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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 07. September 2022 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Nachdem die Zuhörer eingetreten sind, eröffnet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Nessel stellt namens der CDU-Ortsratsfraktion zum TOP 7 Vorlage V 109/22 - Verkehrsregelung anlässlich gemeindlicher Veranstaltungen; Übertragung verkehrsrechtlicher Befugnisse auf die Feuerwehr - den Antrag, diesen TOP von der TO abzusetzen. Die Fraktion möchte, dass vorerst die Feuerwehren angehört und in die Entscheidung mit einbezogen werden sollen.

Herr Schobert erklärt, dass er bei diesem TOP von einer Beschlussfassung des Rates ausgehe. Die Vorlage sei nun für den Ortsrat aufgerufen worden und es sei rechtlich nicht von Relevanz, ob der TOP vom Ortsrat behandelt werde oder nicht. Mit Aufnahme in die Tagesordnung gilt der TOP als aufgerufen und behandelt, von einem Ergebnis sei dies nicht abhängig. Wenn nun bekannt sei, dass die Beschlussfassung durch die Absetzung von dieser Tagesordnung nicht aufgehalten werden könne, wäre es sinnvoll, den TOP zu behandeln. Somit könnte die Verwaltung auch unter dem TOP 7 über eine weitere Entwicklung berichten, die sich über das in der Vorlage Dargstellte ergeben habe.

Der Ortsbürgermeister fragt daher an, ob die Vorlage von der Tagesordnung gänzlich gestrichen oder ohne Beschlussfassung beraten werden solle.

Frau Kamrath antwortet namens der CDU-Ortsratsfraktion, über den TOP beraten zu wollen.

Der Ortsbürgermeister hält daraufhin fest, dass der Antrag der CDU-Ortsratsfraktion zurückgezogen wurde und sich keine Änderung der Tagesordnung ergeben habe.

Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dem öffentlichen Teil der Tagesordnung einstimmig zu.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.06.2022

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil des Protokolls über die Sitzung am 01.06.2022.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass keine Anträge auf Bezuschuss aus Ortsratsmitteln eingegangen seien und somit in dieser Sitzung auch keine Ortsratsmittel vergeben werden.

 
TOP 7 Verkehrsregelung anlässlich gemeindlicher Veranstaltungen; Übertragung verkehrsrechtlicher Befugnisse auf die Feuerwehr

Beschluss:

Den Ortsfeuerwehren des Stadt Helmstedt wird gem. § 2 Abs. 6. Nds. Brandschutzgesetz
die Befugnis erteilt, zur Sicherung gemeindlicher Veranstaltungen abweichend von § 36 Abs.
1 und § 44 Abs. 2 Satz 1 StVO im Stadtgebiet Helmstedt verkehrsregelnd tätig zu werden, wenn die jeweilige Ortsfeuerwehr dem zustimmt.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Weiter erklärt Herr Schobert was es bedeute, wenn vorerst keine Entscheidung getroffen und abgewartet werde. Im Gegensatz zur vorher geduldeten Grauzone dürften die Feuerwehr keine Umzugssicherungen mehr vornehmen. Die Verwaltung müsste dies aktiv untersagen. Das halte die Verwaltung für sehr ungünstig, da insbesondere die dörflichen Gepflogenheiten bekannt seien. Daher habe die Verwaltung schnellstmöglich die Vorgabe des Gesetzgebers umgesetzt, um der Feuerwehr die Möglichkeit zu geben, derartige Umzüge abzusichern, wenn sie es denn möchte. In diesem Falle sei dann auch der volle Versicherungsschutz gegeben. Nach den bereits mit dem Stadtbrandmeister geführten Diskussionsgesprächen sei die Verwaltung nun dabei, eine Lösung zu finden, die auch der Intension der Stadt Helmstedt entspreche. In den nächsten Tagen solle dem Beschlussvorschlag ein 2. Satz zugefügt werden, wenn er im Einvernehmen mit den Feuerwehren ausformuliert worden sei. Dieser solle beinhalten, dass die Umzugssicherung im Benehmen mit der örtlich zuständigen Feuerwehr stattfinde. Er möchte als Bürgermeister keine Absicherung der Umzüge anordnen, was der Freiwilligkeit widerspreche. Die Pflichtaufgaben habe die Feuerwehr zu erfüllen, wozu aber nicht die Verkehrsregelung bei gemeindlichen Veranstaltungen gehöre. Die entsprechende Ausformulierung werde der Stadtbrandmeister noch vor der anstehenden VA- und Ratssitzung mit den jeweiligen Ortsbrandmeistern abstimmen.

Der Ortsbürgermeister bittet den anwesenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Emmerstedt, Herrn Matthias Müller, um eine kurze Sachlage zu diesem Thema.

Ortsbrandmeister Müller erläutert, dass die Freiwilligen Feuerwehren sich vor der Erweiterung des Nds. Brandschutzgesetztes mehr Informationen vom Landesgesetzgeber gewünscht haben, auch bezüglich einer rechtlich einwandfreien Verkehrssicherung und deren Vorgaben. Es seien sehr viele Fragen zu der Ausführung offen. Es sei auch nicht bekannt, ob dafür Schulungen angeboten und ob es Unterlagen zum Nachschlagen gebe. Was feststehe sei, dass die Feuerwehren nun Verkehrssicherungen in Bezug auf Sperrung von Straßen durchführen dürfen, aber eine Lenkung des Verkehrs sei gesetzlich untersagt, was weitere Fragen mit sich bringe. Daher hätte die Feuerwehr im Vorfeld zur Gesetzesänderung diese Fragen gern geklärt gehabt. Prinzipiell aber sei die Freiwillige Feuerwehr Emmerstedt grundsätzlich nicht gegen eine Übertragung dieser Befugnisse, sie befürworte dies sogar, um den Ort bei gemeindlichen Veranstaltungen auch weiterhin unterstützen zu können, was in den vergangenen Jahren auch immer, wenn auch in einer Grauzone, praktiziert worden sei.

Herr Schobert stimmt den Ausführungen des Ortsbrandmeisters zu und ergänzt, dass auch die Kommunen von der Gesetzgebung und dem vorgelegten Tempo überrascht worden seien. Es konnte bereits festgestellt werden, dass die Polizei vor Ort in den vergangenen Jahren, wesentlich stärker als bisher, durchgesetzt habe, so gut wie keine Veranstaltung mehr absichern zu müssen. Selbst Großveranstaltungen, wie z. B. der Triathlon, werden nicht mehr polizeilich abgesichert. Es sei aber auch festzustellen, dass der einfache Weg, ein Amtshilfeersuchen an die jeweilige Kommune und demzufolge an die jeweiligen Feuerwehren zu richten, auch nicht erfolge. Vielleicht habe der Landesgesetzgeber deswegen so schnell reagiert. Es sei davon auszugehen, dass auch bald entsprechende Handreichungen zu bekommen seien, denn das, was der Ortsbrandmeister ausgeführt habe, sei zutreffend. Er gehe auch davon aus, dass landesweit über die Polizeidirektion derartige Schulungen angeboten werden. Der Versicherungsschutz sei das einzige, was hiermit bereits geklärt sei. Er werde nun dem Rat vorschlagen, diesen freiwilligen Faktor in die Befugnis mit aufzunehmen. Somit habe die Verwaltung auch die Sicherheit, eine freiwillige Feuerwehr nicht zu dieser Aufgabe zwingen zu müssen, die sich noch nicht sicher fühle, diese Aufgabe auch auszuführen.

Herr Alder schlägt aufgrund der Ausführungen vor, den Beschlussvorschlag um den Zusatz „wenn die Ortsfeuerwehr dem zustimmt“ zu ergänzen.

Nachdem Herr Schobert keine Einwände erhoben hat und keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden geänderten Empfehlungs-


TOP 8 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (aus Gesamthaushalt) – Ortsrat Emmerstedt

Beschluss:

Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu. 



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert verweist auf die Inhalte des Vorberichts zum Haushalt. Anschließend geht er auf einige aktuelle Entwicklungen bezüglich der städtischen Haushaltslage ein, die derzeit nicht berücksichtigt werden können. Auch bei der Stadt Helmstedt bestehe eine große Verunsicherung im Bereich der Strom- und Gaskostenentwicklung. Allerdings habe die Stadt Helmstedt für ihre Liegenschaften einen immer noch gültigen Stromvertrag mit Bezugspreisen bis 31.12.2023. Die Gasverträge für die Liegenschaften hingegen laufen zum Jahresende aus. Eine gemeinsame Ausschreibung bei der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL) habe nicht zum Erfolg geführt. Hier müsse man sehen, wie die Avacon als Versorgungsunternehmen der Stadt Helmstedt vor Ort dann preislich reagiere, da die Stadt Helmstedt eine größere Menge an Gas abnehme. Fest stehe, dass die Verwaltung bezüglich dieser Preisentwicklung noch keine Angaben erhalten habe, so dass zur Ratssitzung im Oktober für beide bereiche ein Kostensteigerungsfaktor X geschätzt werden müsse. Daher sei diese Sachlage in der vorliegenden Haushaltsplanung noch nicht berücksichtigt worden.
Der wesentlich relevantere Bereich sei die Gesamtentwicklung auf dem Bausektor. Als Beispiel führt er den Neubau Kindergarten Kaisergarten an, wo durch nicht vorhandene Baustoffe oder nicht verfügbare Baufirmen eine Bauzeitverzögerung von einem Jahr eingetreten sei. Die Verwaltung werde dem Rat empfehlen, den Kindergarten Kaisergarten und die Turnhalle Emmerstedt im nächsten Jahr abschließend zu erstellen, da bei dem Projekt Turnhalle Emmerstedt Fördermittel fließen. Ansonsten solle im nächsten Jahr keine aktive Großbaustelle angefangen werden, da jetzt schon absehbar sei, wie sich ein ermittelter Preis 2 Monate später auswirke, was bei den Ausschreibungen beim Bauprojekt Kaisergarten zu beobachten sei. Mehr als die Hälfte sämtlicher Ausschreibungen liegen mit bis zu 150 % über den kalkulierten Kosten. Daher sei es sinnvoller zu warten, bis sich die Lage soweit beruhigt habe und man wisse, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch ausreichend seien.
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf beinhalte Schätzungen aus dem Januar und Februar dieses Jahres. Im März wurden die Eckdaten verabschiedet, welche ein Haushaltsfehlbedarf im Ergebnishaushalt von 6,9 Mio. Euro ausweise. Mittlerweile haben sich einige Positionen aufgeklärt, über die bereits informiert wurde. Insbesondere müsse im Bereich der Pensions- und Beihilferückstellungen und der Personal- und Versorgungsaufwendungen wesentlich weniger Summen aufgewendet werden. Hinzu kommen erfreulicherweise noch gestiegene Schlüsselzuweisungen vom Land Niedersachsen, so wie der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Dadurch sei der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt bereits jetzt von 6,9 Mio. Euro auf 3,6 Mio. Euro gesunken. Da wie in den Vorjahren noch mit weiteren Senkungen zu rechnen sei, könne davon ausgegangen werden, in diesem Jahr einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Das bedeute, dass die Stadt Helmstedt mit einem Rückstellungspolster, im besten Fall von 1 bis 2 Mio. Euro, ins nächste Jahr hineingehen könne und sich die grundsätzliche finanzielle Lage der Stadt Helmstedt im nächsten Jahr nicht so schlecht darstelle. Die einzige große Unsicherheit sei das Volumen der Gewerbesteuer, welches im Haushalt festgeschrieben und deutlich gestiegen sei. Die Anzahl der gewerbesteuerzahlenden Betriebe und deren zu zahlende Steuern in der Stadt sei gestiegen. Die ansässigen Spitzenunternehmen, die sehr stark zum Gewerbesteueraufkommen beitragen, könnten große bauliche Aktivitäten vornehmen, die später zu Veränderungen der Gewerbesteuerzahlungen führen, indem bereits gezahlte Gewerbesteuer zurückgerechnet werden müsse. Dieser Aspekt dürfe nicht aus den Augen verloren werden. Dies sei für die derzeitige städtische Liquidität von rund 18 Mio. Euro aber nicht erschütternd. Daher sei die Stadt Helmstedt wesentlich krisengefestigter als noch vor der Fusion mit der Gemeinde Büddenstedt.

Anschließend erläutert Herr Schobert die einzelnen, den Ortsteil Emmerstedt betreffenden Haushaltsansätze des Haushaltsplanentwurfs 2023.

Zur Seite 278, Produkt Sonstige Einrichtungen, I57330012 Sanierung Mehrzweckhaus Emmerstedt, fragt Herr Alder an, warum die Mittel von 500.000 Euro auf 250.000 Euro gekürzt wurden.

Herr Schobert sagt eine umgehende Beantwortung per Mail zu.

Daraufhin schlägt der Ortsbürgermeister vor, vorbehaltlich der Prüfung über die Höhe der Gesamtsumme für die Baumaßnahme Sanierung Mehrzweckhaus Emmerstedt, den Beschluss zu fassen, zusätzlich 250.000 Euro in den Haushalt 2023 einzustellen, um eine Gesamtsumme von 1 Mio. Euro zu erhalten.

Der Ortsrat Emmerstedt stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.

Beantwortung zum Protokoll:

Lt. Fachbereich Finanzen sind für die Sanierung Mehrzweckhaus Emmerstedt bereits vorgesehen:
gesamte Baumaßnahme    1.000.000 Euro
Haushaltsmittel 2023           750.000 Euro
Haushaltsrest 2022              250.000 Euro
Fördersumme                      500.000 Euro.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Anschließend fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden



TOP 9 Bauleitplanung Helmstedt; 67. Flächennutzungsplanänderung "Schwarzer Berg" - Auslegungsbeschluss -

Beschluss:

1. Dem Entwurf der 67. Flächennutzungsplanänderung "Schwarzer Berg" und dem Entwurf der Begründung wird zugestimmt.


2. Die öffentliche Auslegung der 67. Flächennutzungsplanänderung "Schwarzer Berg" soll mit Begründung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch durchgeführt werden.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTE 397 "Schwarzer Berg", 2. Änderung - Auslegungsbeschluss -

Beschluss:

1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. OTE 397 "Schwarzer Berg", 2. Änderung und dem Entwurf der Begründung wird zugestimmt.


2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. OTE 397 "Schwarzer Berg", 2. Änderung soll mit Begründung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch durchgeführt werden.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage. die Herr Schobert kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, folgenden Empfehlungs-


TOP 11 Sachstand Umbau Mehrzweckhaus Emmerstedt

Protokoll:

Herr Schobert beantwortet hierzu eine Frage aus dem vorherigen TOP. Das Budget für die Sanierung des MZH Emmerstedt betrage 1 Mio. Euro, wovon 500.000 Euro Förderungsmittel seien. Es musste festgestellt werden, dass der eigens gefasste zeitliche Bauplan nicht einzuhalten sei. Durch die Situation Kaisergarten sei die Sanierung des MZH Emmerstedt nun an die 2. Stelle der Prioritätenliste, hinter den Kindergarten Kaisergarten gerutscht, der auch von der städtischen Hochbauabteilung von Herrn Geißler mit betreut werde. Erfreulicherweise habe die Vorrecherche der Stadt Helmstedt dazu geführt, dass in einem 2stufigen Verfahren die Vergabe der Architektenleistungen erfolgen werde. Es gebe 4 Architektenbüros, die bereit seien zu bieten. Die Angebotsfrist für die Honorarangebote sei der 30. September. Im Zeitraum vom 10. bis 14. September finden dann in der 2. Stufe die Präsentationen der Bieter statt. Normalerweise sei dies ein verwaltungsinterner Vorgang. Er habe aber aufgrund eines beschleunigten Verfahrens keine Einwände, wenn der Ortsrat 2 Ortsratsmitglieder zu den Präsentationen entsende. Somit könnten die Architekten und deren Vorschläge von den Vertretern des Ortsrates Emmerstedt mit begutachtet werden, bevor die Verwaltung den Auftrag vergebe. Die Verwaltung werde dann schauen, welcher Architekt für den Auftrag in Frage komme. Danach lege die Verwaltung den entsprechenden Vergabevorschlag dem Rechnungsprüfungsamt vor und nach der Prüfung sollte dann zum 25. Oktober der Auftrag für die Architektenleistung erteilt werden können. Dementsprechend müsste dann auch ziemlich zügig eine Zusammenkunft des Architekten, der Bauverwaltung und der Vertreter des Ortsrates erfolgen. Planungsbeginn solle im November 2022 sein, die Genehmigungsplanung solle im März 2023 erfolgen, um im Mai 2023 eine Baugenehmigung erteilen zu können. Die Ausführungsplanung solle im Juni 2023 und die Ausschreibung der Bauleistungen solle im Juli 2023 erfolgen. Nach derzeitigem Stand solle die Baumaßnahme mit der Abrechnung bis 30. Juni 2024 fertig sein, weil derzeit die Förderkulisse noch bis zu diesem Zeitpunkt laufe. Die Verwaltung gehe aufgrund der allgemeinen Verzögerung im Bausektor und analog folgend zu anderen Förderprogrammen davon aus, dass diese Termine auch nach hinten gelegt werden müssen, da nicht nur bei den Kommunen gewisse Bauzeiten nicht einzuhalten seien. Das Amt für Agrarstruktur habe sich aber in diesem Bereich noch nicht geäußert. Die Stadt Helmstedt habe bereits entsprechende Anträge gestellt, wie allen anderen Kommunen auch.

 
TOP 12 Verfahrensweise zum Problem "Schottergärten"

Protokoll:

Herr Schobert spricht kurz die erste Informationsveranstaltung zu diesem Thema an, an der alle angeschriebenen Grundbesitzern mit vermeintlichen Schottergärten teilnehmen konnten.

Anschließend berichtet er von der klaren Regelung der Nds. Bauordnung, in der sinngemäß geregelt sei, dass auf einem Grundstück nur Flächen zum Parken von Autos, für Gehwege und für Terrassen versiegelt werden dürfen. Dies seien auch die einzigen Flächen, die mit einer wasserdichten Folie, mit Schotter oder Beton versiegelt werden dürfen. Eine prozentuale Vorgabe, wie viel Grundstücksfläche versiegelt werden dürfe, gebe es nicht. In Emmerstedt gebe es einige Grundstücksflächen mit Komplettversiegelung, wo von der Straße bis zur Haustür alles zugepflastert oder zubetoniert worden sei. Dies seien einwandfreie Bereiche, die nicht zulässig seien und zurückgebaut werden müssen. Es gebe aber auch sehr viele Bereiche, wo die Verwaltung durchaus auch in eine Diskussion eintreten könne, da es auch Abstufungsformen gebe, über die man diskutieren könne. Steine mit einem entsprechend gestattetem Umfeld können durchaus auch recht positiv sein, denn Steine per se seien ja nicht schädlich, wenn die Fläche wasserdurchlässig, wachstumsdurchlässig und insektenverträglich sei.

Zum Vorgehen der Stadt Helmstedt führt er aus, dass die Verwaltung vor ca. 6 Monaten mit Schreiben an jeden Grundstückseigentümer herangetreten sei. In diesem Schreiben wurde auf die Situation der Schottergärten und auch auf einen Rückbau bei Zuschotterung oder Zubetonierung hingewiesen. Darin wurde aber auch eine städtische Beratung angeboten. Die Resonanz auf diesen Brief mit der freiwilligen Bitte und der Aufforderung, innerhalb eines halben Jahres entsprechende Vorkehrungen zu treffen, habe die Verwaltung zu der Erkenntnis geführt, dass nichts passiert sei. Nun habe die Verwaltung eine 2. Stufe gestartet, indem man angefangen habe, mit dem neuen Klimaschutzmanager jede Straße zu begehen und dort, wo die Vorgärten nicht den Vorgaben des Nds. Baugesetzbuches entsprechen, sei die Verwaltung tätig geworden. Sie habe ein weiteres Schreiben versandt, welches nicht die rechtlichen Vergaben eines Verwaltungsaktes erfülle, was es aber auch nicht sollte. Dieses Schreiben mit einer gesetzten Frist von einem Jahr und 3 Monaten stelle aber schon klar, dass der bemängelte rechtswidrige Zustand von der Stadt Helmstedt nicht geduldet werde. Bei einer kompletten Versiegelung müsse ohne Diskussionen zurückgebaut werden. Bei Randbereichen sei die Verwaltung bereit zu schauen und in die Abwägung zu gehen. Das einzige, was leider etwas unklar formuliert worden sei, möchte er hier nun klarstellen. Ein Vorgarten mit Rindenmulch sei per se nicht verboten. Es dürfe aber keine wasserundurchlässige Folie unter dem Mulch verwenden worden sein.

Als Gründe für diese Verfolgung gibt er an, dass zum einen es der Gesetzgeber so vorschreibe. Zum anderen habe der Rat der Stadt Helmstedt vor 3 Jahren beschlossen, gegen die Verschotterung oder Zupflasterung von Gärten oder die Auslegung der Fläche mit Kunstrasen vorzugehen, weil dieser Zustand in letzter Zeit rasant zugenommen habe. Auf die vielfältigen und zum Teil nachvollziehbaren Gründe derartiger Versiegelungen möchte er nicht näher eingehen. Daher habe der Rat damals die Verwaltung beauftragt, aktiv gegen diese Art von Versiegelung vorzugehen. Aufgrund der Coronasituation ist es aber erst in diesem Jahr möglich, tätig werden zu können.

Den Eigentümern, die nun meinen, mit ihren Gärten in einem Randbereich zu liegen, könne er anbieten, dass sich die Verwaltung die Situation vor Ort nochmals ansehe und evtl. neu bewerte. Wenn Fragen dazu aufkommen, sollte der Klimaschutzmanager Herr Mollenhauer von der Verwaltung per E-Mail, evtl. auch mit Foto von der versiegelten Fläche, kontaktiert werden. Ebenso biete er seine Hilfe als Ansprechpartner per E-Mail an. Der Rat der Stadt Helmstedt habe den Beschluss gefasst, weil eine versiegelte oder stark verdichtete Fläche bei Starkregen dazu führe, dass es zu Überschwemmungen und ähnlichem komme. Außerdem sei auch die tatsächlich steigende Erwärmung durch die versiegelten Flächen nicht mehr hinnehmbar. In den Versiegelungen entstehen sehr hohe Temperaturen, die sich in der Nacht auch nicht mehr abkühlen. Diese Erwärmung vervielfache sich in einer Stadt noch um ein Vielfaches mehr als in einem dörflichen Raum. In der Stadt betragen diese Temperaturunterschiede von der Innenstadt bis zu den Stadtrandbereichen von bis zu 10 Grad in der Nacht. Ebenso konnte festgestellt werden, dass die Anzahl der Insekten und alles was damit zusammenhänge nicht zugenommen habe. Durch fehlende Blühsträucher würden die Insekten weniger Nahrung finden. Das seien die Faktoren, die zu einem Umdenken in den Kommunen geführt haben und zu einem Umdenken bei den Bürgern führen sollen.

Er hoffe nun, dass er mit seinen Ausführungen etwas Klarheit in das Thema bringen konnte und lässt die Kritik an den ersten Schreiben an die Grundbesitzer zu, diese noch etwas verfeinern zu können.

 
TOP 13 Bekanntgaben  
TOP 13.1 Informationsanlage am Eversplatz in Emmerstedt

Protokoll:

mündliche Bekanntgabe:

Herr Schobert erinnert an die Situation "Eversplatz" aus dem Jahr 2017, wo es bereits eine grundsätzliche Diskussion über die dortige Informationsanlage gegeben habe. Die alte und marode Holzinformationstafel sei mittlerweile abgängig. Der Ortsrat Emmerstedt habe nun die Möglichkeit, eine Neubeschaffung aus Ortsratsmitteln vorzunehmen. Die Verwaltung würde dafür den Aufbau übernehmen und auch bei der Beschaffung behilflich sein. Wenn dies gewünscht werde, könne die Verwaltung Angebote einholen, dafür müsste die Verwaltung aber ungefähr wissen, aus welchen Materialien die neue Informationsanlage beschaffen sein solle. Diese Richtungspositionierung, die aus nicht bekanntem Grund im Jahr 2017 im Ortsrat nicht weiter erfolgt sei, müssten nun wiederaufgenommen werden.

Herr Alder fragt an, wer diese Holzinformationstafel umgeworfen und anschließend abgesägt habe.

Herr Schobert antwortet, dass der städtische Betriebshof die morsche und umsturzgefährdete Anlage abgebaut habe.

Herr Diedrich berichtet von seinen Recherchen zu diesem Thema. Im Jahr 2018 hatte der Ortsrat bereits vor, nach Absprache mit Frau Kremling-Schulz von der Verwaltung, die alte Informationstafel auszuwechseln. Der Ortsrat habe sich damals auf dem städtischen Betriebshof einen Informationskasten angeschaut, der auch übernommen werden sollte. Allerdings sollten daran Ausbesserungsarbeiten vorgenommen werden, wo man sich aber nicht einigen konnte und so sei die Auswechselung verblieben. Er habe nun erneut beim Betriebshof nach diesem Informationskasten gefragt, der nun aber nicht mehr vorhanden sei. Die Frage stehe auch im Raum, wer angeordnet habe, die vorhandene Informationstafel vom Eversplatz abzusägen. Da er nun davon ausgehe, dass der Ortsrat am Eversplatz wieder einen Informationskasten wünsche, schlägt er dem Ortsrat vor, dass er sich der Sache annehme und in der nächsten Ortsratssitzung einen Entwurf vorlegen werde. Außerdem bittet er die Verwaltung um neues Informationsmaterial, da das Material der alten Tafel entsorgt wurde.

Herr Alder äußert, dass er dort keinen neuen Informationskasten aufstellen möchte, weil die dort ausgestellten Informationen ohnehin nur ganz allgemeine Informationen über den Ort Emmerstedt gewesen seien Er schlägt vor, die Ortsinformationen auf gleichartige Schilder zu bringen, die mit Fotos bereits an den Ortseingängen von Emmerstedt aufgestellt wurden, denn eine Aktualisierung oder eine Neubestückung eines Infokastens erfolge ohnehin nicht. Dies sollte in die Überlegungen mit aufgenommen werden. Was die Schilder an den Ortseingängen allerdings gekostet haben, könne er nicht sagen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, hält der Ortsbürgermeister fest, dass sich alle Anwesenden, Ortsratsmitglieder und auch Zuhörer dazu Gedanken machen können. Die Ideen sollen dann in einer gemeinsamen Sitzung erörtert werden.

TOP 14 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister erklärt, dass er, wie in jeder Sitzung, mitteilen müsse, aus Datenschutzgründen keine Geburtstags- und Eheschließungsjubiläen mehr veröffentlichen dürfe. Weitere Veranstaltungen haben zur Zeit nicht stattgefunden.

 
TOP 15 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

TOP 15 öS - Beantwortung von Anfragen

15.1 – Baum-Schräglage Zur neuen Breite

In der vergangenen Ortsratssitzung hat Frau Kamrath auf die Schrägstellung eines Baumes in den Straßenraum Zur Neuen Breite hingewiesen.

Herr Schobert antwortet, dass der Baum zwischenzeitlich entfernt worden sei.

 
TOP 16 Anfragen

Protokoll:

TOP 16 öS - Anfragen

16.1 - Bäume an der Hauptstraße

Herr Nessel hat zu dieser Ortsratssitzung um einen Sachstand zur Fällung der Bäume an beiden Seiten der Hauptstraße gebeten.

Herr Schobert antwortet, dass die Verwaltung noch keinen zeitlichen Sachstand habe, wie weiter vorgegangen werde. Insbesondere müsse auch die Frage noch im Ortsrat diskutiert werden, wie man, auch nach den Fällungen, mit Neupflanzungen weiter vorgehen solle. Dies müsse entsprechend vorbereitet werden, wenn der Gartenbaumeister nach seinem Urlaub im Oktober wieder im Dienst sei. Wahrscheinlich werde die Verwaltung nochmals ein Treffen mit dem Ortsrat, evtl. sogar zwischen den beiden Ortsratssitzungen zu diesem Thema vorschlagen.

Herr Alder merkt an, dass er während der Ortsbegehung auf 3 Bäume vor dem Gebäude von Hennies aufmerksam gemacht habe, die ebenso dicht an den Gebäuden stehen und nicht gefällt werden sollen. Auf Nachfrage wurde ihm erklärt, dass sich diese Eigentümer nicht beschwert hätten.

Herr Schobert erklärt, dass die Wurzeln dort ins und durchs Mauerwerk hindurchgehen und zum Teil auch sichtbar Pflasterungen hochdrücken. Das sei unter Beschwerden zu verstehen. Das bedeute, die Verwaltung reagiere im Bereich der Hauptstraße auf die Situation der nachteiligen Beeinträchtigung von Fußweg und Wohneigentum.

Dazu fragt Herr Alder, ob wie angekündigt, mit allen Anliegern gesprochen wurde. Er habe von besagten Anwohnern gehört, dass sie keine Baumfällungen wünschen, weil die Bäume vor ihren Häusern keine Schäden verursachen. Außerdem hätte mit diesen Anwohnern niemand gesprochen. Daher verweist er auf die Durchführung des angekündigten Anwohnergesprächs.

Herr Schobert antwortet, dass die Verwaltung sich hier in einem Bereich befinde, wo eine Entscheidung und Gestaltungsmöglichkeit des Ortsrates vorliege. Die Idee, der Wunsch und die Herangehensweise sei nicht in der Verwaltung entstanden. Wie nun der Ortsrat mit dieser neuen Situation umgehe, müsse im Ortsrat geklärt und entschieden werden. Es wurde bei der Begehung mit Anwohnern gesprochen und diese 7 bis 8 Anlieger waren alle der Meinung, dass sie Schäden im Haus haben. Es könnte nur sein, dass die Anwohner ohne Gebäudeschäden nicht anwesend waren. Daher sollte der Ortsrat diese Situation nochmals abklären. Die Verwaltung werde, wie bereits geäußert, nach Rückkehr des Betriebshofleiters wieder auf den Ortsrat zukommen.

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16.2 - Leitungsauskunft zur Hauptstraße

Ebenso hat Herr Nessel zwecks Neupflanzungen auf der Hauptstraße um Auskunft über die Lage der Versorgungsleitungen gebeten.

Herr Schobert erklärt, dass der Gesamtplan und der Kanalplan dem Protokoll als Anlage ( ANH 022/22 ) beigefügt ist.

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16.3 - Altglascontainer auf dem Bekassinenweg

Herr Nessel hat weiterhin um einen Sachstand zu den Problemen und einem Standortwechsel des Altglascontainers auf dem Bekassinenweg gebeten.

Herr Schobert antwortet, dass die Verwaltung den zuständigen Landkreis Helmstedt über das Containerumfeld mit der Scherbensituation informiert, aber noch keine Rückmeldung erhalten habe. Ebenso habe die Verwaltung auch noch keine Rückmeldung vom Ortsrat über einen neuen Standort des Containers erhalten. Sollte sich der Ortsrat auf einen anderen Standort geeinigt haben, bittet er um eine kurze Meldung an die Verwaltung.

Eine kurze Aussprache schließt sich an.

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16.4 - Kirchenmauer

Herr Nessel hat ebenso um einen Sachstand über den Zustand der Kirchenmauer gebeten.

Herr Schobert antwortet, dass die Verwaltung nochmals ermittelt und vermessen habe, für welche Bereiche die Stadt Helmstedt als Kommune zuständig sei, da Teilbereiche auch der Kirche gehören. In den Bereichen, wo die Stadt Helmstedt zuständig sei, werde der städtische Maurer in der kommenden Woche mit dem Verfugen beginnen. Das betreffe auch den Bereich des Ehrenmals. Aufgrund des hohen Aufwandes werde die Verwaltung die Ausbeulung zwischen dem Technikraum und dem Ehrenmal allerdings nur vorläufig reparieren; eine Komplettsanierung erfolge erst, wenn der Schaden größer werde.

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16.5 - Infotafel am Eversplatz

Herr Nessel hat auch um einen Sachstand zu der entfernten Informationstafel am Eversplatz gebeten.

Dazu verweist Herr Schobert auf die Ausführungen unter TOP 13.1 der öffentlichen Sitzung.


TOP 17 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird bezüglich der Situation mit den Schottergärten umfassend Gebrauch gemacht.

 

Sodann schließt der Ortsbürgermeister um 20:15 Uhr die Sitzung.

 

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