Sachstand länderübergreifende Gewässerherstellung Lappwaldsee; Präsentation der LMBV mbH
Protokoll:
Herr Wollnitza berichtet über den aktuellen Stand zur länderübergreifenden Gewässerherstellung Lappwaldsee. Es wird hierzu auf die anliegenden Darstellungen und Pläne der LMBV mbH verwiesen (siehe Anlage). Bei seinen Ausführungen geht Herr Wollnitza näher ein auf den Verfahrensverlauf und die Flutungsvarianten.
Sachstand Planfeststellungsverfahren, Zielwasserstand und Wasserqualität
Die Bergbauträger überarbeiten derzeit die Antragsunterlagen für das bevorstehende Planfeststellungsverfahren Gewässerherstellung Lappwaldsee mit einem Zielwasserstand +103 m NHN. In diesem Rahmen erfolgt die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit alternativer Wasserspiegelhöhen durch die Antragsteller, noch vor Antragseinreichung.
Das prognostizierte Flutungsende 2032 bezieht sich nach Aussage der LMBV mbH auf den Wasserstand +103 m NHN unter der Randbedingung der Wassereinleitung/Flutung mit den benötigten Mengen. Änderungen oder Unterbrechungen in der Wassermengenbereitstellung beeinflussen die Flutungsdauer.
Ein höherer Endwasserstand führt grundsätzlich auch zu einem späteren Flutungsende. Inwieweit eine uneingeschränkte Nutzung der Wasserfläche mit Flutungsende möglich ist, muss im Wasserrechtsverfahren unter Berücksichtigung der bergrechtlichen Belange geklärt werden.
Variantenprüfungen zum Endwasserstand des Lappwaldsees
a) + 103 ü NHN mit Abpumpen des Wassers oder b) deutlich später bei + 112,5 m – 114 NHN bei natürlicher Entwässerung ohne Hebeanlage über den Mühlbach
Eine Endhöhe + 103 ü NHN wäre verbunden mit einer dauerhaft künstlichen Haltung der Wasseroberfläche, da das Wasser mangels Böschungsprofilierungen nicht weiter bis zur Oberkante steigen dürfe. Das damit erforderliche Heben und Abpumpen des Wassers erzeugt Ewigkeitskosten (ansonsten entständen Kosten für Geländeprofilierung).
Herr Wollnitza stellt klar fest, dass Aussagen zum Wasseranstieg und die Festlegung des Endwasserstandes im Planfeststellungsverfahren erfolgen werden und insbesondere auch dadurch beeinflusst werden dürften, welche Ewigkeitskosten anzunehmen und zu leisten sein würden.
Herr Wollnitza zieht folgendes Fazit.
- Die Sanierungsarbeiten der LMBV mbH erfolgten bisher auf einen Wasserstand von + 103,0 m NHN.
- Aussagen des limnologischen Prognosemodells sind essentiell für Festlegungen der Randbedingungen Flutung und der Antragsinhalte (insbesondere Seewasserspiegelhöhe) sowie für Quantifizierung der genehmigungsrechtlichen und wirtschaftlichen Risiken (Abwägung zwischen ewigen Pumpkosten, Kosten der Wasserbehandlung [z.B. Umkehrosmose, ggf. mit Deponiekosten] Sanierungsleistungen)
- Eine Minimierung der Ausleitmengen ist möglich durch Anhebung des Wasserstandes bis +112,5 m NHN mit freiem Ablauf in den Harbker Mühlenbach, oder freier Aufgang bis +114,6 m NHN ohne Abfluss; Thematik der Ableitung nicht mehr gegeben
- Die Ergebnisse des limnologischen Prognosegutachtens 2023 werden abgewartet, um eine fundiertere Bewertung des Gesamtsachverhaltes zu ermöglichen und bilden damit eine wichtige Grundlage für die Einreichung der präzisierten Antragsunterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.
Zielstellung beider Bergbaubetreiber LMBV mbH und HSR GmbH:
1. Bis Ende 2022: Festlegung des Endwasserstandes Lappwaldsees 2. Bis Ende 2024: Einreichung des gemeinsamen Antrages zum Planfeststellungsverfahren beim zuständigen Landesbergamt einschließlich aller erforderlichen Fachgutachten; bis dahin werden die hierfür noch notwendigen Antragsunterlagen überarbeitet und abgestimmt.
Herr Barkowski fragt, welche Vorzugsvariante die LMBV mbH bei der Endwasserhöhe favorisiere, wie die Fremdflutung geplant sei und ob das Wasser qualitativ geeignet sei, es ohne Vorbehalt in den Harbker Mühlenbach einzuleiten.
Herr Wollnitza antwortet, dass der Wasserspiegel im Lappwaldsee seit einigen Jahren nicht nur durch den Grundwassereintrag steigt. Bei den weiteren gegenwärtig eingeleiteten Wassermengen handelt es sich um salzhaltiges Sümpfungswasser aus dem Tagebau Schöningen, Südfeld (Schöninger Wasser ohne Liegenwasser) und Wasser aus dem Restkohlepfeiler (RKW).
Auch die HSR GmbH hat in ihrem Schreiben vom 24.01.2022 geäußert, dass die Elzbrunnen nach Einstellung der Sümpfungen im Tagebau Schöningen, Südfeld und im Bereich RKW ca. 2026/27 die weitere Flutung des Lappwaldsees alleinig übernehmen werden. Erst die Einstellung der Zuführung des stärker salinaren Wassers aus Schöningen und Südfeld wird sich positiv auf die weitere Entwicklung der Wasserqualität im Lappwaldsee auswirken.
Untersuchungen zur Prognose und Bewertung der Entwicklung der Wasserqualität und zur Definition ggf. notwendig werdender zukünftiger Maßnahmen im entstehenden Lappwaldsee mit Blick auf die spätere Nutzung und die Ausleitung des Überschusswassers werden in einem gesonderten limnophysikalischen Fachgutachten erarbeitet. Dieses Fachgutachten, das Bestandteil der aktuell in Überarbeitung befindlichen Antragsunterlagen zur Planfeststellung des Lappwaldsees ist, lassen LMBV GmbH und HSR GmbH gemeinsam durch Fachgutachter erarbeiten. Die Bearbeitung dieses Gutachtens hat begonnen, mit Ergebnissen ist in der 2. Jahreshälfte 2022 zu rechnen. Für welche Endwasservariante sich entschieden wird, wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens erfolgen.
Herr Geisler blickt zurück auf den Scoopingtermin im Jahr 2001, bei dem sich alle hydrogeologischen Gutachten an das Szenario Endwasserstand 103 m ü NN ausgerichtet haben. Auf seine Frage, ob sich die Prüfungen und Aussagen bei einem höheren Zielwasserstand ändern würden und sich dies auf den Bereich der Helmstedter Kläranlage auswirken würde, antwortet Herr Wollnitza, dass es voraussichtlich keinen Unterschied mache, aber auch diese Betroffenheit im Rahmen des Verfahrens geprüft werde. Der AEH sollte sich hierzu vorab schriftlich an die LMBV mbH wenden, um dies vorab zu klären.
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