Bebauungsplan Lappwaldsee; Auslegungsbeschluss
Beschluss:
1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Lappwaldsee“ und der Begründung wird zugestimmt.
2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Lappwaldsee“ und der Begründung soll durchgeführt werden.
Protokoll:
Herr Schobert verweist auf die Vorlage.
Herr Otto blickt zurück auf den in der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Lappwaldsee am 17.12.2019 gefassten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Lappwaldsee“. Corona bedingt verzögerte sich das Verfahren zur öffentlichen Bürgerbeteiligung. Diese fand nun am 05.10.2021 im Kulturhaus Harbke statt.
Die Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange liegen vor. Sie wurden in der Vorlage aufgenommen und kommentiert. Ergänzend liegt die bergbauliche Stellungnahme der LMBV mbH vom 18.10.2021 nebst Abwägung vor (siehe Ergänzung zu V5/2021).
Herr Otto erläutert das mit dem Bebauungsplan und der dort späteren touristischen Nutzung verfolgte Ziel der öffentlichen Zugänglichkeit des Sees und der angrenzenden Randbereiche. Mit der planungsrechtlichen Sicherung der Seerandbereiche soll dem Planungsverband ermöglicht werden, um den Lappwaldsee verlaufende Wege zu planen und Grünflächen zum Zwecke der Naherholung zu entwickeln. Vorgesehen ist, einen Rundweg nah am Ufer und einen in etwas größerer Entfernung zum Uferbereich anzulegen sowie Verbindungswege zwischen den beiden Rundwegen zu schaffen, erklärt Herr Bittner und verdeutlicht dies anhand der Plandarstellungen.
Herr Bittner weist daraufhin, dass in den Festlegungen des Bebauungsplanes auch eine Anbauverbotszone von 20 m an der Bundesstraße 245 a eingetragen wird. Im Bebauungsplan wird auch die Fläche des Grünen Bandes an der ehemaligen innerdeutschen Grenze dargestellt.
Der Zeitpunkt, ab wann der Bebauungsplan Rechtskraft erlangen und umgesetzt werden kann, hängt vom Bergrecht ab, das für einen Großteil der ehemaligen Tagebauflächen noch gilt. Dies gilt auch für die Anlage der touristischen Infrastruktur in Seenähe. Erst wenn die Entlassung aus der Bergaufsicht erfolgt ist, haben die beteiligten Kommunen und der Planungsverband die Hoheit über den See und die angrenzenden Flächen. Erst dann können verbindliche Verhandlungen mit Investoren erfolgen.
Auf die Frage von Frau Schwoon-Stein zur Zusammenführung der Wasserflächen am Lappwaldsee erklärt Herr Otto, dass es sich in der Plandarstellung vorerst um eine Augenblicksannahme des Lappwaldsees mit angenommenen Endwasserstand + 103 m NHN handelt. Parallel dazu entstehen zwei weitere Seen im Bereich südlich der Hochkippe, die aber nicht mit dem Lappwaldsee verbunden sind. Nach Aussage von Herrn Wollnitza wird das Wasser in diesen beiden weiteren Seen auf bis ca. + 107 m NHN steigen.
Die Frage von Herrn Fox, ob das Grüne Band auch durch den Lappwaldsee verläuft, bestätigt Herr Otto mit dem Hinweis auf den dort seinerzeit grenzüberschreitend verlaufenden Tagebau und den sich in diesem Bereich nun entwickelnden länderübergreifenden Lappwaldsee. Der Verlauf der ehemaligen Grenze, mithin des nun Grünen Bandes durch den Lappwaldsee, ist in der Plandarstellung des Bebauungsplanes eingezeichnet.
Herr Orlowski erläutert aus physikalischer Sicht den für ihn hiernach nur realistischen Endwasserstand des Lappwaldsees von + 103 m NHN.
Herr Wollnitza verweist hierzu auf das kommende Planfeststellungsverfahren und die bei den Prüfungen dann folgenden finalen Erkenntnisse zum Wasseranstieg. Derzeit werden die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren Gewässerherstellung Lappwaldsee mit einem Zielwasserstand +103 m NHN überarbeitet. In diesem Rahmen erfolgt die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit alternativer Wasserspiegelhöhen durch die Antragsteller, noch vor Antragseinreichung. Das prognostizierte Flutungsende 2032 bezieht sich nach Aussage der LMBV mbH auf den Wasserstand +103 m NHN unter der Randbedingung der Wassereinleitung/Flutung mit den benötigten Mengen. Änderungen oder Unterbrechungen in der Wassermengenbereitstellung beeinflussen die Flutungsdauer. Ein höherer Endwasserstand führt grundsätzlich auch zu einem späteren Flutungsende. Inwieweit eine uneingeschränkte Nutzung der Wasserfläche mit Flutungsende möglich ist, muss im Wasserrechtsverfahren unter Berücksichtigung der bergrechtlichen Belange geklärt werden.
Die Fragen von Bürgern zur Steigerung der Wasserqualität und Auswirkungen des Wasseranstiegs auf angrenzende Wohngrundstücke werden wie folgt beantwortet:
Die Anwendung ggf. möglicher Verfahren zur Verbesserung der Wasserqualität werden mit den Bergbauträgern abgestimmt. Das Thema Wasserqualität sowie die mit dem Wasseranstieg verbundenen Herausforderungen für benachbarte Grundstücke werden im Zuge des Planfeststellungsverfahrens und anschließender Baurechtsverfahren geklärt.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung fassen nach Abschluss der Beratung einstimmig folgenden
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