Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 09. Juni 2021 , 18:30 Uhr
Mehrzweckhaus Emmerstedt, Am Schützenplatz, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Nachdem die Zuhörer eingetreten sind, eröffnet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem von der Verwaltung und von den Ortsratsmitgliedern keine Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetragen werden, stellt der Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.02.2021

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls über die Sitzung am 10.02.2021.

 
TOP 5 Photovoltaikanlage zwischen Baugebiet „Schwarzer Berg“ und B 244 – Vorstellung durch den Flächeneigentümer Herrn Dieckmann

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister begrüßt Herrn Johannes Dieckmann und erteilt ihm zur Berichterstattung seines Vorhabens das Wort.

Herr Dieckmann berichtet, dass er für sein Vorhaben eine Netzverträglichkeitsprüfung von der Avacon durchführen lassen und nun bescheinigt bekommen habe, dass dort eine derartige Anlage installiert werden könne. Jetzt seien weitere Planungen möglich, die nun aber kostenträchtig werden. Weiter müsse ein Nachweis über die Erlaubnis zur Bebaubarkeit der Fläche erbracht werden. Daher sei eine Antragstellung auf Änderung des Bebauungsplans nötig, weil die dortige Fläche als Weide und Wiese ausgewiesen sei. Er möchte eine geänderte Nutzung für die Zeit erwirken, in der die Photovoltaikanlage (PV-Anlage) in Betrieb sei, was für ca. 20 bis 30 Jahre Bestand haben solle. Nach der Nutzung könne diese Fläche auch wieder zur Weide- und Wiesenfläche ausgewiesen werden. Abschließend merkt er an, dass dieses Vorhaben gerade in der heutigen Zeit des Klimawandels voll im Trend liege und mit zur Energiewende beitrage.

Der Ortsbürgermeister dankt für die Ausführungen und bittet Herrn Dieckmann, für evtl. aufkommende Fragen aus dem Ortsrat noch kurz zur Verfügung zu stehen.

Herr Otto ergänzt, dass es um die Fläche über dem Wohngebiet "Schwarzer Berg", angrenzend an die B 244, gehe, die andere Festsetzungen enthalte. Seit Anfang des Jahres 2021 bestehe eine neue Rechtslage beim "Erneuerbaren Energiegesetz", welche wesentliche Änderung, vor allem im Bereich der Nutzung von Photovoltaik, enthalte, um erneuerbare Energien in den angesprochenen Größenordnungen auch nutzen zu können. Es werde auch diskutiert, bei Neubauten entsprechende Vorschriften zu schaffen, um verpflichtend Solaranlagen, sowohl Photovoltaik als auch Thermosolaranlagen, auf Dachflächen installieren zu müssen. Freiflächenanlagen sollen dort zugelassen werden, wo kein Wildwuchs entstehe und wo sie keine guten Ackerböden oder Forst- und Waldflächen in Anspruch nehmen. Sie sollen in einem Korridor von 200 Metern links und rechts von Bahngleisen und von Bundesautobahnen sowie auch auf vorgestörten Flächen, wie z.B. Flächen, die ehemals zu einem Flugplatz gehörten oder die infolge einer vorherigen Bergbautätigkeit aufgeschüttet worden seien, errichtet werden. Dieses Vorgehen werde seit Anfang des Jahres privilegiert und seitdem gebe es viele Grundstückseigentümer von derartigen Flächen, die sich, wie auch Herr Dieckmann, Gedanken machen, ob ihre Fläche hierfür in Betracht gezogen werden könnten. Die Verwaltung der Stadt Helmstedt habe sich in den letzten Monaten angesichts dieser vielfältigen Anfragen dahingehend positioniert, diese Vorhaben entsprechend der gesetzlichen Wertung grundsätzlich zu ermöglichen. Wenn diese Flächen in den Ortsteilen liegen, solle sich auch der entsprechende Ortsrat mit der Thematik befassen und ein entsprechendes Votum abgebe. Wenn ein solches Votum zustimmend ausfalle, werde die Verwaltung mit dem jeweiligen Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag schließen. Dieser sei erforderlich, um die Bebauungsplanung für diese jeweilige Fläche durchführen zu können. Die entsprechenden Planungskosten werden dann dem Vorhabenträger auferlegt. Damit aber Herrn Dieckmann nicht unnötige Kosten entstehen, solle die heutige Vorstellung des Vorhabens eine erste Information sein. Der Ortsrat habe dann Zeit, sich in den nächsten Wochen mit der Thematik zu befassen und in der nächsten Ortsratssitzung einen Beschluss darüber fassen. Danach werde die Verwaltung mit Herrn Dieckmann ggf. alles Weitere in der beschriebenen Weise in die Wege leiten. Bei einem zustimmenden Votum werde es zu einem förmlichen Änderungsverfahren des Bebauungsplanes kommen müssen, welches schnellstmöglich auf den Weg gebracht werde, wenn der städtebauliche Vertrag abgeschlossen sei.

Herr Alder fragt an, ob die gesamte Weidefläche dort mit der Anlage zugestellt werden solle, worauf Herr Dieckmann antwortet, dass sich sein Antrag auf die gesamte Weidefläche beziehe.

Herr Otto ergänzt, dass dies keine Ausgleichsfläche sei. Dort sei wegen der Immissionen eine Bebaubarkeit nicht gegeben, weshalb die Fläche bisher nur sinnvoll als Weidefläche genutzt wurde. Man könne sie allerdings auch noch sinnvoller als Photovoltaikanlagenfläche einsetzen.

Frau Kamrath fragt an, ob es bei derartigen Vorhaben auch Abstandsauflagen zur vorhandenen Wohnbebauungen gebe.

Herr Otto antwortet, dass es grundsätzlich Abstandsflächen, auch für andere Nutzungen, gebe, die einzuhalten seien. Diese erlauben aber an dieser Stelle trotzdem das vorgestellte Vorhaben, wobei die PV-Anlage auch nicht direkt an den Nachbarzaun gesetzt werde. Dies gehe auch schon deshalb nicht, weil die Fläche auch weiterhin bewirtschaftet werden müsse. Wenn dort eine PV-Anlage installiert werde, müsse eine Erreichbarkeit der Fläche und deren Pflege möglich sein. Aber im Wesentlichen werde die Fläche komplett genutzt werden können.

Herr Dieckmann ergänzt, dass um die Anlage herum Fahrwege gelassen werden, damit die Grundfläche der Anlage gepflegt werden könne. Die Anlage werde auch entsprechend hoch gesetzt, so dass man auch noch mit einem Rasenmäher darunter hindurchfahren könne.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, dankt der Ortsbürgermeister Herrn Dieckmann für seine Ausführungen. Er erklärt, dass ein entsprechender Beschluss in dieser Sitzung noch nicht gefasst werde.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Die in der Ortsratssitzung am 10.02.2021 beschlossenen Zuschüsse aus Ortsratsmitteln an Vereine und Verbände, deren geplante Veranstaltungen Corona-bedingt nicht stattfinden können, sollen dessen ungeachtet ausgezahlt werden.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass keine Anträge auf Bezuschuss aus Ortsratsmitteln eingegangen seien. Weiter erinnert er, dass in der vergangenen Ortsratssitzung mehrere Beschlüsse über Bezuschussungen von Veranstaltungen an Vereine und Verbände gefasst wurden, wo die Veranstaltungen überwiegend Corona-bedingt nicht stattfinden können. Im letzten Jahr habe der Ortsrat einen nachträglichen Beschluss dahingehend gefasst, den Vereinen und Verbänden diese Mittel zu belassen, auch wenn die Veranstaltungen nicht stattgefunden haben. Um diese Regelung auch für dieses Jahr festzulegen, müsste dazu erneut ein Beschluss gefasst werden.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über diesen Vorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden

 
TOP 7 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Helmstedt wird in der anliegenden Fassung beschlossen.

Anmerkung:
Der im Beschluss genannte Feuerwehrbedarfsplan hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und ergänzt, dass dieser Plan allen Ratsgremien eingehend vorgestellt worden sei und die Feuerwehr auch keine Änderungswünsche dazu vorgebracht habe.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Helmstedt wird beschlossen. Die Satzung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 9 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben: Neukalkulation der Halbstundensätze (Anlage zu § 4 )

Beschluss:

Der in der Anlage 1 beigefügte Entwurf der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben einschl. des Gebührentarifs wird beschlossen. Die Satzung tritt am 01.08.2021 in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Bauleitplanung Helmstedt; Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes – Aufstellungsbeschluss -

Beschluss:

Die Neuafstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Helmstedt wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Otto führt aus, dass jede Gemeinde verpflichtet sei, für ihr gesamtes Gemeindegebiet einen Flächennutzungsplan nach dem Baugesetzbuch aufzustellen. Damit müsse die Gemeinde grundsätzliche Aussagen treffen, wie sie ihr Gebiet im Hinblick auf die Nutzung beurteile. Dieser Verpflichtung seien die alten Gemeinden Helmstedt und Büddenstedt auch nachgekommen und haben ihre jeweiligen Pläne über die Jahre hinweg auch immer wieder angepasst und geändert. Mittlerweile befinde man sich aber bald im 5. Jahr der neuen Stadt Helmstedt und seitens der Verwaltung wurde in den letzten Jahren schon mehrfach daran erinnert, dass ein neuer einheitlicher Flächennutzungsplan für die neue Stadt Helmstedt benötigt werde. Augenblicklich seien noch die beiden alten Flächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Büddenstedt und Helmstedt gültig. Flächennutzungspläne müssen nicht nur das eigene Selbstverständnis der Gemeinde widerspiegeln, sondern sich auch an übergeordnete Festsetzungen der Raumordnung orientieren. Raumordnungsprogramme werden vom Regionalverband, vom Land Niedersachsen und auch vom Bund erlassen, die derzeit ebenfalls aktualisiert würden. Die Stadt Helmstedt sei insofern derzeit in einer günstigen Situation, da sie bei neuen Vorhaben ihre Verfahren nach aktualisierten raumordnerischen Festsetzungen durchführe.
Für die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes werden wenigstens 1 ½ bis 2 Jahre benötigt. Dafür habe der Rat auch finanzielle Mittel in den laufenden Doppelhaushalt eingestellt. Nachdem der Haushalt im Mai genehmigt wurde, möchte die Verwaltung mit dieser Vorlage nun auch zügig den Startpunkt setzen, damit der Rat in seiner Sitzung am 15.07.2021 den Aufstellungsbeschluss fassen könne. Danach werde die Verwaltung in mehreren Etappen eine sehr umfangreiche Planung erstellen. Das Ende der Planerstellung werde ca. in der Mitte der neuen Legislaturperiode erwartet, was insofern auch günstig sei, dass der Aufstellungsbeschluss noch vom derzeitigen Rat gefasst werde, die inhaltliche Auseinandersetzung aber schon mit dem neuen Rat erfolgen könne. Ungünstig wäre es, wenn am Ende einer Wahlperiode bereits der Satzungsbeschluss gefasst worden sei, woran dann nachfolgenden Räte gebunden wären. Daher sei es ein guter Zeitpunkt für dieses unabwendbare Vorhaben, weshalb er um Zustimmung bittet.

Der Ortsbürgermeister bittet Herrn Otto in diesem Zusammenhang, die raumordnungs-planerische Streichung des im Flächennutzungsplan noch immer enthaltenen Vorranggebietes nördlich von Emmerstedt zu veranlassen.

Herr Otto antwortet, dass die Landesverwaltung die Streichung des bisherigen Vorranggebietes "Bodenschätze" schon im Rahmen der Änderung des Landesraumordnungsprogramms veranlasst habe. Diese Ausweisung sei in der Änderung nicht mehr enthalten. Dass es aber als Vorbehaltsgebiet bleiben müsse, sei richtig, denn die Bodenschätze seien dort noch vorhanden und das müsse der Landesgesetzgeber auch für zukünftige Generationen dokumentieren.

Der Ortsbürgermeister ergänzt, dass er nicht nur an einen Braunkohleabbau, sondern auch an andere Methoden, wie z.B. Fracking, gedacht habe, welches angewendet werde, um an Bodenschätze zu gelangen. Daher sollten gleich planerische Vorkehrungen getroffen werden, damit so etwas in dieser Region nicht umgesetzt werde könne.

Herr Otto antwortet, dass derartiges aus den bereits erläuterten Gründen nicht geschehen werde. Die Stadt Helmstedt könne zwar deutlich machen, das von städtischer Seiten her das Vorranggebiet für die Bodenschatzgewinnung auszuschließen sei, was aber nur nachrichtlich erfolgen könne. Die Festlegung des Vorbehaltsgebietes "Bodenschätze" im Landesraumordnungsprogramm werde nicht zu verhindern sein. Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden wahrscheinlich auch Festlegungen gewünscht, welche die übergeordnete Planungsebene betreffen werden. Dies könne zwar diskutiert und in Teilbereichen auch deutlich gemacht werden, dass die Stadt Helmstedt andere Planungsziele als das Land habe. Dazu werden dann das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) und auch das Land Stellung nehmen und Einwände erheben, denen im Wesentlichen gefolgt werden müsse. Ansonsten würde der Flächennutzungsplan nicht genehmigt werden. Die Stadt Helmstedt könne sich nicht völlig quer stellen, sondern müsse in dem Bereich, wo gute Gründe vorliegen, die übergeordnete Planung in Frage zu stellen, diese auch deutlich machen und die Planungsträger von Region und Land damit konfrontieren. Das werde die Verwaltung auch umsetzen. Am Ende finde im sogenannten Gegenstromprinzip auch die Festlegung des neuen Flächennutzungsplanes statt. Wie bereits erwähnt werde dieser Prozess wenigstens 1 ½ bis 2 Jahre dauern. Mit entsprechenden konkreten Vorlagen werden zu gegebener Zeit alle Ortsräten und Ausschüsse und abschließend der Rat eingebunden. Im ersten Jahr werde die Verwaltung nur eine Bestandsaufnahme erstellen. Die Behandlung von Planentwürfen werde voraussichtlich erst im Jahr 2023 vorgenommen werden können.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 11 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTE 391 "Schwarzer Berg", (1. Änderung) - Satzungsbeschluss -

Beschluss:

1. Den Abwägungsvorschlägen (Anlage 3) zu den in den Beteiligungen nach § 4 (2) und § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen wird beigetreten.

2. Der Bebauungsplan Nr. OTE 391 "Schwarzer Berg" (1. Änderung) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto kurz erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 12 Bekanntgaben  
TOP 12.1 Umsatzsteuerpflicht auf verschiedene Friedhofsgebührensätze

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegen Bekanntgabe, die Herr Otto kurz erläutert.

Herr Alder äußert, die Argumentation des Finanzamtes Helmstedt besage, dass bei Bestattungen unter dem grünen Rasen und bei Baumbestattungen keine räumlich abgrenzbaren, individualisierten Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter vermietet werden. Er bemängelt den Begriff "vermieten", da die Parzellen nicht im eigentlichen Sinne vermietet werden. Auch sei der Platz für Urnenbestattungen unter dem grünen Rasen klar gekennzeichnet, obwohl er nicht zu sehen sei, denn auf dieser Fläche könne auch nur eine begrenzte Anzahl von Urnen bestattet werden. Daher sei die Fläche schon abgegrenzt und diese Erklärung entspreche aus seiner Sicht nicht den Tatsachen.

Herr Otto antwortet, dass diese Art von "Belegung" schon einer Vermietung gleichzusetzen sei, denn es gebe auf dieser Fläche auch nur ein Nutzungsrecht auf Zeit und der Nutzer werde auch nicht Grundstückseigentümer. Zur Abgrenzbarkeit führt er aus, dass auf dieser Fläche keine Einliegerzonen bestimmt seien. Es wurde lediglich eine Grasabdeckung auf einem Urnenfeld mit maximal 20, nicht eingemessenen Urnenfeldern niedergebracht.

Herr Alder erwidert, dass aber eine nicht sichtbare Parzelle bestimmt wurde, die auch durch einen Dritten nicht genutzt - nicht neu vermietet - werden könne, weil die Grabstätte belegt sei. Seiner Ansicht nach könne es doch nicht nur darauf ankommen, dass oberirdisch nur ein Grenzstrich gezogen werde. Angenommen, es würde ein Begrenzungsstrich in den Rasen gemäht werden, sodass die Parzelle erkennbar sei, würde dies nach der Definition des Finanzamtes ausreichen, diese Bestattung mit der Baumbestattung im Wald gleichzustellen.

Herr Otto antwortet, dass die Abgrenzbarkeit einer Bestattungsparzelle bei einer Baumbestattung im Wald tatsächlich strittig sei. Der Schwerpunkt der Argumentation des Finanzamtes bei Urnenbestattungen sei allerdings die Wettbewerbssituation zu den Friedwäldern, weshalb das Finanzamt bei kommunalen Urnenbestattungen die Umsatzsteuerpflicht anwenden möchte. Ansonsten werden die Kommunen im Bereich der Friedhöfe hoheitlich tätig, weil nur die Gemeinden verpflichtet seien, Friedhöfe vorzuhalten. Daher habe die Stadt Helmstedt keine Veranlassung gesehen, sich mit dem Finanzamt und anschließend mit dem Bundesfinanzhof auseinanderzusetzen, zumal es für die Stadt auch nur ein durchlaufender Posten sei. Diese Regelung sei auch eine durchgängige Handhabung in Niedersachsen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, nimmt der Ortsrat Barmke die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 12.2 Nationale Atommüll-Entlagerungssuche

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegen Bekanntgabe.

Herr Otto verweist auf die dazu vom Umweltbeauftragten der Stadt Helmstedt ausgearbeitete Präsentation und erläutert diese zusammenfassend.

Sodann nimmt der Ortsrat Barmke die Bekanntgabe zur Kenntnis.

Anmerkung:
Die vom Umweltbeauftragten der Stadt Helmstedt ausgearbeitete Präsentation zu dem Thema ist im RIS unter ANH003/21 einsehbar und dem Protokoll als Anlage beigefügt.



TOP 13 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass Corona-bedingt keine Veranstaltungen und keine persönlichen Jubiläumsbesuche durch den Ortsbürgermeister oder seine Stellvertreter erfolgt seien.

 
TOP 14 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.

 
TOP 15 Anfragen

Protokoll:

15.1 - Spielplatz auf dem Windmühlenberg

Herr Clemens Schünemann berichtet von einer Anwohnermeldung, nach der der Spielplatz zwischen der Ziegelstraße und dem Eisenweg nicht nutzbar sei, weil dort seit ca. einem Jahr für eine Baustelle abgesperrt sei, dort aber keine Baumaßnahmen mehr vorgenommen werden. Er bittet um Prüfung.

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15.2 - Schulwegsicherung zur Grundschule Außenstelle Emmerstedt

Frau Kamrath verweist auf die Ausführungen in der Ortsratssitzung am 04.11.2020 zu diesem Thema, wo Herr Schobert vorgeschlagen hatte, dass sich aus dem Ortsrat heraus ein Personenkreis finde, der zusammen mit dem Ordnungsamt und der Polizei eine mögliche Schulwegsicherung erarbeiten solle. Es wäre sinnvoll und zeitsparend, wenn aus der Zusammenarbeit dieses Arbeitskreises heraus eine konkrete Vorstellung entstehen würde. Abschließend hatte er eine Unterstützung und Mitarbeit der Verwaltung zugesagt.

Da sich lt. Frau Kamrath die Schulwegsituation nicht gebessert habe, fragt sie nun an, wer von den Ortsratsmitgliedern in dem Arbeitskreis mitarbeiten möchte.

Daraufhin meldeten sich für eine Mitarbeit Herr Alder, Herr Clemens Schünemann und Herr Reisewitz.

Der Ortsbürgermeister hält fest, dass aufgrund der Vorarbeiten im Ortsrat das Thema nun aufgegriffen werde.

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15.3 - Einfriedung des Grundstücks Querstraße 1

Herr Otto trägt den Wunsch des Eigentümers vom Grundstück Querstraße 1 auf Erhöhung der Einfriedung auf seinem Grundstück vor und fragt im Ortsrat an, ob seitens des Ortsrates dazu Bedenken bestehen.

Es schließt sich eine Diskussion im Ortsrat mit dem Ergebnis an, dass der Ortsrat weiteren Beratungsbedarf habe.

Daraufhin hält Herr Otto fest, dass die Verwaltung dem Eigentümer eine Zwischennachricht mit dem Hinweis erteilen werde, dass der Ortsrat Emmerstedt zu seinem Anliegen noch Beratungsbedarf habe und er nach der kommenden Ortsratssitzung eine Antwort erwarten könne.

 
TOP 16 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird von den anwesenden Einwohnern kein Gebrauch gemacht.

Herr Preuß, Ratsmitglied und Gast dieser Sitzung, erinnert in Zusammenhang mit der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes an die fehlende Beantwortung seiner Anfrage aus dem BUA, wo er nach einem Standort für den beabsichtigten Neubau des Feuerwehrgerätehauses Emmerstedt gefragt hatte. Er berichtet, dass dafür bereits das ehemalige, von der Firma Kampe bewirtschaftete Grundstück am Ortseingang von Emmerstedt, von Helmstedt kommend, im Gespräch gewesen sei. Seiner Meinung nach sei dieses das einzig mögliche Grundstück, welches für den Gerätehausneubau in Frage komme. Außerdem würden sich auf dieser großen Fläche noch zusätzliche Flächen für Industrieansiedlungen anbieten, zumal die Gesamtfläche durch die Bahn mit hohen Immissionen belastet sei. Nach der damaligen Aufstellung des Bebauungsplanes sei wohl aber dieses Vorhaben nun nicht mehr möglich.

Herr Otto antwortet, dass zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes noch keine Festlegungen getroffen wurden. Da die von Herrn Preuß angesprochene Fläche sehr groß sei, müssen im Rahmen der Neufassung des Flächennutzungsplanes wesentliche Überlegungen vorgenommen werden, wie mit derartig großen Flächen grundsätzlich umgegangen werden solle. Es gab von einem Kaufinteressenten und jetzigem Eigentümer bereits die Anfrage, ob dort eine Wohnbebauung vorgenommen werden könne. Die Verwaltung habe auf die dortigen Immissionen verwiesen, wo nach eingehender Prüfung wahrscheinlich auch ein aktiver Schallschutz vorgesehen werden müsste, wenn man dort eine Wohnbebauung errichten wollte. Überlegungen, die Fläche dort gewerblich oder teilweise gewerblich zu nutzen, seien nicht abwegig, aber das seien Überlegungen, die im Rahmen des Flächennutzungsplanes behandelt werden müssen. Daher möchte er zum derzeitigen Zeitpunkt nicht tiefer in die Thematik einsteigen.

Zur Standortfrage für das neue Feuerwehrgerätehaus merkt er an, dass es nach Abstimmung mit der Feuerwehr verschiedene geeignete Standorte gebe, die demnächst diskutiert werden sollen. Die Feuerwehrführung habe bisher geäußert, dass der Standort möglichst zentral und nicht am Rande von Emmerstedt liegen sollte. Die Verwaltung habe bereits über verschiedene Optionen nachgedacht und diese auch begutachtet. Zu diesen Überlegungen möchte er sich aber nicht in dieser öffentlichen Sitzung äußern. Sobald der Feuerwehrbedarfsplan beschlossen wurde, werde die Verwaltung umgehend Flächen definieren, die für ein neues Gerätehaus in Emmerstedt in Betracht kommen.

Zu der Thematik Flächennutzungsplan möchte Herr Preuß noch wissen, wie es sich mit dem Status eines Ortsteils und seinem Ortsrecht verhalte, wenn dieser mit der Kernstadt zusammenwachse. Sollte der Ortsteil dann der Kernstadt zugesprochen werden, würde es auch keinen Ortsrat mehr geben.

Herr Otto antwortet, dass ein Ortsteil, der mit der Kernstadt zusammenwachse, nicht automatisch zum Stadtteil werde. Die Frage zur Ortschaftsverfassung sei eine politische Frage, die durch Ratsbeschluss zu entscheiden sei. Es gäbe keinen Automatismus, der dazu führe, dass eine Ortschaft mit einer Ortschaftsverfassung ihren Status durch Zusammentreffen von Baugrenzen verliere.

Da Herr Preuß die Beantwortung seiner Anfragen nicht schriftlich erhalten hat, möchte er die Beantwortung in diesem Protokoll festgehalten haben.

Sodann schließt der Ortsbürgermeister um 19.55 Uhr die Sitzung.

 

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