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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Planungsverband Lappwaldsee

Dienstag, 15. November 2022 , 19:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Schobert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die heutige Sitzung. Anschließend stellt er die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 2 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Verbandsmitglieder tragen keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vor. Herr Schobert stellt daraufhin die Tagesordnung fest.

 
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 24.05.2022

Protokoll:

Die Mitglieder des Planungsverbandes genehmigen bei zwei Stimmenthaltungen die Niederschrift über die Sitzung am 24.05.2022.

 
TOP 4 1. Änderung der Verbandsordnung des Planungsverbandes Lappwaldsee

Beschluss:

Der Planungsverband Lappwaldsee stimmt der anliegenden 1. Änderung der Verbandsordnung des Planungsverbandes Lappwaldsee zu.

§ 14 Abs. 3 der Verbandsordnung des Planungsverbandes Lappwaldsee vom 31.01.2019 wird wie folgt geändert:

Wird der Planungsverband aufgelöst, so vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Vermögensauseinandersetzung. Die Vereinbarung hat zu berücksichtigen, in welchem Umfang die Verbandsmitglieder zur Deckung des Finanzbedarfs des Planungsverbandes beigetragen haben. Seitens der Stadt Helmstedt auf der Grundlage von § 9 Satz 1 i.V.m. § 11 Satz 1 getragene Personalkosten bleiben bei der Vermögensauseinandersetzung unberücksichtigt.



Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die Vorlage.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung fassen daraufhin einstimmig folgenden


TOP 5 Haushaltssatzung des Planungsverbandes Lappwaldsee für das Haushaltsjahr 2023

Beschluss:

Der Planungsverband Lappwaldsee stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung fassen sodann einstimmig folgenden


TOP 6 Vereinbarung über die Wahrnehmung der Kassengeschäfte des Planungsverbandes Lappwaldsee durch die Stadtkasse Helmstedt

Beschluss:

Der Planungsverband Lappwaldsee beschließt, dass der Bürgermeister der Stadt Helmstedt der Stadtkasse Helmstedt die Wahrnehmung der Kassengeschäfte des Planungsverbandes Lappwaldsee übertragen und hierzu die anliegende Wahrnehmungsvereinbarung der Kassengeschäfte mit dem Planungsverband Lappwaldsee schließen darf.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung fassen daraufhin einstimmig folgenden


TOP 7 Bebauungsplan Lappwaldsee; Abwägungsbeschluss (Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)

Beschluss:

Der Abwägung der Stellungnahmen zum B-Plan „Lappwaldsee“ und der Einarbeitung in die Plandarstellungen sowie der Begründung wird zugestimmt.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Herr Otto erinnert daran, dass die Aufstellung des B-Plans „Lappwaldsee“ im Dezember 2019 von der Verbandsversammlung beschlossen wurde. Nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.10.2021 hat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattgefunden.

Mit dem heutigen Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Auslegung und der TÖB-Beteiligung soll zum einen der noch zu erfolgende Satzungsbeschluss vorbereitet werden und zum anderen dokumentiert werden, dass eine Umsetzung der Planung zu gegebener Zeit erfolgen kann. Eine Beschlussfassung als Satzung und die abschließende Bekanntmachung des B-Plans sind erst möglich, wenn die Festsetzungen den bergrechtlichen Ausweisungen (Bergrecht) nicht widersprechen. Dies ist zurzeit noch nicht der Fall.

Die Frage von Herrn Müller, ob es kritische Einwände von den Trägern öffentlicher Belange gab, wird von Herrn Otto mit Hinweis auf die der Vorlage in Gänze beiliegenden Stellungnahmen sowie die von der Verwaltung dazu vorgenommene Abwägung verneint.

Herr Fox fragt, ob es seitens der Bergbaubetreiber schon konkretere Aussagen zum Endwasserstand und den Variantenprüfungen (+ 103 ü NHN mit Abpumpen des Wassers oder + 112,5 m – 114 NHN bei natürlicher Entwässerung) und den damit verbundenen Sanierungsarbeiten gibt.

Herr Otto erklärt, dass Aussagen zum Wasseranstieg und die Festlegung des Endwasserstandes einschließlich Prüfung der Varianten im Planfeststellungsverfahren erfolgen werden. LMBV mbH und HSR GmbH planen nach aktueller Aussage, diesen Antrag nun bis Ende 2024 fertig zu stellen und beim zuständigen Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld einzureichen. Die hierfür erforderlichen Ergebnisse des limnologischen Prognosegutachtens werden für die Jahresmitte 2023 erwartet. Sie müssen abgewartet werden, um eine fundierte Bewertung des Gesamtsachverhaltes zu ermöglichen und sind eine wesentliche Grundlage für die Einreichung der präzisierten Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde.

Herr Otto weist auf die schriftlichen Ausführungen vom Dipl.-Ing. Reiner Orlowski zum endgültigen Wasserstand im Lappwaldsee hin. Der Artikel vom 26.10.2022 liegt dem Protokoll als Anlage bei. Herr Orlowski hatte bereits mündlich in der Sitzung des Planungsverbandes Lappwaldsee am 19.10.2021 den für ihn aus physikalischer Sicht nur realistischen Endwasserstand des Lappwaldsees von + 103 m NHN erläutert.

Nachrichtlich:
Es wird hierzu nochmals auf die daraufhin von der LMBV mbH/Herrn Wollnitza getroffenen Antworten hingewiesen, die in der Sitzung am 19.10.2021 von ihm wie folgt lauteten:

Herr Wollnitza verweist hierzu auf das kommende Planfeststellungsverfahren und die bei den Prüfungen dann folgenden finalen Erkenntnisse zum Wasseranstieg. Derzeit werden die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren Gewässerherstellung Lappwaldsee mit einem Zielwasserstand +103 m NHN überarbeitet. In diesem Rahmen erfolgt die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit alternativer Wasserspiegelhöhen durch die Antragsteller, noch vor Antragseinreichung.

Das prognostizierte Flutungsende 2032 bezieht sich nach Aussage der LMBV mbH auf den Wasserstand +103 m NHN unter der Randbedingung der Wassereinleitung/Flutung mit den benötigten Mengen. Änderungen oder Unterbrechungen in der Wassermengenbereitstellung beeinflussen die Flutungsdauer. Ein höherer Endwasserstand führt grundsätzlich auch zu einem späteren Flutungsende. Inwieweit eine uneingeschränkte Nutzung der Wasserfläche mit Flutungsende möglich ist, muss im Wasserrechtsverfahren unter Berücksichtigung der bergrechtlichen Belange geklärt werden.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung fassen nach erfolgter Aussprache einstimmig folgenden


TOP 8 Bebauungsplan PVL02 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Hochkippe“; Auslegungsbeschluss

Beschluss:

1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikanlage Hochkippe“ und der Begründung wird zugestimmt.

2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikanlage Hochkippe“ und der Begründung soll durchgeführt werden.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Die dHb Solarsysteme GmbH aus Kempten beabsichtigt auf der „Hochkippe Harbke“ östlich der dort vorhandenen Stromtrassen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Mit den übergeordneten Zielsetzungen des Planungsverbands Lappwaldsee ist das Vorhaben auf diesen Flächen unter Einhaltung von den in der Vorlage genannten Bedingungen vereinbar.

Frau Kühne von der vom Investor beauftragten IIP GmbH erläutert hierzu die Planungen im Bereich der Hochkippe.

Auf Nachfrage von Herrn Müller zur dortigen Bewaldung nimmt Herr Bohnstedt Stellung zu den Ausführungen der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg (RPM) hierzu. Ein Großteil der geplanten Fläche befindet sich auf dem Bereich des Vorbehaltsgebietes für Aufforstung „Bergbaufolgelandschaft Harbke“. Es wird hierzu auf die Stellungnahme TÖB in der Vorlage auf der Seite 6 ff verwiesen. Nach Auffassung der RPM stehen die Erfordernisse der Raumordnung dem Vorhaben nicht entgegen.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung fassen sodann einstimmig folgenden



TOP 9 Vertreterwechsel der Stadt Helmstedt im Planungsverband Lappwaldsee

Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe und heißt Herrn Fox als neuen Vertreter der Stadt Helmstedt im Planungsverband Lappwaldsee willkommen.


TOP 10 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Herr Fox fragt nach den finanziellen Auswirkungen, die sich im Falle eines höheren Endwasserstandes ergeben würden.

Herr Otto erläutert hierzu wiederum, dass Aussagen zum Wasseranstieg und die Festlegung des Endwasserstandes erst im Planfeststellungsverfahren erfolgen werden. Diese werden insbesondere dadurch beeinflusst werden, welche Ewigkeitskosten anzunehmen und zu leisten sein werden. Für eine fundiertere Bewertung des Gesamtsachverhaltes muss wie schon unter TOP 7 erläutert, zunächst das Ergebnis des limnologischen Prognosegutachtens 2023 abgewartet werden.

Im Übrigen weist Herr Otto auf eine höchstrichterliche Entscheidung hin, wonach Kommunen nicht verpflichtet seien, nach Beendigung des Bergbaus anfallende Ewigkeitskosten, hier für eine Wasserhaltung, zu tragen.

 
TOP 11 Verschiedenes

Protokoll:

Es liegen keine Punkte vor.

 
TOP 12 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

a)
Herr Dr. Spitzer fragt, ob der verbunden mit der geplanten PV-Anlage im Bereich der Hochkippe Harbke erzeugte Strom künftig für die Elektrolyse zur Gewinnung von Wasserstoff genutzt werden soll.

Herr Otto antwortet, dass diese Frage nur der Investor der Anlagen beantworten könne.

b)
Auf den Hinweis von Herrn Lickfett, dass die von den Bergbaubetreibern LMBV mbH und HSR GmbH seinerzeit getroffenen Aussagen, den Antrag auf Planfeststellung Ende 2022 mit der Aussicht auf eine Genehmigung im Jahr 2024 beim Landesbergamt einzureichen sich erneut zeitlich verzögern und die Frage, wie belastbar die neu getroffene Aussage, den Antrag nun bis Ende 2024 fertig zu stellen und einzureichen belastbar sei, antwortet Herr Otto, dass die Unternehmen kürzlich den neuen Termin aus seiner Sicht glaubhaft dargelegt haben. Die zeitliche Verzögerung basiert vorrangig auf den noch final zu erstellenden, zwingend erforderlichen Gutachten. Laut der HSR GmbH soll das hydrologische Gutachten für die Westmulde zwischenzeitlich erstellt sein und demnächst vorgelegt werden.
Das limnologische Gutachten wird Mitte 2023 erwartet.

Herr Schobert schließt sodann die öffentliche Sitzung und verabschiedet die Zuhörer.

 

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