Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Offleben

Mittwoch, 31. August 2022 , 17:30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Offleben, Barneberger Str. 10, 38372 Helmstedt OT Offleben



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister Herr Wolter begrüßt die Anwesenden und eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Offleben um 18.10 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Wolter stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Offleben fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Wolter weist darauf hin, dass die Tagesordnung verwaltungsseitig um den TOP 9.1 ergänzt wurde.

Nachdem die Verwaltung und die Ortsratsmitglieder keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Wolter den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder zu stellen. Hiervon wird in einem Fall zum Thema "Schäden durch Totholz einer Esche am Kupferbach" Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.03.2022

Protokoll:

Der Ortsrat Offleben genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift des Ortsrates Offleben am 08.03.2022.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Herr Wolter erläutert, dass man sich derzeit noch nicht abschließend festlegen werde. Man werde dies in einer interfraktionellen Sitzung besprechen.

Pläne gäbe es hinsichtlich einer Geschwindigkeitsregelanlage in Reinsdorf, um die Gefahr für dort wohnende behinderte Personen, die die Straße kreuzen, zu verringern.

Im November werde man entsprechende Beschlüsse über die noch vorhandenen Restmittel fassen.

 
TOP 7 Verkehrsregelung anlässlich gemeindlicher Veranstaltungen; Übertragung verkehrsrechtlicher Befugnisse auf die Feuerwehr

Beschluss:

Die Ortsfeuerwehren der Stadt Helmstedt wird gem. § 2 Abs. 6 Nds. Brandschutzgesetz die Befugnis erteilt, zur Sicherung gemeindlicher Veranstaltungen abweichend von § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 Satz 1 StVO im Stadtgebiet Helmstedt verkehrsregelnd tätig zu werden.



Protokoll:

Herr Wolter verweist auf die Vorlage.

Er führt dazu aus, dass man bei größeren Einsätzen die Feuerwehr ermächtigen möchte, gewissen Tätigkeiten zu übernehmen, wenn die Polizei dies nicht leisten könne.

Herr Schobert führt anhand des Beispiels Kindergartenfest im Ortsteil Offleben aus, dass dieses im Bereich des Weges von der Feuerwehr abgesichert worden wäre. Dies sei eine ortsübliche Praxis, die seit Jahrzehnten so gehandhabt werde, weil die Polizei in der Regel  personell nicht in der Lage sei, alle Umzüge abzusichern. Dies sei zwar geduldet gewesen, es blieb jedoch ein gewisser Anteil von Rechtsunsicherheit, ob die Feuerwehr dies überhaupt dürfe. Nunmehr habe sich der Landesgesetzgeber dazu entschieden, eine Rechtsklarheit zu schaffen, indem der Rat die Entscheidung treffen könne, dass die Feuerwehr diese Aufgaben übernehmen. Traditionsveranstaltungen können damit ganz offiziell vor Ort von den Feuerwehren abgesichert werden. Wenn der Ortsrat dies nicht möchte, darf die Feuerwehr diese Funktionen zukünftig auch nicht mehr übernehmen. Jeder Ortsrat könne sich daher überlegen, ob die Absicherung nunmehr vollkommen legalisiert durch die Feuerwehr stattfinden könne oder ob stattdessen auf die Absicherung verzichtet werde. Dies würde im Zweifelsfalle zum Entfallen des Umzuges führen.

Herr Cohn schlägt vor, zu diesem Thema eine Stellungnahme des unter den Zuschauern anwesenden Stadtbrandmeisters zu hören.

Herr Kahl erhält das Wort und erläutert, das eine Umzugsbegleitung bisher von den Feuerwehren abgelehnt wurde, weil einerseits die rechtliche Grundlage fehlte, andererseits weil es nicht die originäre Aufgabe einer Feuerwehr sei, Umzüge zu begleiten. Der Gesetzgeber sähe es allerdings auch vor, dass es alle anderen begleiten können. So könnte der Veranstalter selbst mit einem Warnblinklicht hinterherfahren, ebenso der gemeindliche Bauhof oder gewerbliche Anbieter. Es gäbe also Alternativen zur Feuerwehren, die insbesondere im Bereich der Stadt Helmstedt schon stark belastet sei. Das vom Bürgermeister angesprochene Gesetzgebungsverfahren wurde vom Landesfeuerwehr-verbandes mehr oder weniger „durchgeprügelt“, ohne dass der LFV dem zugestimmt habe. Dieser habe im Gegenteil diese Maßnahmen aus den o.g. Gründen abgelehnt.

Die Polizei sei zwar in der Lage, Corona-Demos zu begleiten, aber nicht Veranstaltungen abzusichern. Immerhin sei es möglich, entsprechendes Personal anzufordern. Angesicht der geplanten Regelung sähe man die Gefahr, dass die Polizei zukünftig überhaupt nicht mehr in diesen Bereichen tätig sein wird. Seiner Kenntnis nach sollte diese Vorlage im Vorfeld ohnehin mit der Feuerwehr abgesprochen werden. Man verstehe hier nicht die Eilbedürftigkeit, da die Saison für diese Veranstaltungen vorbei sei.

Herr Schobert erwidert, dass man jetzt in die Saison der Martinsumzüge gehe, so dass die Frage durchaus aktuell sei. Aufgrund der gesetzlichen Grundlage könne man eine Verkehrsregelung, die nicht durch den Rat genehmigt ist, nicht mehr dulden bzw. tolerieren. Wenn die Ortsfeuerwehren Offleben den Umzug des Kindergartens begleiten würde, ohne dass diese Regelung gefasst sei, müsste er der Feuerwehr untersagen, diesen Umzug zu begleiten. Dies sei die Situation. Den Hinweis möglicher anderer Anbieter würde er aber gern für die Kernstadt Helmstedt aufgreifen. Hier gäbe es auch noch andere Umzüge und der Bedarf wäre entsprechend höher.

Herr Kahl stellt richtig, dass der neue Paragraph im Nds. Brandschutzgesetz nicht das Amtshilfeverfahren aushebeln würde. Es gäbe auch weiterhin die Möglichkeit, dass die Polizei, die originär zuständig sei, Amtshilfeersuchen an die zuständige Stadt stellen und die Feuerwehr damit dennoch tätig werden könnte.

Herr Schobert erwidert, dass man am Beispiel der Schützenbrüderschaft Helmstedt deutlich sehen könne, wie schwer sich die Polizei damit tut, ein Amtshilfeersuchen zu stellen. 

Für Frau Stein stellt es sich als unklar dar, ob die Feuerwehr diese Aufgabe aufgrund des Beschlusses ausführen kann oder muss? Ihrer Ansicht nach sei es für einen Veranstalter wichtig zu wissen, dass ein Umzug dann unter Umständen nicht stattfinden könne.

Herr Schobert erläutert, dass den Ortsfeuerwehren die Befugnis erteilt wird, dass sie es machen können.

Frau Metheit bittet um den Wortlaut der Ermächtigungsgrundlage.

Herr Schobert erläutert, dass die gesetzliche Grundlage in der Beschlussvorlage enthalten sei.

Herr Cohn schlägt vor, über diese Thematik in einer späteren Sitzung zu entscheiden.

Herr Janosch wirft ein, dass dann die Problematik bis zu den Martinsumzügen nicht gelöst sei.

Frau Stein klärt auf, das die nächste Sitzung am 09.11. und der Umzug erst am 11.11. stattfinden würde. Sie erläutert in diesem Zusammenhang, das beim letzten Umzug nur die Kinder – bzw. Jugendfeuerwehr zur optischen Absicherung angefordert und anwesend gewesen sei.

Herr Schobert ergänzt, dass der Ortsrat Offleben auch beschließen könne, dass der Ortsteil Offleben bis auf weiteres von dieser Regelung ausgenommen sei. In diesem Falle würde der Rat einen Beschluss fassen, der nicht für die Orte Offleben, Reinsdorf und Hohnsleben gelten würde.

Herr Hahn stellt fest, dass man ohnehin nur einen Beschluss für den Ortsteil Offleben und nicht für die anderen Gebietskörperschaften treffen würde. Er verstehe nicht, warum man darüber nicht beschließen solle. Ein Herauszögern würde aus seiner Sicht keinen Sinn ergeben.

Herr Cohn bemängelt, dass die ganze Diskussion nicht nötig gewesen wäre, hätte man die Feuerwehren von vornherein eingebunden.

Nach einer sehr ausführlichen Diskussion fassen die Mitglieder des Ortsrates Offleben sodann bei 6 JA- und 2 NEIN-Stimmen folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (aus Gesamthaushalt) - Ortsrat Offleben

Beschluss:

Der Ortsrat Offleben stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenden Fassung zu.



Protokoll:

Herr Wolter verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert führt dazu aus, dass der Haushaltsplanentwurf 2023 von verschiedensten Dingen geprägt sei. Derzeit  befände man sich im Doppelhaushalt 2021/2022. Nach der vorläufigen Haushaltsrechnung habe man das Haushaltsjahr im Gegensatz zu der Haushaltsplanung mit einem Überschuss von 2,7 Mio. Euro positiv abgeschlossen. Dieser sei auf das neue Haushaltsjahr vorgetragen worden. Derzeit sähe es aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen auch in diesem Jahr so aus, dass auch diesmal zumindest wieder ein Haushaltsausgleich erzielt werden könne. Wahrscheinlich wird es ebenfalls positiv abgeschlossen.

Im Bereich der größte Einnahmequelle und im Hinblick auf die Gewerbesteuerumlage befinde man sich allerdings in einer Situation, in der der Landkreis durch die überhöhte Kreisumlage sehr stark profitiere, weil mehr als die Hälfte der Einnahmen  an den Kreis abgegeben werden müsse. Man habe immer noch die zweithöchste Kreisumlage im Land Niedersachsen. Weiterhin seien Gewerbesteuerzahlungen immer eine vorläufige Momentaufnahme. Insbesondere bei aktiven und großen Gewerbesteuerzahlern muss man davon ausgehen, dass es zu Rückzahlungen kommen könne. Daher sei der Ansatz sehr konservativ gerechnet.

Der Haushalt schließe negativ ab, weil man in den entscheidenden Kostensituationen Entlastungen sehen. Der Hauptkostenpunkt falle in die vom Landkreis übernommene Aufgabe der Kinderbetreuung. Das Kindertagesstättenwesen sei in großen Teilen der Grund dafür, dass man im Planungsentwurf einen nicht ausgeglichenen Haushalt habe. Des Weiteren wurde der Stadt die Unterbringung von Asylbewerbern zwangsübertragen. Auch dort erfolgt seitens des Landkreises keine Vollkostenerstattung.

Große Unsicherheiten gäbe es im Hinblick auf die Auswirkungen des Angriffskrieges durch Russland auf die Ukraine, was die Gas- und Energiekosten anginge. Sämtliche Einrichtungen  der Stadt Helmstedt inklusive der Ortsteile werden mit Gas beheizt. Gleichzeitig habe man Kostensteigerungen im Bereich der Stromkosten zu erwarten. Man kalkuliere bei der Gasversorgung beispielsweise eine Erhöhung mit einem Kostensteigerungsfaktor zwischen 300 und 500 Prozent.

Des Weiteren gäbe es Fragestellungen, die den Baumarkt betreffen. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle. So sei die Lieferung von Baumaterialien nicht gesichert und führe beispielsweise dazu, dass der Bau der Kindertagesstätte Kaisergarten sich mittlerweile um ein Jahr verzögert habe. Dazu käme die Verfügbarkeit der Firmen. Nun wäre es die große Kunst, dass im Falle einer Materiallieferung auch die Firma verfügbar sein müsse, um dieses entsprechend einzubauen. Weiterhin hätte man im Bereich der Kalkulation absolut keine Planungssicherheit mehr. Beim Beispiel Kindergarten Kaisergarten bleibend folge daraus, dass lediglich 2 von 10 Gewerken in den Planungsgrößen geblieben seien, alle anderen hätten teilweise deutliche Überschreitungen erlebt. Dies alles führe dazu, dass er dem Rat der Stadt Helmstedt empfehlen werde, bis auf das notwendige Großprojekt Sanierung alte Sporthalle Emmerstedt, im folgenden Jahr kein neues Großprojekt zu beginnen.

Herr Schobert verliest sodann die dem Protokoll als Anlage beigefügte Information zur Haushaltsplanung 2023, die im RIS unter der Nr. I016/22 veröffentlicht ist.

Zur Pos. 174 I3651051  „Erwerb Außenspielgeräte städtische Kindergärten (alle Standorte)“ bemängelt Frau Stein, dass man nicht auf den tatsächlichen Ansatz für den Ortsteil Offleben schließen könne. Sie fragt, wie hoch der Anteil an den insgesamt 21.500,00 Euro konkret für Offleben sei.

Herr Schobert stellt eine Information aller Ortsratsmitglieder in Aussicht. Die Aufstellung der einzelnen Ansätze werde der zuständige Fachbereich in den nächsten Tagen per E-Mail verschicken. (Anmerkung der Verwaltung: Es handelt sich dabei um einen Sammelposten, der sich nach den auftretenden Bedürfnissen richtet ((Austausch eines Spielgerätes z.B. wegen Schäden)).

Sodann fassen die Mitglieder des Ortsrates Offleben mit 7 JA-Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden



TOP 9 Bekanntgaben  
TOP 9.1 Vermietung von Räumlichkeiten im DGH Offleben an den TSV Offleben (Dartgruppe)

Protokoll:

Herr Wolter verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Herr Schobert führt dazu aus, dass der Musikverein sich im Laufe des Jahres aus dem Dorfgemeinschaftshaus zurückziehen und der TSV Offleben mit dem Bereich Dart einen Raum übernehmen wird. Es besteht Einigkeit zwischen den beiden Vereinen und dem Ortsrat.


TOP 10 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Herr Wolter teilt mit, dass man sich sehr gefreut haben, dass in diesem Jahr nach längerer Pause wieder ein Osterfeuer stattfinden konnte.

Am 17.05. fand die Ortsbegehung in Offleben, Reinsdorf und Hohnsleben statt. Beteiligt waren Bürgermeister Schobert, Fachbereichsleiter und die Ortsräte. Zunächst habe man sich in Hohnsleben an der Kreuzung getroffen, an der es vor einiger Zeit einen tödlichen Unfall gegeben habe. Landwirte hätten Probleme, wenn sie in die Straße von Reinsdorf kommend einfahren müssen. Der Besitzer des betroffenen Hauses habe seine Hecke zurückgeschnitten. Dadurch hätte sich die Sicht etwas verbessert. Es gab zwischenzeitlich die Forderung, einen Spiegel zu montieren. Herr Kuschenek hat diesen Spiegel leider bisher noch nicht erhalten.

In Reinsdorf habe man sich das Grundstück mit dem Mönchshaus angesehen, auf dem alles sehr verkrautet war. Da die Stadt Helmstedt wieder eine Reinigung in Form einer Ersatzvornahme durchführen musste, könnte es sein, dass es hier zu einer Zwangsversteigerung käme, damit die Stadt wieder an ihr Geld gelange.

Auf dem Spielplatz konnte festgestellt werden, dass das lange geforderte Spielgerät inzwischen auch aufgebaut sei.

Frau Smuda hatte darüber hinaus den Antrag gestellt, den gesamten Durchfahrtsbereich von Reinsdorf als Tempo 30-Zone zu deklarieren. Er hätte inzwischen mit Herrn Kemmer gesprochen und den Eindruck gewonnen, dass dieser Antrag positiv beschieden werde.

Weiterhin habe man in Offleben den evangelischen Friedhof besichtigt sowie den Parkplatz an der Lindenhalle, auf dem die Glasfaserzentrale aufgebaut wurde. Schließlich ging es zum B-Sportplatz, der eventuell mal ein Baugebiet werden könne. Des Weiteren besuchte man den Oesterlinge. Hier gäbe es Probleme mit Vermietungen und Verpachtungen. Beim Sommerfest habe man im Gespräch mit den beiden Vorsitzenden den Eindruck gewonnen, dass es hier weitergehen könne. Allerdings seien von ehemals 39 Gärten derzeit nur noch 14 Gärten verpachtet.

Herr Wolter verkündet darüber hinaus, dass man mit den Dörfern Reinsdorf und Hohnsleben in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen worden sei. Herr Haaks sagte ihm zu, dass man zu gegebener Zeit weitere Informationen erhalten werde.

Er berichtet, dass derzeit im Dorfgemeinschaftshaus Baumaßnahmen in immensen Bereichen durchgeführt werden. Insbesondere werden aufgrund des bekannten Legionellenbefalls die Wasserleitungen erneuert. Man hoffe, dass sich diese Situation nach Beendigung der Baumaßnahmen deutlich verbessern werden. Leider sei durch diese Maßnahmen der Betrieb des DGH gestört, so dass beispielsweise keine Sportprogramme stattfinden könnten.

Anfragen seien hinsichtlich der weiteren Nutzung der neuen Leichtbauhalle eingegangen, die übergangsweise zur Unterbringung des neuen Fahrzeuges diente. Ggf. könne man sie verkaufen oder weitervermieten.

Weiterhin berichtet Herr Wolter, dass sich Anne Stein und weitere Personen um die Geschwindigkeitsregelanlage am Kindergarten stark gemacht hätten. Man habe einen Sponsor gefunden, der Geld dazu gegeben hätte. Auch der Ortsrat habe einen Beitrag von 900,00 Euro geleistet. Nach Auskunft von Frau Stein sei mit der Lieferung der Anlage in der 37. – 39. KW zu rechnen.

Bedauerlicherweise werde die Schlachterei Westphal Ende des Monats schließen. Die Schlachterei werde zwar von einer anderen Firma übernommen, die Filiale in Offleben werde allerdings nicht  wieder eröffnet.

Er gibt des Weiteren bekannt, dass man in Reinsdorf eine Geschwindigkeitsregelanlage montieren möchte. Das Geld dafür sei höchstwahrscheinlich vorhanden. Dies werde Thema in der nächsten interfraktionellen Sitzung sein.

Herr Wolter erwähnt, dass man in Offleben ein sehr aktives Vereinsleben habe. Der TSV habe in diesem Sommer eine Vielzahl von Veranstaltungen durchgeführt. Dazu zählte unter anderem ein Sommercamp, ein Ausflug nach Großkreuz sowie die Ausrichtung der sehr gut besuchten Sportwoche. Man könne durchaus stolz darauf sein, dass der Verein hier so engagiert sei.

Er teilt darüber hinaus mit, dass der Ortsrat auf Vorschlag der CDU-Fraktion das Atrium einmal monatlich beleben möchte, indem man Kaffee und Kuchen ausgeben möchte. Die SPD-Fraktion schlug vor, eine Tankstelle für E-bikes zu installieren, da Offleben häufig von Fahrradtouristen durchquert werde. Diesem Personenkreis könnte man die Möglichkeit zum Verweilen bieten. Er berichtet über weitere Planungen das Dorfgemeinschaftshaus betreffend. In Erwägung gezogen werde, beide Dächer mit Photovoltaik-Anlagen zu versehen, da diese nach Süden ausgerichtet seien. Entsprechende Anträge seien geplant.

Außerdem teilt er mit, dass Mike Cohn vorgeschlagen habe, einen Defibrillator für das Dorfgemeinschaftshaus anzuschaffen. In der ehemaligen Schwimmhalle befände sich ein solches Gerät.

Abschließend gibt Herr Wolter die im nichtöffentlichen Teil beschlossene Neuverpachtung des Grundstücks am Wiesenweg an die Rettungshundestaffel Helmstedt e.V. bekannt.

 
TOP 11 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Beantwortungen von Anfragen aus vorigen Sitzungen liegen nicht vor.

 

 
TOP 12 Anfragen

Protokoll:

Herr Cohn möchte in Bezug auf die Regelung von Schottergärten wissen, ob es eine prozentuale Größenordnung gäbe, was man haben dürfte.

Herr Schobert erwidert, dass der erlaubte Anteil von Schottergärten bei 0 Prozent liege. Der Bundesgesetzgeber habe vor mehreren Jahrzehnten im Baugesetzbuch festgelegt, das auf Grundstücken nur benötigte Flächen gepflastert werden dürften. Schotterung zähle zur Pflasterung. Benötigte Flächen seien Flächen zum Parken von Fahrzeugen, Fußwege und Terrassen. Alle übrigen Bereiche dürfen nicht gepflastert, geschottert oder so abgeschlossen werden, dass eine Vegetation nicht stattfinden könne. Er habe die Unruhe aufgrund seines Anschreibens im Januar (in Form des Grundsteuerbescheids) vernommen. Man habe entsprechende Beratung angeboten und festgestellt, dass das freundliche Schreiben nicht den gewünschten Erfolg erzielt habe. Nunmehr werden die betreffenden Grundstücke präzise identifiziert, die gegen das Baugesetzbuch verstoßen. Bis September nächsten Jahres werde den Betroffenen Gelegenheit gegeben, die entsprechenden Bereiche umzugestalten. Ab Oktober 2023 werde man dann das Baugesetzbuch durchsetzen. Im Schützenhaus Helmstedt werde es eine Veranstaltung zu diesem Thema geben.

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Verwaltung zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder zu stellen. Hiervon wird in einem Fall zu den Themen "Wahl eines Elternbeirates in der Kindertagesstätte Offleben" (Beantwortung durch den FB erfolgte direkt an den Fragesteller) sowie "Reinigungszustand von Grundstücken" Gebrauch gemacht.

Herr Wolter schließt den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Offleben um 19.37 Uhr.

 

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