Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2021 und 2022;
a) 1. Nachtragshaushaltssatzung einschl. Nachtragshaushalt mit Stellenplan
b) Investitionsprogramm
Beschluss:
Gemäß § 115 NKomVG wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 in der beratenden Fassung beschlossen (Anlage 1).
Das mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung veränderte Investitionsprogramm der Stadt Helmstedt für den Planungszeitraum 2021-2025 wird in der beratenden Fassung festgesetzt (Anlage 2).
Protokoll:
Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Vorlage.
Frau Schadebrodt fragt an, warum sich das Ist-Ergebnis unter der Position 020 -Zuwendungen- im Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 17,6 Mio. € zu dem Ist-Ergebnis im Budgetbericht des Teilhaushaltes 66 unterscheide.
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung bis zum Verwaltungsausschuss am 07.10.2021 zu.
Nach ausführlicher Diskussion berät der FA über folgende Punkte der 1. Veränderungsliste des Nachtragshaushaltes für die Haushaltsjahre 2021 und 2022:
1. Veränderungsliste - beratende Fassung:
Lfd. Nr. 3 (S. 1) - Erweiterung des Ganztagsbetriebs
Herr Kalisch stellt den Antrag, den Betrag für die Erweiterung des Ganztragsbetriebs i.H.v. 150.000 € mit einem Sperrvermerk, mit Entsprreung durch den VA, zu versehen.
Der FA Spricht sich mit 8 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und 1 Enthaltung dafür aus.
Lfd. Nr. 3 - I11450042 (S. 3) - Mehrkosten Baugebiet Pottkuhlenweg-Süd (Kurze Hufe)
Der FA spricht sich einstimmig - mit 4 Enthaltungen - dafür aus, die Mehrkosten i.H.v. 1.875.000 € für das Baugebiet Pottkuhlenweg Süd (Kurze Hufe) in den 1. Nachtragshaushalt einzustellen.
Lfd. Nr. 4 - I11450034 - Ausgleichs-und Ersatzflächen
Der FA spricht sich einstimmig - mit 5 Enthaltungen - dafür aus, den Betrag i.H.v. 9.562.000 € für Ausgleichs- und Ersatzflächen in den 1. Nachtragshaushalt einzustellen.
Lfd. Nr 5/6 - I11450056 - Erwerb von Grundstücken mit Geschäftgebäuden, Postionsänderungen im FH
Der FA spricht sich einstimmig für die Positionsänderungen im Finanzhaushalt für den Erwerb von Grundstücken mit Geschäftsgebäuden i.H.v. 698.000 € (von Pos. 2501 zu 2600) aus.
Der FA fasst sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-
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