Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 14. September 2021 , 18:45 Uhr
Schützenhaus Barmke, Buschmühle (Zum Stüh), 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Barmke fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat Barmke die Straßenreinigungssatzung und die entsprechende Gebührensatzung interfraktionell nicht hinreichend beraten konnte und schlägt daher vor, die Satzungen unter den TOP 10 und 11 von der Tagesordnung abzusetzen, zumal der Ortsrat Emmerstedt in seiner Sitzung bereits eine Nachbearbeitung dieser Satzungen angemeldet habe.

Herr Otto berichtet, dass der Bürgermeister am Donnerstag nach dieser Sitzung zunächst mit den Fraktionsvorsitzenden sprechen und dabei ein gemeinsames Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden sowie allen Ortsbürgermeistern anstreben werde. In einer großen Gesprächsrunde solle noch einmal gemeinsam über das Thema beraten und anschließend entschieden werden, ob die Satzungen in weiteren Sitzungen behandelt und beschlossen werden sollen oder ob eine Behandlung und Beschlussfassung nur noch im VA und im Rat am 14.10.2021 in Frage komme, da aufgekommende Fragen bereits in der großen Gesprächsrunde geklärt werden konnten. Alternativ dazu könnten die beiden Satzungen auch erst vom neuen Rat behandelt werden. Sollte eine Zustimmung aus dem Fraktionsgespräch erfolgen, werde kurzfristig zu einer größeren Gesprächsrunde mit den Ortsbürgermeistern geladen. Daher können die Vorlagen unter den TOP 10 und 11 abgesetzt werden.

Der Ortsbürgermeister schlägt weiter vor, einen neuen TOP 5 in die öffentliche Sitzung aufzunehmen, da der anwesende Betriebsleiter der AEH, Herr Geisler, einen Bericht zum Thema "Abwasseranlagen und Ausgleichsflächen im Gewerbegebiet A2 Barmke" abgeben möchte.

Nachdem keine weiteren Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetragen werden, stimmen die Ortsratsmitglieder der Änderung einstimmig zu und der Ortsbürgermeister stellt den geänderten öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.06.2021

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, den öffentlichen Teil des Protokolls über die Sitzung am 01.06.2021.

 
TOP 5 Bericht AEH zum Gewerbegebiet A2-Barmke (Abwasseranlagen und Ausgleichsflächen)

Protokoll:

Herr Geisler von der AEH berichtet anhand einer Präsentation über den Bearbeitungsstand der Abwasseranlagen mit Schwerpunkt Niederschlagswasser und über die Ausgleichsflächen im Gewerbegebiet A2 Barmke. Abschließend ergänzt er die Präsentation mit aktuellen Videoaufnahmen eines Drohnenfluges vom Gewerbegebiet A2 Barmke.

Anmerkung:
Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage ANH009/21 beigefügt.


TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Barmke werden für folgende Zwecke Zuschüsse gewährt:

- Ausrichtung des Herbstmarktes in Barmke                               bis zu 500,00 Euro,

- Anschaffung von Bekleidung für die im Ort
  organisierte Sargträgergruppe                                                   bis zu 500,00 Euro.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat Barmke nach interfraktioneller Beratung beabsichtige, für den angedachten Herbstmarkt in Barmke bis zu 500,00 Euro bereitzustellen. Diese Veranstaltung sei nur eine Vorplanung, denn wenn bei dieser Außenveranstaltung Corona-bedingt auch die 3G-Regelung angewandt werden müsse, sei der Herbstmarkt logistisch nicht umsetzbar. Weiter sei angedacht, die Anschaffung von Bekleidung für eingesetzte Sargträger aus der seit einem Jahr bestehenden Sargträgergruppe in Barmke mit bis zu 500.00 Euro zu bezuschussen.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Vorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden

 
TOP 7 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (aus Gesamthaushalt)

Beschluss:

Der Ortsrat Barmke stimmt dem 1. Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - mit der Ergänzung der Vorlage in der beratenden Fassung zu.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage samt Zusatz, zu der Herr Otto einige kurze Hintergrundinformationen abgibt.

Zum Straßenausbau Dorfbreite führt Herr Otto aus, dass es sich im Wesentlichen um eine Erschließung und nur um einen geringen Teil von Straßenausbau handele. Die Planung und auch die entsprechenden Kostenansätze seien bereits aus dem Jahr 2019. Leider habe die Verwaltung feststellen müssen, dass es in den letzten Monaten zu erheblichen Preissteigerungen in allen Baugewerken gekommen sei, die auch noch andauern werden. Dementsprechend habe die Verwaltung bei dieser Maßnahme auf der Grundlage von gegenwärtigen anderen Baumaßnahmen mit einem Preissteigerungsfaktor von 1,4 die Preise anpassen können. Zu dieser Kostensteigerung habe der Ortsbürgermeister bereits angefragt, ob ein Missverständnis vorliege. Im Grundhaushaltsplan seien für den Straßenausbau Dorfbreite aufgeteilt auf das Jahr 2021  447.500 Euro und auf das Jahr 2022  464.000 Euro ausgewiesen, was zusammen eine Summe von 911.500 Euro ergebe. Mit dem Nachtrag werde dann von der bisherigen Kostenschätzung, die bei insgesamt 819.000 Euro gelegen habe, durch eine Erhöhung von 90.000 Euro abgewichen. Dies sei die Kostensteigerung, die die Verwaltung in nächster Zeit erwarte.

Der Ortsbürgermeister merkt zu den Zahlen im Nachtragshaushalt an, dass diese nicht mit der Erklärung von Herrn Otto übereinstimmen. Er habe verstanden, dass die Jahre in der neuen Ausführung zusammengefasst werden. Die vorher auf 2 Jahre verteilten Kosten werden nun zusammengefasst, würden aber trotzdem keine Kostensteigerung um 400.000 Euro ergeben.

Eine kurze Diskussion zwischen Herrn Otto und dem Ortsbürgermeister bezüglich der Kostensteigerung schließt sich an, wobei Herr Otto anmerkt, dass für die Aufstellung des Haushalts 2021/2022 die Kostenplanung aus dem Jahr 2019 zugrunde gelegen habe, die bei der Erstellung des Entwurfs im Jahr 2020 auch in dieser Höhe aufgenommen wurde. Danach sei eine enorme Preissteigerung im Baubereich eingetreten und man könne auch nicht davon ausgehen, dass sich die Kosten in der nächsten Zeit wieder mindern, sondern eher noch weiter ansteigen werden. Außerdem merkt er noch an, dass dem Haushaltsplan bisher nur Kostenschätzungen zugrunde lagen. Die Verwaltung habe nun die Entwurfsplanung beauftragt und gehe davon aus, dass die Kostenberechnung in den nächsten 4 bis 6 Wochen vorliegen werde. Diese solle auf jeden Fall im Ortsrat und auch den Anliegern im IV. Quartal vorgestellt werden. Erst danach sollten Beratungen und Diskussionen mit den konkreten Zahlen geführt werden.

Frau Klimaschewski-Losch erinnert, dass der Ausbau der Dorfbreite nach 30jähriger Wartezeit zu großen Diskussionen im Ortsteil geführt habe und Überlegungen dahingehend vorgenommen wurden, ob man das Vorhaben überhaupt noch umsetzen wolle. Wenn nun zu den bisherigen Kostenschätzungen auch noch diese extreme Preissteigerung hinzukomme, finde sie es schwierig, das Vorhaben überhaupt umzusetzen. Daher möchte sie die erläuternden Ausführungen von Herrn Otto zur Kostenberechnung und Kostenaufschlüsselung mit der Begründung umgehend schriftlich per Mail zugesandt haben, auch für die noch anstehenden Haushaltsberatungen im Stadtrat. Aus diesem Grund werde sie sich bei der Abstimmung zum Nachtragshaushalt enthalten.

Herr Otto sagt eine Übersendung der Zahlen zu und ergänzt, dass der Bürgermeister zwischenzeitlich, als auf die Kostensteigerung hingewiesen wurde, angemerkt habe, dass die Thematik auch grundsätzlich noch einmal mit den Anliegern erörtert werden solle, wobei es ohnehin eine entsprechende Anwohnerbeteiligung geben müsse.

Dazu erinnert Herr Otto an seinen Hinweis in vergangener Zeit, dass das Vorhaben mit den Jahren immer kostenintensiver werde. Zumindest in der derzeitigen Phase bringe jedes halbe oder ganze Jahr eine erhebliche Kostensteigerung mit sich. Verlässliche Zahlen erhalte man erst durch die auf der Grundlage einer entsprechenden Entwurfsplanung erstellte Kostenberechnung. Erst danach sollte mit den Anwohnern gesprochen werden. Ebenso sollte die Entwurfsplanung beziffert und für den Einzelnen nachvollziehbar gemacht und vorgelegt werden, sollte man aus Kostengründen eine Reduzierung der baulichen Leistungen in Erwägung ziehen.

Eine weitere kurze Aussprache schließt sich an, wobei Herr Stein noch anmerkt, dass nach Abschluss der Baumaßnahme die Anliegerkosten nach den Bauleistungen abgerechnet werden und nicht nach den in den Haushalt eingestellten Beträgen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst mit 3 Ja-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltungen, folgenden geänderten



TOP 8 Bauleitplanung Helmstedt; 65. Änderung des Flächennutzungsplanes "Höltgeberg" - Feststellungsbeschluss -

Beschluss:

1. Der Abwägung, der in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§§ 3(1), 4(1) BauGB) vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten (Anlage 3).

2. Der Abwägung, der in der öffentlichen Auslegung (§§ 3(2), 4(2) BauGB) vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten (Anlage 4).

3. Die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich “Höltgeberg“ wird gemäß § 6 BauGB beschlossen. Der Begründung zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht wird zugestimmt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister merkt zur Vorlage dieses TOP an, dass sie zusammen mit der Vorlage des folgenden TOP beraten werden könne, da beide Vorlagen das Thema Bauleitplanung Höltgeberg behandeln, wobei diese Vorlage die Änderung des Flächennutzungsplanes und die folgende den Bebauungsplan beinhalten.

Frau Ryll verweist auf die Aussage der Ziffer 5 der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung, der Verkehrserschließung, dass die Wohnbauflächen über die K 55, Bardenbike und Dorfbreite erschlossen werden können. Ihrer Meinung nach sei aber festgelegt worden, nicht über die Dorfbreite zu erschließen.

Herr Otto antwortet, dass die Flächen über die Dorfbreite erreichbar seien. Die Erschließungsarbeiten erfolgen allerdings über die Kreisstraße nach Süpplingenburg. Im Rechtssinn sei es so, dass zur Bardenbike nicht abgesperrt werde, sondern dass auch dort die Durchfahrtsmöglichkeit bestehe.

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass er bereits im Vorfeld zu dieser Sitzung eine Frage zur Ziffer 7.1 der Begründung zum Bebauungsplan, den Dachformen, an die Verwaltung gerichtet habe. Demnach sollen Dachflächen von mehr als 30 qm begrünt werden, wobei der Ortsrat aber der Meinung sei, dass die Fläche vom Ortsrat auf 20 qm geändert wurde.

Herr Otto antwortet, dass die Verwaltung ursprünglich 40 qm vorgesehen hatte, die durch den Ortsrat dann auf 30 qm reduziert worden sei. Sollte das nun nochmals geändert werden, müsse der Bebauungsplan neu ausgelegt werden.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag zur Flächennutzungsplanänderung abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 9 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 386 "Höltgeberg" - Satzungsbeschluss -

Beschluss:

1. Der Abwägung, der in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§§ 3(1), 4(1) BauGB) vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten (Anlage 3).

2. Der Abwägung, der in der öffentlichen Auslegung (§§ 3(2), 4(2) BauGB) vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten (Anlagen 4 und 5).

3. Der Bebauungsplan Nr. OTB 386 "Höltgeberg" wird gemäß § 6 BauGB beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan Nr. OTB 386 "Höltgeberg" mit Umweltbericht wird zugestimmt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Die Beratung erfolgt unter TOP 8 öS.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Betreibermodelle für die Wärme- und Stromversorgung in Helmstedter Baugebieten

Protokoll:

Herr Otto verweist auf die den Ortsratsmitgliedern bekannte Präsentation über die Betreibermodelle für die Wärme- und Stromversorgung in Helmstedter Baugebieten, die von Herrn Leiding von der erstellenden Kanzlei Rödl & Partner bereits ausführlich in der Sitzung des Betriebsausschusses vorgestellt wurde, an der auch die Mitglieder des Ortsrates Barmke teilgenommen haben.

Anmerkung:
Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage ANH006/21 beigefügt.

Anschließend gibt Herr Otto zusammenfassende Erläuterungen für die anwesenden Zuhörer ab.

Schlussendlich führt er aus, dass der BTA die Ausführungen und die Empfehlung über die Umsetzbarkeit des Modells mit einer vernünftigen Empfehlung zunächst nur zur Kenntnis genommen habe. Eine Umsetzung erfordere allerdings eine Satzungsänderung der Betriebssatzung. Bisher sei der Betrieb von der Stadt Helmstedt nur zur Abwasserbeseitigung gegründet worden. Rechtlich sei es aber kein Problem, die AEH zu beauftragen, diese Wärme- und Stromversorgung innerhalb eines Wohn- oder auch Gewerbegebietes mit zu übernehmen, allerdings vorbehaltlich einer Satzungsänderung, die der neue Rat beschließen müsste. Die Verwaltung würde entsprechende Vorbereitungen treffen, wobei auch eine entsprechende Beschlussvorlage für den Höltgeberg zeitnah in einer der ersten Ratssitzungen im nächsten Jahr vorgelegt werden könnte. Dies sei auch noch rechtzeitig, wenn im nächsten Jahr die Erschließung für das Baugebiet vorgenommen werde.

Der Ortsbürgermeister merkt für die Zuhörer an, dass er einige Fragen zu der Thematik hatte, die bereits im BTA hinreichend beantwortet wurden.

Frau Klimaschewski-Losch möchte für die Zuhörer nochmals den Ablauf bis zur Umsetzung des Vorhabens von Herrn Otto erläutert haben.

Herr Otto erläutert, dass die Beteiligung des BTA erfolgt sei, da dieser erklären müsse, ob die AEH überhaupt für die Aufgabe zur Verfügung stehen würde. Im BTA war einstimmig die Einschatzung, dass die AEH dieses Vorhaben umsetzen solle. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die benötigte Satzungsänderung für die AEH auch die politische Zustimmung finden werde. Es werde alles vorbereitet, dass der neue Rat, vom Ortsrat über den Fachausschuss bis hin zum Rat, die nötigen Entscheidungen, wie die Satzungsänderung und die organisatorischen Änderungen, treffen könne. Wenn die AEH die Wärmeversorgung vornehme, sei es aus Sicht der Verwaltung die beste Lösung, wenn die AEH auch die Stromversorgung vollständig übernehme, da dies die wirtschaftlichste Lösung sei. Der BTA sei dann nur noch in der Verantwortung, die Satzungsänderung zu beschließen, alles Weitere liege dann in den Beratungen von Ortsrat, Bauausschuss, VA und Rat. Spätestens im Frühjahr nächsten Jahres müsse eine Entscheidung vorliegen, denn für die Erschließungsarbeiten würde das bedeuten, dass die Nahwärmeversorgungsleitungen und die Stromleitungen von der AEH gelegt werden. Dies würde dann auch über die Grundstücksverkäufe gleich mit finanziert, weil das viel kostengünstiger sei, da die AEH ohnehin die Abwasserleitungen legen müsse und die Strom und Wärmeleitungen in einem Zuge gleich mit verlegen könnte.

Der Ortsbürgermeister äußert zur vorgestellten Stromversorgung durch die AEH, dass die Hauseigentümer dann mit ihren eigenen PV-Anlagen ihren selbst erzeugten Strom an die AEH verkaufen müssten, worauf Herr Otto antwortet, dass diese Vorgehensweise unsinnig und unwirtschaftlich sei.

Der Ortsbürgermeister erwidert daraufhin, es müsste daher wohl eine Zwangsverpflichtung der Eigentümer durch eine Satzung erfolgen, dass sie ihre Dachflächen zur Verfügung stellen müssen, was für ihn fast einer Enteignung gleichkäme.

Herr Otto antwortet, in der Vorstellung im BTA wurde bereits angesprochen, dass für die Nahwärmeversorgung eine Anschlusszwangssatzung aufgestellt werden müsse, wie es auch im Baugesetzbuch vorgesehen sei.

Bei der Stromversorgung gelte das aber nicht. Dort seien die Regelungen so, dass jeder private Endkunde die Möglichkeit habe, jedes Jahr aufs Neue Verträge zu kündigen und seinen Stromversorger neu auszuwählen. Durch diese Regelung könne somit auch jeder Endkunde sagen, er möchte nicht mehr von der AEH mit Strom beliefert werden. Rechtlich könne man die Endverbraucher zur Stromabnahme von der AEH nicht zwingen, aber wirtschaftlich werde das keiner machen, weil die AEH den Strom sehr günstig anbieten könne, sollte die vorgestellte Konstruktion zu Stande kommen. Insofern können die Grundstückseigentümer über einen Vertrag mit der AEH oder, wenn der Rat das möchte, über die Grundstücksverkäufe diesbezüglich eine entsprechende Verpflichtung oder aber eine Option bekommen. Dies sei etwas, was die Verwaltung im Einzelnen ausarbeiten und in die Vertragsentwürfe und in der Beschlussvorlage aufnehmen werde.

Der Ortsbürgermeister erwidert, dass es ihm um die Dachflächen gehe. In der Vorstellung der Modelle im BTA habe Herr Geisler geäußert, das Vorhaben sei für die AEH nur sinnvoll, wenn die AEH alle Dachflächen des Gebietes zur Verfügung habe und den Strom aus allen Dachflächen verwerten könne. Daher müsste es aus seiner Sicht irgendeine Art von Verpflichtung geben, dass alle Bauherren ihre Dachflächen zur Verfügung stellen, was er als kritisch ansehe. Aus diesem Grund hatte er im BTA auch die Frage gestellt, ob man beide Varianten umsetzen könne, was Herr Geisler aber verneinte. Dies müsse aber geregelt werden.

Herr Stein merkt an, es werde niemand gezwungen, ein Grundstück zu kaufen. Wenn man ein Grundstück kaufe, kenne man auch die Auflagen. Auf dem Grundstück seiner Tochter liege ein Regenwasserkanal und sie sei dazu verpflichtet worden, dies zu dulden, wodurch es aber trotzdem nicht enteignet wurde. Er finde es erstaunlich, dass man bei Mitanliegern Grundstücksbelastungen zum Wohle der Allgemeinheit begrüße, aber man selber offensichtlich nicht bereit sei, dies auf dem eigenen Grundstück zuzulassen. Daher sei die Argumentation des Ortsbürgermeisters nicht in Ordnung.

Der Ortsbürgermeister hält nochmals fest, er sehe es auch so, dass es für alle Beteiligten wirtschaftlich und sinnvoll sei, das Vorhaben wie vorgestellt umzusetzen, nur es müsse aus seiner Sicht geregelt werden.

Herr Otto verweist nochmals auf seine Ausführungen, dass die Verwaltung verschiedene Modelle darstellen werde, wie man mit dem Ergebnis das erreichen könne, was der Ortsbürgermeister aufgreife. Am Ende müssen alle Dachflächen zur Stromgewinnung für die AEH zur Verfügung stehen. Die wahrscheinlichste Variante werde aus seiner Sicht sein, die Bereitstellung der Dachflächen für die gemeinsame Stromgewinnung durch die AEH über die Grundstücksverkäufe zu regeln, also nicht öffentlich rechtlich sondern zivilrechtlich, indem die Bestandteil der Verkäufe sein werde. Die Verwaltung könne dafür auch sehr gute Argumente vorweisen, indem die Variante für die Betroffenen auch die wirtschaftlichste Variante sein werde.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schlägt der Ortsbürgermeister vor, dass der Ortsrat eine Empfehlung an die Verwaltung abgeben sollte.

Der Ortsrat Barmke spricht sich einvernehmlich für die Empfehlung aus, das Betreibermodell Eigenbetrieb (AEH) zum Betrieb von zukünftigen Wärmeversorgungsanlagen in Neubaugebieten der Stadt Helmstedt umzusetzen.


TOP 11 2. Änderung der Straßenreinigungssatzung mit Wirkung vom 01.01.2022

Protokoll:

- abgesetzt -


TOP 12 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren mit Wirkung vom 01.01.2022

Protokoll:

- abgesetzt -


TOP 13 Bekanntgaben

Protokoll:

Bekanntgaben liegen nicht vor.

 
TOP 14 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet von Terminen und Gesprächen, die er zu folgen Themen wahrgenommen habe:

-        Gutachten zum Artenschutz bezüglich des Baugebietes und des Gewerbegebietes,
-        Ortstermin auf dem Friedhof bezüglich Rasenwahlgrabstätten und Wegpflasterung,
-        Fahrradständer und Bau der Sitzmöglichkeiten für den Multifunktionsplatz,
-        Anwohnerfragen u.a. zur Versiegelung von Einstellplätzen, Mehrzweckhaus,
-        Teilnahme an verschiedenen Versammlungen, Arbeitskreise, Sitzungen usw., wie
          z.B. FI-Versammlung, Kita-Arbeitskreis, Betriebsausschusssitzung (BTA),
-        Jubiläumsbesuch zum 100jährigen Geburtstag,
-        Verkehrssituation Klauendorf,
-        Nutzung Schützenhaus,
-        Verkehrssituation, Baumaßnahmen und Kanalbaumaßnahmen im gesamten Ortsgebiet
          von Barmke,
-        Teilnahme an der Sportwoche,
-        Organisation des Herbstmarktes,
-        Wilde Plakatierung der Bushaltestelle.

Abschließend merkt er noch an, dass er die aufgrund der Corona-Bedingungen nicht stattgefundenen Besuche zu Alters- und Ehejubiläen in nächster Zeit nachholen werde.

 
TOP 15 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

15.1 - Tempo-30-Zone auf der Rennauer Straße

Im Vorfeld zur Sitzung hat der Ortsbürgermeister auf die bereits bekannte Problematik aus den letzten Ortsratssitzungen verwiesen und erneut angefragt, ob es möglich sei, das Tempo-30-Schild an einen anderen Standort zu platzieren oder eine weitere Beschilderung anzubringen und eine entsprechende Farbmarkierung auf die Fahrbahndecke aufzubringen.

Herr Otto gibt den Zwischenstand, dass bereits ein Schreiben im Entwurf an den anfragenden Zuhörer aus der letzten Ortsratssitzung vorliege. Dieses Schreiben beinhalte, dass die Rennauer Straße Bestandteil einer Tempo-30-Zone sei. Wie üblich sei dort an allen zum öffentlichen Verkehr freigegebenen Einfahrtstraßen in die Zone eine entsprechende Beschilderung angebracht. Somit erlange jeder Verkehrsteilnehmer, der in die Zone hineinfahre, Kenntnis vom dort zulässigen Geschwindigkeitsniveau. Auch wenn in dem vom Zuhörer vorgetragenen Fall zwischen Einfahrt zum Fußballtraining und Ausfahrt aus der Zone einige Zeit vergehe, dürfte die bestehende Regelung für den Verkehrsteilnehmer nicht in Vergessenheit geraten sein, zumal es sich in der Regel um Ortskundige handeln dürfte. Die beobachtete Nichtbeachtung der zulässigen Geschwindigkeit dürfte daher weniger mit Unkenntnis als vielmehr mit Ignoranz zu tun haben. Daher werde die Verwaltung von der Aufstellung einer zusätzlichen Beschilderung Abstand nehmen.
Zur Möglichkeit, die städtische Malerin mit der Fahrbahnmarkierung zu beauftragen antwortet er weiter, dass hierfür mit einer Schablone und einer entsprechenden Spezialfarbe gearbeitet werden müsse, was durch die Malerin nicht möglich sei. Diese Arbeiten seien sehr kostenintensiv und dabei müsste man auch schauen, an welcher Stelle die Fahrbahnmarkierung angebracht werden könnte. Er sagt aber eine Kostenermittlung zu.

Auf Anregung von Herrn Stein, auf dem Parkplatz des Sportheims mit einem Schild auf die Tempo-30-Zone hinzuweisen, merkt Herr Otto an, dass es nicht zulässig sei, ein offizielles Verkehrszeichen, wenn auch nur kopiert, auf einem Privatgrundstück aufzustellen. Ein nicht-amtlicher Hinweis könnte hingegen aufgestellt werden.

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15.2 - Geschwindigkeitsmessanlage

Der Ortsbürgermeister fragt ebenfalls im Vorfeld zur Sitzung an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass eine Geschwindigkeitsmessanlage auf dem Weg zum Schützenhaus installiert worden sei.

Herr Otto antwortet, dass vor dem Hintergrund der Diskussion über die Beschrankung von Bahnübergängen dort eine Messanlage vorgesehen gewesen sei, die die Fahrzeuge zähle, welche dort den unbeschrankten Bahnübergang queren. Da Fakten vorgelegt werden müssen, wurde dort diese Messanlage mit ausgeschalteter Anzeigetafel angebracht. Eine reine Zählanlage ohne Anzeigetafel sei momentan nicht greifbar gewesen.

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15.3 - Bahnübergänge in Barmke

In Sitzung des Ortsrates Barmke am 01.06.2021 wurde von Herrn Kramer nach der Rolle der FI als Eigentümer des querenden Weges zum Bahnübergang "Zum Stüh/Schützenhaus" gefragt.

Antwort:
Die Beantwortung der Verwaltung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN055/21 im Ratsinformationssystem einsehbar.

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15.4 - Straßenaufbrüche in der Ortslage Barmke

In Sitzung des Ortsrates Barmke am 01.06.2021 wurden von Frau Klimaschewski-Losch und von Herrn Seidel Straßenaufbrüche in den Straßen "Neue Straße" und "Hinte den Gärten" angesprochen und nach der Wiederherstellung gefragt.

Antwort:
Die Beantwortung der Verwaltung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN063/21 im Ratsinformationssystem einsehbar.



TOP 16 Anfragen

Protokoll:

16.1 - Feldweg zum Schützenhaus

Herr Kramer fragt an, ob die Stadt Helmstedt den Feldweg vom Elternhof Kramer bis zum Schützenhaus von der Feldmarkinteressentschaft Barmke übernehmen könne.

Antwort zum Protokoll:
Die Beantwortung der Verwaltung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN072/21 im Ratsinformationssystem einsehbar.

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16.2 - Glasfaserausbau

Frau Klimaschewski-Losch fragt an, wie hoch die prozentuale positive Rückmeldung in den unterschiedlichen Ortsteilen zum Glasfaserausbau sei und bittet um kurze Beantwortung per E-Mail.

Antwort der Verwaltung per E-Mail zum Protokoll:
Die aktuelle Nachfragebündelung hat in den beiden Clustern Helmstedt und Helmstedt-Süd 22 % erreicht. Zum Cluster Helmstedt gehören neben der Kernstadt auch Emmerstedt und Barmke. Eine Differenzierung ist nicht möglich. Zum Cluster Helmstedt-Süd gehören die Bereiche der ehemaligen Gemeine Büddenstedt. In beiden Clustern sind wir damit noch ziemlich weit von den notwendigen 40 % entfernt. Die aktuellen prozentzahlen können auch auf der Homepage der Deutschen Glasfaser abgerufen werden. Glasfaser für den Landkreis Helmstedt – Deutsche Glasfaser (deutsche-glasfaser.de)


TOP 17 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Vor Eintritt in die Fragestunde verliest der Ortsbürgermeister die Antworten der Verwaltung zu den Anfragen aus der vergangenen Einwohnerfragestunde.

Anschließend wird den anwesenden Einwohnern die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird bezüglich der Platzierung der Einwohnerfragestunde in der Tagesordnung sowie des Radwegebaus in Barmke Gebrauch gemacht.

Anschließend beendet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung.

 

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