Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Donnerstag, 03. Februar 2022 , 17:00 Uhr
Die Sitzung findet per Online Videokonferenz (Hybridsitzung) statt.



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Aufgrund technischer Probleme beginnt die Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt erst um 17.30 Uhr.

Zu Beginn der Sitzung erinnert die Ratsvorsitzende an den Ehrenbürger und Ehrenbürgermeister der Stadt Helmstedt  Herrn Hans-Otto Kieschke, der am 24.01.2022 im Alter von 98 Jahren verstorben ist. Über Jahrzehnte hat sich Herr Kieschke ehrenamtlich für die Stadt Helmstedt und ihre Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Die internationale Entwicklung der Städtepartnerschaften unserer Stadt am Rande des ehemaligen eisernen Vorhangs, die „Nacht der guten Taten“, das Spendensammeln für Bürgerprojekte nach dem Motto „im Säckel soll es nicht klingeln sondern rascheln“ sind nur einige Beispiele für seinen unermüdlichen Einsatz. Man werde sich seiner immer mit Hochachtung und Respekt erinnern. Die Ratsmitglieder gedenken Herrn Hans-Otto Kieschke, Ehrenbürger und  Ehrenbürgermeister der Stadt Helmstedt, in einer Schweigeminute.

Die Ratsvorsitzende Elisabeth Heister-Neumann eröffnet um 17.30 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt und begrüßt sowohl die Ratsmitglieder und Gäste im Ratssaal als auch die Ratsmitglieder und Gäste, die online von zu Hause aus teilnehmen.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Heister-Neumann stellt die ordnungsgemäße Ladung und auch die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt fest, nachdem der Protokollführer die Anwesenheit der Ratsmitglieder festgehalten hat. Zu diesem Zeitpunkt sind 33 Ratsmitglieder anwesend, davon befinden sich 2 Ratsmitglieder im Ratssaal und 31 Ratsmitglieder nehmen online von zu Hause aus teil.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem keine Änderungen zur Tagesordnung von den Ratsmitgliedern oder der Verwaltung vorgetragen werden, stellt die Ratsvorsitzende die vorliegende Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Da keine Einwohnerinnen umd Einwohnern anwesend sind, wird von der Einwohnerfragestunde kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Herr Lickfett berichtet von Problemen im Bereich des Winterdienstes im Jahr 2021. Es gab danach einige Lösungsansätze, allerdings habe er von keinem abschließenden Ergebnis gehört. Er bittet darum, ihm mitzuteilen, welche Lösungen die Verwaltung erarbeitet habe.

Herr Schobert antwortet, dass die Verwaltung die damalige Situation erörtert und auch Massnahmen getroffen habe. Herr Bode sei für diese Thematik zuständig, jedoch sei dieser kurzfristig für die Ratssitzung ausgefallen. Man werde Herrn Lickfett einen Sachstand schriftlich mitteilen.

 
TOP 6 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Zu diesem Punkt hatte Bürgermeister Wittich Schobert nichts zu berichten.

 
TOP 7 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Rates vom 16.12.2021

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt genehmigt einstimmig das Protokoll über den öffentlichen Teil der Ratssitzung am 16.12.2021.

 
TOP 8 Benennung von Vertreter/innen für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsregion Helmstedt

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt benennt das Ratsmitglied Herrn Martin Ryll als Vertreter bzw. Stimmführer und das Ratsmitglied Herrn Dirk Zogbaum  als seinen Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 9 Annahme von Zuwendungen durch den Rat

Beschluss:

Die in der Vorlage 004/2022 aufgeführte Zuwendung wird angenommen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag. Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 10 Errichtung eines Mobilbaus für die Grundschule Friedrichstraße; Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel

Beschluss:

Zur Deckung der entstehenden Mehrkosten der „Gesamtmaßnahme Mobilbauten“ werden die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu maximal 160 TEUR überplanmäßig bereitgestellt und aus Mehreinnahmen der Maßnahme I54510044 gedeckt.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Niemann erklärt, ihr mache der hohe Betrag für einen Mobilbau zu schaffen. Ihre Gruppe möchte für die Zukunft vermeiden, dass Steuergelder vergeudet werden. Die Grundschule Friedrichstraße platze aus allen Nähten. Nach intensiver Beschäftigung mit der Vorlage sei sie bisher davon ausgegangen, dass die neuen Räume für den Unterricht nicht genutzt werden dürfen, sondern ausschließlich für den Ganztagsbetrieb ab 13 Uhr. Die Verwaltung habe diese Annahme bestätigt. Diese Situation habe bei allen Beteiligten für Unverständnis gesorgt. Man habe mittlerweile vom Kultusministerium eine andere Auskunft erhalten. Aufgrund der Richtlinie gelte der Zuwendungszweck als erfüllt, wenn die Zuwendungen für den Ausbau von Ganztagsschulen zur qualitativen Verbesserung eines bedarfsgerechten Ganztagsangebotes führen. Dies bedeute, dass die Massnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auf- und Ausbau ganztägiger Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote stehen müssen. Eine anderweitige Nutzung werde demnach nicht ausgeschlossen. Die förderfähige Massnahme sollte jedoch primär zu Ganztagszwecken genutzt werden bzw. sollten die ganztagsspezifischen Belange im Vordergrund stehen. Mit dieser Aussage habe das Land Niedersachsen die strengen Vorgaben des Bundes mit Augenmass gelockert. Sie bitte daher die Verwaltung, noch einmal zu prüfen, in welchem Umfang die Räume zum vormittäglichen Unterricht genutzt werden können. Sie werde jedoch der Vorlage nicht zustimmen, da es unverantwortlich sei, die hohe Summe für einen kurzen Übergang auszugeben, wenn eine Schulerweiterung unmittelbar bevorstehe.

Frau Bosse macht deutlich, dass man über die hohen Kosten für den Mobilbau schockiert sei. Anfang 2021 wurde festgestellt, dass die Grundschule Friedrichstraße aufgrund von höheren Schülerzahlen einen erhöhten Raumbedarf habe. Im Schulausschuss und der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung wurde intensiv diskutiert, wie das Problem schnellstmöglich zu lösen sei. Nach langen Gesprächen habe man sich auf einen Mobilbau geeinigt, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Durch den Gesetzesanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern an Grundschulen bestehe die Möglichkeit, über eine Förderung 65 Prozent der Kosten vom Land Niedersachsen zu erhalten. Bedauerlich sei, dass das Land Niedersachsen nun eine deutlich geringere Summe bewilligt habe. Es kam zu Verwirrungen, da die Bezuschussungsrichtlinie nicht eindeutig sei.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 27 JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen sowie 3 Enthaltungen den folgenden


TOP 11 Umsetzung des Tourismuskonzeptes

Beschluss:

Die Stadt Helmstedt wird einer gemeinsamen Tourismusorganisation über die Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH beitreten. Die notwendigen Mittel in Höhe von 1,- Euro je Einwohner*in werden zukünftig im Haushalt der Stadt Helmstedt eingestellt.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Zogbaum bedankt sich für die A-Vorlage, die alle Fragen, die im Fachausschuss aufgekommen sind, beantwortet habe. Ursprünglich wollte er einen Änderungsantrag stellen, allerdings habe der Bürgermeister ihm mitgeteilt, dass dieser ins Leere laufen würde. Der Änderungsantrag hätte auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2018 abgezielt. Seinerzeit wurde die Einrichtung einer touristischen Mobilitätszentrale im Helmstedter Bahnhofsgebäude beschlossen. Der ZeitReiseBahnhof sollte aus Sicht der Gruppe SPD/Die Linke aufgenommen werden.

Herr Schobert führt aus, dass die V 002a/22 die Bildung einer regionalen Tourismusorganisation „Elm-Börde“ zum Gegenstand habe. Dies bedeute, dass nicht über das Tourismuskonzept abgestimmt werde. Dieses sei seiner Kenntnis nach bereits vom Kreistag beschlossen worden. Eine Beschlusszuständigkeit seitens der kreisangehörigen Kommunen lag dabei nicht vor. Dementsprechend könne auch nicht über den Veränderungsantrag der SPD im Rat abgestimmt werden bzw. bei einer Abstimmung liefe der Beschluss „ins Leere“. Dessen ungeachtet habe die Verwaltung - und alle Ratsmitglieder, die in den künftigen Gremien mitarbeiten - den von Herrn Zogbaum zitierten Ratsbeschluss umzusetzen.  Dieses sei auch jetzt bereits schon stetiges Verwaltungshandeln.

Herr Lickfett bringt für die Gruppe FDP/HWG zum Ausdruck, dass man dem Konzept mit Freude zustimme, da es sich um einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor handele. Insbesondere die Strategien und Ziele finden die Zustimmung der Gruppe. Durch die neue Kooperation Elm-Börde ergebe sich die Chance einer besseren Identifikation mit der Region und ein verbesserter Auftritt dieser Region in Deutschland. Man befinde sich in einem massiven Strukturwandel in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Daher sei es nur konsequent, wenn gemeinsam ein neues Tourismusbewusstsein entwickelt werde. Gerade das Gastgewerbe habe sehr unter der Pandemie gelitten. Wünschenwert wäre es, wenn in einer Tourismuszentrale im Helmstedter Bahnhof mehr auf die Sehenswürdigkeiten in Helmstedt und in der Region eingegangen werden würde. Für das gesamte Thema Lappwaldsee sei ein neuer Kurs der Tourismusvermarktung Chance und Verpflichtung zugleich.

Herr Ryll erklärt für die Gruppe CDU/Grüne/UWG, dass man der Vorlage zustimmen werde. Durch das Konzept würden sich zahlreiche Chancen für die Stadt Helmstedt ergeben. Man benötige mehr Partner, um die Region noch bekannter und beliebter zu machen.

Herr Gehrke dankt der Verwaltung für die schnelle Erstellung der A-Vorlage. Mit ihr wurden aufgekommene Fragen abschließend beantwortet. In den vergangenen Jahren sollte schon oftmals gemeinsam ein Tourismuskonzept erstellt werden, passiert sei leider nie etwas. Er hoffe, dass dies mit der vorliegenden Konzept nun besser gelinge. Er würde sich weiterhin wünschen, dass im Bahnhof ein ZeitReiseBahnhof errichtet werde. Zudem könne er es sich gut vorstellen, dass der Name "Elm-Börde" um den Begriff "Lappwald" ergänzt werde.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden



TOP 12 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan B316 “Ostfalen Outlet Helmstedt“ - Aufhebung des städtebaulichen Vertrages -

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den mit der Ostfalen Outlet Center GmbH am 29.11.2013 geschlossenen städtebaulichen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag. Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 13 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren mit Wirkung vom 01.01.2022

Beschluss:

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Die Satzung war der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Herr Zogbaum erklärt, dass seine Gruppe grundsätzlich für die Satzung sei. Es gebe jedoch zwei Punkte, die geändert werden sollten. Er stellt einen ersten Änderungsantrag, den § 6 Abs. 2 der Satzung wie folgt zu ändern:
- die ersten beiden Sätze sind zu streichen
- die beiden Sätze werden ersetzt durch: "Wird die Straßenreinigung aus Gründen, welche die Stadt zu vertreten hat, über die in Abs. 1 genannten Zeiträume hinaus eingestellt, wird die Gebühr erstattet."

Herr Romba unterstützt vom Prinzip den Antrag der Gruppe SPD/Die Linke. Er schägt vor, die Absätze 3 und 4 des § 6 der alten Satzung zu übernehmen. Dieser lautet: "Wird die Straßenreinigung aus Gründen, welche die Stadt zu vertreten hat, über die in Abs. 1 genannten Zeiträume hinaus eingestellt, so wird die auf den Zeitraum der Unterbrechung entfallende anteilige Gebühr erstattet. Bei einer Unterbrechung der Straßenreinigung sind die Straßenreinigungsgebühren zunächst in voller Höhe weiter zu entrichten. Nach Feststellung des Unterbrechungszeitraumes durch die Stadt wird in den Fällen des Satzes 1 die Höhe der sich daraus ergebenden Gebührenminderung ermittelt und dem Gebührenpflichtigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt erstattet." Er spreche sich für diese Version der alten Satzung aus.

Herr Schobert gibt zu Bedenken, dass für einen sehr geringen Betrag, der erstattet werden kann, ein großer Verwaltungsvorgang in Bewegung gesetzt werde. Dabei müsse auch bedacht werden, dass auch die Kosten für die Verwaltungstätigkeit auf die Kosten für die Straßenreinigung umgelegt werden. Die angedachte Bürgerfreundlichkeit könne am Ende zu einer Erhöhung der Gebühren für alle führen.

Herr Zogbaum gibt den Hinweis, dass eine Gebührenerstattung nicht bei einmaligen Ausfall der Straßenreinigung erfolgen soll, sondern vielmehr dann, wenn länger als 3 Monate keine Straßenreinigung erfolge.

Herr Zogbaum stellt einen zweiten Änderungsantrag, den § 4 Abs. 2 der Satzung wie folgt zu ändern:
- neu: "Für die zugrunde zu legende Grundstücksfläche werden über 5.000 m² liegende Grundstücksflächen nicht berücksichtigt." In Bezug auf die Gewerbeflächen weiß er zu berichten, dass die meisten Gewerbegrundstücke knapp unter 5.000 m² liegen. Somit würde diese Änderung nicht so sehr ins Gewicht fallen.

Herr Romba berichtet von den Diskussionen in der Arbeitsgruppe, in den Ortsräten und in den Fachausschüssen. Lediglich der Ortsrat Emmerstedt spreche sich für die Kappungsgrenze von 5.000 m² aus. Somit übergehe man die anderen 3 Ortsräte. Daher spreche er sich dafür aus, dass man bei 10.000 m² bleibe.

Frau Niemann spricht sich dafür aus, dass die Änderungsanträge von Herrn Zogbaum getrennt abgestimmt werden.

Für Herrn Lickfett sei die Regelung mit 10.000 m² wesentlich gerechter. Bei einer Kappung von 5.000 m² werden die kleineren Grundstücke wesentlich mehr belastet.

Herr Dr. Weferling stellt dar, dass bei einer Änderung von 10.000 m² auf 5.000 m² lediglich ca. 5 Personen profitieren würden. Aber alle anderen Gebührenpflichtigen müssten dann im Gegenzug etwas mehr zahlen. Darin sehe er keine Gerechtigkeit. Daher würde er die Änderung auf 5.000 m² ablehnen.

Herr Schünemann erklärt für den Ortsrat Emmerstedt, dass es in Emmerstedt einige Hinterliegergrundstücke gebe, die sich in der Größenordnung zwischen 5.000 m² und 10.000 m² bewegen. Die Länge der Grundstücksfront sei aber nur ca. 5 - 6 m lang. Auf diese Gebührenpflichtigen komme nun eine sehr hohe Erhöhung zu. Dies stehe in keinem Verhältnis zur alten Regelung.

Frau Heister-Neumann trägt noch einmal die beiden Änderungsanträge von Herrn Zogbaum vor.

Herr Ryll bekräftigt, dass der Antrag von Herrn Romba inhaltsgleich mit dem 1. Antrag von Herrn Zogbaum sei.

Herr Romba zieht daher seinen Antrag zurück.

Herr Schobert beantragt seinerseits, dass im § 6 Abs. 2 nachfolgender Satz zusätzlich mit aufgenommen wird: "Nach Feststellung des Unterbrechungszeitraumes wird die Gebührenminderung mit dem nächsten Gebührenbescheid verrechnet." Der § 6 Abs. 2 soll somit folgende Fassung erhalten:
"Wird die Straßenreinigung aus Gründen, welche die Stadt zu vertreten hat, über die in Abs. 1 genannten Zeiträume hinaus eingestellt, wird die Gebühr erstattet. Bei einer Unterbrechung der Straßenreinigung sind die Straßenreinigungsgebühren zunächst in voller Höhe weiter zu entrichten. Nach Feststellung des Unterbrechungszeitraumes wird die Gebührenminderung mit dem nächsten Gebührenbescheid verrechnet."

Frau Heister-Neumann lässt über den ersten Änderungsantrag von Herrn Zogbaum einschl. der Ergänzung des Bürgermeisters abstimmen. Der Antrag wird einstimmig - bei einer Enthaltung - angenommen. Somit erhält der § 6 Abs. 2 folgende Fassung:
"Wird die Straßenreinigung aus Gründen, welche die Stadt zu vertreten hat, über die in Abs. 1 genannten Zeiträume hinaus eingestellt, wird die Gebühr erstattet. Bei einer Unterbrechung der Straßenreinigung sind die Straßenreinigungsgebühren zunächst in voller Höhe weiter zu entrichten. Nach Feststellung des Unterbrechungszeitraumes wird die Gebührenminderungmit dem nächsten Gebührenbescheid verrechnet."

Im Anschluss daran lässt Frau Heister-Neumann über den zweiten Änderungsantrag von Herrn Zogbaum abstimmen. Dieser wird mit 19 NEIN-Stimmen bei 13 JA-Stimmen sowie 1 Enthaltung abgelehnt. Somit erhält der § 4 Abs. 2 folgende Fassung:
"Für die zugrunde zu legende Grundstücksfläche werden über 10.000 m² liegende Grundstücksflächen nicht berücksichtigt."

Herr Otto geht auf den § 5 - Gebührenhöhe - ein und teilt mit, dass die in der Vorlage genannten Gebührensätze so ermittelt wurden, als wenn es keine Kappungsgrenze geben würde. Der Rat hat nun die Kappungsgrenze 10.000 m² beschlossen, daher ändern sich die Gebührensätze wie folgt:

Reinigungsklasse I     alt:  4,92 Euro    neu:   5,12 Euro
Reinigungsklasse II    alt:  9,84 Euro    neu: 10,24 Euro
Reinigungsklasse III   alt: 12,30 Euro   neu: 12,80 Euro
Reinigungsklasse IV    alt: 2,46 Euro    neu:   2,56 Euro
Reinigungsklasse V     alt: 1,23 Euro    neu:   1,28 Euro

Aufgrund der Ausführungen von Herrn Otto lässt die Ratsvorsitzende noch einmal über die Änderungsanträge abstimmen. Dabei ergeben sich folgende Ergebnisse:

1. Änderungsantrag zu § 6 Abs. 2: 32 JA-Stimmen und 1 Entaltung
2. Änderungsantrag zu § 4 Abs. 2: 12 JA-Stimmen, 19 NEIN-Stimmen und 1 Enthaltung

Sodann fasst der Rat der Stadt der Helmstedt mit 28 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme sowie 3 Enthaltungen - mit den o. a. Änderungen - den nachfolgenden


TOP 14 Bekanntgaben  
TOP 14.1 Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 14.2 Entwicklung des Lappwaldsees; Sachstand Wasserqualität/Limnologisches Gutachten, Wasserrechte und –zufuhr

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 15 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Da keine Einwohnerinnen umd Einwohnern anwesend sind, wird von der Einwohnerfragestunde kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 16 Schließung des öffentlichen Teils der Ratssitzung

Protokoll:

Frau Heister-Neumann schließt den öffentlichen Teil der Ratssitzung um 18:58 Uhr.

Es schließt sich eine 10minütige Pause an.

 

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