Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Planungsverband Lappwaldsee

Dienstag, 01. März 2022 , 17:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Offleben, Barneberger Str. 10, 38372 Helmstedt OT Offleben



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Schobert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die heutige Sitzung. Er teilt mit, dass Herr stellvertretender Vorsitzender Müller und Herr Harensa heute beide entschuldigt nicht an der Sitzung teilnehmen können.

Herr Schobert heißt als neue gewählte Vertreter der Stadt Helmstedt Frau Radeck, Frau Müller und Herrn Zogbaum in der Verbandsversammlung willkommen.

Anschließend stellt er die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 2 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Verbandsmitglieder tragen keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vor.

Herr Schobert stellt daraufhin die Tagesordnung fest.

 
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 19.10.2021

Protokoll:

Die Mitglieder des Planungsverbandes genehmigen bei zwei Enthaltungen einstimmig die Niederschrift über die Sitzung am 19.10.2022.

 
TOP 4 Neuwahl des Planungsverbandvorsitzenden

Beschluss:

Zum Vorsitzenden des Planungsverbandes Lappwaldsee wird gewählt:

Herr Wittich Schobert

Herr Schobert nimmt die Wahl an, bedankt sich für das Vertrauen und übernimmt wieder die Sitzungsleitung.



Protokoll:

Herr Otto übernimmt die Sitzungsleitung.

Herr Zogbaum schlägt Herrn Schobert zur Wiederwahl als Planungsverbandsvorsitzenden vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Herr Schobert erklärt seine Bereitschaft zur Wahl.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung sprechen sich für eine offene Wahl aus und fassen sodann einstimmig bei einer Enthaltung folgenden


TOP 5 Neuwahl des stellvertretenden Planungsverbandvorsitzenden

Beschluss:

Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Planungsverbandes Lappwaldsee wird gewählt:

Herr Werner Müller



Protokoll:

Herr Schobert schlägt Herrn Müller als stellvertretenden Planungsverbandsvorsitzenden zur Wiederwahl vor. Er teilt mit, dass ihm Herr Müller seine Bereitschaft zur Wahl erklärt habe.

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung fassen sodann einstimmig folgenden


TOP 6 Beschluss über die Geschäftsordnung des Planungsverbandes Lappwaldsee für die Wahlperiode vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2026

Beschluss:

Der Planungsverband Lappwaldsee beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Planungsverbandes Lappwaldsee mit Wirkung vom 01.03.2022 mit folgender Änderung des § 17:

§ 17 Öffentlichkeitsarbeit
Erklärungen, Stellungnahmen und Auskünfte im Namen des Planungsverbandes Lappwaldsee erteilen nur die Verbandsvorsitzenden, der Verbandsgeschäftsführer oder von ihnen dazu bestimmte Personen.



Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die Vorlage.

Herr Otto gibt zwei Anmerkungen von Herrn Müller zur Geschäftsordnung bekannt, die von Herrn Müller zur heutigen Sitzung schriftlich vorliegen:

§ 15 Einwohnerfragestunde
Herr Müller fragt, ob der Verband Einwohner habe und es richtig sei, dass dann nur die Einwohner aus Harbke und Helmstedt Fragen stellen dürften.

Herr Otto bestätigt, dass Einwohner im Sinne der Geschäftsordnung ausschließlich die Einwohner beider Verbandsmitglieder sind. Aus rechtlicher Sicht kann dies nicht auf weitere Personen über Helmstedt und Harbke hinaus ausgeweitet werden.

Sofern die Vertreter in den Sitzungen der Verbandsversammlung jedoch einvernehmlich nicht widersprechen, können auch weitere anwesende Personen Fragen stellen.

§ 17 Öffentlichkeitsarbeit
Nach § 17 der Geschäftsordnung können Erklärungen, Stellungnahmen und Auskünfte im Namen des Planungsverbandes Lappwaldsee nur der Verbandsvorsitzende, der Verbandsgeschäftsführer oder von ihnen dazu bestimmte Personen erteilen.

Bei der Besonderheit der interkommunalen Zusammenarbeit stellt Herr Müller den Antrag, den Personenkreis auf den stellvertretenden Vorsitzenden zu ergänzen.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung stimmen dem Antrag einstimmig zu und fassen anschließend einstimmig folgenden



TOP 7 Vertreter der Stadt Helmstedt im Planungsverband Lappwaldsee

Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung nehmen die Bekanntgabe zu Kenntnis.


TOP 8 Sachstand länderübergreifende Gewässerherstellung Lappwaldsee; Präsentation der LMBV mbH

Protokoll:

Herr Wollnitza berichtet über den aktuellen Stand zur länderübergreifenden Gewässerherstellung Lappwaldsee. Es wird hierzu auf die anliegenden Darstellungen und Pläne der LMBV mbH verwiesen (siehe Anlage). Bei seinen Ausführungen geht Herr Wollnitza näher ein auf den Verfahrensverlauf und die Flutungsvarianten.

Sachstand Planfeststellungsverfahren, Zielwasserstand und Wasserqualität

Die Bergbauträger überarbeiten derzeit die Antragsunterlagen für das bevorstehende Planfeststellungsverfahren Gewässerherstellung Lappwaldsee mit einem Zielwasserstand +103 m NHN. In diesem Rahmen erfolgt die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit alternativer Wasserspiegelhöhen durch die Antragsteller, noch vor Antragseinreichung.

Das prognostizierte Flutungsende 2032 bezieht sich nach Aussage der LMBV mbH auf den Wasserstand +103 m NHN unter der Randbedingung der Wassereinleitung/Flutung mit den benötigten Mengen. Änderungen oder Unterbrechungen in der Wassermengenbereitstellung beeinflussen die Flutungsdauer.

Ein höherer Endwasserstand führt grundsätzlich auch zu einem späteren Flutungsende. Inwieweit eine uneingeschränkte Nutzung der Wasserfläche mit Flutungsende möglich ist, muss im Wasserrechtsverfahren unter Berücksichtigung der bergrechtlichen Belange geklärt werden.

Variantenprüfungen zum Endwasserstand des Lappwaldsees

a) + 103 ü NHN mit Abpumpen des Wassers oder
b) deutlich später bei + 112,5 m – 114 NHN bei natürlicher Entwässerung ohne Hebeanlage über den Mühlbach

Eine Endhöhe + 103 ü NHN wäre verbunden mit einer dauerhaft künstlichen Haltung der Wasseroberfläche, da das Wasser mangels Böschungsprofilierungen nicht weiter bis zur Oberkante steigen dürfe. Das damit erforderliche Heben und Abpumpen des Wassers erzeugt Ewigkeitskosten (ansonsten entständen Kosten für Geländeprofilierung).

Herr Wollnitza stellt klar fest, dass Aussagen zum Wasseranstieg und die Festlegung des Endwasserstandes im Planfeststellungsverfahren erfolgen werden und insbesondere auch dadurch beeinflusst werden dürften, welche Ewigkeitskosten anzunehmen und zu leisten sein würden.

Herr Wollnitza zieht folgendes Fazit.

- Die Sanierungsarbeiten der LMBV mbH erfolgten bisher auf einen Wasserstand von + 103,0 m NHN.

- Aussagen des limnologischen Prognosemodells sind essentiell für Festlegungen der Randbedingungen Flutung und der Antragsinhalte (insbesondere Seewasserspiegelhöhe) sowie für Quantifizierung der genehmigungsrechtlichen und wirtschaftlichen Risiken (Abwägung zwischen ewigen Pumpkosten, Kosten der Wasserbehandlung [z.B. Umkehrosmose, ggf. mit Deponiekosten] Sanierungsleistungen)

- Eine Minimierung der Ausleitmengen ist möglich durch Anhebung des Wasserstandes bis +112,5 m NHN mit freiem Ablauf in den Harbker Mühlenbach, oder freier Aufgang bis +114,6 m NHN ohne Abfluss; Thematik der Ableitung nicht mehr gegeben

- Die Ergebnisse des limnologischen Prognosegutachtens 2023 werden abgewartet, um eine fundiertere Bewertung des Gesamtsachverhaltes zu ermöglichen und bilden damit eine wichtige Grundlage für die Einreichung der präzisierten Antragsunterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.

Zielstellung beider Bergbaubetreiber LMBV mbH und HSR GmbH:

1. Bis Ende 2022: Festlegung des Endwasserstandes Lappwaldsees
2. Bis Ende 2024: Einreichung des gemeinsamen Antrages zum Planfeststellungsverfahren beim zuständigen Landesbergamt einschließlich aller erforderlichen Fachgutachten; bis dahin werden die hierfür noch notwendigen Antragsunterlagen überarbeitet und abgestimmt.

Herr Barkowski fragt, welche Vorzugsvariante die LMBV mbH bei der Endwasserhöhe favorisiere, wie die Fremdflutung geplant sei und ob das Wasser qualitativ geeignet sei, es ohne Vorbehalt in den Harbker Mühlenbach einzuleiten.

Herr Wollnitza antwortet, dass der Wasserspiegel im Lappwaldsee seit einigen Jahren nicht nur durch den Grundwassereintrag steigt. Bei den weiteren gegenwärtig eingeleiteten Wassermengen handelt es sich um salzhaltiges Sümpfungswasser aus dem Tagebau Schöningen, Südfeld (Schöninger Wasser ohne Liegenwasser) und Wasser aus dem Restkohlepfeiler (RKW).

Auch die HSR GmbH hat in ihrem Schreiben vom 24.01.2022 geäußert, dass die Elzbrunnen nach Einstellung der Sümpfungen im Tagebau Schöningen, Südfeld und im Bereich RKW ca. 2026/27 die weitere Flutung des Lappwaldsees alleinig übernehmen werden. Erst die Einstellung der Zuführung des stärker salinaren Wassers aus Schöningen und Südfeld wird sich positiv auf die weitere Entwicklung der Wasserqualität im Lappwaldsee auswirken.

Untersuchungen zur Prognose und Bewertung der Entwicklung der Wasserqualität und zur Definition ggf. notwendig werdender zukünftiger Maßnahmen im entstehenden Lappwaldsee mit Blick auf die spätere Nutzung und die Ausleitung des Überschusswassers werden in einem gesonderten limnophysikalischen Fachgutachten erarbeitet. Dieses Fachgutachten, das Bestandteil der aktuell in Überarbeitung befindlichen Antragsunterlagen zur Planfeststellung des Lappwaldsees ist, lassen LMBV GmbH und HSR GmbH gemeinsam durch Fachgutachter erarbeiten. Die Bearbeitung dieses Gutachtens hat begonnen, mit Ergebnissen ist in der 2. Jahreshälfte 2022 zu rechnen. Für welche Endwasservariante sich entschieden wird, wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens erfolgen.

Herr Geisler blickt zurück auf den Scoopingtermin im Jahr 2001, bei dem sich alle hydrogeologischen Gutachten an das Szenario Endwasserstand 103 m ü NN ausgerichtet haben. Auf seine Frage, ob sich die Prüfungen und Aussagen bei einem höheren Zielwasserstand ändern würden und sich dies auf den Bereich der Helmstedter Kläranlage auswirken würde, antwortet Herr Wollnitza, dass es voraussichtlich keinen Unterschied mache, aber auch diese Betroffenheit im Rahmen des Verfahrens geprüft werde. Der AEH sollte sich hierzu vorab schriftlich an die LMBV mbH wenden, um dies vorab zu klären.


TOP 9 Sachstand Wasserqualität/Limnologisches Gutachten, Wasserrechte und –zufuhr; Stellungnahme der Helmstedter Revier GmbH

Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung nehmen die Bekanntgabe zu Kenntnis.


TOP 10 75. Ergänzung Abschlussbetriebsplan Tagebau Wulfersdorf; Stellungnahme des Planungsverbandes Lappwaldsee

Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung nehmen die Bekanntgabe zu Kenntnis.


TOP 11 Änderung und Ergänzung des Nds. Landes-Raumordnungsprogramms (LROP); Stellungnahme des Planungsverbandes Lappwaldsee

Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung nehmen die Bekanntgabe zu Kenntnis.


TOP 12 Vorentwürfe Bauleitplanverfahren „Photovoltaikanlage Hochkippe“ (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan und Photovoltaikkonzept); mündlicher Sachstandsbericht

Protokoll:

Herr Otto nimmt Bezug auf den Beschluss des Planungsverbandes Lappwaldsee vom 23.02.2021 (siehe V1/2021) zur Aufstellung des Bebauungsplanes PLV 02 „Photovoltaikanlage Hochkippe“ auf Antrag des Investors dHb Solarsysteme GmbH. Parallel hierzu muss der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Obere Aller in einem Teilbereich geändert werden. Mit den Planungsarbeiten wurde die IIP (Ingenieurbüro Invest-Projekt GmbH) aus Börde-Hakel beauftragt.

Das Verbandsgebiet des Planungsverbandes Lappwaldsee ist planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Es besteht kein Baurecht. PV-Freiflächenanlagen, die in das öffentliche Netz einspeisen, werden nicht von den Priviligierungstatbeständen des § 35 BauGB erfasst. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Anlagen, die im Außenbereich als selbstständige anlagen erreichtet werden sollen, erfordert grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Geschäftsführer der IIP GmbH, Herr Jeewe, erläutert sodann den für den Bereich der Hochkippe am Lappwaldsee vorgesehenen Bebauungsplan (siehe Anlage).

Das Planungsgebiet umfasst ca. 65 ha, dies resultiert aus dem im B-Plan-Bereich zu integrierenden Wege- und Waldflächen. Es befindet sich westlich der Ortslage von Harbke und südlich der Stadt Helmstedt. Es schließt sich dort südlich an den Lappwaldsee und westlich an den Harbker Bereich des Sees an. Der Kolonnenweg, mithin die östliche Grenze Grünes Band beschreibt die westliche Grenze des Plangebietes. Zur östlichen Grenze des Kolonnenweges in ca. 2 m Abstand zum Weg soll eine Pflanzung aus Sträuchern (Feldhecke ca. 5 m breit, max. Höhe 3 m) die PV-Anlagen optisch abschirmen.

Durch die vorhandenen Freileitungen und deren Abstandsflächen reduziert sich die Aufstellfläche für PV-Anlagen im ersten Schritt auf ca. 32 ha (bis 2027). Nach der Fertigstellung der zweiten 380 KV-Leitung sind zusätzlich 10 ha Aufstellfläche möglich.

Im Hinblick auf die dort angrenzende, künftige Nutzung des Lappwaldsees als Tourismus- und Naherholungsgebiet bittet Herr Bohnstedt darum, großen Wert auf die landschaftspflegerische Gestaltung im Bereich der PV-Anlage zu legen.

Herr Barkowski fragt, ob die Sanierung der Böschung an der West-Nord-Ost-Seite der Hochkippe abgeschlossen ist und keinen Einfluss auf die Errichtung der PV-Anlage hat. Herr Wollnitza teilt daraufhin mit, dass die Sanierung der Böschung in diesem Bereich abgeschlossen sei.

Herr Schobert bedankt sich für die Ausführungen.


TOP 13 Anträge und Anfragen

Protokoll:

a) Anfragen von Herr Lickfett (Gruppe FDP/HWG Rat der Stadt Helmstedt)

Herr Lickfett stellt für die Gruppe FDP/HWG im Rat der Stadt Helmstedt folgende Anfragen:

1. Wann wird der Lappwaldsee aus dem Bergrecht entlassen - wenn die Wasserqualität unbedenklich ist, oder wenn der Endstand des Wasserspiegels erreicht wird?


2. Unterscheidet sich der Wasserstand im ehem. Tagebau Wulfersdorf bei Büddenstedt (am geplanten Badestrand) zu dem vom Lappwaldsee?


3. Gibt es Unterschiede in der Wasserqualität der beiden vorgenannten Gewässer?


4. Erreicht der Badesee bei Büddenstedt früher seinen Endstand?


5. Wann erreicht der Lappwaldsee seinen Endstand, wenn das Endniveau höher ausfällt, als die bis jetzt geplanten 103 m NN.? Jeweils ohne und mit Fremdflutung?


6. Wer würde bei einer Fremdflutung die Kosten tragen?


7. Warum wird die kostengünstigste Variante der PH-Wert Anhebung, nämlich das Kalken der Uferböschungen nicht in Erwägung gezogen?


8. Wie hoch ist der aktuelle PH-Wert? Da eine Bootsbefahrung und Beprobung am 12.1.2022 vorgenommen wurde, sollten exakte Aussagen zur Wasserqualität an verschiedenen Stellen und in verschiedenen Wassertiefen vorliegen.


9. Warum sind die Flächen (ca.80 ha) auf der Harbker Hochkippe in den Plänen als öffentliche Grünanlagen ausgewiesen, obwohl dort eine Freiflächenphotovoltaikanlage geplant ist und sich die Flächen in Privateigentum befinden und der Eigentümer nichts davon weiß?

Herr Otto verliest die Antworten hierzu. Diese liegen dem Protokoll schriftlich als Anlage bei.

b) Anfrage von Herrn Zogbaum

Herr Zogbaum erkundigt sich nach dem Stand der Sanierungsarbeiten im Bereich der Hochkippe nordöstlich von Büddenstedt im ehemaligen Tagebau Wulfersdorf.


Herr Wollnitza antwortet, dass die LMBV mbH den 3. Abschnitt der dortigen Holzungs- und Erdarbeiten ab August 2022 bis ca. Mitte 2023 plant.
Die Böschungsarbeiten westlich davon nimmt die HSR mbH laut Herrn Gerlach im Anschluss daran vor, voraussichtlich 2024/2025, in Abhängigkeit vom Genehmigungsverfahren.

c) Anregung von Herrn Bohnstedt (RPG Magdeburg)

Herr Bohnstedt bezieht sich auf den Vorrangstatus der Gemeinde Harbke in der Raumplanung des Landes Sachsen-Anhalt als regional bedeutsamer Vorrangstandort für Industrie u. Gewerbe. Er hält es für wichtig, neben Helmstedt auch den Ort Harbke in seiner gewerblichen Entwicklung zu stärken und neben den dortigen natur- und kulturhistorischen Besonderheiten bei der künftigen touristischen Entwicklung und Vermarktung des Lappwaldsees einzubeziehen.

Herr Schobert unterstützt das Ziel länderübergreifender Entwicklungspotenziale ausdrücklich.


TOP 14 Verschiedenes; FLÖZerfest 2022

Protokoll:

a) FLÖZerfest 2022

Nachdem das FLÖZerfest in den letzten beiden Jahren Corona bedingt abgesagt werden musste, soll es nach Aussage von Herrn Schobert in diesem Jahr im Bereich des ehemaligen Grenzkohlepfeilers einschließlich Zuwegung aus Harbke kommend stattfinden, sofern es die dann geltenden Bund- und Länder-Entscheidungen zur Eindämmung des Corona-Virus zulassen. Der Termin hierfür sei noch offen und werde derzeit mit den zu beteiligenden Sicherheitskräften abgestimmt.

Herr Otto bedankt sich bei den Bergbauunternehmen für die erneute Nutzungszusage. In diesem Jahr wird es letztmalig möglich sein, die Veranstaltung am dortigen Ufer auszurichten, danach wird das Wasser in dem Bereich übergehen.

b) Landmarken an Sichtachsen / Paarbänke am Lappwaldsee; LEADER-Antrag

Herr Otto erklärt, dass der Lappwaldsee schon heute von vielen Spaziergängern und Radfahrern erkundet wird. Bislang fehlen an vielen "Seen"-swerten Orten Plätze zum Verweilen, um von dort auf den See und in die Landschaft zu blicken.

Ziel ist daher, die schon heute vielen reizvollen Standorte und Sichtachsen (Landmarken) am, zum und um den entstehenden Lappwaldsee publik zu machen und zum Erkunden einzuladen. Wünschenswert wäre daher, sogenannte „Paarbänke“ (siehe anliegendes Foto) an markanten Aussichtsflächen im Bereich des Lappwaldsees und der entstehenden Seenlandschaft im ehemaligen Helmstedter Braunkohlerevier aufzustellen. Hierfür prädestinierte, teilweise noch nicht bekannte, herrliche Standorte in der dortigen Natur wurden vor Ort erkundet. Die Standorte werden noch mit den Bergbaubetreibern und Grundstückseigentümern abgestimmt.

Die voraussichtlichen Projektkosten liegen für 20 Paarbänke bei netto rund 20.500 € plus Aufstellungskosten. Zur Finanzierung wird eine Beantragung von Fördermitteln aus dem Niedersächsischen LEADER-Programm in Betracht gezogen. Die Förderquote aus dem LEADER-Programm liegt bei rund 70-80 %. Darüber könnten 8 kurzfristig einzurichtende Aussichtspunkte mit Blick zum See (7 Standorte davon in Niedersachen und 1 Standort in Sachsen-Anhalt/Harbke, entspricht damit der max. 5 %-Grenze außerhalb der LEADER-Region) vorgesehen werden (pro Standort je nach Platzangebot 1-3 Paarbänke).
Mittelfristig sind weitere Standorte angedacht, die im Laufe der weiteren Seeentwicklung in Betracht gezogen werden, mithin würde es sich gesamt um rund 20 Plätze handeln. In Sachsen-Anhalt käme dafür möglicherweise eine Beantragung von Mittel über die LAG Flechtinger Höhenzug in Betracht.

Nach Aussage des LEADER-Managers wäre eine Beantragung der Förderung über einen Projektträger, hier den Planungsverband Lappwaldsee, möglich und auch wünschenswert, um mehrere Förderanträge von Kommunen und damit verbundene Verfahrenswege zu straffen.

Der nach der Verbandsordnung festgelegte Aufgabenumfang des Planungsverbandes muss dafür jedoch erweitert werden, da der Verband derzeit ausschließlich Planungsaufgaben besitzt. Eine Aufgabenerweiterung ist jedoch möglich und war bei der Gründung des Verbandes auch bereits erörtert worden:

Änderung § 3 der Verbandsordnung: Aufgabenerweiterung Planungsverband Lappwaldsee

Gem. § 3 Abs. 1 der Verbandsordnung ist Hauptaufgabe des Planungsverbandes Lappwaldsee, innerhalb seines räumlichen Wirkungsbereiches die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, damit aus der Tagebergbaulandschaft ein Tourismus- und Feriengebiet von überregionaler Ausstrahlung mit allen dafür erforderlichen und geeigneten Maßnahmen, Einrichtungen und Anlagen entwickelt werden kann.

Die Übernahme weiterer Aufgaben durch den Verband bedarf nach § 3 Abs. 6 der Verbandsordnung einer entsprechenden Satzungsänderung und der Zustimmung aller Verbandsmitglieder.

Neben bislang planerischen Aufgaben wäre es zielführend, wenn der Planungsverband Lappwaldsee weitere Aufgaben übernimmt, die zur Entwicklung des einstigen Tagebaugeländes zu einer Wasser- und Seenlandschaft beitragen. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Einrichtung von Paarbänken und die Durchführung des Flözerfestes am Lappwaldsee.

Herr Schobert spricht sich für eine fristwahrende Beantragung der Förderung über den Planungsverband Lappwaldsee aus und erklärt, dass der Planungsverband Lappwaldsee dies der Gemeinde Harbke und der Stadt Helmstedt schriftlich erläutern und anheimstellen solle.

Herr Otto erklärt, dass der Verband einen entsprechenden Förderantrag zur Fristwahrung stellen und die Geschäftsstelle des Planungsverbandes eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzung der Verbandsversammlung erarbeiten und darin die entsprechende Satzungsänderung (Aufgabenerweiterung) zur Beschlussfassung vorlegen wird.


TOP 15 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Lickfett bedankt sich für die umgehende und ausführliche Beantwortung seiner Anfragen.

Weitere Fragen von Einwohnern werden nicht gestellt.

Herr Schobert bedankt sich bei allen Beteiligten für die Beiträge und schließt um 18.30 Uhr die Sitzung.

 

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