Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 12. Januar 2022 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Nachdem die Zuhörer eingetreten sind, eröffnet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem keine Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetragen werden, stellt der Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.11.2021

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls über die Sitzung am 17.11.2021.

 
TOP 5 Wahl von 3 Mitgliedern für die Redaktion des Emmerstedter Gemeindebriefes

Beschluss:

Für die Dauer dieser Wahlperiode werden
Fabian Nessel,
Hans-Jürgen Schünemann und
eine/ein Vertreterin/Vertreter der Grundschule Außenstelle Emmerstedt
als Redaktionsmitglied des Emmerstedter Gemeindebriefes benannt.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister bittet um Vorschläge für die Benennung von 3 Mitgliedern für die Redaktion des Emmerstedter Gemeindebriefes.

Frau Kamrath schlägt namens der CDU-Ortsratsfraktion Herrn Fabian Nessel vom Ortsrat Emmerstedt als Redaktionsmitglied vor.

Herr Clemens Schünemann schlägt namens der SPD-Ortsratsfraktion Herrn Hans-Jürgen Schünemann vom Ortsrat Emmerstedt sowie eine/n weitere/n Vertreter/in von der Grundschule Außenstelle Emmerstedt als Redaktionsmitglied vor.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorschläge abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden

 
TOP 6 Wahl von Mitgliedern für die Dorfverschönerungskommission

Beschluss:

Der Ortsrat Emmerstedt benennt vom Ortsrat
Friedrich-Wilhelm Diedrich,
Fabian Nessel,
Clemens Schünemann,
Margret Mäschle-Wilde
und als hinzugewählte
Wilhelm Mensch,
Friedrich-Karl Kamrath,
Hans Arndt,
Verena Wilke
in die Dorfverschönerungskommission.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister bittet um Vorschläge für die Benennung von 8 Mitgliedern für die Dorfverschönerungskommission.

Frau Kamrath schlägt namens der CDU-Ortsratsfraktion die Herren Friedrich-Wilhelm Diedrich und Fabian Nessel vom Ortsrat Emmerstedt sowie die Herren Friedrich-Karl Kamrath und Wilhelm Mensch als Kommissionsmitglieder vor.

Herr Clemens Schünemann schlägt namens der SPD-Ortsratsfraktion sich selbst und Frau Margret Mäschle-Wilde vom Ortsrat Emmerstedt sowie Herrn Hans Arndt und Frau Verena Wilke als Kommissionsmitglieder vor.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorschläge abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden

 
TOP 7 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass sich der Ortsrat interfraktionell geeinigt habe, in dieser Sitzung keine Ortsratsmittel vergeben zu wollen, da bisher keine Anträge auf Bezuschussung aus Ortsratsmitteln eingegangen seien und der Ortsrat auch die pandemische Lage abwarten wolle, bevor er die jährlich wiederkehrenden Bezuschussungen bewillige.

 
TOP 8 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren mit Wirkung vom 01.01.2022

Beschluss:

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird in der als Anlage 1 beigefügten Fomr und in der beratenden Fassung beschhlossen. Sie tritt am 01.07.2022 in Kraft.

Die Satzung war der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Frau Kamrath spricht sich namens der CDU-Ortsratsfraktion dafür aus, große Grundstücke nicht über Maß belasten zu wollen. Die Einführung des Quadratwurzelmaßstabs als Grundlage für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühr begrüße die Fraktion zwar sehr, sie sei aber nach wie vor für die Festsetzung einer Kappungsgrenze. Es könne nicht sein, dass die gesamte Grundstücksgröße bei der Berechnung zugrunde gelegt werde, wenn das Grundstück nur zu einem geringen Teil bebaut sei und sich dahinter große landwirtschaftliche Nutzflächen befinden. Daher spricht sich ihre Fraktion für eine Deckelung bei 5.000 m² aus.

Herr Alder äußert, dass nach der ausführlichen Diskussion in der vergangenen Ortsratssitzung zu diesem Thema der Einsatz des Quadratwurzelmaßstabs ein guter Kompromiss sei. Auch wurden damals neben der Berechnungsmethode die Inhalte der Satzung angesprochen, insbesondere bei der Größe der Grundstücke und der Kappungsgrenze. Hier seien nun 10.000 m² vorgeschlagen. Er merkt an, dass dies nicht nur für landwirtschaftliche Flächen, sondern auch bei Gewerbeflächen von größerer Bedeutung sei. Die SPD-Ortsratsfraktion könne daher dem CDU-Vorschlag, eine Kappungsgrenze von 5.000 m² einzusetzen, einvernehmlich zustimmen. Daher solle in der Satzung im § 4 Abs. 2 die 10.000 m² gestrichen und durch 5.000 m² ersetzt werden.
Weiter werde im § 6 Abs. 2 neu geregelt, dass der Gebührenpflichtige innerhalb von 4 Monaten einen schriftlichen Antrag auf Erstattung stellen müsse, wenn die Stadt nicht reinige. Diese Regelung sei bürgerunfreundlich. Nach der alten Regelung müsse die Stadt von sich aus prüfen und erstatten, wenn sie die Straßenreinigung nicht durchführe. Die neue Regelung wurde bereits in der vergangenen Ortsratssitzung bemängelt, daher solle der § 6 Abs. 2 nun durch die alte Regelung von § 6 Abs. 3 ersetzt werden.
Auch müsse nach der neuen Regelung im § 7 Abs. 2 der ursprüngliche Eigentümer, wenn er sich nicht abmelde, weil sein Grundstück neu vergeben wurde, nur dann weiter die Gebühren zahlen, wenn er die Mitteilung über den Wechsel schuldhaft versäumt habe. In der alten Regelung sei dies nicht so vorgesehen gewesen. Danach musste der bisherige Gebührenpflichtige weiterhin die Gebühren verrichten, wenn er die Mitteilung über den Wechsel grundsätzlich unterlassen hatte. Im Rahmen der Abwicklung des notariellen Grundstückveräußerungsvertrages konnte er sich dann die Gebühren vom neuen Besitzer erstatten lassen, so dass die Stadt in diesem Falle nicht hinter der Gebührenverrichtung herlaufen und prüfen müsse, ob das Verhalten schuldhaft gewesen sei oder nicht. Daher müsse im § 7 Abs. 2 das Wort "schuldhaft" gestrichen werden.
Ebenso habe er mit dem § 10 Abs. 2 trotz der Überarbeitung ein Problem. Er könne nicht verstehen, dass sich die Stadt die Daten für die Gebührenberechnung in einem automatischen Abrufverfahren vom Finanzamt, vom Katasteramt, vom Einwohnermeldeamt und vom Grundbuchamt holen müsse. Er habe in der letzten Ortsratssitzung bereits geäußert, er könne nicht erkennen, dass das Finanzamt irgend etwas mit der Ermittlung des Grundstückswertes und der Grundstücksgröße zu tun habe. Die Stadt habe nicht das Recht auf eine automatische Abrufung. Es stehe in der Verpflichtung jedes einzelnen Grundstückseigentümers, seine Angaben mitzuteilen. Im Zweifel könne die Stadt sicherlich Daten abrufen, wenn vom Grundstückseigentümer keine Informationen fließen, was aber im Einzelfall und nicht automatisiert vorgenommen werden solle. Die Notwendigkeit der Übermittlung von Finanzdaten für die Berechnung dieser Gebühren sei für ihn nicht ersichtlich. Insofern solle im § 10 Abs. 2 "Finanzamt" und "automatisches Abrufverfahren" gestrichen werden.

Eine kurze Diskussion zwischen Herrn Schobert und Herrn Alder bezüglich der Streichung des automatischen Abrufverfahrens schließt sich an, wobei auch von Herrn Alder der Hinweis auf die Grundsteuern in dem Absatz bemängelt werde. Danach sagt Herr Schobert eine Überprüfung des gesamten Absatzes 2 des § 10 zu.

Abschließend merkt Herr Alder noch an, dass eine rückwirkende Inkraftsetzung von Satzungen bei Gebührenerhöhungen schwierig sei. Daher schlägt seine Fraktion vor, die Satzung einen Tag nach Bekanntgabe Inkrafttreten zu lassen.

Daraufhin bietet Herr Schobert an, bei einer vorgesehenen Beschlussfassung der Satzung im Februar und der anschließenden Bekanntmachung sowie der Erstellung der Bescheide das Datum des Inkrafttretens auf den 1. Juli zu setzen, womit die Ortsratsmitglieder einverstanden seien.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die von Herrn Alder vorgetragenen Änderungen abstimmen, denen die Ortsratsmitglieder einvernehmlich zustimmen.

Anschließend lässt er über den Empfehlungsbeschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden geänderten Empfehlungs-


TOP 9 Bekanntgaben

Protokoll:

Bekanntgaben liegen nicht vor.

 
TOP 10 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass Corona-bedingt weiterhin keine Besuche zu Geburtstags- und Ehejubiläen sowie Veranstaltungen durchgeführt werden.

Weiterhin äußert er zum dörflichen Gerücht über die Schließung der ansässigen Hausarztpraxis, dass er mit dem Arzt gesprochen und dieser ihm bestätigt habe, seine Praxis nicht schließen und noch einige Zeit in Emmerstedt praktizieren zu wollen.

 
TOP 11 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

11.1 - Hundekotbeutel

Herr Alder fragt in der Ortsratssitzung am 17.11.2021 an, warum es im Ortsteil Emmerstedt keine Hundekotbeutelspender gebe, zumal der Ortsrat sich auch bereit erklärt habe, diesen Spender selbst zu bestücken.

Herr Schobert antwortet wie folgt:

Der Anregung von Herrn Alder folgend habe die Verwaltung Kontakt mit dem ortsansässigen Kioskinhaber in Emmerstedt aufgenommen, der sich daraufhin bereiterklärt habe, Hundekotbeutel zur Abholung auszulegen. Die Verwaltung werde dementsprechend verfahren und alles Weitere veranlassen.

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11.2 - Glasfaserausbau

Zu der in der vergangenen Ortsratssitzung aufgekommenen Einwohneranfrage nach den aktuellen Zahlen der Zusagen für den Glasfaserausbau antwortet Herr Schobert wie folgt:

Der Stadt Helmstedt sei die präzise Anzahl der gezeichneten Verträge für die Deutsche Glasfaser in Emmerstedt nicht bekannt. Die Deutsche Glasfaser habe der Stadt Helmstedt keine Auskünfte darüber erteilt. Letztendlich war die Anzahl aber so ausreichend, dass der Anschluss an das Glasfasernetz im gesamten Stadtgebiet erfolge.

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11.3 - Altglascontainer am Bekassinenweg

In der vergangenen Ortsratssitzung fragt ein Einwohner nach einem neuen Standort für die Altglascontainer auf dem Bekassinenweg, da Glasscherben, die bei der nicht ordnungsgemäßen Entsorgung des Altglases anfallen, sein anliegendes Grundstück verunreinigen.

Herr Schobert antwortet wie folgt:

Die Verwaltung habe mit dem Landkreis Helmstedt Kontakt aufgenommen, der zugesagt habe, dass die Altglas-Entsorgungsfirma entsprechend informiert worden sei. Da die Abfallentsorgung nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Helmstedt liege, konnte die Verwaltung die Beschwerde auch nur weiterreichen. Die Verwaltung hoffe, dass die Beschwerde zur Verbesserung der Sauberkeit führe, die noch eine zeitlang anhalten werde, denn auch in der Kernstadt gebe es an derartigen Containern massive Probleme.

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11.4 - Parksituation Neue Siedlung/Ecke Hauptstraße

In der vergangenen Ortsratssitzung macht ein Einwohner erneut auf bekannte Parkprobleme an der Straßenecke Neue Siedlung/Hauptstraße aufmerksam, die noch immer bestehen, obwohl sie schon mehrfach in den Ortsratssitzungen angesprochen und bemängelt wurden.

Herr Schobert antwortet wie folgt:

Die Verwaltung habe die Situation von Politessen beobachten lassen. In der Zeit, wo die Politessen vor Ort waren, konnten keine Verstöße beobachtet werden. Er möchte die Problematik nicht anzweifeln, daher werde er den entsprechenden Bereich weiterhin beobachten lassen. Dies möchte er als Zwischeninformation geben, da die Verwaltung in diesem Bereich schon mehrfach tätig geworden sei.

 
TOP 12 Anfragen

Protokoll:

12.1 - Turnhalle in Emmerstedt

Herr Alder berichtet zur Turnhalle in Emmerstedt, dass es dort zu massiver Schimmelbildung in den Umkleide- und Duschkabinen gekommen sein solle, was sich der Ortsrat gemeinsam mit der Verwaltung unbedingt ansehen müsste.

Herr Schobert antwortet, dass einer gemeinsamen Begehung nichts entgegenstehe, nach diesem Hinweis aber eine zusätzliche kurzfristige Begutachtung durch die Verwaltung erfolgen werde.

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12.2 - Ortsbegehung

Herr Diedrich erinnert nochmals eingehend an die zugesagte Ortsbegehung der Hauptstraße in Emmerstedt, da erneut Anliegerbeschwerden bezüglich der dortigen Baumbestände vorgetragen wurden.

Herr Schobert sagt eine baldige Begehung zu.

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird u. a. in den Fällen bezüglich

-        der Straßenreinigungsgebührensatzung,
-        der Straßenreinigungspflicht,
-        der Aufstellung von Tiny Houses,
-        des Kellerzustandes in der Grundschule Außenstelle Emmerstedt,

Gebrauch gemacht.

Sodann schließt der Ortsbürgermeister um 19.40 Uhr die Sitzung.

 

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