Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 19. April 2022 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister Dr. Stefan Weferling eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Barmke und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Barmke fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister stellt den Antrag, den Punkt 5 von der TO abzusetzen, da das Protokoll der Sitzung vom 22.02.2022 noch beim ihm liege.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Sodann stellt er die geänderte Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.02.2022

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Beschlüsse.

 
TOP 7 Lichtverschmutzung bei Amazon

Protokoll:

Bürgermeister Wittich Schobert berichtet von seinen Gesprächen mit dem Unternehmen Amazon zu dem Thema der Lichtverschmutzung.

Er führt dazu aus, dass aufgrund dieser Gespräche die Beleuchtung bei 2 von 3 Beleuchtungsstreifen vorerst wieder abgeschaltet worden sei. Es sei vorgesehen, die Beleuchtung in den nächsten Wochen mit einer Veränderung des Winkels so einzustellen, dass einerseits den Vorgaben des Arbeitsschutzes Rechnung getragen werde, da bei einem derartigen Betrieb aufgrund der Arbeitssicherheit auch nachts eine Komplettausleuchtung erfolgen müsse. Andererseits sei aber auch die Immissionsabstrahlung in die weiteren Bereiche zu weit wie möglich zu unterbinden. Amazon habe sich nach den Gesprächen und insbesondere auch aufgrund der ausgelösten Situation sehr aufgeschlossen gezeigt und er gehe davon aus, dass in den nächsten Wochen auch eine Lösung oder zumindest der für das Umfeld optimalste Zustand gefunden werde. Das bedeute aber nicht, dass es keine Beleuchtung mehr geben werde. Wenn die Anlage bei einem 24-Stunden-Betrieb an 7 Tagen in der Woche angelaufen sei und auch nachts angeliefert werde, müsse der Arbeitsbereich auch entsprechend ausgeleuchtet werden. Allerdings seien sich alle Beteiligten einig, nur den Arbeitsbereich und nicht die 2000 m entfernte Umgebung beleuchten zu müssen. Der gesamte Vorgang werde auch baurechtlich begleitet und geprüft und die Verwaltung werde schauen, wie sich die Situation in den nächsten Wochen entwickele und werden dann erneut berichten.

Herr Berndt merkt an, dass er die nächtliche Beleuchtung des Amazon-Geländes bereits vom Frellstedter Sportplatz sehen konnte, der vom Betriebsgelände weiter als 2 km entfernt sei. Diese Beleuchtung sei heller als der Lichtschein der Stadt Helmstedt gewesen. Bezüglich des Arbeitsschutzes fügt er noch hinzu, dass diese Beleuchtung auch an den arbeitsfreien Ostertagen angeschaltet gewesen sei.

Herr Schobert erklärt, dass er mit den genannten 2 km die Lichtbelästigung im Bereich der Gemeinde Rottorf gemeint habe. Eine Bauvorschrift, dass die Lichtbeeinträchtigung nicht über 2 km hinausgehen solle, gebe es nicht. Wenn sich eine Lichtquelle mit hohem Lichtaufkommen in erhöhter Lage befinde, sei der Lichtschein auch noch in einer wesentlich weiteren Entfernung zu sehen. Hier solle eine Blendung und eine direkte Lichteinstrahlung in die Häuser sowie eine Bestrahlung von den Teilen der Natur verhindert werden, die nicht zum Arbeitsbereich gehören. Seiner Kenntnis nach sei die Außenbeleuchtung an den Ostertagen in dem von ihm angesprochenen Nebenbereichen nicht eingeschaltet gewesen. Die vordere Außenbeleuchtung allerdings, wo die Baustellenfahrzeuge stehen, wurde aufgrund der Diebstahlsicherung angeschaltet, was man der Firma nachts und an arbeitsfreien Tagen auch zugestehen müsse. Er wiederholt nochmals, dass sich die Verwaltung weiterhin mit Amazon über die Situation austausche, wobei sich das Unternehmen derzeit noch in der Testphase befinde. Am Ende könne man viel darüber diskutieren, ob der Einsatz von Lichtstrahlern tagsüber sinnvoll sei oder nicht - wenn eine Firma durch die Vermeidung von An- und Ausschaltungen eine Schonung der Leuchtkörper und eine Dauerbeleuchtung für wirtschaftlicher halte, liege das in ihrem eigenen Ermessen. In den Bereichen allerdings, wo die Verwaltung rechtlich eingreifen könne, werden sie auch tätig.

Im Anschluss an diese Ausführungen wird die Sitzung unterbrochen, um Einwohnerinnen und Einwohnern aus Rennau und Rottorf/Klei zu Wort kommen zu lassen.

Von den Gästen werden Bedenken und Fragen vorgetragen, die von Herrn Schobert beantwortet werden.

Danach eröffnet der Ortsbürgermeister wieder die Sitzung.

Herr Berndt fragt an, bis zu welchem Zeitpunkt noch Änderungen am Gebäude seitens der Stadt erwirkt werden können, da das Gebäude noch nicht fertig erstellt worden sei.

Herr Schobert antwortet, dass für den Bau eine Baugenehmigung erteilt worden sei und die Firma müsse ihr Gebäude so errichten, wie es beantragt und genehmigt wurde. Nach Fertigstellung des Baus werde die Stadt Helmstedt eine Bauabnahme für die verschiedenen Bereiche vornehmen und dabei überprüfen, ob das errichtete Gebäude der Genehmigung entspreche.

Weiter merkt Herr Berndt an, dass auf der Ost- und Nordseite des Geländes etliche Straßenlaternen stehen, die nicht eingeschaltet seien. Wenn Amazon den Betrieb aufnehme, sei mit einer Einschaltung der Straßenlaternen und somit auch mit einer noch höheren Lichtimmission zu rechnen. Er fragt an, ob vorgesehen sei, auch die Leuchtkraft der Straßenlaternen zu dämmen.

Herr Schobert antwortet, dass es Bestrebungen gebe, nicht mehr Licht zu erzeugen, als benötigt werde. Man müsse schauen, wie die Beleuchtungssituation nach Inbetriebnahme der Straßenlaternen sei. Derzeit könne er dazu keine Aussage treffen. Abschließend merkt er noch an, dass die Straßenlaternen im Gegensatz zu den Lampen, über die bisher gesprochen wurde, wesentlich höher angebracht seien und auch nur nach unten abstrahlen.

 
TOP 8 Betreibermodelle für die Wärme- und Stromversorgung in Helmstedter Baugebieten

Protokoll:

Herr Geisler stellt anhand einer Power Point Präsentation die Betreibermodelle für die Wärme- und Stromversorgung in Helmstedter Baugebieten, speziell im Baugebiet "Höltgeberg", vor. Die Präsentation ist als Datei I012/22 beigefügt.


TOP 9 Bekanntgaben

Protokoll:

Schriftliche Bekanntgaben lagen nicht vor.

 
TOP 10 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet von Terminen und Gesprächen, die er zu folgen Themen wahrgenommen habe:

-        Barmker Terminkalender,
-        Parksituation am Feuerwehrgerätehaus,
-        Friedensgottesdienst in der Barmker Kirche,
-        Ortstermine an der ehem. Verwaltungsnebenstelle, am Kindergarten und am Schützenhaus,
-        Schul- und Kita-Entwicklungsplanung,
-        Glasfaserausbau,
-        Osterfeuer,
-        Lichtverschmutzung bei Amazon,
-        Jahreshauptversammlung des Schützenvereins.

 
TOP 11 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

11.1 - Umspannhäuschen am Verwaltungsgebäude Rennauer Straße

In der Ortsratssitzung am 22.02.2022 hat Herr Seidel auf die Ortsbegehung am Verwaltungsgebäude an der Rennauer Straße verweisen und angefragt, ob die dort vorhandenen Umspannhäuschen von der ÜZH noch aktiv seien. Beschriftungen oder Beschilderungen über Funktionalität seien nicht vorhanden.

Antwort der Verwaltung:

Das Trafo-Häuschen ist seit den 90er Jahren nicht mehr in Betrieb. Es wurde damals an die Gemeinde übergeben. Der Schlüssel für das Gebäude soll lt. Avacon dem damaligen Ortsvorsteher übergeben worden sein.

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11.2 - Unterhaltungsarbeiten am Schachtgraben Wasserbrücke bis Pumpstation

In der Ortsratssitzung am 22.02.2022 hat Herr Kramer auf den Schachtgraben von der Wasserbrücke in Richtung Emmerstedt bis hin zur Pumpstation verwiesen, der sich im Eigentum der Stadt Helmstedt befinde. Für die Unterhaltung der Einrichtung sei der Unterhaltungsverband Schunter zuständig. Er hat angefragt, welche Arbeiten in der vertraglich vereinbarten Unterhaltung enthalten seien, da an der dortigen Wiese von Wolfgang Schlanstedt die alte abgestorbene Weide entfernt werden müsste.

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung geht davon aus, dass hier der Buschmühlengraben gemeint ist, der zumindest an der städtischen Pumpstation vorbeifließt. Wenn es dieser sein sollte, hat Herr Kramer recht, dass dieses Gewässer II. Ordnung vom Unterhaltungsverband Schunter (UV Schunter) unterhalten wird (ist so im Niedersächsischen Wassergesetz – NWG - festgelegt). Das Gewässer und der parallel laufende Wirtschaftsweg gehört allerdings der FI Barmke und nicht der Stadt. Art und Umfang der Unterhaltungspflichten für das Gewässer ergeben sich dabei nicht durch Vertrag, sondern durch das Gesetz. Hier einschlägig das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), da der Landesgesetzgeber zumindest keine relevanten Dinge ergänzt hat. Was eine Weide auf einer Wiese angeht, die in den Bereich des Gewässers gestürzt ist, müsse der Eigentümer der Wiese tätig werden. Sollte der Baum im Böschungsbereich stehen oder gestanden haben, wäre es sicherlich sinnvoll, sich mit dem UV Schunter hinsichtlich der Beseitigung auszutauschen. Der Unterhaltungspflichtige wird hinsichtlich einer Fragestellung „die alte abgestorbene Weide müsste entfernt werden“ darauf schauen, inwieweit sie den Wasserabfluss behindert. Der Sachverhalt ist also komplex, sollte aber sinnvollerweise im Binnenverhältnis der Beteiligten (FI Barmke, Wolfgang Schlanstedt, UV Schunter) einvernehmlich gelöst werden.

 
TOP 12 Anfragen

Protokoll:

12.1 - Ortsbesichtigung

Herr Otto fragt an, ob der Ortsrat schon Vorstellungen bezüglich der Durchführung der Ortsbegehung am 20. Mai 2022 habe. Es wäre wünschenswert, wenn die Verwaltung rechtzeitig einen Ablaufplan und die Punkte genannt bekäme, die im Rahmen dieser Ortsbegehung aufgesucht werden sollen.

Der Ortsbürgermeister antwortet, dass das Thema dem restlichen Ortsrat kaum bekannt sei.  Da nun der Termin am 20. Mai 2022 feststehe, werde er Vorschläge für die zu besichtigenden Punkte bei der Verwaltung einreichen.

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12.2 - Radwegebau zwischen Barmke und Emmerstedt

Herr Sorge fragt zum Vorhaben Radwegebau zwischen Barmke und Emmerstedt an, ob sich die noch nicht verkaufsbereiten Grundstückseigentümer mittlerweile zu einem Verkauf durchgerungen haben.

Herr Schobert antwortet, dass die Verwaltung vorerst die Grundstücke kaufen werde, die auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Die nicht verkaufsbereiten Grundstückseigentümer werden noch einmal angeschrieben, in der Hoffnung, in einer weiteren Verhandlungsrunde zum Zuge zu kommen.

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12.3 - Ausbau Dorfbreite

Herr Sorge fragt nach dem Sachstand zum Ausbau der Dorfbreite.

Herr Schobert antwortet, dass, ein Termin für die angekündigte Anliegerversammlung festgelegt werden müsse, sobald der Ortsbürgermeister wieder genesen sei. Die Anlieger müssen umgehend eingeladen werden, wofür sich ein Termin im Mai anbiete, da nun auch eine Versammlung Corona-bedingt erfolgen dürfe.

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12.4 - Baugebiet Höltgeberg

Herr Sorge fragt zum Baugebiet Höltgeberg an, wann Bauinteressenten mit einem Grundstückserwerb und mit einer Erschließung rechnen können, wobei ihm eine Quartalsangabe reichen würde.

Herr Schobert antwortet, dass vorerst die Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten erfolgen müsse und danach könne man sehen, ob und wann überhaupt ein Ausschreibungsergebnis vorliegen werde. Daher möchte er sich in der Frage der zeitlichen Umsetzung nicht festlegen wollen.

Herr Geisler klärt auf, dass seine vorgestellte Darstellung eine Bedarfsplanung beinhalte. Die Bedarfsplanung, in welcher der Bedarf definiert sei, werde im Vorfeld einer Ingenieurplanung erstellt und sei dessen Basis. Das bedeute, dass die Stadt Helmstedt gemeinsam mit der AEH die Ingenieurbüros auffordern werde, Angebote für eine Planung abzugeben. Das sei in diesem Fall komplexer, weil keine klassische Erschließung gewünscht, sondern noch Vorgänge hinzugefügt werden, bei denen auch noch andere Planer involviert seien. Diese haben bisher nur zugearbeitet, ohne dass mit ihnen Verträge abgeschlossen wurden, da sie ein großes Interesse daran haben, dieses Pilotprojekt mit voranzubringen. Wenn ein Ingenieurbüro gefunden wurde, werde mit ihm ein Planungsvertrag geschlossen, um anschließend die Leistungsphasen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bearbeitet werden können. Eine Ausschreibung könne erst dann erfolgen, wenn zumindest die Leistungsphase 3 - die Entwurfsplanung - und in diesem Fall sogar die Leistungsphase 4 - die Genehmigungsplanung mit Einleitungsantrag und benötigter Einleitungsgenehmigung - sowie die Leistungsphase 5 - die vorbereitende Ausführungsplanung - erfolgt seien, um dann in die Leistungsphase 6 - die Ausschreibung - gehen zu können. Sein Zeitplan für den Betrieb sei der, relativ zeitnah ein geeignetes Ingenieurbüro zu finden, welches auch die entsprechenden Kapazitäten und Qualitäten habe, die Planungen ordnungsgemäß vorzubereiten. Die Planungen sollen im Laufe des Sommers bis Anfang Herbst entwickelt werden, um dann eine Ausschreibung vorzubereiten, die noch in diesem Jahr vorgenommen werden könne. Zu einer Bautätigkeit werde es in diesem Jahr aber nicht mehr kommen. Ob es überhaupt Firmen geben werde, die sich an der Ausschreibung beteiligen und wie sich die Preise für das Bauvorhaben entwickeln, sei eine andere Frage, die der Bürgermeister bereits angesprochen habe. Daher sollte noch in diesem Jahr die Ausschreibung auf den Weg gebracht werden, um im kommenden Jahr zeitig mit den Bautätigkeiten beginnen zu können. Sollte die Ausschreibung frühzeitiger fertig sein, könne man zwar noch versuchen, Ende dieses Jahres mit dem Bauen zu beginnen, wobei man dann aber eine Winterbaustelle habe, die auch immer mit Problemen behaftet sei. Er gehe aber davon aus, im zeitigen Frühjahr 2023 mit dem Bauen beginnen zu können.

Herr Otto ergänzt, erst wenn die Erschließung im nächsten Jahr erfolgt sei, werde man den privaten Grundstückseigentümern in Aussicht stellen, wann sie ihre Grundstücke bebauen können. Insofern sei erst in der 2. Jahreshälfte 2023 mit einem Baubeginn auf den Grundstücken zu rechnen. Sollte es aber im Jahr 2023 schwer sein, für die Erschließung Firmen zu bekommen, werde dies zeitnah kommuniziert. Mit einer Fertigstellung der Gebäude auf den Grundstücken sei daher erst im Jahr 2024 zu rechnen.

Auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister fügt Herr Otto hinzu, dass für den Verkauf der Grundstücke die Ergebnisse der Ausschreibung erforderlich sein werden.

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12.5 - Schließzylinder Schützenhaus

Herr Seidel fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass man nicht mehr durch die Nebeneingangstüren in das Schützenhaus gelangen könne, weil die erst vor kurzem erneuerten Schließzylinder wenigstens 3 cm zu kurz seien.

Herr Schobert sagt eine Überprüfung zu.

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12.6 - Anbindung ans Gewerbegebiet

Herr Berndt berichtet von 2 Einwohneranfragen, die er an die Verwaltung weitergeben möchte. Es wurde angefragt, ob vorgesehen sei, die Buslinien 292 und 294 in Richtung Amazon zu verlängern und dort eine Bushaltestelle einzurichten.
Weiter wurde angefragt, ob geplant sei, einen Fahrradweg von Barmke in Richtung Amazon zu bauen.

Herr Schobert antwortet, dass die Errichtung einer Bushaltestelle geplant sei. Welche Linie diese Bushaltestelle allerdings bedienen werde, könne zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht geäußert werden. Hierbei komme es auch darauf an, wer zukünftig die Kosten für diese Buslinie übernehmen werde. Bei einer innerstädtischen Buslinie zahle die Stadt und bei einer Landkreis-Buslinie müsse der Landkeis Helmstedt die Kosten übernehmen, wobei ein Großteil der Beschäftigten dort eher aus dem Kreis- als aus dem Stadtgebiet kommen werden.
Zum Fahrradweg führt Herr Schobert aus, dass die Stadt Helmstedt derzeit eine Planungsidee entwickle. Die Stadt Helmstedt habe sich trotz fehlender Zuständigkeit dieses Themas angenommen und werde es befürworten und auch vorantreiben. Er sei aber bei seinen Aussagen recht vorsichtig, wenn er eine Realisierung aus eigener Hand nicht zuverlässig zusagen könne.

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

Anschließend beendet der Ortsbürgermeister um 19:45 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

 

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