Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 08. September 2021 , 18:30 Uhr
Mehrzweckhaus Emmerstedt, Am Schützenplatz, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Nachdem die Zuhörer eingetreten sind, eröffnet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem von der Verwaltung und von den Ortsratsmitgliedern keine Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetragen werden, stellt der Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.06.2021

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls über die Sitzung am 09.06.2021.

 
TOP 5 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben:

Sportverein Emmerstedt;
Anschaffung eines mobilen Fußballtores                                                 400,00 Euro;

Förderverein Kindergarten Emmerstedt;
Anschaffung von Holzspielzeug (Pferde u. ä.)                                      1.500,00 Euro.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass 2 Anträge auf Bezuschuss aus Ortsratsmitteln eingegangen seien. Der Sportverein Emmerstedt habe um Bezuschussung zur Anschaffung eines mobilen Fußballtores gebeten, worauf sich der Ortsrat Emmerstedt interfraktionell auf einen Betrag von 400,00 Euro ausgesprochen habe. Weiter habe der Förderverein Kindergarten Emmerstedt um Bezuschussung zur Anschaffung von Holzspielzeug in Form von Pferden u. ä. in Höhe von 1.500,00 Euro gebeten und der Ortsrat beabsichtige, diese Anschaffung auch in der beantragten Höhe zu bezuschussen.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über diesen Vorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden

 
TOP 6 Photovoltaikanlage zwischen dem Baugebiet Schwarzer Berg und der B 244

Protokoll:

Herr Otto verweist auf die Vorstellung des Vorhabens in der letzten Ortsratssitzung und berichtet, dass das Vorhaben des Grundstückseigentümers planungsrechtlich dort zulässig sei und es auch den Privilegierungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entspreche. Ebenso wurde die weitere Vorgehensweise erläutert, wenn der Ortsrat dem Vorhaben zustimmen sollte. Nach einer Zustimmung würde die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorbereiten, sofern der Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag schließe. Daher werde dem Ortsrat mit diesem TOP die Möglichkeit gegeben, seine Entscheidung und Empfehlung in dieser Angelegenheit darzulegen und auch zu erläutern. Dies sei in der vergangenen Ortsratssitzung einvernehmlich so besprochen worden. Vorsorglich dazu habe die Verwaltung bereits eine Vorlage erstellt, über die im TOP 8 dieser Sitzung entschieden werden solle und die genau das aufgreife, was er dargestellt habe.

Frau Kamrath äußert Bedenken hinsichtlich der Akzeptanz der Anlage durch die Anwohner und verweist außerdem auf ausreichend vorhandene Dachflächen, auf die die Anlageplattenangebracht werden könnten. Ebenso könne sie sich auch eine Blendung der Autofahrer durch die vorgesehene große Bodenanlage vorstellen. Das angrenzende Biotop im Garten der Familie Lehrmann sehe sie durch die Anlage ebenfalls beeinträchtigt.

Herr Alder erklärt, dass er diese Bedenken nicht teile und verweist auf den bundesweiten Wunsch zur Energiewende. Außerdem verweist er auf die Ausführungen des Vorhabenträgers bezüglich einer entsprechenden Höhe der Vorrichtungen, da die Grasflächen unter der Bodenanlage regelmäßig gemäht werden müssen. Dies wurde auch bei der bisherigen Nutzung als Weidefläche so gehandhabt. Ob durch die Anlage eine Blendfunktion des Verkehrs eintrete, müsse die Verwaltung prüfen.

Herr Otto verweist auf die entsprechende Fachliteratur, die besage, dass der ökologische Wert derartiger Flächen durch großflächige Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) deutlich verbessert werde, weil dort keine intensive landwirtschaftliche Nutzung mehr stattfinde, sondern nur noch extensiv Gras und andere Pflanzen wachsen, die so niedrig gehalten werden, dass sie die Anlage nicht beeinträchtigen. Zu den Bedenken der Blendwirkung führt er aus, dass dazu im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft und Stellung genommen werde. Es werde auch ein Verfahren durchgeführt, in dem sowohl von Anwohnern, als auch von weiteren Trägern von öffentlichen Belangen, Einwände erhoben werden können, welche dann im Einzelnen zu klären seien. Hier gehe es um die grundsätzliche Fragestellung und dazu verweist er nochmals auf die Vorgaben des EEW, welches vorrangig versiegelte Flächen zur Nutzung derartige Anlagen vorsehe. Für die Nutzung von nicht versiegelten Flächen sollen allerdings nur Freiflächen bevorzugt genutzt werden, die entlang von Autobahnen, von Bundes- und Landesstraßen und von Eisenbahnlinien liegen. Dies wurde vor dem Hintergrund festgelegt, dass keine Zersiedelung erfolge und nicht jeder Grundstückeigentümer, der mit seiner land- und forstwirtschaftlichen Flächen nichts anzufangen wisse, dort PV-Anlagen errichten dürfe. Hier gebe es eine Fokussierung auf solche Flächen, die in einem Korridor von 200 Metern rechts und links von Hauptverkehrsadern liegen. Herr Dieckmann habe bereits feststellen können, dass seine Flächen in einem derartigen Korridor liegen. Daher müsste die Stadt Helmstedt schon sehr gute Gründe vorbringen, die Umsetzung dieses Vorhabens auszuschließen.

Herr Clemens Schünemann führt aus, dass er persönlich ein Befürworter derartiger Anlagen sei und gibt noch zu bedenken, dass der Vorhabenträger sogar gegen eine negative Entscheidung der Stadt Helmstedt gerichtlich vorgehen könne, wenn alle rechtlichen Vorgaben des EEW einer Umsetzung nicht im Wege stehen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, verweist der Ortsbürgermeister auf die Abstimmung zu dieser Thematik im TOP 8 dieser öffentlichen Sitzung.

 
TOP 7 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (aus Gesamthaushalt)

Beschluss:

Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dem 1. Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenden Fassung zu. 



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto kurz erläutert.

Auf Hinweis des Ortsbürgermeisters über verkaufsunwillige Grundstückseigentümer für die Radwegherstellung zwischen Emmerstedt und Barmke führt Herr Otto aus, dass im Zweifelsfall bei diesen Grundstückseigentümern ein Umlegungsverfahren durchgeführt werden müsse. Allerdings habe die Stadt Helmstedt bereits begonnen, die Grundstücke zu erwerben, die schon zu bekommen seien. Darüber hinaus werden parallel Anträge für Programme von Bund und Land gestellt, die speziell für die Förderung des Radwegebaus neu aufgelegt wurden. Die Verwaltung habe allerdings die Hoffnung, dass die verkaufsunwilligen Grundstückseigentümer Verkaufsbereitschaft erhalten, sobald die ersten Grundstücke von der Stadt Helmstedt erworben wurden.

Herr Alder merkt zum laufenden Haushalt bezüglich einer Umsetzung von Maßnahmen im Kindergarten Emmerstedt an, dass dort keine Planungskosten aufgeführt seien. Sollten Maßnahmen im kommenden Jahr umgesetzt werden, müssen im Nachtragshaushalt die Planungskosten mit aufgenommen werden.

Herr Otto sagt eine Prüfung zu. Allerdings könne spätestens im Finanzausschuss oder schon im vorgeschalteten Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales darüber diskutiert und beraten werden.

Der Ortsbürgermeister erwidert, dass der überwiegende Teil der Ortsratsmitglieder nicht in den Ausschüssen vertreten sei, um sich an den Diskussionen beteiligen zu können. Daher möchte er über die Einstellung der Planungskosten in den Nachtragshaushalt 2021 und 2022 beschließen lassen und bittet die Ortsratsmitglieder um Abstimmung.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig den Beschluss, den Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 um die fehlenden Planungskosten für Maßnahmen im Kindergarten Emmerstedt im Jahr 2022 zu ergänzen.

Danach lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden 


TOP 8 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTE 397 "Schwarzer Berg", 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss -

Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OTE 397 "Schwarzer Berg", 2. Änderung für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Otto merkt an, dass er kurze Erläuterungen zu der Thematik im TOP 6 vorgetragen habe und keine weiteren Ergänzungen hinzufügen möchte.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst mit 5 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 1 Nein-Stimme folgenden Empfehlungs- 


TOP 9 Sachstand Verbindungsweg Im Rottlande - Imkerweg

Protokoll:

Herr Otto berichtet, dass der Verbindungsweg zwischen dem Baugebiet "Im Rottlande I" und dem Imkerweg vom "Im Rottlande II" im Zuge der nächsten größeren Baumaßnahmen in diesem Bereich mit ausgeschrieben werde. Der Weg solle entlang des Regenrückhaltebeckens führen. Nach derzeitigem Stand der Haushaltsplanung werden die Maßnahmen im Jahr 2024, mit Fertigstellung der Straßen im Baugebiet "Im Rottlande II", ausgeschrieben.

Herr Clemens Schünemann fragt an, ob die nächste größere Baumaßnahme in diesem Gebiet die Herstellung der Straße sei, da etliche Anwohner dort schon seit geraumer Zeit wohnen und noch immer die Baustraße nutzen müssen.

Herr Otto antwortet, dass bei allen Neubaugebieten üblicherweise 70 % der Grundstücke bebaut sein sollen, bevor eine Straße endgültig hergestellt werde. Ihm liegen allerdings die aktuellen Bebauungszahlen für dieses Gebiet nicht vor. Nach Einschätzung der Tiefbauabteilung sei im Jahr 2024 mit der Fertigstellung der Straßen im Baugebiet "Im Rottlande II" zu rechnen.

Frau Kamrath wirft ein, dass die Kinder aus diesem Baugebiet die stark befahrene Straße zweimal queren müssen, um in den Kindergarten oder in die Schule zu gelangen, was aus ihrer Sicht nicht sein könne.

In diesem Zusammenhang erinnert sie auch an die Einhaltung von gewissen Bedingungen, die beim Verkauf des dortigen Feldwegs von der FI an die Stadt Helmstedt festgelegt wurden. Ihrer Meinung nach sei eine Vorgabe gewesen, dass die Straße für Schwerlasten geeignet sein solle.

Der Ortsbürgermeister äußert zur Schulwegsicherung, dass er mit einigen Betroffenen ein Gespräch geführt habe. Dabei habe man sich geeinigt, für die Übergangzeit bis zur Herstellung des Weges die dafür vorgesehene Fläche vom Bewuchs her kurz zu halten, sodass die Kinder die Strecke vorbei am Regenrückhaltebecken nutzen können.

Herr Otto stimmt dahingehend zu, dass die Fläche des zukünftigen Weges begehbar gehalten werde.

Auf Nachfrage von Frau Kamrath, ob es möglich sei, die Herstellung des Weges als Einzelmaßnahme zu behandeln, antwortet Herr Otto, dass die Herstellung dann erheblich teurer werden würde.

Herr Alder fragt an, ob es möglich sei, die Fläche des zukünftigen Weges kurzfristig mit Schotter aufzufüllen, damit die Kinder nicht durch Matsch und Dreck laufen müssen.

Herr Otto verweist daraufhin auf die immer noch anstehende Ortsbegehung in Emmerstedt. Bürgermeister Schobert habe mehrfach zugesagt, dass für alle Ortsteile eine jährliche Ortsbegehung durchgeführt werden solle. Nach Absprache sei der Verwaltungsvorstand aber zu der Einschätzung gekommen, diese mit den neuen Ortsräten im kommenden Frühjahr durchzuführen. Dann sollte in Emmerstedt auch diese Problematik zu der bereits erwähnten Thematik der Ortsbegrünung angegangen werden.

Der Ortsbürgermeister merkt abschließend an, dass er ein großes Problem in der 70%igen Fertigstellung des Baugebietes sehe, welches sich aus seiner Sicht wegen 2 noch nicht verkaufsbereiter Anlieger weiter hinziehen werden. Von daher sei das Anliegen der dort bereits wohnenden Bürger schon gerechtfertigt.

 
TOP 10 2. Änderung der Straßenreinigungssatzung mit Wirkung vom 01.01.2022

Beschluss:

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung wird in der als Anlage 1 beigefügten und geänderten Form beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto kurz erläutert.

Auf Nachfrage von Frau Kamrath erläutert Herr Otto die teilweise Übertragung der Reinigungspflicht dahingehend, dass die Nebenanlagen der entsprechenden Straßen von den Anliegern zu reinigen seien. Bei der vollen Übertragung der Reinigungspflicht müssen zu den Nebenanlagen auch die Hauptverkehrsanlagen – die eigentlichen Straßen - von den Anliegern mit gereinigt werden.

Auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister, wer die Aufnahme und Einteilung der Straßen in die jeweiligen Kategorien vorgenommen habe, antwortet Herr Otto, dass dies die Einschätzung des Betriebshofes sei, wie die Zurordnung der einzelenen Straßen, Straßenabschnitte und Plätze in die Straßenreinigungssatzung erfolgen müsste, entsprechend der Reinigungsbedürfnisse. 

Der Ortsbürgermeister verweist auf den Gebietsänderungsvertrag aus dem Jahr 1974, in dem geregelt wurde, dass nur die Hauptstraßen des Ortsteils, die Hauptstraße, die Barmker Straße und die Emmastraße städtisch gereinigt werden. Alle anderen Straßen des Ortsteils Emmerstedt wurden von der Stadt Helmstedt nie gereinigt, was auch so beibehalten werden solle. Daher müssten diese Straßen in dem Satzungsentwurf gestrichen werden.

Eine kurze Diskussion über einzelnen Straßenauflistungen und Ausführung der teilweisen und vollen Reinigungspflicht der Anlieger schließt sich an.

Herr Otto weist darauf hin, wenn der Ortsrat eine Änderung des Straßenverzeichnisses wünsche, sollte er einen anderslautenden Empfehlungsbeschluss fassen.

Daraufhin schlägt der Ortsbürgermeister folgende Satzungsänderung vor:

"In Emmerstedt soll die bisherige Regelung beibehalten werden, in der die gesamte Straßenreinigungspflicht, nicht nur für die Nebenanlagen sondern auch für die eigentlichen Verkehrsflächen für den Kraftfahrzeugverkehr bei den Anliegern verbleibt. Nur auf der Hauptstraße, der Barmker Straße, der Emmastraße und auf der Verlängerung der Neuen Breite sollen die Straßenflächen durch die Stadt Helmstedt gereinigt werden. Die Nebenanlagen dieser Straßen verbleiben in der Reinigungspflicht der jeweiligen Anlieger."

Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dieser Änderung einstimmig zu.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden geänderten Empfehlungs-


TOP 11 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren mit Wirkung vom 01.01.2022

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto umfassend erläutert.

Es schließt sich eine sehr ausführliche Diskussion an.

Frau Kamrath führt darin zur Thematik aus, dass die Grundstücke im Ortsteil Emmerstedt überwiegend größer und mit der kürzeren Grundstücksseite an die zu reinigenden Straßen angrenzen und sich somit die bisherige Frontmetervariante günstiger als die vorgeschlagene Quadratmetervariante auf die Straßenreinigungskosten auswirke. Daher spricht sie sich für die bisherige Berechnungsvariante aus.

Herr Alder merkt in der Beratung zu den Ausführungen der Vorlage an, dass ihm für eine Gebührenerhöhung die gesamte Berechnungsgrundlage fehle. Es liegen weder die Gebührenrechnung mit einzelnen Kostenpositionen für die bisherigen noch die Gebührenkalkulation für die neuen Straßenreinigungsgebühren, sowie die Begründung dieser Gebührenerhöhung vor. Weiter führt er aus, dass sich der Ortsrat die grundsätzliche Frage stellen müsse, ob bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren in Emmerstedt der bisherige, aber zu modifizierende Frontmetermaßstab oder der von der Verwaltung vorgeschlagene Flächenmaßstab Anwendung finden solle. Zu der in der Vorlage kurz erwähnten Berechnungsvariante unter Anwendung des Quadratwurzelmaßstabs, mit der aus der Grundstücksgröße gebildeten Quadratwurzel, werde nicht weiter eingegangen. Daher möchte er neben den gerade genannten fehlenden Unterlagen auch die Gebührensätze unter Anwendung des Quadratwurzelmaßstabs durchgerechnet und vorgelegt haben.

Zu der Satzung als solche merkt er weiter an, dass unter § 7 – Auskunfts- und Anzeigenpflicht – im Abs. 2 auf ein schuldhaftes Versäumen mit Konsequenz zu einer Haftung Bezug genommen werde. Er möchte den Begriff "schuldhaft" gestrichen haben, damit der bisherige Gebührenpflichtige weiter hafte, wenn er seine rechtzeitige Mitteilungspflicht verletzt habe, ohne dass ein schuldhaftes Verhalten geprüft und nachgewiesen werden müsse. Zu § 10 – Datenverarbeitung – möchte er im Abs. 2 "z. B. Finanzamt" gestrichen haben, da dieser Zweck keine Übermittlung von Finanzamtsdaten an die Stadt rechtfertige. Daher sei er mit derartigen Übermittlungen nicht einverstanden. Im § 6 – Einschränkung oder Unterbrechung der Straßenreinigung – im Abs. 2 "auf schriftlichen Antrag" möchte er gestrichen haben, da eine Gebührenerstattung oder Gebührenminderung bisher ohne einen Antrag von der Verwaltung direkt vorgenommen wurde, wenn die Stadt die Reinigung aus Gründen eingestellt habe, die sie selbst zu vertreten hatte. Dieses Verfahren solle beibehalten werden.

Herr Otto antwortet, dass für die Änderungen der §§ 6, 7 und 10 der Satzung ein Beschluss benötigt werde und Herr Alder daher einen Antrag auf Änderung stellen müsse.

Zur grundsätzlichen Thematik führt er aus, er habe bereits darauf hingewiesen, dass diese Satzung dazu führen werde, überwiegend kleinere Grundstücke finanziell zu erleichtern und größere Grundstücke finanziell zu verschlechtern. Dies könnte grundsätzlich zwar anders eingestuft werden, wobei aber zu bedenken sei, wenn in den Ortsteilen nicht gereinigt werde, komme es auf die Grundstücksgröße nicht an, weil dann auch keine Reinigungsgebühren erhoben werden. Soweit der Ortsrat in Emmerstedt zu der Regelung gelange, wie er im TOP 10 dieser Sitzung empfohlen habe, kämen nur die Straßen der Hauptstraße, der Barmker Straße, der Emmastraße und die der Verlängerung der Neuen Breite für eine Reinigung in Frage. 

Was die Umstellung des Systems vom Frontmetermaßstab auf den Flächenmaßstab oder den modifizierten Frontmetermaßstab anbelange, trete die Verwaltung vehement für eine Verabschiedung vom Frontmetermaßstab, auch modifiziert, ein. Der Aufwand für die Ermittlung der Frontmeter sei so groß, dass er in keinem Verhältnis zu den Gebühren stehe, die sich nach den aufgewendeten Gesamtkosten bemessen, da sie auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden müssen. Zur Kritik über fehlende Darlegung der Berechnung über die Erhöhung der Gebührensätze mit Frontmetermaßstab räumt er ein, dass die Verwaltung diese Unterlagen gern nachliefern könne, wobei dies ein sehr umfangreiches Zahlenwerk sei. Daher lade er jedes Ortsratsmitglied ein, dieses in der Verwaltung einzusehen. Ihm sei auch nicht bekannt, dass in der Vergangenheit bei anderen Neuberechnungen von Gebühren in den Ortsräten oder im Rat die Berechnungen vorgelegt und durchgerechnet wurden. Derartige Gebührenkalkulationen seien Aufgaben der Verwaltung, deren Richtigkeit in einigen Fällen sogar vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde.

Es schließt sich eine weitere ausführliche Diskussion bezüglich der nicht vorgelegten Berechnungsgrundlagen und der Auswirkungen des von der Verwaltung favorisierten Berechnungssystems mit einem Flächenmaßstab an.

Dabei erinnert Herr Otto an einen benötigten Änderungsantrag, sollte der Ortsrat Emmerstedt mit dem vorliegenden Satzungsentwurf nicht einverstanden sein. Er hält nochmals fest, dass sich die vorliegende Kalkulation für das nächste Jahr allerdings ändern werde, wenn der Ortsrat alle, bis auf die 4 genannten Straßen aus der Reinigungspflicht streiche.

Dazu möchte Herr Alder die Anzahl der Gesamtquadratmeter der Stadt Helmstedt, vorgelegt haben, die in die Gebührenkalkulation eingeflossen seien. Außerdem möchte er eine Vergleichsberechnung mit den derzeitigen und neuen Gebühren, unter Anwendung des Flächenmaßstabs und des Quadratwurzelmaßstabs, für die Grundstücke der 4 in Emmerstedt zu reinigenden Straßen durchgerechnet haben.

Herr Waterkamp wünscht in diesem Zuge eine Auflistung von 10 Emmerstedter Grundstücken mit den höchsten errechneten Gebührenerhöhungen.

Abschließend hält der Ortsbürgermeister fest, dass über den Beschlussvorschlag in dieser Sitzung nicht abgestimmt werde. Nach Vorlage der in der Diskussion angeforderten Unterlagen werde der Ortsrat Emmerstedt in einer zusätzlichen kurzfristig anzuberaumenden Ortsratssitzung erneut beraten und über den Beschlussvorschlag abstimmen.


TOP 12 Bekanntgaben

Protokoll:

mdl. Bekanntgabe - Kindergartenkonzept

Herr Otto berichtet, dass die Konzeption des Kindergartens Emmerstedt zum neuen Kitajahr vollendet wurde. Der Elternrat wurde Corona-bedingt schriftlich beteiligt. Weiter Wünsche oder Fragen seien von dieser Seite nicht eingegangen. Mit Wiedereröffnung nach der Schließzeit sei die Konzeption nun in der Einrichtung einsehbar.

 
TOP 13 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass Corona-bedingt keine Veranstaltungen und keine persönlichen Jubiläumsbesuche durch den Ortsbürgermeister oder seine Stellvertreter erfolgt seien.

 
TOP 14 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

14.1 - Spielplatz auf dem Windmühlenberg

In der Ortsratssitzung am 09.06.2021 berichtet Herr Clemens Schünemann vom Spielplatz auf dem Windmühlenberg, dass dieser wegen einer einjährigen Baustellenabsperrung nicht nutzbar sei und bittet um Prüfung.

Die Beantwortung der Verwaltung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN064/21 im Ratsinformationssystem einsehbar.

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14.2 - Baumbestand auf der Hauptstraße, Ortsbegehung und Ortsbegrünung

Herr Otto nimmt auf den Wunsch des Ortsrates aus der vergangenen Ortsratssitzung für eine Ortsbegehung in Verbindung mit einem Ortsbegrünungskonzept Bezug. Er führt aus, dass zwischenzeitlich auch ein Besichtigungstermin zur Klärung des Problems eines Grundstückseigentümers mit dem Baumbestand auf der Hauptstraße stattgefunden habe. Dabei wurde auf die anstehende Ortsbesichtigung von Verwaltung und Ortsrat bezüglich eines gesamten Begrünungskonzeptes für den Ortsteil Emmerstedt verwiesen. Allerdings wurde die Problematik von der Verwaltung aufgenommen. Die Verwaltung werdeeinen Vorschlag machen, welcher dann im Ortsrat diskutiert werden könne. Es ergebe aber keinen Sinn, diese Beratung noch in diesem Jahr vorzunehmen, sondern diese mit der Ortsbegehung im Frühjahr des kommenden Jahres zu verbinden.

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 14.3 - Einfriedung des Grundstücks Querstraße 1

Herr Otto nimmt Bezug auf die Ausführungen der vergangenen Ortsratssitzung, wo er vom Wunsch des Grundstückseigentümers der Querstraße 1 auf Erhöhung der Einfriedung auf seinem Grundstück berichtet und er um Äußerung des Ortsrates zu dem Vorhaben gebeten habe. Der Ortsrat hatte daraufhin nach kurzer Beratung weiteren Diskussionsbedarf angemeldet. Herr Otto fragt nun an, zu welcher Entscheidung der Ortsrat gekommen sei.

Eine weitere kurze Aussprache schließt sich an, in der sich die Ortsratsmitglieder nicht einig seien, ob der gewünschte Zaun mit der beantragten Höhe die Dorfansicht beeinträchtigen werde.

Herr Otto führt aus, dass der beantragte Zaun an der Stelle keine Verkehrsbehinderung darstelle, sondern hier zur Frage der Gestaltung Stellung genommen werden müsse. Daher sollte sich der Ortsrat schon zu dieser Frage positionieren.

Der Ortsbürgermeister hält fest, dass das Thema in der bereits angesprochenen kurzfristig einzuberufenden Sondersitzung des Ortsrates erneut behandelt werden solle.

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 14.4 - Schulwegsicherung zur Grundschule Außenstelle Emmerstedt

Herr Otto nimmt Bezug auf die Ausführungen der vergangenen Ortsratssitzung zum Thema Schulwegsicherung, wo der Ortsrat mitgeteilt habe, dass er aufgrund der Vorarbeiten das Thema aufgreifen wollte. Er daher an, ob der Ortsrat bereits beraten habe und ob ein Ergebnis vorliege.

Herr Alder hält fest, dass sich der neu zu wählende Ortsrat nach der Kommunalwahl mit dem Thema befassen werde.


TOP 15 Anfragen

Protokoll:

15.1 - Mehrzweckhaus Emmerstedt

Herr Alder fragt Herrn Otto nach dem Sachstand zur Planung Mehrzweckhaus Emmerstedt.

Herr Otto antwortet, dass die Verwaltung den Antrag fristgerecht bis zum 15. September abgeben könne und er hoffe, dass auch der Antrag auf Änderung der Bewilligung bewilligt werde.

Herr Alder äußert, dass der Ortsrat eigentlich nochmals über die Pläne beraten wollte, bevor der Antrag abgesandt werde.

Herr Otto antwortet, dass dies auch beabsichtigt sei. Dazu werde es aber in der folgenden Woche kurzfristig eines Termins bedürfen, um den Wunsch realisieren zu können. Er gehe davon aus, dass die Antragsunterlagen soweit vorbereitet seien, dass sie in der folgenden Woche auch besprochen werden können. Daher werde die Verwaltung in der kommenden Woche kurzfristig auf den Ortsrat zukommen.

 
TOP 16 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird u. a. in den Fällen bezüglich der Straßenreinigung und der Fertigstellung des Baugebietes "Im Rottlande II" Gebrauch gemacht.

Sodann schließt der Ortsbürgermeister die Sitzung.

 

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