Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Büddenstedt

Donnerstag, 18. Februar 2021 , 18:00 Uhr
Turnhalle am Sportheim Büddenstedt, Am Sportplatz 2, Büddenstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister Herr Zogbaum begrüßt die Anwesenden und eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Büddenstedt um 18.00 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Zogbaum stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortrates Büddenstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Heineck stellt den Antrag, den TOP 7 von der Tagesordnung abzusetzen, da sich die Prüfung der Rechtslage noch in einem laufenden Verfahren befindet. Die Mitglieder des Ortsrates sprechen sich einstimmig für diesen Antrag aus.

Nachdem die Verwaltung und die Ortsratsmitglieder keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Zogbaum die Tagesordnung fest. 

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.11.2020

Protokoll:

Herr Rippel bemängelt, dass seine Anfragen aus der vergangenen Sitzung des Ortsrates bezüglich Bäume und Bushaltestellen an der Kantstraße nicht, wie im Protokoll angegeben, beantwortet seien. Die Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Beantwortung mit der Protokollierung der ASO-Sitzung vom 17.09.2020 erfolgte, in der Anfragen gleichen Wortlautes gestellt worden. Das Protokoll wurde seinerzeit im RIS veröffentlicht.

Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt genehmigen einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Büddenstedt vom 03.11.2020.

 
TOP 5 Information über die beabsichtigte Errichtung einer großflächigen PV-Anlage westlich der Ortslage durch den Antragsteller/Vorhabenträger

Protokoll:

Herr Otto erläutert kurz den Werdegang des Projektes und macht darauf aufmerksam, dass derartige Vorhaben im Rahmen der Klimaziele mit dem neuen EEG privilegiert werden. Darüber hinaus seien großflächige Anlagen außerhalb von Ortschaften insbesondere in Bereichen zulässig, die vorgestört seien, was besonders auf Bergbaugebiete zutreffe. Gleichwohl solle das Vorhaben heute lediglich vorgestellt werden, da es der Bürgermeister als erforderlich ansehe, dass der Ortsrat sich grundsätzlich dazu bekenne, ob ein solches Vorhaben in der Ortslage umgesetzt werden solle oder nicht. Erst dann würde man für die nächste Ortsratssitzung ggf. eine entsprechende Vorlage vorbereiten.

Herr Zogbaum stellt Herrn Jörg Brunner, den Leiter der Projektentwicklung der „solar-konzept Entwicklungs GmbH“ vor, der eine ausführliche Information über die beabsichtigte Errichtung der PV-Anlage vorstellt. Die Präsentation ist im RIS unter ANH001/21 zur Verfügung gestellt.

Herr Lickfett fragt an, wie der Entwicklungsstand der Photovoltaikanlage auf der anderen Seite von Büddenstedt sei und ob diese beiden Projekte miteinander abgestimmt und koordiniert wären. Er plädiere grundsätzlich dafür, dass derartige Anlagen zunächst auf Dächern verbaut werden. Weiterhin bezieht er sich auf einen Presseartikel von Herrn Graf von der Schulenburg, der damals erklärte, er würde auf dieser Fläche 10 t Weizen ernten, was bei diesem Ertragsniveau auf einen Nutzstandort für Landwirtschaft hinweise. Ökologisch betrachtet sieht er hier auch eher eine Aussperrung des Wildes als eine Begünstigung.

Herr Graf von der Schulenburg widerspricht der Ausführung von Herrn Lickfett und erläutert, dass es sich bei dem angesprochenen Ertragsniveau um eine Fläche auf der gegenüberliegenden Seite der Straße handele. Er würde diese Fläche nicht zur Verfügung stellen, wenn es sich nicht um eine schwächere handeln würde. Dass dieser Bereich nicht für Hochwild geeignet sei, könne er bestätigen. Ihm schwebe allerdings das Auswildern von Niederwild (Rebhühnern) und das Voranbringen von Bienenprojekten in Zusammenarbeit mit lokalen Imkern vor. Einen spürbaren Einschnitt der Wildsituation aufgrund der genutzten Flächen könne er sich nicht vorstellen.

Herr Otto ergänzt, dass das weitere PV-Projekt auf der Hochkippe Wulfersdorf beim Termin mit dem Investor angesprochen wurde. Hier werde in der kommenden Verbandsversammlung des Planungsverbandes Lappwaldsee ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Dort befinde man sich in einem Bereich direkt unter der 380 kv-Leitung, die in den nächsten Jahren noch mit einer Paralleltrasse ausgebaut werde. Inwieweit dort Planrecht entstehe, sei derzeit noch sehr fraglich. Der Vorhabenträger möchte, dass das Verfahren geführt werde. Der städtebauliche Vertrag stehe in der kommenden Woche zur Abstimmung. Bei diesem Projekt befinde man sich jedoch außerhalb der Zuständigkeit der beiden Planungsverbände. Die Planungshoheit liege hier unmittelbar bei der Stadt Helmstedt.

Aus den Reihen der Bürger kommt der Einwand, dass ursprünglich geplant gewesen wäre, dieses Gebiet als Naherholungsgebiet auszuweisen. Man hätte jetzt mit den gerade entstehenden Seen eine Chance, die gleich im Ansatz durch hässliche PV-Anlagen vernichtet wird, die die Landschaft aus seiner Sicht verschandeln.

Herr Otto bestätigt, dass es sich um eine Fläche handele, die sich in einem Bereich zwischen Lappwaldsee und Stadt Schöningen befände, für die in der Tat eine touristische Zweckbindung vorgesehen sei. Hierzu gab es in den letzten Monaten viele Diskussionen, insbesondere im Hinblick darauf, wie es zu einer guten Verknüpfung vom Paläon zum Lappwaldsee kommen könne.  Auf der anderen Seite befände man sich hier unmittelbar am Bereich eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen. Ferner sei zu erwarten, dass das angrenzende Kraftwerk baulich weitgehend verschwinden, aber durch eine industrielle Nachnutzung geprägt bleiben werde. Dies sei auch dringend nötig, damit die einstigen Revierkommunen wirtschaftlich wieder auf eigenen Beinen stehen können. Gleichwohl sei es dringend erforderlich, diese beiden möglicherweise konträren Ziele so miteinander abzuwägen, dass es am Ende im Idealfall gelingt, die Achse Lappwaldsee-Paläon für Einwohner und Besucher attraktiv zu gestalten.

Die nächstgelegen PV-Anlage befinde sich am ehemaligen Kraftwerkstandort Harbke. Wenn man im Sommer auf dem Radweg an der Bundesstraße entlangfahre, müsse man schon genau hinsehen, wenn man die Anlage durch die sogar noch recht junge Eingrünung erkennen möchte. Unter den touristischen Gesichtspunkten wurde mehrfach die Frage erörtert, ob es auf der Hochkippe Wulfersdorf, also im Kerngebiet der touristischen Entwicklung, eine PV-Anlage geben könne. Diese wurde sowohl seitens der Verbandsvertreter und der Ratsmitglieder aus Harbke und Helmstedt  grundsätzlich befürwortet; allerdings unter der Bedingung, dass diese Anlage ebenfalls komplett eingegrünt werde und die Wegebeziehung  nicht nur entwickelt, sondern gerade in diesem Bezug jetzt auch schon mit einem entsprechenden Belag hergestellt werde. Ansonsten werde man sich hier immer wieder damit auseinandersetzen müssen, das man sich in Bereichen befinde, die erheblich vorgestört seien und für derartige Zwecke bevorzugt genutzt werden sollen.

Deshalb werde man hier in der Flächennutzungsplanung einen Korridor vorsehen, der eine landwirtschaftliche, allenfalls forstliche Nutzung erlaube, die die Verbindung zwischen Lappwaldsee und Schöningen als touristische Nutzung gewährleiste, obwohl man links und rechts am Ende ein Industriegebiet haben werden.

Herr Lickfett erachte es als unverständlich, das man keinen Ertrag definieren könne, aus dem sich Gewerbesteuern errechnen könnten. Immerhin sei dies für die Stadt schon von großer Bedeutung. Ansonsten werfe dies die Frage auf, warum man eine Anlage bauen wolle, die Energie nicht zu dem Zeitpunkt erzeuge, wann sie gebraucht werde. Man benötige im Winter Strom, da erzeuge sie weniger und man benötige nachts Strom, da erzeuge sie gar nichts.

Herr Brunner wirft ein, dass diese Rechnung nur zur Hälfte stimme, weil am Ende der alles entscheidende Faktor der Tarif sein werde. Dieser hänge auch sehr stark von der Dauer des Verfahrens ab, nämlich ob beispielsweise noch in diesem Jahr oder vielleicht erst in zwei bis drei Jahren begonnen werden könne. Dies ein sehr entscheidender Faktor der Wirtschaftlichkeit dieser Anlage.

Er weist insbesondere darauf hin, dass jetzt noch keine Entscheidung getroffen werden müsse, vielmehr ging es um eine grundsätzliche Information. Die aufgezeigten Fragen würden sich alle im Laufe des Verfahrens beantworten. Bis dahin hätte man jederzeit die Möglichkeit, sich zurückzuziehen, wenn sich das Projekt nicht in die Richtung entwickeln würde, die einem vorschwebt. Letztendlich würde sich die Anlage auf jeden Fall rechnen, ansonsten würde man hier heute nicht stehen. Selbstverständlich hätte man heute viele Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorlegen können, allerdings hatte er nicht angenommen, dass dies für diese erste Information die Erwartungshaltung war.

Herr Graf von der Schulenburg ergänzt, dass es am Ende natürlich für alle Beteiligten einen Mehrwert geben müsse. Diesen heute nicht benennen zu können, sei dem Umstand geschuldet, dass momentan noch zu viele Unwägbarkeiten vorhanden seien. Grundsätzlich könne er aber sagen, dass Volkswagen direkt vor der Haustür massive Nachfragen nach Grünstrom signalisiere. Es sei daher davon auszugehen, dass die Nachfrage nach regional erzeugtem Grünstrom dazu führen werde, dass hier vernünftige Tarife bezahlt würden. Sowohl die Autostadt als auch die Salzgitter AG hätten Bedarf an grünem Strom. Deshalb glaube er nicht, das man in Schwierigkeiten kommen werde, Grünstrom zu vernünftigen Tarifen mit den lokalen Partnern zu verkaufen. Am Ende des Tages werde sich das auch in der Gewerbesteuer abbilden. Er sage bereits jetzt die Lieferung belastbaren Materials zu, aus dem man ein für die Stadt durchaus abkömmliches Gewerbesteuereinkommen berechnen könne.

Herr Otto macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass man alles dafür tun werde, im Bereich des ehemaligen Kraftwerks Buschhaus Vorranggebiet für erneuerbare Energien zu bleiben, weil man eine erhebliche Lagegunst und eine strategische Bedeutung für die Energieversorgung im Hinblick auf den Stahlstandort Salzgitter besitze.

Herr Ulf Rossmanit (Einwohner) kritisiert, dass es sich immer schön anhöre, wie ökologisch derartige Anlagen seien und wieviel CO ² man einsparen würde. Er glaube aber, das man für Bienenprojekte keine Photovoiltakanlage benötige. Man versuche hier dem Bürger augenscheinlich etwas schmackhaft zu machen, obwohl es am Ende doch lediglich um den größtmöglichen Profit ginge. Für ihn sei nicht wichtig, ob VW von dieser Anlage profitiere, sondern die Menschen vor Ort.

Herr Brunner erläutert den Nutzen des „Bürgerstroms“ mit den jeweiligen Zertifikaten, im Rahmen dessen jeder Interessent letztendlich auch an den Vorteilen der Anlage partizipieren könne. Er könne leider im Detail nicht zu viele Versprechungen machen, sondern heute nur den Rahmen vorgeben. Es sei jedoch der erklärte Wille des Projektträgers, gerade auch den „direkt betroffenen Bürgern“ einen großen Teil dessen abzugeben, was man verteilen könne.

Ein Einwohner gibt zu bedenken, dass man in diesem Falle auch beide Seiten, also Ost und West, sowohl Sachsen-Anhalt als auch Niedersachsen sehen müsse, weil dies nicht zu trennen sei. Gleichzeitig müsse man sich fragen, was der Tourismus in den nächsten Jahren bringe und was die Gewerbesteuer. Nur dann könne man tatsächlich zu der Abwägung gelangen, ob man dies machen könne oder nicht.

Herr Otto erwidert, das man zwar den Planungsverband gemeinsam mit Harbke innehabe, man jedoch nicht die Augen davor verschließen könne, dass für den Fall, wenn es zu einer Ansiedlung auf der Wulfersdorfer Hochkippe käme, der Ertrag daraus in Harbke bliebe.

Nach einer sehr ausführliche Diskussion bedankt sich Herr Zogbaum bei den Herren Brunner und Graf von der Schulenburg für die Vorstellung. Man werde dieses Thema ausgiebig im Ortsrat und mit der Verwaltung diskutieren. Wenn das Verfahren weiterginge, würde man selbstverständlich auch die Bürger beteiligen und soviel Transparenz wie möglich herstellen.  


TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Die Vergabe von Ortsratsmitteln soll folgendermaßen erfolgen:

  • SVB (Zuschuss Bau Unterstellmöglichkeit für Rasenmähtraktor) 500,00 Euro
  • PSG (Zuschuss Pferdesportfestival am 17. - 19.09.2021) 500,00 Euro
  • Ortsrat (Übernahme Kosten Mitteilungsblatt)
  • Ortsrat (Dankeschön-Geschenk an Verteiler Mitteilungsblatt) 100,00 Euro
  • Ortsrat (Übernahme der Kosten für die ehrenamtliche Unterstützung bei der Schneeräumung durch Fa. Lickfett) 300,00 Euro
  • Seniorenbeirat (Zuschuss für Veranstaltungen) 100,00 Euro



Protokoll:

Herr Zogbaum erläutert im Hinblick auf die Verteilung von Ortsratsmitteln, dass man sich aufgrund der besonderen Schneelage im Ortsrat abgestimmt habe, die ehrenamtliche Unterstützung der Fa. Lickfett in Anspruch zu nehmen, um dieser außergewöhnlichen Situation begegnen zu können. Für diese Hilfeleistung möchte man Ortsratsmittel in Anspruch nehmen. Herr Lickfett habe erklärt, er möchte dieses Geld nicht für sich in Anspruch nehmen und werde es dem Förderverein der Ortsfeuerwehr Büddenstedt spenden. Er spricht in diesem Zusammenhang Herrn Lickfett seinen besonderen Dank aus. Dies solle den Einsatz des Betriebshofes nicht schmälern. Es seien aber derartige Schneemassen gewesen, für die die Technik und das Personal einfach nicht aus ausgestattet war. Diese Problematik werde man innerhalb der Stadt Helmstedt besprechen müssen. Grundsätzlich habe man dies aber gut gelöst.

Herr Heineck stellt den Antrag, jährlich 1.000,00 Euro von den Ortsratsmitteln bis zum Ende des Jahres für Notfälle zurückzustellen, um beispielsweise im Wiederholungsfall eines derartigen Wintereinbruchs Mittel zur Verfügung zu haben.

Herr Esbach weist darauf hin, dass mit Hilfe eines Verteilerschlüssels diese Mittel bis zum Ende des Jahres aufgebraucht werden. Es handelte sich bisher meistens um eine Summe zwischen 1.500,00 und 2.000,00 Euro. Diese Regelung solle man seiner Auffassung nach beibehalten.

Herr Zogbaum ist der Auffassung, dass man diese Rückstellung nicht unbedingt benötige. Er gibt zu bedenken, dass man mit den Ortsratsmitteln nicht dafür zuständig sei, Katastrophen zu verhindern. Dafür würden diese Mittel auch gar nicht ausreichen.

Herr Rippel schließt sich der Meinung von Herrn Zogbaum an. Erfahrungsgemäß habe man in der Regel am Ende des Jahres noch Mittel über, die dann notfalls für ähnliche Fälle genutzt werden könnten. Es wäre daher überflüssig, diese im Jahresplan vorzusehen.  

Der Antrag wird mit 1 JA-Stimme und 6 NEIN-Stimmen abgelehnt.

Sodann fassen die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt einstimmig folgenden Beschluss.


 
TOP 7 Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 8 Zukünftige Nutzung der öffentlichen Fläche auf der ehemaligen Liegewiese

Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage und erläutert die kurz die Pläne der Antragstellerin. Es hätte einen Vor-Ort-Termin gegeben, an dem verschiedene Punkte diskutiert worden seien.  

Herr Lickfett plädiert dafür, über die Vorlage in dieser Form nicht abzustimmen, sondern zunächst eine Bürgerbeteiligung in Betracht  zu ziehen. Sein Vorschlag wäre, die Bürger im Mitteilungsblatt über den Antrag von Frau Ahrendts zu informieren. Gleichzeitig könnte man die Bürger aufrufen, ihre eigenen Vorstellungen einzubringen. Er fühle sich nicht in der Lage, über etwas abzustimmen, was die Nutzung der Liegewiese für die einheimische Bevölkerung auf längere Sicht ausschließen würde. Andererseits könnte sie im Falle der Ablehnung zukünftig brach liegen. Herr Lickfett beantragt daher eine Bürgerbeteiligung.

Herr Heineck vertritt ebenfalls die Auffassung, dass man keine vorschnelle Entscheidung treffen solle. Er empfinde die Liegewiese als „Sahnestück“, das man hier noch im Dorf hätte. Man hätte bereits genug an die Stadt Helmstedt abgegeben. Würde man diese auch noch abgeben, hätte man gar keine Möglichkeit mehr, überhaupt noch etwas stattfinden zu lassen. Immerhin seien hier auch Toiletten angeschlossen. Außerdem weist er darauf hin, dass dem Hundeverein durchaus an einer langfristigen Nutzung gelegen sei, da man großzügig investieren wolle. Um einen möglichen Beschluss nicht eigenverantwortlich herbeizuführen, unterstreiche er das angesprochene Ansinnen, die Bürger an dieser Problematik zu beteiligen.

Herr Rippel gibt zu bedenken, dass die Liegewiese durch die geplante Nutzung nicht verloren wäre. Es sei lediglich eine Vertragssache, dass man dies auch wieder rückgängig machen könne. Zwar sei er ebenfalls für eine Beteiligung der Bürger, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass man diese Wiese, wolle man sie behalten, auch pflegen müsse. Veranstaltungen könne man ebenso gut auf dem Rathausplatz oder auf dem Parkplatz neben der Liegewiese durchführen. Eine derart große Veranstaltung, für die man die Liegewiese und die Parkplätze benötige, werde es nach seiner Auffassung hier nicht mehr geben.

Herr Esbach vertritt eine ähnliche Auffassung wie Herr Lickfett. Er stellt den Antrag, in dieser Sitzung keinen Beschluss über die weitere Nutzung der Liegewiese zu fassen und die Auswertung der Bürgerbefragung im Mitteilungsblatt abzuwarten. Ein Beschluss sollte auf die nächste Ortsratssitzung verschoben werden.

Die Mitglieder des Ortsrats Büddenstedt sprechen sich einstimmig für diesen Antrag aus.


TOP 9 Bekanntgaben  
TOP 9.1 Glasfaserausbau in der Stadt Helmstedt und den Ortsteilen; Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der "Deutsche Glasfaser Wholsale GmbH"; Bezug zu V 012/2021

Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe. Er führt kurz aus, dass die Stadt Helmstedt mit der „Deutschen Glasfaser Wholsale GmbH“ einen Vertrag eingehen will, um die unterversorgten Bereiche in der Stadt und in den Ortsteilen entsprechend zu versorgen. Mit dem Verfahren des Landkreises Helmstedt sei man in Büddenstedt ein wenig auf die Nase gefallen. Bereiche, die zunächst mit dargestellt waren, seien am Ende nicht berücksichtigt worden. Nun hoffe man durch diesen Vertrag auf eine deutliche Besserung.

Herr Zogbaum erläutert, dass eine Abfrage gemacht werden solle, ob die Bürger dies überhaupt wollen. Er fragt Herrn Otto, ob bereits bekannt sei, wie hoch die Akzeptanz sein müsse und mit welchen Kosten zu rechnen sei.

Bekannt sei nach den Ausführungen von Herrn Otto, dass der Anbieter dem Bürgermeister seinerzeit Beispiele aus Ortsteilen benannt habe, bei denen eine entsprechende Versorgung vorgenommen wurde. Der Vertrag wäre so gestaltet, dass die deutsche Glasfaser eine Ortslage wie Büddenstedt betrachte, an die dortigen Einwohner mit konkreten Aussagen herantrete und sich abhängig von der Resonanz entschließen würde, hier eine derartige Erschließung für den Ortsteil zu realisieren oder auch davon Abstand zu nehmen.

Herr Esbach geht auf die „Breitband-Helmstedt“-Seite im Internet ein. Bei dieser Initiative sei von Fördergeldern von     40 % die Rede gewesen. Hier hätte sich dies durchaus rentiert. Den Ausführungen sei zu entnehmen, dass man hier genauso in die Abfrage gehen würde, wer Interesse an schnellem Internet hätte. In diesem Falle würde den Interessenten vermutlich nicht nochmal eine Förderrichtlinie entgegenkommen kommen. Er sähe deshalb in diesem Vorhaben keinen großen Mehrwert gegenüber den bisherigen Aktivitäten.

Herr Lickfett lese aus der Bekanntgabe, dass die Firma komplett neue Leitungen legen wolle, auch dort, wo sie bereits vor der Tür liegen und nur eine Anbindung herstellen müsste, wo es aufgrund dessen nicht erfolgt sei, weil der Bereich nicht als unterversorgt gelte.

Herr Otto bestätigt dies und erklärt, dass dies auch die ganze Krux an dem Verfahren sei, wie Breitbandausbau in Deutschland seit Jahren betrieben werde. Im Wesentlichen sei dieser Ausbau allein dem Markt überlassen und jeder baue sein eigenes Netz. Als Straßenbaulastträger habe man dementsprechend das Problem, dass man es hier mit einer Vielzahl von Berechtigten zu tun hätte. Es gehe daher nur um die Chance, dass es für Büddenstedt eine bessere Versorgung geben könnte, als es sie gegenwärtig gibt.

Sodann nehmen die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 10 Geschenkerichtlinie während der Pandemie

Protokoll:

Herr Zogbaum erläutert, dass es ihm im letzten Jahr fast ausnahmslos nicht möglich war, Geburtstagsgrüße bzw. Grüße zur goldenen oder auch diamantenen Hochzeit persönlich zu überbringen. Diesbezüglich hätte man im Ortsrat seinerzeit beschlossen, dass es zu unterschiedlichen Anlässen auch verschiedenwertige Geschenke gäbe. Er bittet aufgrund der coronabedingten Situation, die Geschenkerichtlinie so verändern zu dürfen, dass für Geburtstage und Jubileen statt individueller Präsentkörbe jeweils ein pauschaler Geschenkegutschein im Wert von 40,00 Euro überreicht wird. Die Gutscheine wurden von "Pali´s Büddenstedtchen" erworben und sollen sowohl nachträglich für bereits stattgefundene Geburtstage und Jubileen als auch zukünftig so übergeben werden, bis sich die Pandemielage ändert.

Die Mitglieder des Ortsrates sprechen sich einstimmig für diesen Vorschlag aus.

 
TOP 11 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Herr Zogbaum weist darauf hin, dass das Infoblatt Ende Februar/Anfang März erscheinen werde.

Er möchte erneut diesen Anlass nutzen, um Gerüchten um das Restaurant und Herrn Kobneshi entgegenzutreten. Mittlerweile bekomme er fast im Wochenrhythmus Anfragen, wann das Restaurant schließe und ob der Eigentümer es nur noch in Hötensleben betreiben würde. Er selbst habe des Öfteren mit dem Inhaber gesprochen. Dieser habe ihm versichert, dass er beide Restaurants weiterhin betreiben werde. Er sei sogar mit der Stadt im Gespräch, einen 5-Jahres-Vertrag abzuschließen. Dies sei im beiderseitigen Einvernehmen natürlich eine Win-win-Situation, da damit jede Seite eine langfristige Perspektive besitze. Es sollen dabei auch zwei Optionen von weiteren 5 Jahren integriert werden. Weiterhin habe er vor, eine größere Summe in den Biergarten zu investieren. Ob er dieses Restaurant allerdings persönlich betreibe oder einen Geschäftsführer einsetze, sei zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht endgültig geklärt.

Darüber hinaus möchte er darauf hinweisen, dass man die „Schneekatastrophe“ positiv genutzt habe, indem man im Osten des Dorfes eine sehr schöne Rodelbahn installierte, die sogar Fackelabfahrten am Abend möglich machte. Hiermit möchte er den Initiatoren, Herrn Uwe Lickfett und Herrn Ramsi Hashash seinen herzlichen Dank für ihre tatkräftige Unterstützung aussprechen. Diese Aktion sei bei den Bürgern im Ort sehr gut angekommen. Er habe bereits mit Herrn Otto gesprochen, ob man diese Rampe nicht für Wiederholungszwecke behalten könne.

 
TOP 12 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Herr Lickfett geht auf die in der vorherigen Sitzung von Herrn Schobert angesprochene Zusage ein, dass Herr Otto dem Ortsrat in dieser Sitzung das Konzept für Buschhaus, insbesondere was das Wasserstoffprojekt anginge, vorstellen würde.

Die zweite Anfrage bezog sich darauf, wann damit zu rechnen sei, dass die Wasserleitung von der Toilettenanlage auf der Liegewiese bis zum Vereinsheim repariert werde. Auch hier sei im Protokoll festgehalten, dass es hier eine Klärung geben solle.

Herr Otto erwidert, dass diese Frage an den zuständigen Fachbereich Anfang November weitergeleitet wurde und sich in Bearbeitung befände. Der aktuelle Sachstand wurde zwischenzeitlich nochmal erfragt. (Hinweis der Verwaltung: Vom zuständigen Fachbereich wurde folgende Beantwortung zu Protokoll gegeben:

„An einem Wasserzähler im ehemaligen Schwimmbad Büddenstedt wurde ein erheblicher Wasserverbrauch festgestellt, der sich durch Nutzung nicht erklären ließ. Es wurde daher vom Fachbereich 55 die Ursache erforscht. Hier konnte eine defekte Wasserleitung, die vom Hallenbad über die Liegewiese zu einer „Querleitung“ führt, die die SW Pumpstation und den Festplatz mit Wasser an verschiedenen Entnahmestellen versorgt, festgestellt werden. Nach Abstellung der Leitung trat kein Wasserverlust mehr auf.

An dieser Leitung – und das ist in keinem vorliegenden Plan der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt festzustellen – hängt auch das auf dem von der Pferdesportgemeinschaft gepachteten Gelände stehende ehemalige Tennisheim. Dies wurde vor der Fusion im Zusammenhang mit der Anpachtung des Geländes von der Pferdesportgemeinschaft Büddenstedt erworben. Im Pachtvertrag ist in § 5 Absatz 2 geregelt, dass der Pächter – also die Pferdesportgemeinschaft – den ordnungsgemäßen Zustand der Versorgungsanlagen sicherzustellen hat. Hier wird sich der für den Pachtvertrag zuständige Fachbereich 21 in einem separaten Anschreiben zur Erläuterung noch mal direkt an die Pferdesportgemeinschaft wenden.“) 

Bezüglich des Sachstandes zum Konzept Buschhaus bitte er um Verständnis, dass er dies in öffentlicher Sitzung nicht weiter ausführen werde.

Herr Heineck erinnert an seine Anfrage hinsichtlich der Graffiti-Schmierereien an den beiden Bushaltestellen an der Hauptstraße.

Herr Otto erklärt, dass dieser Hinweis m.d.B. um Erledigung an den Betriebshof weitergeleitet wurde, eine Erledigung aber offensichtlich noch nicht erfolgt sei. Auch hier werde man den Sachstand erneut abfragen.

(Anmerkung der Verwaltung: Der Fachbereich hat nach eigener Überprüfung festgestellt, dass die Malerarbeiten an den Haltestellen durch die hausinterne Malerin vorgenommen wird, sobald der Haushalt genehmigt sei und die Witterung es erlaube. Ein Angebot von einem Malerbetrieb hätte dem Fachbereich jedoch nicht vorgelegen.)

 
TOP 13 Anfragen

Protokoll:

Herr Esbach erläutert, dass der Verwaltungsausschuss in der letzten Woche über den Erlass der Krippengebühren getagt hätte. Er wolle sich an dieser Stelle bedanken, dass man zumindest der Tatsache Rechnung getragen hätte, das man bei einem Abrechnungszeitraum, in dem lt. Coronaverordnung noch kein Betrieb untersagt wurde, keine Gebühr erhoben würde, die man für eine Notbetreuung in Anspruch nehme. Gerade weil die Stadt in eigener Trägerschaft handele, hätte er sich bei einer tageweisen Abrechnung im Falle von 8 Eltern allerdings gewünscht, diese Gebühren zu erlassen.

 

 
TOP 14 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in 5 Fällen zu unterschiedlichen Themen (Nachnutzung Liegewiese, Glasfaserausbau, Nachnutzung Schule und großer Saal, Nachnutzung Schwimmbad) Gebrauch gemacht. Insbesondere bemängelt Herr Priebe, dass er bei der heutigen Vorlage zur Nachnutzung der Liegewiese nicht als weiterer Interessent berücksichtigt wurde. Er hätte sein Interesse am 23.03.2020 bei der Stadt Helmstedt bekundet, aber keine abschließende Antwort erhalten. Eine Beantwortung durch den Fachbereich 55 zur weiteren Verfahrensweise ist allerdings erfolgt. Der seinerzeitige Schriftverkehr zwischen der Stadt und Herrn Priebe liegt dementsprechend vor und wurde mittlerweile zwischen den Beteiligten geklärt.

Abschließend nutzt der Ortsbürgermeister dieses Forum, um auf die diesjährige Kommunalwahl hinzuweisen und appelliert an die Einwohner, über eine Mitarbeit in diesem Gremium nachzudenken. Es würde ihn freuen, wenn es im kommenden Jahr wieder ein komplettes Gremium geben würde.

Herr Zogbaum schließt den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Büddenstedt um 20.21 Uhr.

 

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