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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Betriebsausschuss (BTA)

Donnerstag, 25. November 2021 , 17:00 Uhr
Die Sitzung findet per Online Videokonferenz (Hybridsitzung) statt.



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Vorsitzende Herr Fox begrüßt die Anwesenden und eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des BTA.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Fox stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des BTA fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem die Verwaltung und die Ausschussmitglieder keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Fox den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt, da keine Einwohner anwesend sind.

 
TOP 5 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) - Jahresabschluss 2020

Beschluss:

a) Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht des Wirtschaftsjahres 2020 werden festgestellt.

b) der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 624,54 Euro wird bei den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses erfasst.

c) Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

Die im Beschlussvorschlag genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Fox verweist auf die Vorlage und übergibt das Wort an Frau Beidokat sowie Herrn Klein.

Frau Beidokat vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Helmstedt stellt Herrn Klein, den Wirtschaftsprüfer der Kommuna Treuhand GmbH vor. Sie weist gleichzeitig darauf hin, dass es der letzte Abschluss sei, den die Kommuna Treuhand geprüft habe. Nunmehr folge eine neue Ausschreibung dieser Aufgabe. Sie dankt an dieser Stelle Herrn Klein für die jahrelange gute Zusammenarbeit.

Herr Klein stellt sodann den Jahresabschluss der AEH 2020 mit den einzelnen Positionen vor und erläutert die Hintergründe für die Veränderungen bei den entsprechenden Daten ausführlich. U.a. geht er hierbei auf die Ergebnisrechnung, die Vermögens- und Kapitalstruktur sowie auf die Finanzrechnung und die voraussichtliche Entwicklung ein. Nach Abschluss ihrer Prüfungen sei man zusammenfassend zu dem Ergebnis gekommen, dass man auch für dieses Jahr einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen könne. Der Jahresabschluss entspräche damit in allen wesentlichen Belangen den Rechtsvorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Herr Lickfett kann nicht nachvollziehen, warum ein Investitionskredit aufgenommen werde, der höher sei, als die Differenz zwischen Investitionsvolumen und Abschreibung. Weiterhin fragt er, warum die AEH der Stadt einen zinslosen Liquiditätskredit gewähre, auf der anderen Seite aber einen Kredit aufnimmt, der mit Zinsen behaftet sei. Schließlich macht er auf die Eigenkapitalquote von 57 % aufmerksam, die in den letzten Jahren kontinuierlich sinken würde, während die Verschuldungsquote gleichzeitig steige. Er erkenne bei den Kennzahlen nicht, wo die Forderungen von über 3 Mio. Euro beim Liquiditätskredit eingeflossen seien.

Herr Geisler erklärt, dass es beim Liquiditätskredit ein sog. Depooling gäbe, also das vorhandene Geld der AEH von der Stadt entnommen werden könne, wenn der Bedarf besteht. Dass dies momentan zinslos geschehe, hänge mit der derzeitigen Zinslage zusammen. Herr Klein ergänzt, dass dieser Posten in den Bereich der privatrechlichen Forderungen einfließen würde.

Weiterhin erläutert Herr Geisler, dass es sich bei einer Eigenkapitalquote von 57 % um eine sehr respektable Zahl für Abwasserbetriebe handele. Im Jahre 2009 hätte man bei 55,1 % gelegen. In den Folgejahren habe man diese kontinuierlich erhöht. Zielstellung sei auch nicht eine besonders hohe Eigenkapitalquote, sondern vor allem seuchenhygienische Aspekte in den Vordergrund zu stellen sowie die Anlagen umwelt- und wasserrechtlich vernünftig betreiben zu müssen. Dies sei daher kein bedenkliches Zeichen ihrer Wirtschaftsführung.

Hinsichtlich der Höhe des Investitionskredites teilt Herr Geisler mit, dass Grundlage dafür die Umsetzung notwendiger Investitionen war. Die nicht abgeflossenen Gelder seien zur Ablösung einiger Kredite genutzt worden, wobei die Zinslasten deutlich vermindert worden seien. Auch dies spreche für ein vernünftiges betriebswirtschaftliches Vorgehen.

Nach längerer Diskussion bedankt sich Frau Beidokat bei Herrn Klein für die anschauliche Präsentation. Sie weist darauf hin, dass sie als Rechnungsprüfungsamt berechtigt und auch verpflichtet seien, bei Bedarf ergänzende Feststellungen zu treffen. Man habe vorab den Entwurf des Wirtschaftsprüfers erhalten und keine entsprechenden Feststellungen für nötig befunden. Anschließend übergibt sie dem Betriebsleiter die beiden Berichtsexemplare.

Herr Fox bedankt sich bei Frau Beidokat und Herrn Klein für die ausführliche Prüfung und die informative Darstellung. Hinweis: Die Präsentation ist dem Protokoll im Ratsinformationssystem unter der Nr. ANH012/21 beigefügt.

Sodann fassen die Mitglieder des BTA einstimmig folgenden Empfehlungs-



TOP 6 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) - 1. Änderung der Abwassergebührensatzung

Beschluss:

Die 1. Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung vom 29.11.2019 wird in der anliegenden Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Die Schmutzwassergebühren werden auf 2,39 Euro/m³ und die Niederschlagswassergebühren auf 5,16 Euro/10 m² festgesetzt.



Protokoll:

Herr Fox verweist auf die Vorlage.

Sodann fassen die Mitglieder des BTA einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 7 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) - Haushaltsplan 2022

Beschluss:

  1. Der Haushaltsplan 2022 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
  2. Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 Euro festgesetzt.
  3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für 2022 in der Ausgabe auf 700.000 Euro festgesetzt.

Die im Beschlussvorschlag genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.

Es folgt eine von Herrn Romba angeregte coronabedingte Lüftungsunterbrechung der Sitzung für die Dauer von 10 Minuten.



Protokoll:

Herr Fox verweist auf die Vorlage.

Herr Geisler macht anhand einer Präsentation Ausführungen über die wirtschaftlichen Rahmendaten, insbesondere über die Aufwands- und Ertragsentwicklung sowie die Investitionen in Abwasseranlagen. Weiterhin stellt er die Entwicklung der Abwassergebühren im Zeitraum von 2010-2022 dar und vergleicht mit Hilfe eines Benchmarks diese Anpassungen mit anderen umliegenden Gemeinden. Abschließend geht er in seinen Darstellungen auf die allgemeine Entwicklung der Schmutzwasserflächen im Stadtgebiet ein.  

Hinweis: Die Präsentation ist unter diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem unter der Bezeichnung ANH013/21 eingestellt.

Sodann fassen die Mitglieder des BTA einstimmig folgenden Empfehlungs-



TOP 8 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Bericht an den Betriebsausschuss gem. § 3 Eigenbetriebsverordnung

Protokoll:

Nach Wiederaufnahme der Sitzung übergibt Herr Fox das Wort an Herrn Geisler. Dieser erläutert, dass er keinen besonderen Bericht vorbereitet habe. Er kündigt jedoch für den nächsten Ausschuss eine Vorstellungsrunde an, um zu Beginn der neuen Wahlperiode den Ausschussmitgliedern den Betrieb vorzustellen sowie Einblick in die Anlagen zu erhalten. Dafür möchte er im kommenden Jahr zu einer Besichtigung der Anlagen einladen.

 
TOP 9 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) - Betreiberauswahl für die Umsetzung von Nahwärme- und Stromversorgungskonzepten in ausgewählten Baugebieten der Stadt Helmstedt

Beschluss:

  1. Für den Bau und Betrieb von Nahwärme- und Stromversorgungsanlagen in geeigneten und von der Stadt dafür vorgesehenen Gebieten wird der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Helmstedt eingesetzt.
  2. Die notwendigen Anpassungen in der Betriebssatzung, die erforderliche Unterrichtung der Kommunalaufsicht sowie der Aufbau des neuen Geschäftsfeldes sind durch den Eigenbetrieb vorzubereiten.
  3. Die abschließende Unterrichtung des Netzbetreibers im Rahmen der bestehenden Konzessionsverträge erfolgt durch die Stadt Helmstedt.



Protokoll:

Herr Fox verweist auf die Vorlage.

Herr Geisler führt aus, dass es im Bereich des Baugebietes Höltgeberg erstmalig ein neues Konzept zur Energieversorgung geben werde. Er bezieht sich hierbei auf die Ausführungen der Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner, die in der vergangenen Sitzung verschiedene Betreibermodelle  ausführlich dargestellt hätten. Nunmehr sei eine Vorlage erstellt worden, die sich resultierend aus den Unterlagen dieser Kanzlei ergeben habe.

Herr Schünemann hält das Konzept grundsätzlich für gut,  gibt aber zu bedenken, dass ein Baugebiet mit etwa 40 Bauplätzen womöglich zu klein wäre, um daraus Schlussfolgerungen ziehen zu können. Seiner Ansicht nach würde sich die Umlage allein auf schätzungsweise 40.000,00 Euro pro Bauplatz niederschlagen, was sich angesichts der ohnehin bereits hohen Kosten im Stadtgebiet als unzumutbar für die Bauwilligen erweisen könne.

Herr Geisler erwidert, dass es zunächst um eine grundsätzliche Aussage ginge, um überhaupt die Voraussetzungen für die weitere Vorgehensweise zu schaffen. Im Nachhinein muss selbstverständlich die Wirtschaftlichkeit in einem vernünftigen Verhältnis zur Nachhaltigkeit stehen.

Herr Lickfett hält es für unglücklich, wenn die Kommune in die Privatwirtschaft eingreife.

Herr Schobert macht deutlich, dass man sich ganz genau überlegen müsse, ob man als Stadt Helmstedt seinen Beitrag für den Klimaschutz leisten wollen oder nicht. Seiner Auffassung nach sollte man in den eigenen Baugebieten konsequent auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit achten. Dafür wäre auch nicht die Größe eines Baugebietes ausschlaggebend. Er sei durchaus der Meinung, dass es viele Bewerber um die Bauplätze gäbe, die aus eigenem Interesse am Schutz der Umwelt bereit seien, deshalb auch mehr für die Finanzierung ihres Hauses zu bezahlen.

Für Herrn Winkelmann stellt sich dieses Pilotprojekt als sehr positiv im Sinne von Klimawandel und Nachhaltigkeit dar und unterstützt dieses daher vollumfänglich. Er hofft auch im Namen seiner Fraktion, dass dieses Konzept ebenso auf das nächste große Baugebiet übertragen werden kann.

Nach längerer Diskussion fassen die Mitglieder des BTA sodann einstimmig bei 1 Enthaltung folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Bekanntgaben

Protokoll:

Bekanntgaben liegen nicht vor.

 
TOP 11 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen

Protokoll:

Beantwortungen von Anfragen aus vorherigen Sitzungen liegen nicht vor.

 
TOP 12 Anfragen

Protokoll:

Anfragen werden nicht gestellt.

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt, da keine Einwohner anwesend sind.

Herr Fox schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.15 Uhr.

 

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