Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Dienstag, 12. Dezember 2023 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Die Ratsvorsitzende Frau Elisabeth Heister-Neumann eröffnet um 17.00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt und begrüßt die Ratsmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter und Gäste im Ratssaal sowie die drei Ratsmitglieder Herrn Matar, Herrn Winkelmann und Herrn Waterkamp, die online an der Sitzung teilnehmen.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Heister-Neumann stellt die ordnungsgemäße Ladung und auch die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt fest, nachdem der Protokollführer die Anwesenheit der Ratsmitglieder festgehalten hat. Zu diesem Zeitpunkt sind alle 36 Ratsmitglieder anwesend.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Frau Heister-Neumann fragt, ob es Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt.

Bürgermeister Wittich Schobert erwähnt, dass die TOP 19 und 20 nachgemeldet wurden.

Frau Heister-Neumann stellt sodann die Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall zum Thema "Digitalisierung in der Verwaltung" Gebrauch gemacht. Diese Frage wird von Herrn Schobert direkt beantwortet.

 
TOP 5 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Herr Lickfett fragt, wie sich die Haushaltssperre im Bundeshaushalt auf den städtischen Haushalt auswirkt. Insbesondere geht er auf die Wärmeplanung ein.

Herr Schobert antwortet, dass er keine Auswirkungen sieht, da der Bund die kommunale Wärmeplanung in Niedersachsen nicht fördere. Das Land Niedersachsen fördere die kommunale Wärmeplanung der Kommunen zu einem geringen Teil.

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Herr Lickfett berichtet von einem Antrag an das Bauordnungsamt, welcher innerhalb von drei Monaten nicht entschieden wurde. Er möchte wissen, woran dies liege. Zudem fragt er, ob die Stadt Helmstedt wegen der Verzögerung evtl. in Regress genommen werden kann. Ergänzend stelle sich die Frage, ob die Ortsteile Büddenstedt und Offleben mit Reinsdorf und Hohnsleben evtl.  wieder vom Landkreis Helmstedt betreut werden können, bis die Stadt wieder die optimale Mitarbeiterstärke habe. Die Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner über die Bearbeitungsdauer der Bauanträge seien angestiegen.

Herr Schobert antwortet, dass der Sachverhalt in dem ihm vorliegenden Fall nicht korrekt wiedergegeben sei. Er erwähnt, dass der Bauantrag in der eingereichten Fassung nicht genehmigungsfähig war. Die Frage eines Standortes eines Gebäudes sei ein wesentlicher Bestandteil eines Antrages. Das Gebäude, um das es gehe, sei teilweise abgebrannt. Wäre auf diesem Gebäude nur ein Aufbau erfolgt, hätte man die Situation des Bestandschutzes gehabt. Das Brandgebäude wurde jedoch komplett abgerissen. Somit handele es sich um einen Neubau. Daher müssen zu anderen bestehenden Gebäuden entsprechende Abstände eingehalten werden. Nach Prüfung und Feststellung der Nichtgenehmigungsfähigkeit wurde Kontakt zum Eigentümer und der Architektin aufgenommen. Seit Ende November liege nun ein aktueller Bauantrag vor, der auch bearbeitet werden kann. Er sehe daher auch keine Gefahr, dass die Stadt Helmstedt wegen einer Verzögerung in Regress genommen werden kann, da die Stadt Helmstedt sich nicht schuldhaft verhält. Eine Übernahme der Arbeit durch den Landkreis Helmstedt sei nicht zielführend, da auch der Landkreis Helmstedt personelle Probleme im Baubereich habe.

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Herr Lickfett möchte wissen, warum die Termine für den Planungsverband Buschhaus nicht im Ratsinformationssystem (RIS) stehen.

Herr Schobert antwortet, dass sich die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Buschhaus im vergangenen Jahr auch mit der Öffentlichkeitsarbeit beschäftigt habe. Darunter falle auch die Frage der Einbindung in das RIS. Er gehe davon aus, dass eine Einbindung des Planungsverbandes Buschhaus in das RIS im Jahr 2024 erfolgen werde.

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Herr Lickfett berichtet, dass sich in der oberen Etage des Büddenstedter Rathauses noch sehr viele Akten befinden. Er fragt, wann diese gesichtet und ordnungsgemäß eingelagert werden. Er sehe aktuell eine erhöhte Brandgefahr.

Herr Schobert antwortet, dass er aktuell keinen Zeitdruck sehe, da die Akten, die benötigt werden, zeitnah auch gefunden werden. Im Rathaus Büddenstedt befinden sich neben dem Zwischenarchiv im Keller noch zwei weitere eingerichtete Zwischenarchive in der zweiten bzw. dritten Ebene. Hier stehen für einzelne Bereiche Regale und Schränke zur Verfügung. Die Kapazitäten im Zwischenarchiv im Rathaus Helmstedt sind weitestgehend ausgeschöpft, sodass die Lagermöglichkeiten im Rathaus Büddenstedt genutzt werden müssen. Auf der dritten Ebene befinde sich umfangreiches Aktengut des Baubereiches. Es wurde mit der Sichtung des Aktengutes bereits begonnen. Der überwiegende Teil der Akten befinde sich in den Regalen und Schränken. Ein kleiner Teil wurde in den Fensterbänken zwischengelagert und war somit von außen sichtbar. Dieser Zustand wurde kurzfristig behoben. Eine erhöhte Brandgefahr sehe er nicht.

 
TOP 6 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Ein Bericht des Bürgermeisters lag nicht vor.

 
TOP 7 Genehmigung des Protokolls des öffentlichen Teiles der Ratssitzung am 12.10.2023

Protokoll:

Die Ratsmitglieder genehmigen einstimmig das Protokoll des öffentlichen Teils der Ratssitzung am 12.10.2023.

 
TOP 8 Ernennung des Ersten Hauptbrandmeisters Christian Kahl zum Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt

Beschluss:

Der Erste Hauptbrandmeister Christian Kahl, geb. am 30.08.1973, wohnhaft Alversdorfer Straße 57 in 38372 Helmstedt OT Offleben, wird mit Wirkung vom 01.03.2024 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt ernannt.



Protokoll:

Herr Carsten Johann trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 9 Ernennung des Hauptbrandmeisters Mark Wesemann zum 2. Stellvertretenden Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt

Beschluss:

Der Hauptbrandmeister Herrn Mark Wesemann, geb. am 12.02.1974, wohnhaft Amselweg 10 in 38372 Helmstedt, OT Offleben, wird mit Wirkung vom 01.03.2024 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum 2. stellvertretenden Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt ernannt.



Protokoll:

Herr Ferhat-Atilgan Kara trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 10 Ernennungen

Protokoll:

Unter diesem TOP erfolgte die Übergabe der Ernennungsurkunde an den Ersten Stadtrat Henning Konrad Otto, der ab 01.01.2024 für weitere acht Jahre Erster Stadtrat der Stadt Helmstedt sein wird.

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Es folgt eine kurze Sitzungsunterbrechung.

 
TOP 11 Beratende Mitglieder im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt, Herrn Joachim Krüger als beratendes Mitglied abzuberufen. Stattdessen beruft der Rat der Stadt Helmstedt Herrn Jens Wiese als beratendes Mitglied gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG in den Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO). Darüber hinaus beruft der Rat der Stadt Helmstedt Herrn Ulrich Müller anstelle von Frau Insa Reinecke-Buß als neues stellvertretendes, beratendes Mitglied in den Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung.



Protokoll:

Frau Kathleen Radeck trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 12 Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson für das Schiedsamt der Stadt Helmstedt für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Beschluss:

Herr Markus Geschwentner, geb. 22.03.1981 in Helmstedt, wohnhaft Gartenstraße 10, 38372 Helmstedt OT Büddenstedt, wird vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme der Bezirksvertretung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und -frauen für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 zur stellvertretenden Schiedsperson für das Schiedsamt der Stadt Helmstedt gewählt.



Protokoll:

Herr Axel Waterkamp trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 13 Evaluation und Modifizierung des Parkraumkonzeptes aus dem Jahre 2019

Beschluss:

Das aktuelle Parkraumkonzept der Stadt Helmstedt wird wie folgt geändert:

1. Auf die bisherige Ausweisung von speziellen Bewohnerparkplätzen in vier unterschiedlichen Zonen wird verzichtet. Stattdessen wird eine einheitliche "Zone Altstadt innerhalb des Stadtringes", in der auf allen bewirtschafteten Parkplätzen geparkt werden darf, eingerichtet. Diese Maßnahme ist nach Ablauf von 2 Jahren zu evaluieren.

2. Die Höchstparkdauer bei Inanspruchnahme des gebührenpflichtigen Parkplatzes Holzberg wird von 2 auf 3 Stunden heraufgesetzt. Die gebührenpflichtige Zeit beginnt auf dem Holzberg um 9 Uhr (anstatt bisher um 8 Uhr).

Die übrigen Regelungen bleiben unverändert.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Gebührenordnung vorzubereiten, in der die Jahresgebühr für Bewohnerparkberechtigungen auf jährlich 75 Euro festgelegt wird.



Protokoll:

Frau Petra Schadebrodt trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Ryll berichtet von einer intensiven Beratung in der Gruppe und auch im Fachausschuss. Kontrovers wurde vor allem über die Höhe der Gebühr für eine Bewohnerparkberechtigung diskutiert. Bei der Diskussion standen zum einen die Haushaltskonsolidierung und zum anderen das Ziel, eine Gebührenanpassung vorzunehmen, die von einer breiten Mehrheit des Rates mitgetragen wird. Man habe in der Gruppe aktuell noch einmal zusammen gesessen und nun einen Änderungsantrag erstellt. Er stellt den Änderungsantrag, die Jahresgebühr für eine Bewohnerparkberechtigung auf 75 Euro festzulegen. Aktuell liege die Gebühr bei 30 Euro. Eine Erhöhung auf 120 Euro sei einfach zu hoch.

Frau Schadebrodt bringt zum Ausdruck, dass die meisten vorgeschlagenen Punkte der Vorlage die Zustimmung ihrer Gruppe finden. Durch den Wegfall der einzelnen Parkzonen werde das Parkverhalten flexibler. Die Bewohner der Innenstadt können so viel besser einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung finden. Außerdem mache es Sinn, die neue Regelung in zwei Jahren zu überprüfen. Man stimme zu, dass die Höchstparkdauer auf dem Holzberg wieder auf drei Stunden erhöht werde. Viele Besucherinnen und Besucher hätten sich negativ über die zu kurze Parkzeit beschwert. Ihre Gruppe stand immer für eine Parkdauer von drei Stunden. Positiv sei auch, dass die gebührenpflichtige Zeit auf dem Holzberg erst ab 9 Uhr beginne. Überhaupt nicht einverstanden sei man mit der Erhöhung der Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von 30 Euro auf 120 Euro. Man wolle das Wohnen in der Innenstadt attraktiv gestalten. Dies sei es nicht, wenn das Bewohnerparken derart verteuert werde. Eine kleine Zielgruppe werde dann sehr stark belastet. Außerhalb der Innenstadt müsse niemand für das Parken vor seinem Grundstück zahlen. Ihre Gruppe wollte beantragen, die Gebühr auf 60 Euro und nicht auf 120 Euro anzuheben. Man könne aber auch mit einer Anpassung auf 75 Euro leben.

Frau Niemann kann sich den Worten von Frau Schadebrodt anschließen. Ihre Gruppe hätte einer Erhöhung auf 120 Euro nicht zugestimmt. Man könne sich nicht mit großen Städten wie Braunschweig, Magdeburg oder Wolfsburg vergleichen. Der erste Vorschlag ihrer Gruppe war eine Erhöhung auf 60 Euro. Leider habe man sich mit den vorgetragenen Argumenten nicht durchsetzen können. Man war sehr enttäuscht, dass die Gruppe CDU/Grüne/UWG eine Erhöhung auf 120 Euro vornehmen wollte. Die Schmerzgrenze ihrer Gruppe lag intern bei 75 Euro. Aufgrund des Gespräches mit Hern Ryll am Vortag könne man sich nun auch dem Änderungsantrag anschließen.

Herr Strümpel macht deutlich, dass er Bedenken beim ersten Punkt des Beschlussvorschlages, Ausweitung der Parkzonen, habe. Er befürchte, dass dann z. B. einige Anwohner der Innenstadt zum Einkaufen die verschiedenen Parkplätze in der Innenstadt anfahren, was dazu führe, dass einige andere Bewohner keine Parkplätze vor dem eigenen Grundstück finden. Er werde sich aber dem Beschlussvorschlag anschließen, da die Vorlage in zwei Jahren evaluiert werden soll.

Frau Heister-Neumann lässt zunächst über den Änderungsantrag von Herrn Ryll abstimmen. Dieser wird einstimmig beschlossen.

Sodann fassen die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden



TOP 14 Förderrichtlinie - Wiederaufnahme der Förderung "Ökologisch vorteilhafte und klimaschutzorientierte Einzelvorhaben" der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Förderrichtlinie wird in der anliegenden Fassung  - mit den o. a. Änderungen - beschlossen.

Hinweis: Die Förderrichtlinie hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Immo Moshagen trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Schadebrodt macht deutlich, dass ihre Gruppe grundsätzlich zu dem strategischen Ziel stehe, dass Helmstedt ökologisch handelt und auf erneuerbare Energien setzt. Daher wurden auch alle kommunalen Maßnahmen im Zuge der Haushaltsplanung unterstützt. Private Investitionen mit zusätzlichen Schulden auf Kosten der Steuerzahler lehne man jedoch ab. Zudem habe man aber auch an der konkreten Ausgestaltung der Förderrichtlinie einige Kritikpunkte. Die sogenannten steckerfertigen PV Balkonanlagen dürften ihrer Ansicht nach  nicht gefördert werden, weil es sich hier um eine Doppelförderung handele. Diese Anlagen seien bereits für alle von der Mehrwertsteuer befreit. Lt. Förderrichtlinie soll eine Doppelförderung ausgeschlossen werden. Durch den sofortigen Beginn der Maßnahme nach Antragstellung schaffe man enorme Mitnahmeeffekte. Die Möglichkeit zum vorzeitigen Maßnahmebeginn sei aus ihrer Sicht kontraproduktiv. Zudem gehe man von einem erheblichen Verwaltungsaufwand für die Umsetzung des Förderprogramms aus. Der hohe Aufwand erscheine ihrer Gruppe nicht gerechtfertigt. Die Mitarbeiter müssen jede Menge anderer Aufgaben im Bereich des Klimaschutzes und des Bauwesens erledigen. Es sei ihr klar, dass sie keine Mehrheit im Rat bekomme, jedoch hoffe sie, dass die Hinweise auf Doppelförderung und Mitnahmeeffekte Berücksichtigung finden.

Herr Schobert stellt klar, dass der Klimaschutzmanager, der sich um die Anträge zur Förderrichtlinie kümmert, nichts mit der Genehmigung von Bauanträgen zu tun habe. Er möchte nicht, dass durch den Beschluss der Förderrichtlinie der Eindruck entstehe, dass Bauanträge nicht bearbeitet werden können.

Frau Wendt bedankt sich bei der Verwaltung für die schnelle Wiederaufnahme der Förderrichtlinie. Innerhalb von zwei Monaten habe man eine Förderrichtlinie erarbeitet. Im Umweltausschuss wurde intensiv über die Förderrichtlinie diskutiert und es wurde zusammen mit der Gruppe SPD/Die Linke eine gute Lösung gefunden. Dabei wurde auf die Form der Antragstellung eingegangen. Eine Antragstellung in Papierform wäre unpraktikabel, weil man nicht nachvollziehen könne, wann der Antrag tatsächlich eingegangen sei. Man habe einen Änderungsantrag erarbeitet. Sie stellt folgenden Änderungsantrag:

Die als Anlage zur Vorlage V154a/23 beigefügte Richtlinie zur Förderung privater Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt Helmstedt wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

1.    Nr. 5.2 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Das Antragsformular ist auf der Homepage der Stadt Helmstedt abrufbar.“

2.    Nr. 5.3 wird wie folgt gefasst:
„Die Antragstellung erfolgt elektronisch per Online-Formular auf der Internetseite der Stadt Helmstedt unter www.stadt-helmstedt.de. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Antrags bei der Stadt Helmstedt maßgeblich.“

Dies bedeute, dass im Jahr 2024 nur eine Online Antragstellung möglich sei. Man verzichte zunächst auf die Papierform. Die Förderrichtlinie soll zu gegebener Zeit evaluiert werden. Dann könne man auf die Erfahrungen zurückgreifen und evtl. Änderungen vornehmen. Sie geht auf die Ausführungen von Frau Schadebrodt zum Mitnahmeeffekt ein. Die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmebeginns sei nicht die Genehmigung, sondern man handele weiterhin auf eigenes Risiko. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn habe aber auch einen positiven Effekt auf das strategische Ziel der Stadt Helmstedt. Auch ein Problem auf die Doppelförderung sehe sie nicht.

Herr Fox geht auf das strategische Ziel ein. In den Haushaltsberatungen wurden 40.000 Euro zur Verfügung gestellt. Eine Investition und Unterstützung durch die Förderrichtlinie sei richtig und wichtig. Um das Ziel zu erreichen, werden viele kleine, aber auch große Schritte notwendig sein. Im Fachausschuss wurde über die klimaökologische Analyse berichtet. Diese habe aufgezeigt, dass in Helmstedt Grünflächen fehlen. Dies bedeute, dass die Temperaturen insgesamt steigen. Daher bestehe auch ein großer Bedarf an Begrünungsmaßnahmen. Mit dem Programm fördere man nun auch private Initiativen. Man möchte erreichen, dass mehr Menschen dafür sorgen, dass die Städte noch grüner werden. Die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen sorge z. B. auch dafür, dass Insektenschutz betrieben werde. Nun sei auch vorgesehen, dass erneuerbare Energien gefördert werden. Die Stadt selbst habe den Auftrag, Gebäude zu sanieren und zu prüfen, auf welchen Gebäuden Photovoltaikanlagen angebracht werden können. Im privaten Bereich können beispielsweise Balkonkraftwerke gefördert werden. Für private Eigentümer und Mieter habe man nun zusätzliche Anreize geschaffen.

Herr Winkelmann zeigt sich erfreut über die Wiederaufnahme der Förderung ökologisch vorteilhafter und klimaschutzorientierter Einzelvorhaben. In den verschiedenen Gremien wurde intensiv beraten und diskutiert, es wurden immer wieder Änderungen aufgenommen. Am Ende steht eine Förderrichtlinie, die die breite Mehrheit des Rates mittragen wird. Den erhöhten Verwaltungsaufwand, den Frau Schadebrodt angemahnt hat, sehe er nicht, zumal zwei Mitarbeiter in diesem Aufgabengebiet eingestellt wurden.

Frau Heister-Neumann lässt zunächst über den Änderungsantrag von Frau Wendt abstimmen. Dieser wird mit 31 JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen sowie 2 Enthaltungen beschlossen.

Sodann fassen die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt mit 31 JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen sowie 2 Enthaltungen den nachfolgenden



TOP 15 Übernahme der Straßenbaulast von Kreisstraßen in den OD Offleben, Reinsdorf und Hohnsleben

Beschluss:

Der Übergang der Straßenbaulast für die Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen 21 und 22 in Offleben, Reinsdorf und Hohnsleben vom Landkreis Helmstedt zur Stadt Helmstedt erfolgt zum 01.01.2024.

Für die teilweise unterlassene Unterhaltung zahlt der Landkreis Helmstedt der Stadt Helmstedt als Ablösesumme einen einmaligen Betrag von 200.000 Euro zum 31.12.2023.



Protokoll:

Frau Cornelia Bosse trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 16 Beteiligung der Stadt an der „PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH“

Beschluss:

Die Stadt Helmstedt beteiligt sich bei der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH mit einer Einlage von 5 Anteilen zu je 200,00 Euro. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben und die notarielle Beurkundung vorzunehmen.



Protokoll:

Frau Franziska Köther trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Moshagen bringt im Namen seiner Gruppe zum Ausdruck, dass diese die Beteiligung unterstützt. Es gehe zunächst nur um die Mindestbeteiligung in Höhe von 1.000 Euro. Dadurch erhalte man die notwendige Unterstützung bei Ausschreibungsverfahren. Man könne aber noch wesentlich mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Gerade für die Zukunft sei dies wichtig. Beispielhaft nennt er die Unterstützung bei der Digitalisierung oder den Ausbau lokaler Wärmenetze.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 17 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) - Jahresabschluss 2022

Beschluss:

a) Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht des Wirtschaftsjahres 2022 werden festgestellt.

b) Der Jahresüberschuss des Gebührenhaushalts Abwasser in Höhe von insgesamt 1.459,46 Euro wird bei den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses erfasst. 296.000 Euro werden in den Sonderposten für Gebührenausgleich eingestellt.

c) Der Jahresfehlbetrag des Energiebereichs in Höhe von insgesamt - 9.866,22 Euro wird bei den
Fehlbeträgen aus Vorjahren erfasst.

d) Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.



Protokoll:

Frau Margit Grune trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 18 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) - Haushaltsplan 2024

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2024 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr auf 4.000.000 Euro festgesetzt.

3. Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 Euro festgesetzt.



Protokoll:

Herr Uwe Strümpel trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Romba zeigt auf, dass bei einem Anlagevermögen der AEH in Höhe von 21.788.295,48 Euro jeder Einwohner/jede Einwohnerin der Stadt Helmstedt 845,19 Euro Eigenvermögen an der AEH habe. Er stellt fest, dass die Werte der Bürger und Bürgerinnen in der Erde liegen. Er stellt die wichtigsten Zahlen mit dem Ertragsvolumen 5,6 Mill. Euro und Investvolumen 4,66 Mill. Euro vor. Zudem geht er auf die neue Sparte der AEH, die Nahwärmekonzeption, ein. Die AEH arbeitet Hand in Hand mit den Baubereichen der Stadt Helmstedt. Die AEH arbeitet seit Jahren mit der Inliner - Sanierung zusammen. Dadurch müssen die meisten Straßen bei Arbeiten nicht geöffnet werden, sondern man arbeitet mit einem Rohr-in-Rohr Verfahren, welches die Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer und Anwohner auf ein Minimum beschränkt. Bis zum Jahr 2027 wird die AEH insgesamt 14,9 Mill. Euro in neue Anlagen investieren.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 19 Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges

Beschluss:

Die Verpflichtungsermächtigung für die Anschaffung des Löschgruppenfahrzeugs LF 10 OFW Emmerstedt wird um 90.000,00 Euro auf insgesamt 465.000,00 Euro aufgestockt.



Protokoll:

Herr Martin Ryll trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Schobert erwähnt, dass die Kosten bei den Ausschreibungen von Spezialfahrzeugen in der Zukunft weiter steigen werden. Der Markt für Spezialfahrzeuge erfahre eine extrem hohe Steigerung. Im vorliegenden Fall gab es lediglich einen Anbieter. Insofern hätte auch eine erneute Ausschreibung kein besseres Ergebnis ergeben. Die Preissteigerungen lassen auch die Haushaltsplanung der kommenden Jahre wesentlich schwieriger werden. Die Anzahl der Feuerwehreinsätze steige auch immer weiter an. Bei der Ortsfeuerwehr Emmerstedt  spreche man über die zweitstärkste Wehr im Stadtgebiet. Mit dem neuen Fahrzeug kann die Ortsfeuerwehr Emmerstedt den Helmstedter Kameraden den einen oder anderen Einsatz abnehmen. Entsprechende Anmerkungen sind dem Feuerwehrbedarfsplan zu entnehmen.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 20 Neubesetzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Kultur (AWTK)

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt stellt durch Beschluss fest, dass für Herrn Martin Ryll nun Frau Karin Wendt in den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur (AWTK) berufen wird. Frau Karin Wendt wird zudem auch die Funktion der Ausschussvorsitzenden übernehmen.



Protokoll:

Herr Christian Romba trägt die Vorlage in Form eines Reimes vor.

"Jetzt stehe ich hier schon wieder,
bitte nur kurz um Aufmerksamkeit und Geduld,
dann verlasse ich das Rednerpult.
Das Thema der Vorlage 172 ist ihnen allen klar,
es geht um die neue Vorsitzende des AWTK.
Kurzum, wählt alle Frau Karin Wendt,
Danke sehr und schönen dritten Advent"

Protokollnotiz: Die wörtliche Wiedergabe von Herrn Romba war Wunsch der Mehrheit des Rates.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig - bei einer Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 21 Bekanntgaben  
TOP 21.1 Über und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftliche vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 21.2 Vergleichsübersicht Ergebnisse Eckdaten- und Haushaltsbeschluss

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftliche vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 21.3 Zeitplanung für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2025

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftliche vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 22 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall zu den Themen "Personalsituation bei der Stadt Helmstedt" sowie "Aufstellung eines Geldautomaten in Büddenstedt" Gebrauch gemacht. Die Fragen werden von Herrn Schobert beantwortet.

 
TOP 23 Schließung des öffentlichen Teils der Ratssitzung

Protokoll:

Frau Heister-Neumann schließt den öffentlichen Teil der Ratssitzung um 18:57 Uhr.

Es schließt sich eine 5minütige Pause an.

 

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