Inhaltliche Ausgestaltung des schulischen Ganztagsbetriebs; Abschluss
von Kooperationsverträgen und Freigabeentscheidung gesperrter
Haushaltsmittel
Beschluss:
1. Die im 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 im Produkt 2111 für die Erweiterung des schulischen Ganztagsbetriebs veranschlagten 150 TEUR werden entsperrt und freigegeben.
2. Die freigegebenen Mittel dürfen verwendet werden, damit im Schuljahr 2022/23 von den Ganztagsschulen bilaterale Kooperationsverträge abgeschlossen werden können. Auch eine Verwendung dieser Mittel für eine Angebotskoordination an der Grundschule St. Ludgeri ist möglich. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittelverteilung unmittelbar mit den Ganztagsgrundschulen zu vereinbaren. Dabei soll eine Ganztagsbetreuung montags bis donnerstags bis 16.00 Uhr realisiert werden. Restmittel können im nachgewiesenen Bedarfsfalle für eine Betreuung am Freitagnachmittag eingesetzt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss trilateraler Kooperationsverträge gemeinsam mit den Grundschulen weiterzuverfolgen. Dem Schulausschuss ist hierzu zu gegebener Zeit zum Sachstand zu berichten.
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die vorliegende Vorlage, die Herr Leppin ausführlich erläutert.
Frau Niemann stellt den Antrag, dass der Beschlussvorschlag im 2. Abschnitt (2. Absatz) wie folgt geändert wird: Dabei soll eine Ganztagsbetreuung montags bis donnerstags bis 16.00 Uhr realisiert werden. Restmittel können im nachgewiesenen Bedarfsfalle für eine Betreuung am Freitagnachmittag eingesetzt werden.
Der SchulA spricht sich sodann einstimmig dafür aus.
Nach kurzer Diskussion fasst der SchulA sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-
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