Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen
Protokoll:
10.1 - Ortsbegehung
In der vergangenen Ortsratssitzung hat Herr Diedrich nochmals eingehend an die zugesagte Ortsbegehung der Hauptstraße in Emmerstedt erinnert.
Herr Schobert berichtet dazu, dass der Erste Stadtrat Herr Otto als Termin für die Besichtigung der Hauptstraße und der Turnhalle den 02.03.2022, von 16.00 bis 17.30 Uhr vorschlage.
Herr Nessel möchte die Besichtigungszeit um 1 Stunde verlängern, da sich der aktuelle Ortsrat einige Besichtigungspunkte notiert habe, die sehr umfangreich und in der von Herrn Otto vorgegebenen kurzen Zeit nicht umzusetzen seien.
Herr Schobert bittet um eine Kopie der Notizen, um den Umfang verwaltungsseitig einschätzen zu können. Außerdem könne er keine Verlängerungszusage geben, da ihm der Terminkalender von Herrn Otto nicht bekannt sei. Im Zweifelsfalle sagt er aber einen weiteren Besichtigungstermin zu.
Der Ortsrat Emmerstedt nimmt daraufhin den vorgeschlagenen Besichtigungstermin an.
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10.2 - Turnhalle Emmerstedt
In der vergangenen Ortsratssitzung hat Herr Alder zur Turnhalle in Emmerstedt berichtet, dass es dort zu massiver Schimmelbildung in den Umkleide- und Duschkabinen gekommen sein solle, was sich der Ortsrat gemeinsam mit der Verwaltung unbedingt ansehen müsste.
Herr Schobert antwortet wie folgt:
Der Sachverhalt ist der Verwaltung bekannt. Es wurden deshalb auch bereits Mittel in Höhe von insgesamt 90.000 Euro zur Beseitigung der vorhandenen Mängel in den Haushalt 2021/2022 eingestellt. Im Jahr 2021 erfolgte seitens des Grundstücks- und Gebäudemanagements die technische Ursachenermittlung. Im Jahr 2022 sollen nun entsprechende bauliche Maßnahmen zur Behebung der Schäden und Vermeidung weiterer Schimmelbildung erfolgen. Eine gemeinsame Ortsbesichtigung zur Erläuterung der geplanten Maßnahmen kann selbstverständlich erfolgen.
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10.3 - Antworten zu Einwohneranfragen
Herr Schobert erklärt, wegen des allgemeinen Interesses werde er unter diesem Tagesordnungspunkt ausnahmsweise einige Fragen aus der Einwohnerfragestunde aufgreifen, weil ihm die Ortsratsmitglieder mitgeteilt haben, dass auch sie Interesse an den Antworten zu den Einwohneranfragen haben.
10.3 a - Kellerzustand in der Grundschule Außenstelle Emmerstedt
In der vergangenen Ortsratssitzung hat der Einwohner Thomas Blume im Zusammenhang mit der Besichtigung der Turnhalle auch auf eine Besichtigung des schlechten Kellerzustandes in der Grundschule Außenstelle Emmerstedt hingewiesen.
Herr Schobert antwortet wie folgt:
Auch dieser Mangel wird bereits vom Grundstücks- und Gebäudemanagement aktiv verfolgt. Es sind hierfür aktuell 25.000 Euro zur Sanierung der Feuchteschäden im städtischen Haushalt vorhanden. Entsprechend der aktuellen Ermittlung der Schadensursachen erscheint es jedoch wahrscheinlich, dass eine grundhafte Feuchtesanierung des Kellergeschosses erforderlich wird, um die Problematik dauerhaft in den Griff zu bekommen. Hierdurch würden allerdings deutlicher höhere Kosten entstehen als bislang angesetzt. Es wird derzeit geprüft, ob mit den vorhandenen Mitteln eine technische sinnvolle Zwischenlösung gefunden werden kann. Auch in diesem Zusammenhang kann gerne eine Ortsbegehung mit den Mitgliedern des Ortsrates und Mitarbeitern des Fachbereichs 55 durchgeführt werden.
10.3 b - Straßenreinigungspflicht und Zahlung von Straßenreinigungsgebühren
In der vergangenen Ortsratssitzung haben die Einwohner Dr. Eike Vasel und Günter Osteroth im Rahmen der Diskussionen über die Straßenreinigungsgebühren nachgefragt, wie es sich mit der Straßenreinigungspflicht und der Zahlung von Straßenreinigungsgebühren vor ihren Grundstücken verhalte.
Herr Schobert antwortet wie folgt:
Die Verwaltung werde beiden Fragestellern eine schriftliche Antwort mit dem Inhalt zukommen lassen, in dem dargelegt werde, wer für welche Flächen zuständig sei. Die Ortsratsmitglieder haben bereits eine E-Mail mit dem Inhalt dieser Schreiben erhalten.
10.3 c - Tiny-Houses
In der Ortsratssitzung im November hat der Einwohner Thomas Blume nach der Ausweisung von Wohnbaugebieten für neue Wohnkonzepte, wie z.B. Tiny-Houses gefragt.
Herr Schobert übergibt zur Beantwortung das Wort an Herrn Haaks.
Herr Haaks klärt auf, dass ein Tiny-House, baurechtlich betrachtet und vereinfacht gesehen, ein normales Wohnhaus sei. So lange die Baugrenzen und die Grundflächenzahl eines Grundstücks eingehalten werden, könne sich ein Grundstückseigentümer ein Tiny-House auf sein Grundstück setzen lassen. Üblicherweise sei aber durch ein bereits bestehendes Haus die Grundflächenzahl schon soweit ausgereizt, dass keine weitere Möglichkeit mehr für die Errichtung eines Tiny-House bestehe. Grundsätzlich und theoretisch denkbar wäre es auch, ein Grundstück nur mit einem Tiny-House zu bebauen, dem würde baurechtlich nichts entgegenstehen.
Herr Alder fragt an, ob die Errichtung eines Tiny-House beantragt werden müsse, wenn es nur auf das Grundstück gerollt und anschließend abgestellt werde.
Herr Haaks antwortet, dass ein Tiny-House grundsätzlich kein Fahrzeug im üblichen Sinne sei, weil sich in der Regel dort dauerhaft aufgehalten werden solle. Daher sei es als Gebäude zu bewerten, wofür eine Baugenehmigung beantragt werden müsse. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Helmstedt werde die Verwaltung mittlerweile sogar prüfen, ob generell Flächen im Stadtgebiet für eine Tiny-House-Siedlung ausgewiesen werden können.
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