Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) - Jahresabschluss 2020
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht des Wirtschaftsjahres 2020 werden festgestellt.
b) der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 624,54 Euro wird bei den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses erfasst.
c) Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Die im Beschlussvorschlag genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Fox verweist auf die Vorlage und übergibt das Wort an Frau Beidokat sowie Herrn Klein.
Frau Beidokat vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Helmstedt stellt Herrn Klein, den Wirtschaftsprüfer der Kommuna Treuhand GmbH vor. Sie weist gleichzeitig darauf hin, dass es der letzte Abschluss sei, den die Kommuna Treuhand geprüft habe. Nunmehr folge eine neue Ausschreibung dieser Aufgabe. Sie dankt an dieser Stelle Herrn Klein für die jahrelange gute Zusammenarbeit.
Herr Klein stellt sodann den Jahresabschluss der AEH 2020 mit den einzelnen Positionen vor und erläutert die Hintergründe für die Veränderungen bei den entsprechenden Daten ausführlich. U.a. geht er hierbei auf die Ergebnisrechnung, die Vermögens- und Kapitalstruktur sowie auf die Finanzrechnung und die voraussichtliche Entwicklung ein. Nach Abschluss ihrer Prüfungen sei man zusammenfassend zu dem Ergebnis gekommen, dass man auch für dieses Jahr einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen könne. Der Jahresabschluss entspräche damit in allen wesentlichen Belangen den Rechtsvorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Herr Lickfett kann nicht nachvollziehen, warum ein Investitionskredit aufgenommen werde, der höher sei, als die Differenz zwischen Investitionsvolumen und Abschreibung. Weiterhin fragt er, warum die AEH der Stadt einen zinslosen Liquiditätskredit gewähre, auf der anderen Seite aber einen Kredit aufnimmt, der mit Zinsen behaftet sei. Schließlich macht er auf die Eigenkapitalquote von 57 % aufmerksam, die in den letzten Jahren kontinuierlich sinken würde, während die Verschuldungsquote gleichzeitig steige. Er erkenne bei den Kennzahlen nicht, wo die Forderungen von über 3 Mio. Euro beim Liquiditätskredit eingeflossen seien.
Herr Geisler erklärt, dass es beim Liquiditätskredit ein sog. Depooling gäbe, also das vorhandene Geld der AEH von der Stadt entnommen werden könne, wenn der Bedarf besteht. Dass dies momentan zinslos geschehe, hänge mit der derzeitigen Zinslage zusammen. Herr Klein ergänzt, dass dieser Posten in den Bereich der privatrechlichen Forderungen einfließen würde.
Weiterhin erläutert Herr Geisler, dass es sich bei einer Eigenkapitalquote von 57 % um eine sehr respektable Zahl für Abwasserbetriebe handele. Im Jahre 2009 hätte man bei 55,1 % gelegen. In den Folgejahren habe man diese kontinuierlich erhöht. Zielstellung sei auch nicht eine besonders hohe Eigenkapitalquote, sondern vor allem seuchenhygienische Aspekte in den Vordergrund zu stellen sowie die Anlagen umwelt- und wasserrechtlich vernünftig betreiben zu müssen. Dies sei daher kein bedenkliches Zeichen ihrer Wirtschaftsführung.
Hinsichtlich der Höhe des Investitionskredites teilt Herr Geisler mit, dass Grundlage dafür die Umsetzung notwendiger Investitionen war. Die nicht abgeflossenen Gelder seien zur Ablösung einiger Kredite genutzt worden, wobei die Zinslasten deutlich vermindert worden seien. Auch dies spreche für ein vernünftiges betriebswirtschaftliches Vorgehen.
Nach längerer Diskussion bedankt sich Frau Beidokat bei Herrn Klein für die anschauliche Präsentation. Sie weist darauf hin, dass sie als Rechnungsprüfungsamt berechtigt und auch verpflichtet seien, bei Bedarf ergänzende Feststellungen zu treffen. Man habe vorab den Entwurf des Wirtschaftsprüfers erhalten und keine entsprechenden Feststellungen für nötig befunden. Anschließend übergibt sie dem Betriebsleiter die beiden Berichtsexemplare.
Herr Fox bedankt sich bei Frau Beidokat und Herrn Klein für die ausführliche Prüfung und die informative Darstellung. Hinweis: Die Präsentation ist dem Protokoll im Ratsinformationssystem unter der Nr. ANH012/21 beigefügt.
Sodann fassen die Mitglieder des BTA einstimmig folgenden Empfehlungs-
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