Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Änderung der Betriebssatzung der Abwasserentsorgung Helmstedt
Beschluss:
§ 2, Absatz 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) erhält zum 01.05.2022 die Fassung:
§ 2
(1) Gegenstand und Aufgaben des Eigenbetriebes sind
- der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung der auf dem Gebiet der Stadt Helmstedt liegenden Abwasseranlagen, mit Ausnahme der Abwasserbehandlungsanlage Helmstedt, Pastorenweg 18
- der Bau und der Betrieb von Nahwärme- und Stromversorgungsanlagen in den von der Stadt näher definierten Projektgebieten.
Protokoll:
Herr Fox verweist auf die Vorlage.
Herr Lickfett stellt folgende Fragen:
- Warum macht dies die AEH und nicht die BDH als GmbH und juristische Person? Wie ist dies haftungsrechtlich einzuordnen?
- Der Beschlussvorschlag bezieht sich lediglich auf die Strom- und Wärmeversorgung. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz meint die Energieversorgung lediglich die Versorgung von Endverbrauchern mit leitungsgebundenen Energieträgern wie Strom, Ferngas, Fernwärme, ausdrücklich nicht die Energieerzeugung. Nach der Satzungsänderung wäre diese ausgeschlossen. Müsste der Beschluss entsprechend ergänzt werden?
- Wieviel Mehraufwand wird es für die AEH brauchen, wenn dieses Konzept umgesetzt wird?
Herr Schobert erwidert, dass die AEH einen Beschluss des Rates ausführt.
Herr Dr. Weferling schlägt vor, über den Beschluss in der vorgesehenen Form zu beschließen und bis zur Behandlung im VA und Rat von der Verwaltung die Frage prüfen zu lassen, ob ggf. aus Rechtsgründen die von Herrn Lickfett empfohlene Erweiterung des Beschlussvorschlags erforderlich sei.
Sodann fassen die Mitglieder des Betriebsausschusses einstimmig bei 1 Enthaltung folgenden
Empfehlungs-
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