Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Offleben

Mittwoch, 15. September 2021 , 17:30 Uhr
Ehemalige Schule im Ortsteil Reinsdorf



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister Herr Wolter begrüßt die Anwesenden und eröffnet die öffentliche Sitzung des Ortsrates Offleben um 18.10 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Wolter stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Offleben fest. 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Jeglortz beantragt, die Tagesordnungspunkte 7 und 8 von der Tagesordnung abzusetzen.

Herr Kahl schlägt dagegen vor, die Tagesordnungspunkte zumindest aufzurufen.

Herr Bode erläutert, dass die betroffenen Punkte in den vorangegangenen Ortsratssitzungen der weiteren Ortsteile mit unterschiedlichen Begründungen von der Tagesordnung genommen worden seien. Bürgermeister Schobert wird vorschlagen, aus jeder Ratsfraktion einen Abgeordneten in eine Arbeitsgruppe zu entsenden. Diese Arbeitsgruppe werde durch die Ortsbürgermeister ergänzt. Anschließend werde die Verwaltung die verschiedenen Berechnungsgrundlagen und –varianten gegenüberstellen. Dieses Verfahren werde sich höchstwahrscheinlich bis in den neu zusammengestellten Rat hinziehen. Da es nach den bisherigen Reaktionen ausgesetzt ist, mache man nichts falsch, wenn man darüber sprechen würde.

Herr Wolter lässt über den Antrag von Herrn Jeglortz abstimmen. Der Antrag wird mit 3 JA-Stimmen und 5 NEIN-Stimmen abgelehnt.

Nachdem die Verwaltung und die Ortsratsmitglieder keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Wolter den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest. 

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 02.06.2021

Protokoll:

Der Ortsrat Offleben genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Offleben vom 02.06.2021.

 
TOP 5 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Die noch zur Verfügung stehenden Ortsratsmittel werden folgendermaßen verteilt:

  • Feuerwehr Offleben: 850,00 Euro (für die Beschaffung einheitlicher Polo-Shirts für Kinder und Jugendliche
  • Kaninchenzuchtverein F 10: 100,00 Euro
  • Gemeindebrief: 120,55 Euro
  • TSV Offleben: 300,00 Euro (für Kinder- und Jugendarbeit)
  • Museumsverein: 100,00 Euro
  • Schützenverein: 100,00 Euro
  • Förderverein Schule: 200,00 Euro
  • Förderverein Kita Offleben: 200,00 Euro
  • Seniorenbeirat: 100,00 Euro
  • Kleingartenverein Reinsdorf: 80,00 Euro
  • Haus- und Grundbesitzerverein: restliche Mittel am Jahresende



Protokoll:

Herr Wolter erläutert die geplanten Vorschläge für die Verteilung von Ortsratsmitteln.

Herr Jacobs verleiht sein Bedauern darüber Ausdruck, dass man die letzte Fraktionssitzung derart kurzfristig angesetzt habe, dass ihm eine Teilnahme nicht möglich war. Er hätte bereits im August vorgeschlagen, dass man dem neuen Ortsrat für die konstituierende Sitzung einen gewissen Mittelansatz offenhalte. Er halte dies nicht für glücklich und stelle dem zukünftigen Rat anheim, spätestens eine Woche vor der Ortsratssitzung eine interfraktionelle Sitzung festzulegen, weil es immer sehr schwierig sei, hier gemeinsame Termine zu finden.   

Die Mitglieder des Ortsrates Offleben fassen sodann einstimmig folgenden


 
TOP 6 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (aus Gesamthaushalt)

Beschluss:

Der Ortsrat Offleben stimmt dem 1. Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenden Fassung mit der Maßgabe zu, die Teilposition 150 (FB 54, Produkt Umweltschutzmaßn., Kosten für die Erstellung eines Gutachtens im Rahmen der Endlagersuche für Atommüll) in Höhe von 50.000,00 Euro aus dem Ansatz herauszunehmen.



Protokoll:

Herr Wolter verweist auf die Vorlage.

Herr Cohn spricht sich gegen die Nachtragshaushaltssatzung aus. Speziell bemängelt er die in Teilposition 150 Produkt Umweltschutzmaßnahme angesetzten Kosten für die Erstellung eines Gutachtens im Rahmen der Endlagersuche für Atommüll in Höhe von 50.000,00 Euro. Er begründet dies damit, dass es vier Phasen dieses Verfahrens gäbe. Man befände sich derzeit in Phase 1. Er hält diese Kosten für unnötig, weil er nicht glaube, dass Offleben als Endlager in Frage kommt. Es gäbe ein altes Gutachten, in dem Offleben bereits als Standort ausgeschlossen wurde. Er sei der festen Überzeugung, dass dies rausgeschmissenes Geld sei. Wenn man tatsächlich bis Phase 3 käme, würde man einen Gutachter benötigen. Momentan sähe er dafür keine Veranlassung.

Herr Kahl würde sich dem anschließen. Da er selbst ein Bergwerk - das Endlager in Morsleben - leite und das BGE den Auftrag habe, nicht weniger als den bestmöglichen Bereich zu suchen, kann er behaupten, dass der Offleber Sattel diesen Ansprüchen nicht genüge. Dieses Verfahren halte er für verfrüht. Freuen würden sich nur diejenigen, die dieses Gutachten erstellen dürften.

Herr Jeglortz erinnert daran, dass man bei der Vorstellung des Verfahrens darauf hingewiesen habe, dass der Offleber Sattel hauptsächlich aus Ton und Lehm bestünde. Wenn dieser anfange zu trocknen, bekäme er Risse und wäre in diesem Moment ungeeignet für derartige Planungen.

Herr Bode stellt fest, dass er den Antrag von Herrn Cohn so verstanden hätte, den kompletten Nachtrag abzulehnen. Er erläutert kurz die insbesondere coronabedingt erforderliche Notwendigkeit eines Nachtrags.  Herr Cohn stellt daraufhin auf Nachfrage klar, dass es ihm nur um den von ihn genannten Punkt gehe und der Beschlussvorschlag aus seiner Sicht entsprechend geändert werden sollte.

Die Mitglieder des Ortsrates Offleben fassen sodann einstimmig folgenden geänderten


TOP 7 2. Änderung der Straßenreinigungssatzung mit Wirkung vom 01.01.2022

Beschluss:

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Der Satzungsentwurf war der Vorlage als Anlage beigefügt.



Protokoll:

Herr Wolter verweist auf die Vorlage.

Herr Kahl legt Wert darauf, dass gerade auch die neuen Ortsratsmitglieder wissen, worum es geht, wenn zukünftig auch die Arbeitsgruppen gebildet werden. Er habe seinerzeit gegenüber Herrn Otto erklärt, dass er es ungerecht finde, wenn immer die Hauseigentümer herangezogen werden. Wenn es um die Straßenreinigung geht, seien aus seiner Sicht alle Bürger gefragt, weil alle auch die Straße nutzen würden. Daraufhin hätte dieser erwidert, dass bereits im Grundgesetz verankert sei, dass Eigentum verpflichte. Allerdings treffe das Grundgesetz auch die Aussage, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien.

Mit der Länge seiner Grundstücksfront als Maßstab könne er leben. Wenn nun aber alles, was dahinter liegt, als Bemessungsgrundlage herangezogen würde, wäre das nicht nachvollziehbar. Er führt als Beispiel die Alversdorfer Straße an, wo man teilweise nur 15 m breite, aber 150 m lange Grundstücke hätte. Seine Gebühren würden sich im Vergleich zur bisherigen Berechnung auf das Fünffache steigern. Würde man irgendwann von Reinigungsklasse 5 auf 1 wechseln, wäre er persönlich bei Straßenreinigungsgebühren von 400,00 Euro. Dann würde er persönlich es vorziehen, sich eine Kehrmaschine zu kaufen und selbst zu reinigen.

Herr Bode erwidert, dass Herr Kahl in seiner Argumentation bereits beim nächsten TOP sei. Beim TOP 7 gehe es zunächst um die Straßenreinigungssatzung, bei der es keine Problematiken gäbe, und die sich nur auf einige Änderungen im Straßenverzeichnis beziehe.

Nach weiterer kurzer Diskussion fassen die Mitglieder des Ortsrates Offleben sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren mit Wirkung vom 01.01.2022

Protokoll:

Herr Wolter verweist auf die Vorlage.

Herr Bode führt aus, dass die Juristen sich seit über 30 Jahren um die Bemessungsmaßstäbe von Straßenreinigungsgebührensatzungen streiten. In Deutschland gäbe es keine Satzungen dieser Art, die nicht in irgendeiner Form angefochten worden seien. Fakt sei aber, dass durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg beschieden worden sei, dass der Frontmeter als Bemessungsmaßstab definitiv nicht zugrundegelegt werden sollte. Es gehe nicht darum, wie viele Meter vor dem Grundstück gereinigt werde, sondern wie viele Meter des Grundstückes an der zu reinigenden Anlage anliegen. Es könne durchaus sein, das ein Grundstück nur sieben Frontmeter habe, aufgrund der Lage in einer Kurve aber vielleicht siebzehn Meter zu reinigen seien. Dies habe zur Folge, dass jeder, der diese Gebühren erhebt, die tatsächlichen Frontmeter zu berechnen habe. Konsequenz daraus wäre, dass die Kommune vor Ort jedes einzelne Grundstück dahin gehend bewerten müsste, welcher Frontmeter tatsächlich zur reinigenden Anlage gehöre. Faktisch ließe sich dies gar nicht umsetzen, weil der Verwaltungsaufwand für dieses Messen und Bewerten enorm wäre und dann auch fremdvergeben werden müsste. Diese zusätzlichen Kosten würden anschließend auch wieder in die Gebührenhöhe einfließen müssen.

Daher wäre der Quadratmetermaßstab ein erheblich einfacheres Mittel, weil er gut zu erfassen sei und es um das Buchgrundstück ginge, das ohnehin amtlich festgestellt sei. Es wurde festgestellt, dass dieser Maßstab der beste sei, den man für eine Gebührenberechnung heranziehen könne. Aufgrund dieser Rechtsprechung gäbe es eine Mustersatzung, die man für eine Kommune in Niedersachsen erstellt habe. Die Inhalte seien rechtlich überprüft. Ein dritter Maßstab wäre der Quadratwurzelmaßstab, der schwer nachvollziehbar sei.

In der Tat sei die jetzt formuliere Satzung günstiger für kleine Grundstücke und weniger günstig für große Grundstücke. Allerdings könne man an einem Paramater drehen, der sich darauf bezieht, wie viele Quadratmeter dieses Grundstücks man überhaupt zur Berechnung heranzieht. Derzeit stehe hier die Zahl 10.000 m² im Raum, was bedeutet, dass alle Grundstücke, die kleiner seien, entsprechend berechnet würden. Landwirtschaftliche Flächen wären davon nicht betroffen.

Dies wäre die einzige Stellschraube, die auch für die Politik interessant wäre. Diese könnte man beispielsweise auch auf 1.000 m² festsetzen. Am Gesamtvolumen der Kosten ändere dies nichts, da sich nur die Verteilung ändere.

Herr Jacobs ergänzt, dass es ihm wichtig sei, nicht zweierlei Maßstäbe anzulegen, also beispielsweise die Anlieger der Alversdorfer Straße über Gebühr zu belasten und die Anlieger der Nebenstraße, die aus dem Verzeichnis herausfallen, nichts bezahlen zu lassen. Er wäre für einen niedrigeren Schwellenwert, ohne bestimmte Straßen herauszunehmen.

Es wird kein Beschluss gefasst.


TOP 9 Bekanntgaben  
TOP 9.1 Verzicht auf die Aufstellung von städt. Wahlplakattafeln anlässlich der diesjährigen Wahlen

Protokoll:

Herr Wolter verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Herr Bode führt kurz aus, dass die Bekanntgabe relativ spät kam. Es sei jedoch nichts anderes als das, was man vor vier Jahren bereits beschlossen habe.

Die Mitglieder des Ortsrates Offleben nehmen die Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 10 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister Herr Wolter teilt mit, dass man am 01.09. eine Begehung mit Vertretern der Stadt Helmstedt durchgeführt habe. Beteiligt waren Herrn Kemmer, Herr Stielau, Herr Kuschenek, Herr Germer, Herr Jacobs, Herr Cohn und er selbst. Man habe sich in Hohnsleben an einer gefährlichen Kreuzung getroffen. Alle Vorschläge wie Spiegel, Tempo 30-Zone und anderes seien widerrufen worden. Angesichts der Tatsache, dass der Motorradunfall an dieser Stelle seinerzeit tödlich verlief, müsse hier etwas passieren. Herr Kemmer werde sich in jedem Falle darum kümmern und prüfen, was dort möglich sei.

Weiterhin habe man sich in Reinsdorf die Ausfahrt gegenüber dem Museum angesehen. Auch hier sei man der Meinung gewesen, ein Spiegel wäre ebenso hilfreich wie eine Tempo 30-Zone. Herr Kemmer hat auch in diesem Fall eine Problemlösung in Aussicht gestellt.

Des Weiteren habe man sich alle drei Ortsteile und die entsprechenden Problemgrundstücke angesehen. Hier sei bereits einiges angelaufen.

Auch den Kupferbach habe man sich angesehen. Hier sei eine Begehung mit Herrn Hartmann und Herrn Genth geplant. Es müsse eine vernünftige Reinigung gefunden werden, die ein erneutes Volllaufen von Kellern verhindere.

Am Ortseingang Offleben habe man im April das Ortsschild gestohlen. Leider sei dies nicht wieder auffindbar gewesen. Daraufhin habe er mit dem Landkreis telefoniert, die dort ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/m aufgebaut haben. Zumindest sei es eine Absicherung dafür, dass niemand mit überhöhter Geschwindigkeit in die Ortschaft fahre. Leider scheint eine Ersatzbeschaffung des Ortsschildes sehr zeitaufwendig zu sein.

Der kleine Saal in Offleben habe eine neue Decke mit attraktiver Beleuchtung erhalten. Weiterhin habe Herr Schlißke ihm zugesagt, dass in der kommenden Woche nunmehr ein WLAN-Anschluss bereitgestellt werde.

Abschließend teilt er mit, dass er von einem Vater im Dorf auf die neuen T-Shirts angesprochen wurde. Aus dem Gespräch wurde deutlich, wie groß auch die Vorfreude auf die Belegung des neuen Feuerwehrgerätehauses sei.

 
TOP 11 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Herr Bode erläutert, dass die meisten Anfragen schriftlich beantwortet worden seien.

Eine noch offene Anfrage bezieht sich auf den Kindergarten Offleben bzw. auf das Nachbargrundstück. Herr Kahl hatte in der vergangenen Sitzung auf Mängel hingewiesen.

Herr Stielau hätte erklärt, dass mittlerweile einiges passiert sei. Beispielsweise sei der Zaun von Mitarbeitern des Betriebshofes errichtet worden. Leider gäbe es noch Unebenheiten in der Aufschüttung und in der Anpflanzung. Darüber wurde die KWG erneut informiert und an die Erledigung erinnert. Zur Sicherheit habe man auf der städtischen Seite den übrigen Mutterboden teilweise befüllt. Es fehle noch der Anteil der Fremdfirma auf der Seite des abgerissenen Hauses sowie die Rasenansaat.

Herr Bode ergänzt, dass die Zusammenarbeit mit der KWG und der Abbruchfirma, die dort gearbeitet habe, sehr gewöhnungsbedürftig sei. Man habe dies über Herrn Otto, der im Aufsichtsrat der KWG sei, lorciert. Abstimmungen, die im Vorfeld gelaufen sind, seien nicht eingehalten worden. Er hoffe, dass sich ähnliche Erfahrungen im Bereich des Triftweges nicht wiederholen. Über den Kupferbach werde eine Behelfsbrücke errichtet, damit die LKW´s diesen überqueren können. Aus dieser Behelfsbrücke werde künftig eine neue Brücke. Dafür werde die Fußgängerbrücke restlos entfernt.

Herr Bode spricht auch den Kupferbach selbst an, der derzeit sehr wenig Wasser führe. Er sähe dies genauso, wie der Rat es diskutiert habe. Die Gräben müssen gesäubert werden, damit der Durchlauf gewährleistet ist. Man habe inzwischen hydraulische Messungen am Wiesenweg sowie am Übergang nach Sachsen-Anhalt vorgenommen, die dies untermauern.  

 
TOP 12 Anfragen

Protokoll:

Herr Kahl spricht erneut den Kindergartenbeirat an, den man in der damaligen Gemeinde Büddenstedt hatte.  Er zitiert den damaligen Gesetzestext, wonach wichtige Entscheidungen der Trägerin und der Leitung im Benehmen mit dem Beirat erfolgen. Dies gelte insbesondere für die Aufstellung und Änderung der Konzeption für die pädagogische Arbeit, die Einrichtung neuer und die Schließung bestehender Gruppen oder Betreuungsangebote, die Festsetzung der Gruppengröße und Grundsätze für die Aufnahme von Kindern und die Öffnungs- und Betreuungszeiten. Vor der Wahl der Gruppensprecher hätte man von der Stadt die Schließzeiten bekommen. Auf Nachfrage erfuhr er, dass dies wiederum nicht mit den Elternvertretern abgestimmt gewesen sei.

In der Satzungssammlung der Gemeinde Büddenstedt gibt es eine Satzung über die Einrichtung von Elternvertretern und Beiräten in den gemeindlichen Kindergärten. Das Problem sei aber gewesen, dass diese Satzung am 31.12.2018 durch das Gesetz über die Neubildung der Stadt Helmstedt aufgehoben werden sollte. Unberührt bliebe danach das Recht der neuen Stadt Helmstedt, das nach Satz 1 fortgeltende Ortsrecht zu ändern oder aufzuheben. Dies wäre jedoch nicht geschehen. Man habe den neuen Ortsteilen somit seinerzeit glaubhaft gemacht, dass alles geregelt wäre und man alles überführe, dabei habe man beispielsweise diese Satzung mit einem Fristablauf "unter den Tisch fallen lassen".

Herr Bode sagt eine Prüfung zu.

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall zu 3 Themen (Straßenreinigungsgebühren, Wasserzufuhr Kupferbach und 30er Zone in Reinsdorf) Gebrauch gemacht.

Abschließend bedankt sich der Ortsbürgermeister Herr Wolter bei allen Ratskollegen für die gute Zusammenarbeit. Er habe das Glück gehabt, nach der Fusion der erste Bürgermeister werden zu dürfen. Besonders hebt er hervor, dass man sich auch parteiübergreifend immer gut verstanden hätte. Bei der konstituierenden Sitzung würden die Karten neu gemischt und man müsse sehen, welche der vielen Möglichkeiten letztendlich genutzt werden. Viele würden seit der Fusion Kritik äußern. Er müsse eine Lanze für die Verwaltung der Stadt Helmstedt brechen und kann nur positiv feststellen, dass er bei seinen Kontakten von fast allen Fachbereichen jederzeit volle Unterstützung bekommen habe.

Herr Wolter schließt den öffentlichen Teil und die letzte Sitzung des amtierenden Ortsrates Offleben um 19.35 Uhr.

 

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