Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Dienstag, 27. Juni 2023 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Die Ratsvorsitzende Frau Elisabeth Heister-Neumann eröffnet um 17.00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt und begrüßt die Ratsmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter und Gäste im Ratssaal.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Heister-Neumann stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt fest, nachdem der Protokollführer die Anwesenheit der Ratsmitglieder festgehalten hat. Zu diesem Zeitpunkt sind 34 Ratsmitglieder anwesend.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Der TOP 14 wird abgesetzt, TOP 23 wird abgesetzt und verwaltungsseitig zurückgezogen. Nachdem keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen werden, stellt Frau Heister-Neumann die Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Verwaltung zu äußern sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Frau Niemann fragt, wie die Verwaltung den Beschluss der Grundsatzentscheidung zur Frage der Verlegung des GaBös nach Königslutter sieht, den der Kreistag in seiner morgigen Kreistagssitzung fassen will. Weiterhin fragt sie, welche Auswirkungen der Beschluss auf den Schulstandort Helmstedt hat. Es sind gemeinhin die Mittelzentren, die für das Angebot der weiterführenden Bildungseinrichtungen zuständig sind und das Mittelzentrum unseres Landkreises ist Helmstedt. 

Herr Schobert antwortet, dass die Verwaltung große Sorgen hat, dass ein sehr gut austariertes System zerstört wird. Besonders im Hinblick auf die Schülerzahlen, welche weder von der Arbeitsgruppe, noch in der Vorlage, schlüssig dargestellt wurden. Der Kreistag hat vor einigen Jahren den Beschluss gefasst, dass das Oberstufengymnasium am Bötschenberg ein Gymnasium mit einer Mittelstufe werden darf. Zum Schutz des Gymnasiums Anna-Sophianeum in Schöningen und des Gymnasiums Julianum Helmstedt wurde die Zügigkeit auf zwei Züge beschränkt. Diese Zügigkeit gilt heute noch. Dies zeigt, dass schon im Jahre 2000 durchaus die Schülerzahlen für den Bestand und auch für die Qualität einen entscheidenden Wert hatten. Seit drei Jahrzehnten befindet sich der Landkreis Helmstedt im demographischen Wandel. Auch wenn sich die Einwohnerzahlen relativ stabil halten, ist es notwendig, dass auch die Altersstruktur betrachtet wird. Die Einwohnerzahlen werden durch Zuzug im Alter von 40 plus stabilisiert. Das heißt, die Einwohnerzahlen stabilisieren sich nicht durch eine höhere Geburtenrate. Ein Teil der Annahme des Landkreises beruht darüber hinaus auf den Zuzug von Flüchtlingskindern, welcher tatsächlich seit der Flüchtlingskrise 2015 und seit dem Ukraine Krieg sehr hoch ist, auch in den nächsten Jahren Bestand haben kann. Dies hält er verwaltungsseitig für nicht richtig. Es gebe keine Anzeichen, dass erneut und kontinuierlich mit einem solchen Zustrom von Kindern zu rechnen ist. Wenn der Beschluss des Kreistages umgesetzt werden sollte, bedeutet dies, dass in Königslutter ein Gymnasium mit einer mindestens Dreizügigkeit entsteht. Gleichzeitig sagt der Landkreis Helmstedt, wenn in Königslutter ein Gymnasium errichtet wird, bekommt die IGS eine Oberstufe. Gleichermaßen soll die Dreizügigkeit mindestes im Anna-Sophianeum in Schöningen erhalten bleiben und das Gymnasium Julianum soll vierzügig bleiben. Verwaltungsintern habe man versucht diese Rechnung nachzuvollziehen, ist jedoch zu keinem plausiblen Ergebnis gekommen. Die einzige Möglichkeit um halbwegs stabile Zahlen für den Bereich Königslutter zu erreichen, wäre, wenn die Schüler und Schülerinnen aus Lehre und aus der Samtgemeinde Velpke künftig nicht mehr nach Braunschweig und Wolfsburg fahren, sondern nach Königslutter. Dies schließt die Kreisverwaltung aufgrund des Wahlrechtes der Schüler aus. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass das gesamte Zahlenmaterial, welches als Grundlage für eine elementare Entscheidung vorliegen sollte, nicht ausreichend ist um die Annahmen der Landkreis-Verwaltung zu bestätigen. Dies bedeutet, dass sowohl die Qualität wegen der möglicherweise gefährdeten Zügigkeit des Julianums gefährdet ist, aber auch, dass das Anna-Sophianeum möglicherweise nicht mehr genügend Schülerzahlen aufweisen kann. Rückblickend muss festgehalten werden, dass in den vergangenen zwanzig Jahren der Landkreis Helmstedt auf dem Gebiet der Stadt Helmstedt zwei Hauptschulen und eine Realschule geschlossen hat, die Sprachheilklassen nach Königslutter verlegt wurden und auch die Berufsbildenden Schulen zum Teil einen erheblichen Verlust hinnehmen mussten, sodass festgestellt werden kann, dass der Abzug des Gymnasiums am Bötschenberg eine weitere Schwächung des Schulstandortes Helmstedt nach sich ziehen wird. 

Frau Schadebrodt erklärt, dass die Gruppe FDP/HWG den morgigen Beschlussvorschlag der Landkreis- Verwaltung äußerst kritisch entgegensteht. Man befürchtet sogar - vor allem aufgrund der dargelegten Schülerzahlen - eine deutliche Verschlechterung des gymnasialen Angebotes für alle Schüler und Schülerinnen im Landkreis Helmstedt. Auch die finanziellen Aspekte bereiten große Sorgen. Aufgrund dessen möchte sie wissen, wie die Verwaltung grundsätzlich zu den beiden Vorhaben des Landkreises steht. Weiterhin möchte sie wissen, wie sich die beiden Projekte (Neubau Gymnasium und die Schaffung von Räumen für die neue Oberstufe IGS) finanziell auf den großen, schon lange vorhandenen Sanierungsstau auswirken, der an allen bestehenden weiterführenden Schulen herrscht. Immerhin ist es als Kreisstadt und Mittelzentrum wichtig, dass die Realschule, die BBS und die beiden Gymnasien, aber auch das Anna-Sophianeum, nicht völlig in den Hintergrund geraten und gebäudetechnisch immer weiter veralten. Zu guter Letzt fragt sie, wie sich die zusätzlichen Ausgaben, die für einen Neubau und die Erweiterung der IGS entstehen, auf die Kreisumlage auswirken. Mit 53,5% bezahlt man bereits eine der höchsten Kreisumlagen Niedersachsens; eine weitere Erhöhung infolge vermeidbarer Neubauprojekte wäre aus ihrer Sicht nicht akzeptabel und auch nicht leistbar. 

Herr Schobert antwortet, dass er die Frage bezüglich der finanziellen Auswirkungen nicht komplett zu beantworten vermag, da die Zahlen für den Neubau nicht öffentlich dargelegt werden. Für den Neubau an der GS Pestalozzistraße hat man rund 25 Mio Euro veranschlagt, für ein Gymnasium schätzt er die Kosten auf ca. 80 - 90 Mio Euro. Betrachtet man den Kreishaushalt, ist dieses Investitionsvolumen zumindest zur mittelfristigen Finanzplanung nicht zu finden. Der Neubau würde also dazu führen, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit in Bezug auf die Sanierung stark eingeschränkt ist, so wie auch die personelle Verfügbarkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen. Bezüglich der Kosten für die Erweiterung der IGS wurde seitens des Landkreises keine weitere Aussage getätigt, weshalb darüber noch nicht gesondert nachgedacht wurde. In der Frage auf die Auswirkung der Kreisumlage kann keine Aussage getroffen werden. Der Landkreis hat die Befugnis die Kreisumlage, soweit vom Kreistag beschlossen, durch eine Begründung soweit zu erhöhen, wie es beschlossen wird. 

Herr Moshagen fragt aufgrund eines Artikels in der Braunschweiger Zeitung nach, ob die Stadt etwas zu der Situation der Insolvenz der Paramentenwerkstatt im Kloster St. Marienberg sagen kann. Weiterhin möchte er bezüglich des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport; Jugend und Kultur wissen, ob die Stadt sich daran beteiligen möchte.

Herr Schobert antwortet, dass vor einigen Wochen sowohl die Stadt Helmstedt, der Landkreis Helmstedt, als auch die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und auch Vertreter des Landes Niedersachsen seitens der Paramentenwerkstatt über die schwierige Situation informiert wurden. Herr Otto und er haben seitens der Stadt Helmstedt signalisiert, dass man den Erhalt der Paramentenwerkstatt für für sehr wichtig halte. Bei einer konkreteren Aufgabenstellung werde man die Situation dem Rat der Stadt Helmstedt vorlegen, um zusammen nach einer Lösung zu suchen. Bezüglich des Programms zur Sanierung wird das Waldbad Birkerteich und das Maschstadion auf die Vorgaben des Bundes geprüft, um sich für die Förderung zu bewerben.

Herr Strümpel fragt, ob sich der Bürgermeister vorstellen kann, dass das Land Niedersachsen für den Neubau des Gymnasiums eine Genehmigung erteilen wird. 

Herr Schobert antwortet, dass der Landkreis Helmstedt einen Beschluss fassen könnte, obwohl noch keine Kostenschätzung vorliegt. Letztendlich kann nicht beurteilt werden, wie das Land Niedersachsen mit dem Beschluss umgeht. 

 
TOP 6 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Herr Schobert berichtet, dass der Bereich der Schulsekretärinnen der Grundschulen durch eine weitere Halbtagsstelle als Springerstelle entlastet werden soll. Des Weiteren wurden zwei Anträge im Verwaltungsausschuss besprochen. Hier ein Antrag des Seniorenbeirates bezüglich der Überprüfung des Beschlusses zur Beschränkung von Gewerbeansiedlungen außerhalb des engeren Innenstadtbereiches, dieser Antrag wurde zur fachlichen Beratung in den AWTK übermittelt. Der Antrag der CDU/Grünen/UWG bezüglich der Förderung von Ökologischen Projekten wurde in den AUK überwiesen. 

 
TOP 7 Genehmigung des Protokolls des öffentlichen Teiles der Ratssitzung am 23.03.2023

Protokoll:

Herr Winkelmann bittet auf Seite 15 zu TOP 26 im ersten Abschnitt und zweiten Satz das Wort verhindern mit dem Wort verringern auszutauschen. 

Die Ratsmitglieder genehmigen einstimmig bei 1 Enthaltung das Protokoll des öffentlichen Teils der Ratssitzung vom 23.03.2023.

 
TOP 8 Berufung von nicht stimmberechtigten Mitgliedern in den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

Beschluss:

Herr Henry Walter wird abberufen. An seiner Stelle wird Frau Gudrun Brederlow gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht in den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur (AWTK) berufen.



Protokoll:

Herr Moshagen gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 9 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die als Anlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt vom 01.11.2017.

Die im Beschlussvorschlag genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Waterkamp gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Strümpel führt aus, dass seine Gruppe die Änderung ablehnt. Aufträge und Vergaben werden dem Rat entzogen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten werden dadurch eingeschränkt. Der Rat sollte, dort wo es möglich ist, nichts leichtfertig aus der Hand geben. Er bittet die anderen Ratsmitglieder gegen diesen Antrag zu stimmen. 

Frau Schadebrodt fügt hinzu, dass auch die Gruppe FDP/HWG  die Heraufsetzung der Wertgrenzen bei den Geschäften der laufenden Verwaltung für keine dringende Notwendigkeit hält. Die Befugnisse des Rates sollten nicht weiter eingeschränkt werden. Aus diesem Grund wird die Gruppe dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Herr Ryll erklärt, dass die Gruppe für den Beschlussvorschlag stimmen wird. Er möchte deutlich machen, dass in Deutschland der Bürokratismus, an den möglichen Stellen, abgebaut und effizienter werden muss. Unter diesem Aspekt bewertet er auch die vorliegende Vorlage, die angesprochenen Kompetenzen gibt es an dieser Stelle nicht. 

Herr Fox fügt außerdem hinzu, dass der Rat der Stadt Helmstedt die Möglichkeit die Aktivitäten der Stadt und auch die zu vergebenen Aufträge im Blick behalten sollte. Der Rat muss im Zweifelsfall auch die Möglichkeit haben, die Notbremse zu ziehen, falls etwas schieflaufen sollte. Der Rat sollte sich dieses Recht nicht nehmen lassen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 19 JA und 15 NEIN-Stimmen folgenden


TOP 10 Wiederwahl eines Beamten auf Zeit

Beschluss:

  1. Herr Henning Konrad Otto wird auf Vorschlag des Bürgermeisters gem. § 109 Abs. 1 S. 1 und S. 4 der Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) - vorbehaltlich der gesundheitlichen Eignung - mit Wirkung vom 01.01.2024 in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren gewählt.
  2. Herrn Henning Konrad Otto wird das Amt des Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters der Stadt Helmstedt übertragen. Er führt die Bezeichnung Erster Stadtrat.
  3. Herr Henning Konrad Otto wird in eine freie Planstelle der Besoldungsgruppe B 2 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) eingewiesen.
  4. Herr Henning Konrad Otto erhält gem. § 3 Niedersächsisches Kommunalbesoldungsgesetz (NKBesVO) eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe der genannten Höchstgrenze.

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Frau Heister-Neumann richtet sodann ihr Wort an Herrn Otto und beglückwünscht ihn zur einstimmigen Wiederwahl. 

Herr Schobert spricht seine Glückwünsche zur Wiederwahl aus und übergibt ihm ein kleines Präsent.

Herr Otto dankt den Ratsmitglieder für Ihr Vertrauen und freut sich auf weitere acht Jahre einer guten, konstruktiven und gedeihlichen Zusammenarbeit.

Eine weitere Übergabe von Präsenten schließt sich an. 



Protokoll:

Frau Niemann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Ryll sieht der Vorlage positiv gegenüber und freut sich auf eine weitere positive Zusammenarbeit mit Herrn Otto.

Frau Schadebrodt fügt hinzu, dass auch die Gruppe der Vorlage zustimmen wird und sich auf die weitere Zusammenarbeit freut. 

Frau Niemann ergänzt, dass auch ihre Gruppe der Vorlage zustimmen wird und auch ihre Gruppe freut sich auf die weitere Zusammenarbeit. 

Frau Heister-Neumann erklärt, dass man mit Herrn Otto einen Mitarbeiter in der Verwaltung mit besonderer Kompetenz habe, den sie sehr schätze.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 11 Gleichstellungsplan der Stadt Helmstedt von 2018 - 2020

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt dem Gleichstellungsplan für die Jahre 2018 - 2020 zu.



Protokoll:

Frau Köther gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Schadebrodt begrüßt die Aufstellung der Gleichstellungspläne. Die Gleichstellungspläne der Stadt Helmstedt sind wichtig, um tatsächlich die berufliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu verwerten und das Handeln der Verwaltung stärker durch Frauen zu prägen und die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf zu verbessern. Positive Veränderungen sind bereits feststellbar. Sie hebt hervor, dass im Rathaus viele Mitarbeiterinnen arbeiten, welche einen sehr guten Job machen. Mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es wichtig, dass die Verwaltung ein attraktiver Arbeitgeber ist und qualifizierte Arbeitskräfte gewinnt und an sich bindet. Auch dort kann der Gleichstellungsplan hilfreich sein. 

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden 


TOP 12 Gleichstellungsplan der Stadt Helmstedt von 2021 – 2023

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt dem Gleichstellungsplan für die Jahre 2021 - 2023 zu.



Protokoll:

Herr Reinhold gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Wendt fügt hinzu, dass der Gleichstellungsplan unter anderem eine Bestandsanalyse enthält. Es ist festzustellen, dass sich der Anteil der Frauen in Führungspositionen erhöht hat. Weiterhin schätzt die Gruppe die erweiterten Zielvorgaben. Es ist eine positive Weiterentwicklung zu beobachten, bei Besetzung in Führungspositionen gibt es jedoch noch etwas Nachholbedarf. Die Ziele und Maßnahmen im aktuellen Gleichstellungsplan sind daher ein wichtiger Schritt um weiter voranzukommen. 

Frau Girod erklärt auch, dass sich die Gruppe SPD/Die Linke für die Erarbeitung und Vorstellung der Gleichstellungspläne bedanken möchte. Weiterhin kann sie die positiven Entwicklungen nur begrüßen.

Herr Schobert fügt hinzu, dass in den Ziffern 4 und 5 des vorliegenden Gleichstellungsberichts das Ergebnis einer jahrelangen und intensiven Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung festgeschrieben ist. Insbesondere hat man die Möglichkeit innerhalb der Verwaltung geschaffen, Familie und Führungsposition zu vereinbaren. Weiterhin stellt er klar, dass die Erhöhung von Frauen in Führungspositionen erreicht wurde, weil sich Frauen in jedem Bewerbungsverfahren, auch gegen männliche Bewerber, durchgesetzt haben. Abschließend führt er aus, dass sich die Gleichstellung nicht nur auf Frauen, sondern auch auf Männer bezieht. 

Frau Heister-Neumann dankt ganz besonders der Gleichstellungsbeauftragten, dem Personalrat und allen weiteren Mitwirkenden. 

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 13 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 und Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffinnen- und Schöffenwahl

Beschluss:

  1. Dem Amtsgericht Helmstedt werden die in der Vorschlagsliste laut Anlage aufgeführten Personen zur Wahl als Schöffinnen und Schöffen vorgeschlagen.
  2. Dem Amtsgericht Helmstedt werden folgende Personen als Vertrauenspersonen benannt:

  • Frau Margrit Niemann, Kastanienweg 16, 38350 Helmstedt
  • Herr Martin Ryll, Salamanderweg 6, 38350 Helmstedt OT Barmke



Protokoll:

Herr Johann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden 


TOP 14 Evaluation und Modifizierung des Parkraumkonzeptes aus dem Jahre 2019 - abgesetzt -

Protokoll:

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.


TOP 15 Gesamtabschlüsse 2018 – 2020; Verzicht auf Vorlage zur Prüfung sowie Verzicht auf Aufstellung der Kapitalflussrechnungen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt

  1. gemäß § 179 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG, dass die Kommune davon absehen kann, die nach § 128 Abs. 4 NKomVG konsolidierten Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2018 bis einschließlich 2020 dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorzulegen.
  2. gemäß § 179 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG, dass die Kommune davon absehen kann, für die Haushaltsjahre 2018 bis einschließlich 2020 dem jeweiligen Konsolidierungsbericht eine Kapitalflussrechnung beizufügen.



Protokoll:

Herr Winkelmann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden 


TOP 16 Annahme von Zuwendungen durch den Rat

Beschluss:

Die vorstehend aufgeführten Zuwendungen werden angenommen.



Protokoll:

Frau Müller gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 17 Beschluss über den Jahresabschluss 2019 der Stadt Helmstedt und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019

Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
  2. Das Jahresergebnis 2019 (Überschuss i.H. v. 3.837.566,92 Euro) wird auf die neue Rechnung übertragen. Der Überschuss des Jahres 2018 i.H. v. 3.274.363,56 Euro wird den Fehlbeträgen aus Vorjahren zugerechnet. 
  3. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2019 die Entlastung.



Protokoll:

Frau Girod gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Strümpel erteilt Frau Heister-Neumann das Wort.

Frau Heister-Neumann stellt fest, dass die Stadt Helmstedt bei der Erstellung der Jahresabschlüsse an erster Stelle im Landkreis Helmstedt stehe. Der Landkreis habe die Vorgabe, Teilversagungsgenehmigungen der Haushalte überall dort zu prüfen, wo die Jahresabschlüsse noch nicht vorlägen. Dies geht auf einen Erlass der Landesregierung zurück. Sie sei als Ratsmitglied der Stadt Helmstedt stolz darauf, dass die Stadt bereits sehr frühzeitig ihr Haushaltswesen auf die neuen Steuerungsmodelle umgestellt habe und jetzt eine Spitzenposition in diesem Zusammenhang einnehme. Der Entlastung des Bürgermeisters stehe nichts entgegen. Sie bittet darum, den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterzugeben.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 18 Änderung der Richtlinien der Stadt Helmstedt über die Ehrung verdienter Sportlerinnen und Sportler; Ergänzung um die Sportart Disc Golf

Beschluss:

Die Änderung der Richtlinien der Stadt Helmstedt über die Ehrung verdienter Sportlerinnen und Sportler wird rückwirkend zum 01.01.2023 beschlossen.



Protokoll:

Herr Lickfett gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit einstimmig den folgenden 


TOP 19 Neubau der Grundschule Pestalozzistraße; Festlegung der baulichen Vorgehensweise

Beschluss:

  1. Der Neubau der Grundschule Pestalozzistraße erfolgt parallel zum Schulbetrieb auf demselben Schulgrundstück.
  2. Der Baulärm soll während des Unterricht, soweit möglich, durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.



Protokoll:

Frau Bosse gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Romba stellt fest, dass man heute den Neubau der Grundschule Pestalozzistraße beschließen werde. Seit die Schulentwicklungsgruppe das erste Mal getagt hat, wird dieser Prozess seit etwa 7 Jahren begleitet. Als Mitglied dieses Gremiums und als stellvertretender Vorsitzender des Schulausschusses möchte er sich recht herzlich bei allen für die Mitarbeit bedanken. Er geht kurz auf die Fragestellung ein, die sich mit dem Neubau ergeben habe. Unter anderem ging es um die vorübergehende Verlegung nach Büddenstedt. Man hätte diesen Beschluss bereits in der vergangenen Ratssitzung fassen können. Allerdings habe man festgestellt, dass man nicht alle bei der Entscheidung beteiligt habe, nämlich insbesondere die betroffenen Kinder. Deshalb sei die Verwaltung beauftragt worden, sich mit den Eltern dieser Kinder auseinanderzusetzen. Die Eltern haben sich für einen Schulbetrieb parallel zum Neubau ausgesprochen. Den Beschluss hat man um drei Monate hinausgezögert, um alle Betroffenen bei der Entscheidung mitzunehmen. Der Neubau werde der Stadt 25 Millionen Euro kosten. Er stellt die Frage in den Raum, ob man nicht den Landkreis Helmstedt mit dem Bau der Schule beauftragen solle. Dieser habe in seiner Kostenrechnung nur 9 Millionen veranschlagt. Damit würde er der Stadt viel Geld ersparen. Der Landkreis habe mit seiner Schulentwicklungsplanung und der fehlenden Beteiligung der Bevölkerung eindeutig den falschen Weg beschritten.

Herr Traumann ist der Überzeugung, dass der heutige Beschlussvorschlag der Einbeziehung aller Akteure (einschließlich der Eltern) als auch der guten Arbeit der Verwaltung, insbesondere Herrn Leppin, Herrn Bode und Herrn Geißler zu verdanken sei. Baulärm, Sicherheitsaspekte und Beeinträchtigungen des Lernens wurden abgewogen. Der Neubau im Parallelbetrieb sei dabei das kleinere Übel. Damit benötige man auch keine Schülerbeförderung von Helmstedt nach Büddenstedt mit allen negativen Umständen, die für die Schülerinnen, Schüler und Eltern entstehen würden. Man verkürze weiterhin die Bauzeit, weil das alte Gebäude bis zur Fertigstellung des Neubaus genutzt werden könne. Die Schülerinnen und Schüler verbleiben in ihrer gewohnten Umgebung. Grundsätzlich gelte für alle Schulen Kapazitätsbedarf. Die derzeitigen Schulen seien überlastet und könnten die steigenden Schülerzahlen nicht mehr aufnehmen. Ein Neubau ermögliche es, ausreichen Platz für alle zu schaffen. Die Gruppe FDP / HWG unterstütze daher den Beschluss und blicke gespannt auf das Ergebnis der Machbarkeitsstudie der Schule in Büddenstedt, die man unter keinen Umständen für die zukünftige Entwicklungsplanung außer Acht lassen sollte. Man solle sich nicht noch eine Schule wegnehmen lassen.

Frau Niemann schließt sich den Worten von Herrn Romba und Herrn Traumann an. Sie stellt abschließend fest, dass man sich viele Jahre sehr intensiv mit dem Prozess der Schulentwicklung befasst habe. Aus der Vielfalt von Meinungen habe man sich im Laufe dieser Zeit in eine gemeinsame Richtung entwickelt. Sie sei auf die geleistete Ratsarbeit sehr stolz, zumal wohl keiner am Anfang des Prozessen erahnen konnte, dass dieses Verfahren so lange dauern würde.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden



TOP 20 Überschreitung des Teilhaushaltes 25 für das Haushaltsjahr 2022

Beschluss:

Dem überplanmäßigen Aufwand im Budget 25 gemäß § 117 (1) NKomVG in Höhe von 60.664,52 Euro für das Haushaltsjahr wird zugestimmt.



Protokoll:

Herr Kara gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 21 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTE 397 „Schwarzer Berg“ 2. Änderung - Satzungsbeschluss -

Beschluss:

  1. Der Abwägung, der in der frühzeitigen Beteiligung (§§ 3(1), 4(1) BauGB) vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten (Anlage 3).
  2. Der Abwägung, der in der öffentlichen Auslegung (§§ 3(2), 4(2) BauGB) vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten (Anlagen 4).
  3. Der Bebauungsplan Nr. OTE 397 "Schwarzer Berg" wird gemäß § 10 BauGB beschlossen. (Anlage 1) Der Begründung zum Bebauungsplan Nr. TE 397 "Schwarzer Berg" wird zugestimmt. (Anlage 2)

Frau Bosse stellt den Antrag nach der Geschäftsordnung, die Sitzung des Rates für eine kurze Pause zu unterbrechen.

Die Ratsvorsitzende Frau Heister-Neumann setzt daraufhin eine Unterbrechung von 10 Minuten an.



Protokoll:

Frau Ahrendts gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 22 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan D389 "Auf der Klappe"; - Aufstellungsbeschluss -; - Umlegungsanordnung -

Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes D389 “Auf der Klappe“ für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

2. Gemäß § 46 Abs.1 Baugesetzbuch wird für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes „Auf der Klappe“ eine Umlegung angeordnet.

3. Die Übertragung der Umlegungsbefugnis gem. § 46 Abs. 4 BauGB auf das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) wird beschlossen. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung mit der Verwaltungsbehörde geregelt.



Protokoll:

Nach der Sitzungsunterbrechung eröffnet Frau Heister-Neumann um 18.53 Uhr erneut die Ratssitzung.

Herr Friedrich gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 23 Bauleitplanung Helmstedt; Örtliche Bauvorschriften für den Helmstedter Altstadtbereich; - Satzungsbeschluss - abgesetzt -

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 24 PV-Freiflächenkonzept für das Helmstedter Revier

Beschluss:

Das vorliegende Konzept zur Steuerung von Freiflächenphotovoltaikanlagen wird für den Teilbereich des Helmstedter Revieres beschlossen.



Protokoll:

Herr Fox gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Lickfett hält das Konzept zunächst für einen guten Ansatz, um Wildwuchs in dieser Hinsicht zu vermeiden. Derzeit herrsche eine gewissse „Goldgräberstimmung“, die nicht zuletzt durch politische Vorgaben ausgelöst worden seien. Auch wenn der Ansatz gut sei, bitte er Rat und Verwaltung bei der Erteilung von Baugenehmigungen behutsam vorzugehen. Weiterhin weist er darauf hin, dass es außer Photovoltaik auch die Möglichkeit gibt, Solarthermie einzusetzen. Diese haben einen höheren Wirkungsgrad als Photovoltaik plus Wärmepumpe, bei gleichzeitig niedrigeren Kosten. Er sei allerdings persönlich der Meinung, dass Solarmodule zuallererst auf Dächer und versiegelte Flächen gehören und nicht auf freien Flächen, die für die Nahrungsmittelherstellung und Sauerstoffproduktion und damit zur CO²-Bindung geeignet seien. Das weitere Vorgehen bedarf insbesondere im Hinblick auf Entwicklung von Krisen Augenmaß und Weitsicht. Bei einer Baugenehmigung läge man sich für den Zeitraum von mindestens 30 Jahren fest. Flächen ließen sich auch nicht vermehren. Dem Konzept könne man guten Gewissens zustimmen.

Herr Romba drückt seinen Dank an die Bauverwaltung aus. Er ärgere und beschäftige die Bauverwaltung reichlich und oft, in diesem Falle habe sie großes Lob verdient. Mit diesem Papier werde ein Gesamtkonzept für zahlreiche Handlungsträger dargelegt. Man gehe, was den eigenen Bereich angeht, in die B-Planung. Dabei seien die von Herrn Lickfett angesprochenen Hinweise relevant. Dies werde man für die Helmstedter Bereiche beachten müssen. Die Verträglichkeiten des Baurechtes, des Bergrechtes, der Raumordnung und die Vorgaben des Naturschutzes mussten berücksichtigt werden. Dafür sei er der Bauordnung sehr dankbar, die diese Anforderungen hervorragend in Einklang gebracht habe. Er gehe davon aus, dass der Rat der Stadt Schöningen diese Vorlage genauso beschließen werde. Dies sei seiner Ansicht nach ein wunderbares Beispiel kommunaler Zusammenarbeit.

Herr Ryll fasst die Arbeit mit den drei Worten „Innovativ, gut und zukunftsweisend“ zusammen. Er schließe sich den Vorrednern an, möchte aber eines gerade rücken. Herr Lickfett hätte darauf hingewiesen, dass man sich in einem Prozess befände. Niemand könne in die Zukunft blicken und sagen, welche Hürden die Energiewende noch aufweise. Allerdings ständen die landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht im Vordergrund. Es sei wichtig darauf hinzuweisen, dass man von einer Nettogröße von 842 ha spreche, die aufgrund des Konzeptes in eine Nutzung kommen können. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es ein hervorragender Schritt gewesen sei, die Planungsverbände zu gründen. Die Stadtverwaltung arbeite an sehr vielen Stellen bereits sehr zukunftsorientiert. Man könne dem Beschlussvorschlag nur zustimmen.

Herr Winkelmann geht auf die Energiewende ein und weist darauf hin, dass man diese nur umsetzen könne, wenn man verstärkt die alternativen Energien nutzen würde. Insofern sei die Beschlussvorlage ein sehr wichtiger Meilenstein in diese Richtung. Er geht auf den Einwand von Herrn Lickfett ein, der sich besorgt darüber äußerte, dass man als Folge zukünftig weniger Flächen für die Landwirtschaft zur Verfügung habe. Diese Sorge sei seiner Auffassung nach unbegründet, da sich das Konzept auf Flächen mit bergbaulicher Vorprägung, also sogenannte Konversionsflächen, beziehen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 25 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Steinmühlenkamp; - Aufstellungsbeschluss –

Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Steinmühlenkamp für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.



Protokoll:

Herr Clemens Schünemann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Schadebrodt weist darauf hin, dass es für Klimaschutz und Klimaanpassung dringlicher denn je sei, übermäßige Versiegelung von Flächen zu vermeiden. Dazu zählen Schottergärten ebenso wie die Errichtung von Nebenanlagen und Stellplätzen auf privaten Grundstücken. Die Änderung bestehender Bebauungspläne sei daher notwendig und akzeptabel. Allerdings möchte sie die Verwaltung ausdrücklich bitten, im Bedarfsfall auch die Grundstückseigentümer zu beraten, wenn man sich einer Versiegelung von 50 % oder mehr nähert. In derartigen Fällen darf eine Verwaltung nicht nur stur nach Vorschrift verfahren und Bauvorhaben ablehnen, sondern sollte den Eigentümern auch alternative Gestaltungsmöglichkeiten vorschlagen. In diesem Sinne werde man der Beschlussvorlage zustimmen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 26 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. 17 Goethestr./Vorsfelder Str.; - Aufstellungsbeschluss –

Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.17 “ Goethestr./Vorsfelder Str.“ für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.



Protokoll:

Frau Girod gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Hans-Jürgen Schünemann gibt zu bedenken, dass hier ein Bebauungsplan mit Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll, um etwas zu verhindern. In diesem Falle solle etwas verhindert werden, was die Menschen eigentlich wollen. Er erinnert in diesem Zusammenhang an eine große Unterschriftensammlung, die dem Bürgermeister übergeben wurde. Da er nicht nachvollziehen könne, dass der Rat etwas beschließt, was die Bürger nicht wollen, werde er auf jeden Fall dagegen stimmen.

Herr Romba erwidert, dass man ein Verfahren eröffnen müsse, um den Bürger mitzunehmen. Man könne zwar mit den Menschen reden  und die Unterschriften entgegen nehmen, die Frage sei aber letztendlich, ob man die Apotheke am Nordertor in das ISEK aufnehmen möchte oder nicht. Diese Frage könne man nur klären, indem man das ISEK komplett neu mache oder den B-Plan dahin gehend verändere, indem man sagt, man macht es oder nicht. Diese Abwägung bekäme man nur hin, wenn man das Verfahren zum B-Plan eröffne. Zu diesem Verfahren könne sich jeder äußern.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 23 JA-Stimmen und 9 NEIN-Stimmen bei 1 Enthaltung den folgenden


TOP 27 Überschreitung des Teilhaushaltes 55 für das Haushaltsjahr 2022; Zustimmung zum überplanmäßigen Aufwand

Beschluss:

Dem überplanmäßigen Aufwand im Teilhaushalt 55 gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz – in der zurzeit geltenden Fassung – in Höhe von 98.261,59 Euro für das Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.

Die Deckung erfolgt aus dem Sachkonto SK 4318000 Betriebskostenzuschüsse externe Kindertagesstätten des Produktes 3651 (Fachbereich 21).



Protokoll:

Frau Wendt gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 28 Bekanntgaben  
TOP 28.1 Abrechnung des Jahreszuschusses und Prüfung des Verwendungsnachweises 2022 an den Helmstedter Verein für Städtepartnerschaften und internationale Begegnungen e.V. (HPV)

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis. 


TOP 28.2 Überplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis. 


TOP 28.3 Prüfungsmitteilung zur „Finanzstatusprüfung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“; überörtliche Kommunalprüfung

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis. 


TOP 28.4 Übertragung von Ermächtigungen / Haushaltsresten ins Haushaltjahr 2023 – Ergebnishaushalt –

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis. 


TOP 28.5 Bericht Wohnungsleerstandsmonitoring 2022

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis. 



TOP 29 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Verwaltung zu äußern sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 30 Schließung des öffentlichen Teils der Ratssitzung

Protokoll:

Frau Heister-Neumann schließt den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates um 19.18 Uhr.

 

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