Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023;
Teilhaushalte 11, 20 (Produkt 1193), 12, 13, 15 und 66
Beschluss:
Der Finanzausschuss stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
Protokoll:
Herr Sorge verweist auf die Vorlage.
Frau Wendt fragt, ob es möglich sei, den Stellenanteil des Seniorenbeirats in die Stabsstelle 11 zu überführen.
Herr Schobert erwidert, dass eine neue Zuordnung, wenn überhaupt, nur in den FB 12 sinnvoll erscheinen würde. Er sagt eine Prüfung der Zuordnung durch FB 12 und 21 dahin gehend zu, ob der Seniorenbeirat ab 2024 dem FB 12 - Ratsbüro - zugeordnet werden soll.
Herr Fox bittet im Hinblick auf Datensicherheit und OZG (Onlinezugangsgesetz) um eine Darstellung des Leistungsspektrums der EDV.
Herr Schobert sagt eine entsprechende Erstellung zu.
Frau Wendt möchte wissen, ob die IKZ (Interkommunale Zusammenarbeitet) weiter ausgebaut wurde.
Herr Schobert erwidert, dass sich die IKZ in diesem Jahr um die SG Heeseberg erweitert habe.
Auf eine weitergehende Nachfrage von Herrn Winkelmann zum Mehraufwand durch Personalverstärkung stellt Herr Schobert eine Darstellung der Kosten und Erträge für den IKZ-Stellenanteil in Aussicht.
Herr Matar fragt nach den Kosten für den weiteren Ausbau des Homeoffice-Angebotes für Arbeitnehmer. Frau Schadebrodt möchte wissen, wie viele Heimarbeitsplätze im nächsten Jahr geplant seien.
Herr Schobert sagt eine Beantwortung auch hinsichtlich der Kosten eines Heimarbeitsplatzes inkl. Einsparungen zu.
Frau Schadebrodt erfragt den Stellenanteil für IKZ-Arbeiten im Ratsbüro.
Herr Schobert sagt auch hier eine Beantwortung, insbesondere bezogen auf das Ratsinformationssystem, zu.
Herr Matar möchte wissen, ob man im Zusammenhang mit dem Zuschuss an den HPV auch einen Rechenschaftsbericht erhalte, der die Verwendung des Geldes nachweist.
Frau Niemann erläutert, dass es nach ihrer Kenntnis bisher in jedem Jahr so gewesen sei, dass der HPV den Rechenschaftsbericht gemeinsam mit dem Jahresbericht in den Ratsfächern verteilt habe (Anmerkung der Verwaltung: Frau Strauß hat dies am 07.10. veranlasst).
Frau Schadebrodt stellt zum Teilhaushalt 66 (Zeile 180 Transferaufwendungen) die Frage, ob es einen aktuellen Durchschnittswert von Kommunen vergleichbarer Größenordnungen zur Kreisumlage gäbe. Sie empfinde die Kreisumlage mit 55 % als extrem hoch.
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
Der Durchschnittshebesatz der Kreisumlage in Niedersachsen lag in den letzten Jahren bei folgenden Werten:
2022 = 45,2 v.H.
2021 = 45,0 v. H.
2020 = 45,4 v. H.
Herr Sorge fragt zur TP 040 (S. 285), was mit der Abgabe der Schulträgerschaft zum 31.01.2024 gemeint sei.
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
Der Landkreis Helmstedt hat in den Jahren 1977/1978 die Schulträgerschaft im Sekundarbereich I und II und der Sonderschulen von der Stadt Helmstedt übernommen. Zu dem Zeitpunkt bestehende Kredite der Stadt Helmstedt hat der Landkreis Helmstedt jährlich erstattet (Schuldendiensthilfen). Die Darlehen laufen im Januar 2024 aus und sind dann vollständig getilgt. Damit entfällt dann auch der Schuldendienst im Jahr 2024.
Herr Fox fragt zur TP 190 auf Seite 285, ob sich die Negativzinsen für Bankguthaben aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung auf der Veränderungsliste nicht ins Positive entwickeln müssten.
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
Bis vor kurzem musste die Stadt Helmstedt für die Kassenbestände auf den städtischen Konten Negativzinsen zahlen. Durch den Ukrainekrieg und die damit verbundenen Veränderungen des Zinsmarktes fallen derzeit auf den Konten keine Strafzahlungen mehr an. Für Festgeldanlagen werden wieder Zinsen durch die Banken angeboten. Eine unverbindliche Zinsabfrage hat ergeben, dass bei der Festgeldanlage von 6 Monaten bei 5 Mio. Euro ein Zinssatz von 1,30 % angenommen werden kann. Unter diesen Bedingungen würde es zu Zinserträgen in Höhe von 32.500 Euro führen. Nachteil einer Festgeldanlage ist jedoch, dass für den festgeschriebenen Zeitraum die Mittel für die Stadt Helmstedt bei finanzieller kurzfristiger Änderung (z. B. enorme Steuerrückzahlung) nicht verfügbar sind. Kündigungsgelder zeichnen sich durch eine kurzfristige Kündigung und damit schnellere Verfügbarkeit der Gelder aus, werden aber derzeit noch nicht von den Banken angeboten. Die Finanzverwaltung beobachtet den Zinsmarkt und wird zunächst eine Festgeldanlage abschließen. Sobald sich weitere Möglichkeiten der Verzinsung ergeben, werden diese geprüft. Für den Haushalt 2023 wird noch eine Anpassung der Zinserträge im Produkt 6121 – Sonstige allg. Finanzwirtschaft über die Veränderungsliste erfolgen.
Nach längerer Diskussion fassen die Mitglieder des Finanzausschusses sodann einstimmig folgenden
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