Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (aus Gesamthaushalt) - Ortsrat Büddenstedt
Beschluss:
Der Ortsrat Büddenstedt stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert ausführt.
Herr Schobert führt dazu aus, dass es aktuell noch eine sehr große Unsicherheit im Bezug auf die Fragestellung wie sich Energie- und Gaskosten entwickeln gebe. Man werde daher in der Woche vor der Ratssitzung in die Beschlussfassung zum Haushalt einen Faktor X annehmen, um diesen als Grundlage für die zu erwartenden Strom- und Gaspreissteigerungen zu verwenden. Auch dann werde es zu diesem Zeitpunkt so sein, dass es ein halber Blick in eine Glaskugel sei, da man nicht abschätzen könne, wie sie die Preissituation im nächsten Jahr entwickeln werde. Dies sei jedoch für den Haushalt nicht so relevant, da Verbrauchsbereiche, wie z.B. Betriebsstoffe Gas und Energie, zu überplanmäßigen Ausgaben berechtigen. Des Weiteren sei zur Zeit die Entwicklung auf dem Bausektor nicht absehbar. Daher empfehle er dem Rat der Stadt Helmstedt von nicht notwendigen Baumaßnahmen im nächsten Jahr abzusehen, da jegliche Baumaßnahme mittlerweile preislich überhaupt nicht mehr zu kalkulieren seien. Daher habe man bei Ausschreibungen sowie beschränkten Ausschreibungen aktuell unterschiedlichste Ergebnisse. Man habe zum Einen Gewerke die liegen genau so, wie man sich das vorstelle und zum Anderen habe man Gewerke, die bis zu 200% über den normal kalkulierten Preisen liegen. Dies führe z.B. dazu, dass zum ersten Mal die Mittel für die laufende bauliche Unterhaltung vor Jahresende komplett verbaucht seien und man Mittel nach schießen müsse. Das habe zur Folge, dass alle Vorhaben im kommenden Jahr nicht verlässlich kalkuliert werden können. Ebenfalls komme noch hinzu, dass die Verfügbarkeit von Materialien nicht gesichert sei. Daher empfehle er, sich auf die dringensten Maßnahmen zu konzentrieren. Herr Schobert weist jedoch darauf hin, dass wenn sich die Lage eher regenerieren sollte, man in der Lage sei, einen Nachtragshaushalt innerhalb von 12 Wochen auf den Weg zu bringen. Somit könne der Rat bei Erholung der Lage dementsprechend reagieren.
Des Weiteren habe er auch erfreuliche Nachrichten zu verkünden. In den Vorbemerkungen habe man ausgeführt, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung sich in eine positive Situation umgewandelt haben und man demnach weniger als geplante Zuführungen an Pensions- und Beihilferückstellungen an die Nds. Versorgungskasse zahlen müsse. Dadurch habe man Verringerungen in den Personalaufwendungen und man erwarte daruch auch vom Land Niedersachsen eine wesentlich höhere Schlüsselzuweisung und einen wesentlich höheren Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, sodass man insgesamt von dem im Haushaltsplan noch prognostizierten Fehlbedarf i.H.v. 3,6 Mio € (vorher 6,9 Mio. €) liege. Er gehe davon aus, dass sich der Fehlbedarf im Laufe der nächsten Wochen noch weiter verringern werde. Dies hänge damit zusammen, dass man dabei sei einen neuen Vertrag über den Betrieb von Kindertagesstätten mit dem Landkreis Helmstedt zu führen und dieser die Summen, die er der Stadt überweise, nach oben angepasst habe. Der Betrieb von Kindertagesstätten sei sonst eine vollumfängliche Aufgabe des Landkreises Helmstedt. Die Kommunen des Landkreises möchten dies jedoch gerne selber machen, wodurch der Landkreis einen Teil der Kosten finanziere. Der andere Teil der Kosten werde vom Land Niedersachsen finanziert und der größte Teil der Kosten finanzieren die jeweiligen Städten und Gemeinden selber. Insgesamt sei es eine ansprechende finanzielle Grundausstattung. Man habe natürlich immer das Risiko, dass bei Gewerbesteuern eine Rückzahlung kommen könne. Mit 10 Mio € habe man einen sehr hohen Anteil an Gewerbesteuern, die man aktuell einnehme und auch von Betrieben, die sehr stark investiert haben und demenstprechend irgendwann diese Investition zur Abschreibung bringen, was in der Regel dazu führe, dass die Gewerbesteuer möglicherweise korrigiert werde. Deswegen habe man da ein Auge drauf. Letztendlich könne er aber sagen, dass man, obwohl man einen Fehlbedarf ausweise, einen soliden Finanzierungshintergrund habe und sich die finanzielle Lage in den letzten Jahren deutlich verbessert habe.
Herr Schobert verliest sodann die der Tagesordnung als Anlage beigefügte Information zur Haushaltsplanung 2023, die im RIS unter I 017/22 veröffentlicht ist.
FB 14 - Produkt Feuerlöschwesen und Hilfeleistungen
Pos. I12610097 Neubau Feuerwehrgerätehaus Büddenstedt - Verpflichtungsermächtigung -
Herr Zogbaum fragt an, warum der Ansatz für das Feuerwehrgerätehaus Emmerstedt gegenüber dem Ansatz für das Feuerwehrgerätehaus Büddenstedt höher gestellt sei, da er sich nicht vorstellen könne, dass die Feuerwehr Büddenstedt als Stützpunkt herabgesetzt werde. Er bittet daher nochmal um fachliche Prüfung durch den Fachbereich.
Herr Schobert sagt eine schriftliche Beantwortung seitens der Verwaltung zu.
FB 21 - Produkt Grundschule
Teilposition 150 - Versetzung des kl. Mobilhauses von der GS Friedrichstraße
Herr Lickfett fragt an, warum der Betrag für die Versetzung des kleinen Mobilbaus von der GS Friedrichstraße 45.000 € umfasse. Ihm komme der Betrag ziemlich hoch vor. Er bittet daher die Verwaltung um die Kalkulationsaufstellung.
Herr Schobert sagt eine schriftliche Beantwortung seitens der Verwaltung zu.
FB 55 - Produkt Grundstücks- und Gebäudemanagement
Teilposition 150 - Rathaus Büddenstedt
Herr Schwertner fragt an, ob es eine Übersicht zu den Pachteinnahmen aus dem letzten und laufenden Jahr gebe.
Herr Schobert sagt eine schriftliche Beantwortung seitens der Verwaltung zu.
Herr Zogbaum stellt den Antrag, für den Erwerb von 55 Tischen für den großen Saal einen Betrag i.H.v. 10.000 € in den Haushalt 2023 einzustellen.
Die Ortsratsmitglieder stimmen dem sodann einstimmig zu.
Nach ausführlichem Gesprächsaustausch, fassen die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt sodann einstimmig folgenden
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