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Sachstandsbericht "Radfahren in Helmstedt"
Protokoll:
Der Vorsitzende hält zu Beginn der Ausführungen fest, dass Herr Otto eine ausführliche Protokollierung dieses Tagesordnungspunktes zugesagt habe.
Herr Otto berichtet zu dem Thema, dass in der Stadt Helmstedt bereits ein Radverkehrskonzept vorliege, welches von der Agenda 21 und dem sich daraus bildenden Arbeitskreis "Radverkehr in Helmstedt" über einen längeren Zeitraum im Zusammenwirken mit der Verwaltung erarbeitet und vom Rat im Juni 2017 beschlossen worden sei. Dieses Konzept sei auch im Ratsinformationssystem einsehbar. Es enthalte einen allgemeinen Teil, in dem das Thema "Radfahren" treffend dargestellt werde. Dazu gebe es einen umfangreichen Anhang, welcher konkrete Maßnahmenvorschläge enthalte. Der Beschluss wurde vom Rat mit der Maßgabe gefasst, dass dieser Maßnahmenteil Vorgaben enthalte, wie er von der Verwaltung umzusetzen seien. Der damals noch bestehende Arbeitskreis habe sich nach der Beschlussfassung des Rates aufgelöst, da es auch vorherrschende Auffassung im damaligen Rat war, dass mit den beschriebenen Maßnahmen vorerst ein großer Aufwand verbunden sein würde und die haushalterischen Mittel, die jährlich im Haushalt der Stadt zur Verfügung stehen, auch nur eine Abarbeitung über Jahre ermöglichen. Eine umfassende Umsetzung sei nicht möglich gewesen. Es habe damals auch nicht die Aussicht auf erhebliche Fördermittel für größere Maßnahmen bestanden und dementsprechend hatte die Verwaltung den Auftrag, die in dem Verkehrskonzept beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umzusetzen, was in den Folgejahren dann auch geschehen sei. Kerninhalt sei insbesondere eine Ausweisung und Markierung von 24 Straßen gewesen, die in dem Konzept als Straßen angesehen wurden, die für Radfahrer auch gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung befahren werden dürfen, obwohl sie Einbahnstraßen seien. Diese Maßnahme konnte allerdings nach einer Ortsbesichtigung gemeinsam mit der Polizei und der Unteren Verkehrsbehörde nur bei 20 Straßen umgesetzt werden, bei denen die Voraussetzungen des Verkehrsrechtes auch erfüllt wurden und dieser gegenläufige Verkehr für Radfahrer dann dort ermöglicht wurde. Die anderen 4 Straßen waren aufgrund ihrer Unübersichtlichkeit oder einer zu engen Straßensituation verworfen worden, weil die Voraussetzungen nach der Ausführungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung nicht erfüllt waren. Darüber hinaus seien an verschiedenen Stellen, insbesondere in der Fußgängerzone und am Holzberg, zusätzlich Fahrradbügel eingerichtet worden. Außerdem sei die bestehende Radabstellanlage am Bahnhof von Grund auf überarbeitet worden. Auch sei entsprechend der Maßgabe des Verkehrskonzeptes und im Zuge der Einrichtung des Minikreisels am Magdeburger Berg die dortige Verkehrsführung des Radweges grundlegend verändert worden. Heute könne man sagen, dass sich die damaligen Befürchtungen, die im Vorfeld zu der Maßnahme aufgekommen seien, nicht erfüllt haben. Der Verkehrsfluss von Radfahrverkehr und Kraftfahrzeugverkehr am Magdeburger Berg laufe ausgesprochen gut. Es gebe wenige gefährliche Situationen und auch die Polizei habe allgemein bestätigt, dass es ein unauffälliger Verkehrsbereich sei. Fazit sei, dass sich diese Maßnahme bewährt habe. Dies seien die Informationen zu dem Teil, welcher unmittelbar aus dem Radverkehrskonzept aus dem Jahr 2017 herrühre.
Zu den konkreten Baumaßnahmen, welche in nächster Zeit zum Thema Radverkehr anstehen, werde sich Herr Bode äußern. Herr Haaks werde daran anschließend noch Ausführungen zu den im Raum stehenden Planungen abgeben.
Abschließend empfiehlt er, gelegentlich im Radverkehrskonzept nachzulesen, welche Maßnahmen als erledigt abgehakt werden können. An eine Fortschreibung des Konzeptes sei bisher noch nicht zu denken gewesen. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bau und Stadtentwicklung (ABS) habe die Verwaltung aber darauf hingewiesen, dass bei dem gültigen Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2019 nun die Halbzeit erreicht sei. Als dieses seinerzeit vom Rat beschlossen wurde, sei in der Vorlage darauf hingewiesen worden, dass eine derartige Rahmenplanung üblicherweise für etwa 5 Jahre aufgestellt werde. Nach Erreichen dieser Halbzeit sollte die Stadt Helmstedt sich nun damit beschäftigen, dieses Konzept in 2 Jahren fortzuschreiben. Es wäre dann auch nicht abwegig, das Fahrradkonzept als selbständiges Konzept in das Stadtentwicklungskonzept mit einzubinden, soweit das in einem gesamtstädtischen Konzept an der Stelle auch tauglich sei. Da dies im Jahr 2019 nicht geschehen sei, möchte er zum Abschluss seiner Ausführungen diese Anregung zu diesem Thema noch abgeben.
Herr Bode führt aus, dass im Fachbereich Tiefbau zum Thema Radwegebau 4 Projekte unterschiedlicher Größenordnungen zur Umsetzung anstehen. Zum einen gehe es um die Radwegeverbindung zwischen den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke. Hier handele es sich um die Landesstraße L 297, wo derzeit Planungen vorgenommen werden. Diese Maßnahme solle über die N-Bank im Rahmen des Förderprogramms "Stadt und Land" beantragt und bezuschusst werden. Die Förderquote betrage dort insgesamt 85%, was bedeute, dass die Stadt Helmstedt an dieser Stelle auch eine sehr hohe Fördersumme für diese Baumaßnahme bekommen könnte. Da der zuständige Straßenbaulastträger dieser Radwegeverbindung keine hohe Priorität für einen vordringlichen Bedarf zuspreche, bleibe es der Stadt Helmstedt überlassen, diese Maßnahme als eigene Maßnahme durchzuführen. Der Straßenbaulastträger habe sich aber bereit erklärt, nach Fertigstellung des Weges diesen dann in seine Verkehrssicherung und in seine Unterhaltung mit zu übernehmen. Die Stadt Helmstedt sollte daher bei einer Förderkulisse von 85% diese Maßnahme auch umsetzen. Die Verwaltung sei derzeit dabei, die erforderlichen Grundstücksflächen von den einzelnen privaten Grundstückseigentümern zu erwerben. Entsprechende Verkaufszusagen liegen in fast umfänglicher Art vor. Allerdings gebe es einige wenige Eigentümer, die noch von einem Verkauf überzeugt werden müssen. Er gehe aber davon aus, dass dies der Verwaltung auch gelingen werde. Der weitere, noch in diesem Jahr einzuleitende Schritt sei der Planungsansatz. Der Fachbereich sei derzeit dabei, ein Planungsbüro für die Umsetzung der Maßnahme zu bekommen. Der Förderantrag selbst könnte dann nach einer ersten Baukostenermittlung gestellt werden. Die vorhergehende Beauftragung eines Ingenieurbüros sei für eine Förderung unschädlich. Die Summe für eine Planung werde in jedem Fall mit 20% der anfallenden Baukosten anerkannt. Daher gehe die Stadt Helmstedt an der Stelle weder ein Förder- noch ein finanzielles Risiko ein. Bei der derzeitigen Lage sei es aber nicht so einfach, ein Planungsbüro zu bekommen, welches in der Lage sei, diese Maßnahme zu begleiten und das Vorhaben auch in der notwendigen Zeit innerhalb der nächsten 24 Monate umzusetzen. Ein weiterer Bereich, der immer wieder diskutierte und auch in der Planung aufgegriffen wurde, sei die Radwegeverbindung zwischen der Ortslage Barmke und dem neuen Gewerbegebiet. Dieser Radweg würde eine Länge von ca. 1.660 Meter erreichen. Der Fachbereich 54 sei dazu vorerst mit einer eigenen Planung beschäftigt und versuche, die günstigste Lage einer derartigen Radwegeverbindung darzustellen. Durch die Lage dieses Radweges seien ebenso fremde Grundstücke betroffen, wie bei dem Radweg zwischen Emmerstedt und Barmke, die die Stadt Helmstedt in Anspruch nehmen müsste. Die Verwaltung habe eine erste Entwurfsplanung erstellt und sei dabei, die notwendigen Grundstückseigentümer über diese Planungen zu informieren. Im Laufe des Jahres werde er weiter berichten, wie der Fortgang der städtischen Bemühungen sei und zu gegebener Zeit auch einen entsprechenden Planungsentwurf vorlegen. Einen Übersichtsplan mit allen möglichen Verläufen dieses Radweges wird dem Protokoll beigefügt.
Anmerkung: Der Übersichtsplan ist diesem Protokoll als Anlage ANH009/22 beigefügt.
Ein dritter und relativ kleiner Bereich, der in diesem Jahr ebenfalls abgearbeitet werden solle, sei ein straßenbegleitender Gehwegausbau im Bereich Ziegelberg 2. Bauabschnitt. Im Zusammenhang mit der Erschließung des 2. Bauabschnitts solle dieser Weg als Abschluss und Ergänzung des bereits vorhandenen Geh- und Radweges ausgebaut werden. Die 4. Maßnahme, bei der die Stadt Helmstedt ebenfalls nicht der Straßenbaulastträger sei, beinhalte die Verbindung des Kreisels Büddenstedt, Offleben, Reinsdorf und Hohnsleben. Dort wurde vor etlichen Jahren die Ampelkreuzung durch einen Kreisel ersetzt, wo nun für den überörtlichen Radwegeverkehr die Verbindung zwischen diesem Kreisverkehr und der Ortslage Reinsdorf fehle. Dieser Bereich zeichne sich von der Geografie her dahingehend aus, dass er in Richtung Reinsdorf über eine Höhe führe, die mit einer entsprechend starken Steigung versehen sei. Auf dieser Straße laste der gesamte Lkw-Verkehr der Firma Plastic Omnium und ein Geh-/Radweg sei dort nicht vorhanden. Zur Erstellung des Weges liege der Verwaltung bereits die Aussage des anliegenden Landwirtes vor, die dortigen Flächen der Stadt zur Verfügung stellen zu wollen, die in seinem Grundstücksbereich liegen. Wie dann mit weiteren Grundstückseigentümern vorangekommen werde, müsse man schauen. Weil diese Straße eine Kreisstraße sei, möchte die Verwaltung auch in die Verhandlungen mit dem Landkreis Helmstedt eintreten. Bislang sei diese Verbindung im Radwegekonzept des Landkreises nicht enthalten, aber es solle versucht werden, den Landkreis in diese Planung und Umsetzung mit einzubinden, denn insbesondere die Gefährdung auf der Straßenfläche selbst durch den Zu- und Abgangsverkehr zur Firma Plastic Omnium sei nicht ganz unerheblich.
Herr Haaks führt zum Bereich "Kurze Hufe" aus, dass die Verwaltung im Zuge der für diesen Bereich anstehenden Bauleitplanung frühzeitig Kontakt mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aufgenommen und angefragt hatten, ob ein Verzicht auf die Bauverbotszone entlang der B1 möglich sei. Die Landesbehörde machte darauf aufmerksam, den Lärmschutzwall nicht unmittelbar direkt an der Straße zu errichten, weil auch der Bund oder das Land in dem Bereich in Zukunft vorhaben könnten, einen Radweg entlang der B1 straßenbegleitend zu errichten. Die Verwaltung hatte ursprünglich vorgeschlagen, das Vorhaben über bestehende Wege und Straßen im Stadtgebiet abzuwickeln. Diesem Vorschlag wurde nicht gefolgt. Allerdings habe die Stadt Helmstedt vor kurzem die Aussage erhalten, dass ein Kompromissvorschlag dahingehend gefunden wurde, den Lärmschutzwall direkt an der Straße zu errichten und den Radweg verschwenkt hinter dem Lärmschutzwall verlaufen zu lassen, so dass damit auch ein überregionaler Radweg entlang der B1 geschaffen werde. Dies sei ein Radweg im Bereich der Bauleitplanung. Zum Thema "Fahrradklima-Test" führt er aus, dass die Stadt Helmstedt dort bisher nur im Jahr 2020 berücksichtigt worden sei. Diese Befragungen finden zweijährig statt. In den Jahren zuvor seien für Helmstedt nicht genügend Fragebögen oder Online-Stimmen abgegeben worden, da sich mindestens 50 Personen in einer Stadt entsprechend melden müssen. Im Jahr 2020 haben 117 Personen an der Befragung in Helmstedt teilgenommen. In der Größenklasse von 20.000 bis 50.000 Einwohnern habe Helmstedt den Platz 250 von 415 mit einer Durchschnittsbewertung von 4,0 erreicht. In Niedersachsen habe Helmstedt in der Stadtgrößenklasse damit den Rang 36 von 54 belegt. Die Gesamtbewertung aller Orte in dieser Größenklasse liege bei 3,9, wodurch Helmstedt mit 4,0 knapp über dem Durchschnitt liege. Im Ranking werden auch 3 positive und 3 negative Merkmale ausgewertet, wobei Helmstedt bei den Befragten insgesamt positiv dargestellt wurde. Die positiven Aspekte in Helmstedt seien der Bereich der geöffneten Einbahnstraßen in die Gegenrichtungen, der Bereich "Fahrraddiebstahl", da weniger Fahrraddiebstähle in Helmstedt vorkommen und der Bereich "Fahren auf Radwegen und Radfahrstreifen". Wo in Helmstedt noch Verbesserungsbedarf bestehe, sei der Einsatz von öffentlichen Fahrrädern, eine Werbung für das Radfahren generell und die Erreichbarkeit des Stadtzentrums. Diese 3 Punkte wurden als Kritikpunkte gemeldet. Die nächste Befragung werde unter Einhaltung des Rhythmus wahrscheinlich in der 2. Jahreshälfte 2022 stattfinden, so dass Anfang 2023 mit der Auswertung und dem Ranking gerechnet werden könne.
Herr Otto ergänzt die Ausführungen von Herrn Bodo zur Radwegeanbindung von Emmerstedt über Barmke bis zum Gewerbegebiet dahingehend, dass diese vorrangig betrieben werde. Gleichzeitig werde die Verwaltung im Zuge der Ortsbegehungen, die es in allen 4 Ortsteilen in diesem Jahr erneut geben solle, im Ortsteil Emmerstedt auch darüber sprechen, in wie weit eine Verbesserung der Radwegeführung vom Ortseingang aus der Kernstadt kommend auf der rechten Seite bis etwa auf Höhe der Bäckerei Tolle, gelingen könne. Das sei zwar nicht so ganz einfach, aber die Verwaltung werde dazu Vorschläge unterbreiten, um für diesen sehr stark frequentierten Bereich möglicherweise eine Verbesserung schaffen zu können. Dieses Vorhaben wäre aber zunächst mit dem Ortsrat Emmerstedt abzusprechen, daher möchte er keine weiteren Ausführungen abgeben. Das Vorhaben sollte nur in dem Zusammenhang mit erwähnt werden, weil es letztendlich erforderlich sei, nicht nur Stückwerk zu betreiben, sondern auch eine Verbesserung der Radfahrsituation von der Kernstadt bis zum Gewerbegebiet zu erreichen.
Herr Romba erinnert an die Lindenplatzerneuerung im Jahr 2015, wo der Radweg vor der Apotheke, bautechnisch bedingt, auf die Straße geführt wurde. Diese Radwegsituation sollte in 5 bis 6 Jahren nochmals vorgelegt werden und er gehe davon aus, dass diese Situation zusammen mit dem Radwegekonzept erneut betrachtet werde. Ergänzend dazu spricht er eine Mitteilung aus dem ASO an, wo erklärt wurde, dass die Landesstraßenbaubehörde in den nächsten 2 bis 3 Jahren eine Ertüchtigung der Emmerstedter Straße plane. Er fragt an, ob es in diesem Zusammenhang möglich wäre, einen beidseitigen Radweg durch eine Wegemarkierung oder eine andersfarbige Flächengestaltung mit einzubinden. Weiter bezieht er sich auf die Anfrage von einem Herrn Wolf bezüglich der Verkehrssituation am Julianum und im Radwegbereich Goethestraße, welche zum Bauausschuss gestellt und zu der angeblich mitgeteilt wurde, dass diese in dieser Ausschusssitzung beantwortet werden würde. Abschließend möchte er für das Protokoll noch festgehalten haben, dass sich das Radfahrkonzept am Magdeburger Berg, entgegen seiner Befürchtungen, bewährt habe.
Herr Otto antwortet, dass die Verkehrssituation am Julianum kein Thema der letzten Bauausschusssitzung gewesen sei. Ihm seien auch keine weiteren Informationen zu dem Thema bekannt.
Herr Romba merkt dazu an, dass er die Anfrage von Herrn Wolf kurz vor der Bauausschusssitzung an die Ausschussmitglieder versandt habe, in der auf die Verkehrslage, insbesondere auf eine sichere Schulwegung, und die Radfahrmöglichkeiten im Bereich des Julianum sowie auf die Sicherheit des Zebrastreifens an der Goethestraße eingegangen wurde. Ihm wurde in der Fraktionssitzung mitgeteilt, dass in dieser heutigen Sitzung zum Thema Radwegekonzept diese Problematik mit angesprochen werden sollte.
Herr Otto bittet um Übersendung der Bürgeranfrage, da der Verwaltung diese Anfrage nicht bekannt sei. Zur angesprochenen Radwegsituation am Lindenplatz führt er aus, dass er dies als Anregung verstanden habe, die er bei der Fortschreibung des Radwegekonzeptes mit beachte wolle. Zur Frage der Emmerstdter Straße verweist er auf die geäußerte Einschätzung des Straßenbaulastträgers, dass der Straßenquerschnitt nicht ausreichend breit sei, um die Anordnung eines Fahrradstreifens vorzunehmen. Das habe die Verwaltung aber noch nicht überprüft. Sollte die Emmerstedter Straße tatsächlich mittelfristig grundhaft ausgebaut werden, wäre das eine Aufgabenstellung, die mit eingebracht werden könnte. Eine aktuelle Umsetzung sei aber derzeit nicht möglich. Fest stehe allerdings, dass eine Radanbindung an das Gewerbegebiet Barmke mit der Kernstadt durchgängig funktionieren müsse.
Herr Fox fragt zum Radweg Emmerstedt-Barmke und den noch immer fehlenden Grundstücksankäufen an, wie mit den nicht verkaufsbereiten Grundstückseigentümern weiter verfahren werde. Zur geplanten Fußgängerbrücke fragt er weiter an, ob es dazu eine Bedarfserhebung bezüglich des Radfahrverkehrs zwischen der Galgenbreite und der Innenstadt gebe und wenn diese noch nicht vorliege, ob demnächst eine angefertigt werden solle. Im Bauausschuss sei auch die Bahnunterführung an der Magdeburger Straße angesprochen worden, wo geäußert wurde, dass letztlich die Stadt selbst die Kosten für weitere Maßnahmen zur Verbesserung des dortigen Radverkehrs tragen müsste. Angeblich solle aber die Bahn im Jahr 2025 diese Bahnunterführung sanieren wollen und ein Argument, welches in diesem Zusammenhang gefallen sei, laute, dass sich seit der Erstellung dieser Bahnunterführung vor ca. 100 Jahren viele Veränderungen ergeben haben, auf die die Bahn nun eingehen müsse. Daher stelle sich im die Frage, ob die Stadt Helmstedt intensivere Verhandlungen mit der Bahn hinsichtlich einer Verbreiterung des Durchgangs und einer Verbesserung der Radwege- und Fußwegeanbindung von der Galgenbreite und vom Lappwaldsee zur Kernstadt aufnehmen könne.
Herr Otto antwortet, dass sich die angesprochene Baumaßnahme der Bahn auf die grundhafte Sanierung der Brücke an der Schöninger Straße beziehe, wo bereits seit geraumer Zeit Untersuchungen der Bahn stattfinden. Für die Bahnunterführung am Magdeburger Tor gebe es derzeit noch keine konkreten Planungen seitens der Bahn. Im vergangenen Bauausschuss hatte er berichtet, dass dieses Thema mit der Bahn zuletzt im Jahr 2019 erörtert wurde. Seitdem habe sich die Rechtslage nicht geändert. Zur Rechtslage führt er aus, dass die Bahn bei derartigen Baumaßnahmen Kreuzungsvereinbarungen mit den Straßenbaulastträgern schließe, die dann jeweils ihre Kostenanteile zu tragen haben, wobei die Fahrbahnen und die Nebenanlagen nie Angelegenheiten der Bahn seien. Wenn eine bestehende Brücke nur saniert werde, könne die Stadt Helmstedt nach der geltenden Rechtslage nicht durchsetzen, dass auch die Bahn für eine Verbreiterung einen Anteil zu tragen habe. Die Bahn werde sich darauf berufen können, dass ihre Brücke nur saniert und nicht neu gebaut werde. Wenn die Stadt Helmstedt im Zuge der Sanierungsmaßnahmen dort einen weiteren oder zusätzlichen Durchlass für Fußgänger oder Radfahrer fordere, der baulich mit durchgeführt werden solle, müssen die vollständigen Kosten von der Stadt Helmstedt selbst als zuständiger Straßenbaulastträger getragen werden. Selbst bei Neubaumaßnahmen müsse die Bahn die Kosten nicht in vollem Umfang, sondern auch nur anteilig übernehmen. Die Stadt Helmstedt werde für die Bahnunterführung am Magdeburger Tor auf absehbare Zeit nicht mit einer Verbesserung der Radwegeführung aufgrund einer Brückenerneuerung rechnen können. Bei einer Verbesserung der Radwegeführung gehe es auch nicht nur darum, unter der Bahn hindurchzukommen. Es gehe auch um eine bessere Verbindung der beiden "Stadtteile" östlich und westlich der Bahnstrecke, sowie um eine bessere Anbindung an den Lappwaldsee und an die Südstadt, wie sie derzeit über den Büddenstedter Weg erfolge, ohne dort einen zusätzlichen neuen Radweg bauen zu müssen. Im weiteren Verlauf, im Bereich des ehemaligen Umspannwerkes, bestehe derzeit noch eine desolate Wegeführung. Auf dem Wirtschaftsweg der HSR bis nach Büddenstedt existiere schon eine Trasse, die aktuell bereits als touristischer Radweg ausgeschildert sei und mittelfristig ausgebaut werden solle, um ein Teilabschnitt des geplanten Rundweges für den Lappwaldsee zu werden. Daher sei es sinnvoll, die Anbindung an die Kernstadt über diese Trasse laufen zu lassen und nicht noch eine weitere Radwegeführung einzurichten, die am Ende auch nur Kosten verursache und bewirtschaftet werden müsse, aber nicht zu einer besseren Anbindung führen werde. Zum Thema Radfahren hätte in dieser Sitzung der Vollständigkeit halber ebenso der Brückenneubau angesprochen werden können, da der Neubau auch dieses Thema mit bedienen solle. Allerdings gehe es auch um eine Verbindung zwischen dem zukünftigen Bahngleis Helmstedt-Schöningen und dem Ferngleis, wo eine Querung hergestellt werden solle. Sie sei unabhängig vom Radverkehr und ziele allein auf die Schnittstelle Bahn-, Bus- und Pkw-Verkehr ab, die zukünftig erforderlich werde. Abschließend führt er zu den noch fehlenden Grundstücken für den Radweg zwischen Barmke und Emmerstedt aus, dass es noch einige Grundstückseigentümer gebe, die nicht bereit seien, die benötigten Grundstücke zu verkaufen. Die Verwaltung werde jetzt entweder ein Bebauungsplanverfahren oder ein Planfeststellungsverfahren benötigen, welches im negativen Fall auch als Grundlage dienen müsste, um ein Enteignungsverfahren durchführen zu können.
Herr Romba begrüßt die Absicht von Herrn Otto, mit der Fortschreibung des Radwegekonzeptes noch 2 Jahre warten zu wollen, da mit einer Änderung in den politischen Entwicklungen auf Bundesebene hinsichtlich des Straßen- und Bahnverkehrs in Richtung fahrradfreundliche Mobilität zu rechnen sei. Er hoffe, dass damit eine rechtliche Änderung eintrete, die sich im weitestens Sinne auch zu Gunsten eines Fahrradweges auf der Emmerstedter Straße auswirke.
Frau Wendt nimmt auf die Ausführungen von Herrn Haaks Bezug und begrüßt die Teilnahme am „Fahrrad Kimatest“. Allerdings äußert sie Bedauern über die geringe Teilnahme an der letzten Befragung in Helmstedt und fragt an, ob die Verwaltung Möglichkeiten für eine bessere Beteiligung an der kommenden Befragung im 2. Halbjahr 2022 sehe.
Herr Otto antwortet, dass dieses Ranking vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V. (ADFC) veranstaltet werde. Die Verwaltung könne mit dem ADFC Kontakt aufnehmen, sobald eine erneute Befragung anstehe und um Übersendung der entsprechenden Unterlagen bitten, die z.B. auf der Homepage der Stadt Helmstedt verlinkt werden können. Somit könne die städtische Bevölkerung besser erreicht werden. Durch die zunehmende Entwicklung der Teilnehmerzahlen in den letzten Jahren gehe er aber davon aus, dass dieses Thema auch so weit in Helmstedt angekommen sei und die Quote in Helmstedt für ein Ranking zukünftig erreicht werde. Die Verwaltung werde dennoch mit dem ADFC in Kontakt treten.
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