Anfragen
Protokoll:
Herr Schobert berichtet, dass Herr Berndt im Vorfeld zu dieser Sitzung einige Fragen (12.1 - 12.8) an die Verwaltung gerichtet habe, die er nun wie folgt vorlesen und beantworten werde:
12.1 - Verschlüsselungen von E-Mails
Die Kommunikation mit der Verwaltung erfolgt durch unverschlüsselte E-Mails. Ist das Standard oder müsste nicht eine Verschlüsselung z.B. GPG benutzt werden?
Antwort der Verwaltung:
Zu dieser Thematik wird auf die Anlage ANH003/22 verwiesen. Die EDV Abteilung hat dazu eine umfangreiche Beantwortung gefertigt.
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12.2 - Ablauf digitaler Sitzungen
Während der Einwohnerfragestunde des Umweltausschusses, wollte ich eine Frage stellen, wusste aber nicht wie, da es keine Chatfunktion o.ä. gibt und es nur einen Livestream gab. Wie stellt man technisch eine Frage?
Antwort der Verwaltung:
Einwohnerinnen und Einwohner, die an den digital durchgeführten Sitzungen teilnehmen, erhalten unter dem TOP "Einwohnerfragestunde" die Möglichkeit, entsprechende Fragen zu stellen. Wenn der TOP vom Vorsitzenden aufgerufen wird, kann man sich mit der Funktion "Hand heben" zu Wort melden. Die bei der Stadt Helmstedt zum Einsatz kommenden Systeme "WEBEX" und "StarLeaf" bieten diese Handhebefunktion. Notfalls kann man auch einen entsprechenden Hinweis in den Chat schreiben und sich einfach mit dem Anschalten des Mikrofons zu Wort melden.
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12.3 - Einreichung von Anträgen für Tagesordnung von Sitzungen
Laut RIS müssen Anträge schriftlich und unterschrieben zwei Wochen vor der Sitzung vorgelegt werden. Ist ein Foto, Scan okay oder ist Fax/Rathausbriefkasten einfacher?
Antwort der Verwaltung:
Lt. Geschäftsordnung des Rates gilt folgendes:
Anträge zur Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes auf die Tagesordnung müssen schriftlich oder elektronisch spätestens am 14ten Tag vor der jeweiligen Sitzung beim Bürgermeister eingegangen sein. Später eingegangene Anträge werden als Dringlichkeitsanträge gemäß § 6 dieser Geschäftsordnung behandelt. Insofern genügt auch eine E-Mail. Diese kann gern mit einer gescannten oder fotografierten Datei ergänzt werden.
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12.4 - Asphaltdecke der Fahrbahn im Kurvenbereich am Gemeindekrug
Ist der Verwaltung bekannt, dass die Straße zwischen Kneipe und Sowada‘s Hof durch die Baumaßnahmen/den Frost im letzten Jahr Verformungen aufweist bzw. sich der Erhaltungszustand verschlechterte? Wenn ja, hält die Verwaltung Instandsetzungsmaßnahmen für angebracht?
Antwort der Verwaltung:
Die Ortsdurchfahrt Barmke befindet sich in der Baulast der Nds. Straßenbauverwaltung, Geschäftsbereich Wolfenbüttel. Die Verwaltung bringt den Straßenzustand alljährlich an maßgeblicher Stelle in Erinnerung. Aufgrund von akuten Mittel- und Personalengpässen kann eine großflächige Straßenerneuerung auch für dieses Jahr nicht in Aussicht gestellt werden. Geprüft wird allerdings derzeit, ob zumindest der direkte Kurvenbereich am Gemeindekrug aus Unterhaltungsmitteln punktuell saniert werden kann, da auch die Straßenkontrolle der zuständigen Straßenmeisterei Schöppenstedt hier einen erheblichen Handlungsbedarf sieht. Eine Zusage kann jedoch zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gegeben werden.
12.5 - Baumaßnahmen am Schützenhaus
Was für Baumaßnahmen werden am Schützenhaus Barmke durchgeführt? Woher kommt das Geld dafür?
Antwort der Verwaltung:
Im Rahmen kleinerer Ausbesserungsarbeiten (Malerarbeiten und Verschließen von kleineren Rissen durch unsere städtische Malerin) sind den Mitarbeitern des Grundstücks- und Gebäudemanagements verschiedene Mängel an Mauerwerk und Putz des Gebäudes aufgefallen. Diese Mängel konnten bereits zu großen Teilen - ebenfalls durch eigenes Personal - beseitigt werden. Auf der Suche nach der Schadensursache wurden Teilbereiche des Fußbodens geöffnet. Hierbei zeigten sich defekte Stelzlager der Bodendielung, welche nun erneuert werden müssen. Die Reparatur des Bodens soll bis April abgeschlossen sein, damit ab dem Frühjahr wieder eine vollständige Nutzung des Gebäudes möglich ist. Es handelt sich hier zunächst um einen relativ geringen Eingriff, welcher mit stadteigenem Personal und verhältnismäßig geringem finanziellen Aufwand für Material (< 1.000 €) im Rahmen der laufenden baulichen Unterhaltung abgewickelt wird. Mittelfristig wird jedoch eine grundhafte Sanierung des Bodens erforderlich werden. Die Kosten hierfür werden derzeit von FB 55 ermittelt. Ein entsprechender Mittelansatz müsste dann bei kommenden Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden.
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12.6 - Friedhof Barmke
In der Sitzung des Umweltausschusses, wurde von der ökologischen Funktion der Friedhöfe berichtet. Hält die Verwaltung Umweltmaßnahmen (Blühstreifen o.ä.) auch in Barmke für möglich? Ist eine Verbindung zwischen der Grünfläche neben der Verwaltungsnebenstelle und dem Friedhof technisch möglich?
Antwort der Verwaltung:
Grundsätzlich sind Blühstreifen auf dem Friedhof in Barmke auch möglich. Das wurde im Ausschuss Klima und Umweltschutz auch ausgeführt. Da der Boden dort jedoch sandig ist wird es eine Blühmischung schwerer haben gut aufzulaufen. Weiterhin stellen die großen alten Bäume eine erhebliche Licht- und Wasserkonkurrenz für Blühstreifen dar, wodurch es Aussaaten schwer haben dürften aufzulaufen. Nachdem in diesem Winter dort jedoch Bäume gefällt werden mussten, beabsichtigen wir in der Abteilung B einen Streifen anzulegen.
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12.7 - Leuchtmittel der Straßenlaternen in Barmke
Von wann sind die Leuchtmittel der Straßenlaternen in Barmke, wem gehören sie (Stadt oder Avacon), welche Beleuchtungstechnik wird in ihnen benutzt?
Antwort der Verwaltung:
Die Beleuchtung ist im Eigentum der Stadt Helmstedt; die verbaute Beleuchtungstechnik sind Natriumdampflampen (NAV) und U-Röhren. In Zukunft soll nur noch LED Technik verbaut werden. Über den Zeitpunkt des Tausches der Leuchtmittel wird keine Statistik geführt. Die Leuchtmittel werden nach Ausfall durch einen Dienstleister eins zu eins ersetzt.
Auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister ergänzt Herr Schobert, dass für die Wartung der Leuchtmittel die Avacon zuständig sei, wobei die Stadt Helmstedt die Finanzierung übernehme.
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12.8 - ungesicherter Fußgängerabschnitt auf der Weidenkampstraße
Gibt es, neben dem bereits eingerichteten löblichen Tempo 50 und der Geschwindigkeitskontrollen, aus Sicht der Verwaltung noch mehr Möglichkeiten, den Einwohnern der Weidenkampstraße den Weg bis zum Fußweg sicherer zu machen? Konkret ist dort zwischen den Häusern und dem nächsten Fußweg ein ungesicherter Abschnitt, wo an der Straße gelaufen werden muss.
Antwort der Verwaltung:
Zwischen dem Ende des Gehwegs und dem nordöstlichen Ende der Siedlung ist insgesamt eine Strecke von 650 m zu überbrücken (siehe Anlage ANH004/22). Zwar handelt es sich um eine Kreisstraße; der Landkreis wird den Bau eines Gehwegs im dörflichen Kontext aber nicht ganz vorn auf seiner Prioritätenliste haben. Es liefe auf eine Gestattung hinaus, auf städtische Kosten einen Gehweg entlang einer Kreisstraße zu bauen. Aus praktischen Gründen würde man ihn in einer Breite von 2,50 m bauen, um ggf. auch Radverkehr zulassen zu können. Mit dem erforderlichen Abstandsstreifen von 0,50 m zur Kreisstraße ergibt sich somit eine befestigte Fläche von 3,00 m x 650 m = 1.950 m². Die Befestigung einer Fläche kostet in erster Näherung 100 €/m², so dass die reinen Baukosten ohne die sicherlich auch noch anstehenden Zusatzkosten (Bahnübergang!! - wie sichere ich den Fußgängerverkehr?) bereits bei ca. 200.000 Euro liegen (wenn eine kürzere Strecke befestigt werden soll, verringern sich die Kosten entsprechend). Eine derartige Maßnahme muss als reguläre Baumaßnahme im Haushaltsplan angemeldet werden. Die Höhe der Mittelanmeldung darf erst festgelegt werden, wenn eine fundierte Kostenschätzung erfolgt ist. Die Planung erfordert wegen der Zwangspunkte ein hohes Maß an Sorgfalt und eine gewisse Zeit.
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12.9 - Umspannhäuschen am Verwaltungsgebäude Rennauer Straße
Herr Seidel verweist auf die Ortsbegehung am Verwaltungsgebäude an der Rennauer Straße und fragt an, ob die dort noch vorhandenen Umspannhäuschen von der ÜZH noch aktiv seien. Beschriftungen oder Beschilderungen über Funktionalität seien nicht vorhanden.
Herr Schobert sagt eine Prüfung zu.
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12.10 - Straßennamen im Gewerbegebiet A2 Barmke
Herr Seidel merkt zum neuen Gewerbegebiet in Barmke an, dass dort eine Beschilderung "Gewerbegebiet A2 Barmke" angebracht sei. Der Ortsrat Barmke hatte sich aber auf den Straßennahmen "Zur alten Molkerei" geeinigt. Daher bittet er um Prüfung.
Herr Schobert antwortet, dass die Straße noch nicht öffentlich gewidmet worden sei, weshalb auch noch kein Straßenschild aufgestellt wurde. Es könne sich bei dem besagten Schild daher nur um ein Hinweisschild handeln. Die Firma Amazon betitele ihre offizielle Geschäftsadresse bereits mit dem Straßennamen "Zur alten Molkerei 1".
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12.11 - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
Herr Seidel verweist auf den bestehenden Feuerwehrbedarfsplan und fragt an, wie groß die benötigte Fläche für ein neues Feuerwehrgerätehaus sein müsse, wenn ein neues Gebäude gebaut werde.
Herr Schobert antwortet, dass das noch zu erstellendes Feuerwehrgerätehaus in Büddenstedt die gleiche Größe haben werde, wie das Feuerwehrgerätehaus in Barmke. Wenn die Planungen für das Büddenstedter Feuerwehrgerätehaus beendet seien, könne davon auch die Größe des Barmker Feuerwehrgerätehauses abgeleitet werden. Es sei beabsichtigt, noch in diesem Jahr die grundsätzlichen Standortfragen der Gerätehäuser zu klären.
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12.12 - Unterhaltungsarbeiten am Schachtgraben Wasserbrücke bis Pumpstation
Herr Kramer verweist auf den Schachtgraben von der Wasserbrücke in Richtung Emmerstedt bis hin zur Pumpstation, der sich im Eigentum der Stadt Helmstedt befinde. Für die Unterhaltung der Einrichtung sei der Unterhaltungsverband Schunter zuständig. Er fragt nun an, welche Arbeiten in der vertraglich vereinbarten Unterhaltung enthalten seien, da an der dortigen Wiese von Wolfgang Schlanstedt die alte abgestorbene Weide entfernt werden müsste.
Herr Schobert sagt eine Prüfung zu.
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