinnahmt worden oder sogar abgerollt und in der Landschaft verteilt worden. Wenn das Bürgerbüro in Büddenstedt geöffnet hat, sind Hundekotbeutel auch hier zu bekommen.

 
TOP 17 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Verwaltung zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in 4 Fällen zu den Themen "Sachstand Wiedereröffnung Sauna", "Umsetzung Badestrand in der Nähe der Wulfersdorfer Kippe", "Alternativer Standort für den Büddenstedter Wochenmarkt bei schlechter Witterung" sowie "Sanierungsbedürftigkeit der Leih-Holzbuden für Veranstaltungen" Gebrauch gemacht. 

Der Ortsbürgermeister Herr Zogbaum schließt den öffentlichen Teil und die Sitzung des Ortsrates Büddenstedt um 20.30 Uhr.

 

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