Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 22. Februar 2022 , 18:30 Uhr
Mehrzweckhaus Barmke, Dorfbreite 1, 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Barmke fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem keine Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung von der Verwaltung oder von den Ortsratsmitgliedern vorgetragen werden, stellt der Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister weist darauf hin, dass es nunmehr wieder 2 Einwohnerfragestunden - zu Beginn und am Ende der Ortsratssitzungen - geben werde. Eine zeitlang seien die Einwohnerfragestunden Corona-bedingt auf eine pro Sitzung gekürzt worden.

Anschließend wird den anwesenden Einwohnern die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird bezüglich

-        des Ausbaus der Dorfbreite,
-        einer Geschwindigkeitsüberprüfung und Geschwindigkeitsreduzierung auf der Weidenkampstraße
         von der Autobahn bis zum "Klauendorf" und
-        der nicht mehr verfüllten Zwischenräume der Gleise des Bahnübergangs an der
         Weidenkampstraße sowie dessen Sicherung

Gebrauch gemacht.

Zu den abgängigen Zwischenräumen der Gleise des Bahnübergangs an der Weidenkampstraße antwortet Herr Schobert wie folgt:

Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz obliegt die Unterhaltung der Fahrbahn im unmittelbaren Bereich eines Bahnübergangs dem Betreiber der Schienen. Auf einer behördlichen Verkehrsschau im Herbst 2021 wurden die anwesenden Vertreter von DB und Lappwaldbahn auf den Zustand aufmerksam gemacht. Die Verwaltung erwartet hier eine Besserung im Frühjahr 2022 und würde ansonsten ggf. noch einmal nachhaken und auf eine nachhaltige Verbesserung drängen.

 
TOP 5 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.11.2021

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil des Protokolls über die Sitzung am 09.11.2021.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Barmke werden für folgende Zwecke Zuschüsse gewährt:

- Anschaffung von Bekleidung für die im Ort
  organisierte Sargträgergruppe                                                                  763,83 Euro,

- Umrahmung der Maibaumaufstellung                                              bis zu 500,00 Euro,

- Ortsfeuerwehr Barmke; Brandwache zum Osterfeuer                               100,00 Euro.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat Barmke nach interfraktioneller Beratung beabsichtige, die beiden Rechnungen für die Anschaffung von Bekleidung für eingesetzte Sargträger mit 544,37 Euro und 219,46 Euro aus Ortsratsmitteln zu übernehmen sowie für die Umrahmung der Maibaumaufstellung bis zu 500,00 Euro und für die Brandwache zum Osterfeuerwehr durch die Ortsfeuerwehr Barmke 100,00 Euro Ortsratsmittel zu gewähren.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorschläge abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden

 
TOP 7 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 386 "Höltgeberg"; - Satzungsbeschluss -

Beschluss:

1. Der Abwägung, der in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§§ 3(1), 4(1) BauGB) vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten (Anlage 3).

2. Der Abwägung, der in den öffentlichen Auslegungen (§§ 3(2), 4(2), 4a (3) BauGB) vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten (Anlagen 4,5 und 6).

3. Der Bebauungsplan Nr. OTB 386 "Höltgeberg" wird gemäß § 6 BauGB beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan Nr. OTB 386 "Höltgeberg" mit Umweltbericht wird zugestimmt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert verweist in diesem Zusammenhang auf den neuen Fachbereichsleiter Planen und Bauen der Verwaltung, Herrn Haaks, der dieser Sitzung beiwohnt und bittet ihn um eine kurze Vorstellung seiner Person.

Nach seiner persönlichen Vorstellung erläutert Herr Haaks zum vorliegenden Bebauungsplan, dass sich nur eine Kleinigkeit geändert habe. Der vordere Bereich des neuen Baugebietes solle aus Kostengründen für die Eigentümer ohne Ein- und Ausfahrten festgesetzt werden. Dadurch werde auch eine spätere Nutzbarkeit vereinfacht. Dies sei eine Kompromisslösung. Das Grundstück ganz vorn an der Straße wurde nicht als "Allgemeines Wohngebiet" sondern als "Dörfliches Wohngebiet" festgesetzt, was eine neue Kategorie sei. Dies bedeute, dass die bestehende Pferdehaltung in diesem Bereich aufrechterhalten werden könne.

Herr Seidel fragt an, ob in dem neuen Baugebiet auch eine Kleintierhaltung möglich sein werde, worauf Herr Haaks antwortet, dass dies in einem algemeinen Wohngebiet erlaubt sei.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Anpassung der Pachtzinsen für landwirtschaftlich genutzte Flächen

Beschluss:

1. Ab dem Pachtjahr 2022/2023 ist bei bestehenden Verträgen der Pachtzins für Ackerland auf einheitlich 0,0625 Euro/EMZ (mindestens 250 Euro bei einer Fläche um 1 ha) anzupassen. Der Pachtzins für Grünland bleibt unverändert bei 0,03 Euro/EMZ (mindestens jedoch 200 Euro für ca. 1 ha große Flächen).

2. Bei Neuverpachtungen ist der neue Pachtzins unverzüglich zu erheben.

Anmerkung:
Der Ortsbürgermeister Dr. Stefan Weferling und das Ortsratsmitglied Henrik Kramer haben aufgrund des bestehenden Mitwirkungsverbotes nach § 41 NKomVG nicht mit beraten und abgestimmt.

Anschließend übergibt der stellvertretende Ortsbürgermeister den Sitzungsvorsitz wieder an den Ortsbürgermeister.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister erklärt, dass er als Pächter von städtischen, landwirtschaftlich genutzten Flächen wegen des bestehenden Mitwirkungsverbotes an der Beratung und Abstimmung der Vorlage nicht teilnehmen werde und übergibt den Vorsitz der Sitzung an den stellvertretenden Ortsbürgermeister Herrn Rudolf Jannik Sorge.

Das Ortsratsmitglied Henrik Kramer beteiligt sich wegen des Mitwirkungsverbotes ebenfalls nicht an der Beratung und der Abstimmung.

Der stellvertretende Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und erteilt Herrn Schobert zur Erläuterung das Wort.

Herr Schobert gibt eine kurze Ausführung zur Vorlage ab.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der stellvertretende Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst mit 5 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 9 Bekanntgaben

Protokoll:

Bekanntgaben liegen nicht vor.

 
TOP 10 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet von Terminen und Gesprächen, die er zu folgen Themen wahrgenommen habe:

-        Belegung der Friedhofsfelder,
-        neuer Stein und Schilder für Bestattungen unter dem grünen Rasen,
-        Ortstermin bez. Standortsuche für den Schaltkasten Glasfaserausbau,
-        Teilnahme am Richtfest von Amazon,
-        Problemlösung zum neu gepflasterten Bereich im Loopgraben,
-        Corona-bedingte Schließung des Kindergartens,
-        Abstimmung mit der zum 01.02.2022 neu eingestellten Kindergartenleiterin,
-        Baumaßnahmen und Straßensperrungen,
-        Parksituation am Feuerwehrgerätehaus,
-        Ortstermin am Schützenhaus,
-        Sichtdreiecke für den Bahnübergang "Zum Stüh".

 
TOP 11 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

11.1 - Bahnübergänge in Barmke

In der Ortsratssitzung am 09.11.2021 hat Herr Berndt nach dem aktuellen Sachstand zur Sicherung des Bahnübergangs an der Weidenkampstraße gefragt.

Herr Schobert antwortet, dass nach der durchgeführten Verkehrsschau von Bahnübergängen der Lappwaldbahn am 30.08.2021 folgendes festgehalten wurde:

Bahnübergang Zum Stüh - die Zuständigkeit für das Freischneiden der Sichtdreiecke wurde im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtsauffassungen erörtert. "Rechtsauffassungen" beziehe sich auf die Frage, wer als Grundstückseigentümer oder Pächter für welche Aufgaben zuständig sei. Darüber wurde sich letztendlich geeinigt. Die Stadt Helmstedt sei auch bei der größten Grundstücksmaßnahme wegen der Eilbedürftigkeit unterstützend tätig geworden.

Bahnübergang ehemalige Molkerei - die Schrankenfunktion ist wetterbedingt z. T. beeinträchtigt. An der Beseitigung des Problems wird von Seiten der Lappwaldbahn gearbeitet. Die Lichtzeichen sind zu säubern.

 
TOP 12 Anfragen

Protokoll:

Herr Schobert berichtet, dass Herr Berndt im Vorfeld zu dieser Sitzung einige Fragen (12.1 - 12.8) an die Verwaltung gerichtet habe, die er nun wie folgt vorlesen und beantworten werde:

12.1 - Verschlüsselungen von E-Mails

Die Kommunikation mit der Verwaltung erfolgt durch unverschlüsselte E-Mails. Ist das Standard oder müsste nicht eine Verschlüsselung z.B. GPG benutzt werden?

Antwort der Verwaltung:

Zu dieser Thematik wird auf die Anlage ANH003/22 verwiesen. Die EDV Abteilung hat dazu eine umfangreiche Beantwortung gefertigt.

--------------------

12.2 - Ablauf digitaler Sitzungen

Während der Einwohnerfragestunde des Umweltausschusses, wollte ich eine Frage stellen, wusste aber nicht wie, da es keine Chatfunktion o.ä. gibt und es nur einen Livestream gab. Wie stellt man technisch eine Frage?

Antwort der Verwaltung:

Einwohnerinnen und Einwohner, die an den digital durchgeführten Sitzungen teilnehmen, erhalten unter dem TOP "Einwohnerfragestunde" die Möglichkeit, entsprechende Fragen zu stellen. Wenn der TOP vom Vorsitzenden aufgerufen wird, kann man sich mit der Funktion "Hand heben" zu Wort melden. Die bei der Stadt Helmstedt zum Einsatz kommenden Systeme "WEBEX" und "StarLeaf" bieten diese Handhebefunktion. Notfalls kann man auch einen entsprechenden Hinweis in den Chat schreiben und sich einfach mit dem Anschalten des Mikrofons zu Wort melden.

--------------------

12.3 - Einreichung von Anträgen für Tagesordnung von Sitzungen

Laut RIS müssen Anträge schriftlich und unterschrieben zwei Wochen vor der Sitzung vorgelegt werden. Ist ein Foto, Scan okay oder ist Fax/Rathausbriefkasten einfacher?

Antwort der Verwaltung:

Lt. Geschäftsordnung des Rates gilt folgendes:

Anträge zur Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes auf die Tagesordnung müssen schriftlich oder elektronisch spätestens am 14ten Tag vor der jeweiligen Sitzung beim Bürgermeister eingegangen sein. Später eingegangene Anträge werden als Dringlichkeitsanträge gemäß § 6 dieser Geschäftsordnung behandelt.
Insofern genügt auch eine E-Mail. Diese kann gern mit einer gescannten oder fotografierten Datei ergänzt werden.

--------------------

12.4 - Asphaltdecke der Fahrbahn im Kurvenbereich am Gemeindekrug

Ist der Verwaltung bekannt, dass die Straße zwischen Kneipe und Sowada‘s Hof durch die Baumaßnahmen/den Frost im letzten Jahr Verformungen aufweist bzw. sich der Erhaltungszustand verschlechterte? Wenn ja, hält die Verwaltung Instandsetzungsmaßnahmen für angebracht?

Antwort der Verwaltung:

Die Ortsdurchfahrt Barmke befindet sich in der Baulast der Nds. Straßenbauverwaltung, Geschäftsbereich Wolfenbüttel. Die Verwaltung bringt den Straßenzustand alljährlich an maßgeblicher Stelle in Erinnerung. Aufgrund von akuten Mittel- und Personalengpässen kann eine großflächige Straßenerneuerung auch für dieses Jahr nicht in Aussicht gestellt werden. Geprüft wird allerdings derzeit, ob zumindest der direkte Kurvenbereich am Gemeindekrug aus Unterhaltungsmitteln punktuell saniert werden kann, da auch die Straßenkontrolle der zuständigen Straßenmeisterei Schöppenstedt hier einen erheblichen Handlungsbedarf sieht. Eine Zusage kann jedoch zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gegeben werden.

12.5 - Baumaßnahmen am Schützenhaus

Was für Baumaßnahmen werden am Schützenhaus Barmke durchgeführt? Woher kommt das Geld dafür?

Antwort der Verwaltung:

Im Rahmen kleinerer Ausbesserungsarbeiten (Malerarbeiten und Verschließen von kleineren Rissen durch unsere städtische Malerin) sind den Mitarbeitern des Grundstücks- und Gebäudemanagements verschiedene Mängel an Mauerwerk und Putz des Gebäudes aufgefallen. Diese Mängel konnten bereits zu großen Teilen - ebenfalls durch eigenes Personal - beseitigt werden. Auf der Suche nach der Schadensursache wurden Teilbereiche des Fußbodens geöffnet. Hierbei zeigten sich defekte Stelzlager der Bodendielung, welche nun erneuert werden müssen. Die Reparatur des Bodens soll bis April abgeschlossen sein, damit ab dem Frühjahr wieder eine vollständige Nutzung des Gebäudes möglich ist. Es handelt sich hier zunächst um einen relativ geringen Eingriff, welcher mit stadteigenem Personal und verhältnismäßig geringem finanziellen Aufwand für Material (< 1.000 €) im Rahmen der laufenden baulichen Unterhaltung abgewickelt wird. Mittelfristig wird jedoch eine grundhafte Sanierung des Bodens erforderlich werden. Die Kosten hierfür werden derzeit von FB 55 ermittelt. Ein entsprechender Mittelansatz müsste dann bei kommenden Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden.

--------------------

12.6 - Friedhof Barmke

In der Sitzung des Umweltausschusses, wurde von der ökologischen Funktion der Friedhöfe berichtet. Hält die Verwaltung Umweltmaßnahmen (Blühstreifen o.ä.) auch in Barmke für möglich? Ist eine Verbindung zwischen der Grünfläche neben der Verwaltungsnebenstelle und dem Friedhof technisch möglich?

Antwort der Verwaltung:

Grundsätzlich sind Blühstreifen auf dem Friedhof in Barmke auch möglich. Das wurde im Ausschuss Klima und Umweltschutz auch ausgeführt. Da der Boden dort jedoch sandig ist wird es eine Blühmischung schwerer haben gut aufzulaufen. Weiterhin stellen die großen alten Bäume eine erhebliche Licht- und Wasserkonkurrenz für Blühstreifen dar, wodurch es Aussaaten schwer haben dürften aufzulaufen. Nachdem in diesem Winter dort jedoch Bäume gefällt werden mussten, beabsichtigen wir in der Abteilung B einen Streifen anzulegen.

--------------------

12.7 - Leuchtmittel der Straßenlaternen in Barmke

Von wann sind die Leuchtmittel der Straßenlaternen in Barmke, wem gehören sie (Stadt oder Avacon), welche Beleuchtungstechnik wird in ihnen benutzt?

Antwort der Verwaltung:

Die Beleuchtung ist im Eigentum der Stadt Helmstedt; die verbaute Beleuchtungstechnik sind Natriumdampflampen (NAV) und U-Röhren. In Zukunft soll nur noch LED Technik verbaut werden.
Über den Zeitpunkt des Tausches der Leuchtmittel wird keine Statistik geführt. Die Leuchtmittel werden nach Ausfall durch einen Dienstleister eins zu eins ersetzt.

Auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister ergänzt Herr Schobert, dass für die Wartung der Leuchtmittel die Avacon zuständig sei, wobei die Stadt Helmstedt die Finanzierung übernehme.

--------------------

12.8 - ungesicherter Fußgängerabschnitt auf der Weidenkampstraße

Gibt es, neben dem bereits eingerichteten löblichen Tempo 50 und der Geschwindigkeitskontrollen, aus Sicht der Verwaltung noch mehr Möglichkeiten, den Einwohnern der Weidenkampstraße den Weg bis zum Fußweg sicherer zu machen? Konkret ist dort zwischen den Häusern und dem nächsten Fußweg ein ungesicherter Abschnitt, wo an der Straße gelaufen werden muss.

Antwort der Verwaltung:

Zwischen dem Ende des Gehwegs und dem nordöstlichen Ende der Siedlung ist insgesamt eine Strecke von 650 m zu überbrücken (siehe Anlage ANH004/22). Zwar handelt es sich um eine Kreisstraße; der Landkreis wird den Bau eines Gehwegs im dörflichen Kontext aber nicht ganz vorn auf seiner Prioritätenliste haben. Es liefe auf eine Gestattung hinaus, auf städtische Kosten einen Gehweg entlang einer Kreisstraße zu bauen. Aus praktischen Gründen würde man ihn in einer Breite von 2,50 m bauen, um ggf. auch Radverkehr zulassen zu können. Mit dem erforderlichen Abstandsstreifen von 0,50 m zur Kreisstraße ergibt sich somit eine befestigte Fläche von 3,00 m x 650 m = 1.950 m². Die Befestigung einer Fläche kostet in erster Näherung 100 €/m², so dass die reinen Baukosten ohne die sicherlich auch noch anstehenden Zusatzkosten (Bahnübergang!! - wie sichere ich den Fußgängerverkehr?) bereits bei ca. 200.000 Euro liegen (wenn eine kürzere Strecke befestigt werden soll, verringern sich die Kosten entsprechend).
Eine derartige Maßnahme muss als reguläre Baumaßnahme im Haushaltsplan angemeldet werden. Die Höhe der Mittelanmeldung darf erst festgelegt werden, wenn eine fundierte Kostenschätzung erfolgt ist. Die Planung erfordert wegen der Zwangspunkte ein hohes Maß an Sorgfalt und eine gewisse Zeit.

--------------------

12.9 - Umspannhäuschen am Verwaltungsgebäude Rennauer Straße

Herr Seidel verweist auf die Ortsbegehung am Verwaltungsgebäude an der Rennauer Straße und fragt an, ob die dort noch vorhandenen Umspannhäuschen von der ÜZH noch aktiv seien. Beschriftungen oder Beschilderungen über Funktionalität seien nicht vorhanden.

Herr Schobert sagt eine Prüfung zu.

--------------------

12.10 - Straßennamen im Gewerbegebiet A2 Barmke

Herr Seidel merkt zum neuen Gewerbegebiet in Barmke an, dass dort eine Beschilderung "Gewerbegebiet A2 Barmke" angebracht sei. Der Ortsrat Barmke hatte sich aber auf den Straßennahmen "Zur alten Molkerei" geeinigt. Daher bittet er um Prüfung.

Herr Schobert antwortet, dass die Straße noch nicht öffentlich gewidmet worden sei, weshalb auch noch kein Straßenschild aufgestellt wurde. Es könne sich bei dem besagten Schild daher nur um ein Hinweisschild handeln. Die Firma Amazon betitele ihre offizielle Geschäftsadresse bereits mit dem Straßennamen "Zur alten Molkerei 1".

--------------------

12.11 - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

Herr Seidel verweist auf den bestehenden Feuerwehrbedarfsplan und fragt an, wie groß die benötigte Fläche für ein neues Feuerwehrgerätehaus sein müsse, wenn ein neues Gebäude gebaut werde.

Herr Schobert antwortet, dass das noch zu erstellendes Feuerwehrgerätehaus in Büddenstedt die gleiche Größe haben werde, wie das Feuerwehrgerätehaus in Barmke. Wenn die Planungen für das Büddenstedter Feuerwehrgerätehaus beendet seien, könne davon auch die Größe des Barmker Feuerwehrgerätehauses abgeleitet werden. Es sei beabsichtigt, noch in diesem Jahr die grundsätzlichen Standortfragen der Gerätehäuser zu klären.

----------------------

12.12 - Unterhaltungsarbeiten am Schachtgraben Wasserbrücke bis Pumpstation

Herr Kramer verweist auf den Schachtgraben von der Wasserbrücke in Richtung Emmerstedt bis hin zur Pumpstation, der sich im Eigentum der Stadt Helmstedt befinde. Für die Unterhaltung der Einrichtung sei der Unterhaltungsverband Schunter zuständig. Er fragt nun an, welche Arbeiten in der vertraglich vereinbarten Unterhaltung enthalten seien, da an der dortigen Wiese von Wolfgang Schlanstedt die alte abgestorbene Weide entfernt werden müsste.

Herr Schobert sagt eine Prüfung zu.



TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird bezüglich des beabsichtigten Radwegebaus zwischen Emmerstedt und Barmke sowie einer eventuell bestehenden rechtlichten Verpflichtung zur Pflege von Weideflächen Gebrauch gemacht.

Anschließend beendet der Ortsbürgermeister um 19:35 Uhr die öffentliche Sitzung.

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap