Bebauungsplan Lappwaldsee; Abwägungsbeschluss (Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)
Beschluss:
Der Abwägung der Stellungnahmen zum B-Plan „Lappwaldsee“ und der Einarbeitung in die Plandarstellungen sowie der Begründung wird zugestimmt.
Protokoll:
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Herr Otto erinnert daran, dass die Aufstellung des B-Plans „Lappwaldsee“ im Dezember 2019 von der Verbandsversammlung beschlossen wurde. Nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.10.2021 hat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattgefunden.
Mit dem heutigen Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Auslegung und der TÖB-Beteiligung soll zum einen der noch zu erfolgende Satzungsbeschluss vorbereitet werden und zum anderen dokumentiert werden, dass eine Umsetzung der Planung zu gegebener Zeit erfolgen kann. Eine Beschlussfassung als Satzung und die abschließende Bekanntmachung des B-Plans sind erst möglich, wenn die Festsetzungen den bergrechtlichen Ausweisungen (Bergrecht) nicht widersprechen. Dies ist zurzeit noch nicht der Fall.
Die Frage von Herrn Müller, ob es kritische Einwände von den Trägern öffentlicher Belange gab, wird von Herrn Otto mit Hinweis auf die der Vorlage in Gänze beiliegenden Stellungnahmen sowie die von der Verwaltung dazu vorgenommene Abwägung verneint.
Herr Fox fragt, ob es seitens der Bergbaubetreiber schon konkretere Aussagen zum Endwasserstand und den Variantenprüfungen (+ 103 ü NHN mit Abpumpen des Wassers oder + 112,5 m – 114 NHN bei natürlicher Entwässerung) und den damit verbundenen Sanierungsarbeiten gibt.
Herr Otto erklärt, dass Aussagen zum Wasseranstieg und die Festlegung des Endwasserstandes einschließlich Prüfung der Varianten im Planfeststellungsverfahren erfolgen werden. LMBV mbH und HSR GmbH planen nach aktueller Aussage, diesen Antrag nun bis Ende 2024 fertig zu stellen und beim zuständigen Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld einzureichen. Die hierfür erforderlichen Ergebnisse des limnologischen Prognosegutachtens werden für die Jahresmitte 2023 erwartet. Sie müssen abgewartet werden, um eine fundierte Bewertung des Gesamtsachverhaltes zu ermöglichen und sind eine wesentliche Grundlage für die Einreichung der präzisierten Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde.
Herr Otto weist auf die schriftlichen Ausführungen vom Dipl.-Ing. Reiner Orlowski zum endgültigen Wasserstand im Lappwaldsee hin. Der Artikel vom 26.10.2022 liegt dem Protokoll als Anlage bei. Herr Orlowski hatte bereits mündlich in der Sitzung des Planungsverbandes Lappwaldsee am 19.10.2021 den für ihn aus physikalischer Sicht nur realistischen Endwasserstand des Lappwaldsees von + 103 m NHN erläutert.
Nachrichtlich: Es wird hierzu nochmals auf die daraufhin von der LMBV mbH/Herrn Wollnitza getroffenen Antworten hingewiesen, die in der Sitzung am 19.10.2021 von ihm wie folgt lauteten:
Herr Wollnitza verweist hierzu auf das kommende Planfeststellungsverfahren und die bei den Prüfungen dann folgenden finalen Erkenntnisse zum Wasseranstieg. Derzeit werden die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren Gewässerherstellung Lappwaldsee mit einem Zielwasserstand +103 m NHN überarbeitet. In diesem Rahmen erfolgt die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit alternativer Wasserspiegelhöhen durch die Antragsteller, noch vor Antragseinreichung.
Das prognostizierte Flutungsende 2032 bezieht sich nach Aussage der LMBV mbH auf den Wasserstand +103 m NHN unter der Randbedingung der Wassereinleitung/Flutung mit den benötigten Mengen. Änderungen oder Unterbrechungen in der Wassermengenbereitstellung beeinflussen die Flutungsdauer. Ein höherer Endwasserstand führt grundsätzlich auch zu einem späteren Flutungsende. Inwieweit eine uneingeschränkte Nutzung der Wasserfläche mit Flutungsende möglich ist, muss im Wasserrechtsverfahren unter Berücksichtigung der bergrechtlichen Belange geklärt werden.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung fassen nach erfolgter Aussprache einstimmig folgenden
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