Anfragen
Protokoll:
Die Ortsratsmitglieder haben in Vorbereitung zur Ortsratssitzung um folgende Sachstände gebeten:
14.1 - Sachstand zum Ausbau der Dorfbreite
Lt. Verwaltung sind Haushaltsmittel im Haushaltplan 2021 (Planung) und 2022 (Bau) vorhanden. Die Beauftragung eines Planungsbüros wird für Juni vorbereitet. Planung und Vorstellung im Ortsrat erwarten wir für die zweite Jahreshälfte, so dass voraussichtlich kostengünstig im Winterhalbjahr 21/22 ausgeschrieben werden kann.
--------------------
14.2 - Sachstand zum weiteren Vorgehen Baugebiet
Lt. Verwaltung wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan dem Ortsrat voraussichtlich am 14.09.2021 vorgelegt. In dieser Sitzung soll auch das Thema Nahwärmekonzept für das Baugebiet erörtert werden.
--------------------
14.3 - Sachstand zum Ausbau des Fußweges Rennauer Straße (Neubau an der Einmündung Salamanderweg)
Lt. Verwaltung ist der Bau eines Gehwegs planerisch abgearbeitet; die Maßnahme wird voraussichtlich ab September 2021 baulich umgesetzt.
--------------------
14.4 - Sachstand zu den Bauarbeiten zur Versorgung des Gewerbegebietes (Avacon etc.):
a) Innerorts wurden teilweise Fußwege geöffnet und nur mit Mineral verfüllt, die eigentlich wieder einzubauenden Steine sind nicht mehr vor Ort. Wieder verlegte Steine wurden nicht richtig "verfugt". Teilweise wurden die schönen historischen Gossen-Schlackesteine durch Betonsteine etc. ersetz. Wie und wann ist dort das weitere Vorgehen geplant und wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?
b) Außerorts werden Bauarbeiten an der Landstraße 297 vorgenommen. Wie lange werde diese noch andauern und besteht im Rahmen der Baumaßnahmen am Bankett die Möglichkeit, einen Radweg zu integrieren?
c) Der Zustand des FI-Weges (Hinter den Gärten) in der Ortslage ist nach den Bauarbeiten sehr schlecht. Dieser Abschnitt fällt zwar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung, da dort aber eine Wohnbebauung besteht, sollte der Bereich im Blick behalten werden. Wird dieser Abschnitt trotzdem mit begutachtet?
Die Verwaltung äußert zur Leitungsverlegung im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet wie folgt:
zu a) Barmke ist an mehreren Stellen des Dorfes betroffen. Aufgrund von coronabedingten Ausfällen bei den beteiligten Firmen und wegen der anhaltend feuchten Witterung sind noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen. Abnahmen haben noch nicht stattgefunden; die Verwaltung wird im Zweifelsfall selbstverständlich die ordnungsgemäße Wiederherstellung einfordern.
zu b) Die Leitungsverlegungen entlang der L 297 werden noch ca. 14 Tage in Anspruch nehmen; danach wird die Straße jedoch weiter beeinträchtigt durch den Bau der Einmündung und des Kreisverkehrs. Der Bau eines Radwegs an einer Straße eines anderen Baulastträgers (Land Nds.) ist ein langwieriges Unterfangen, das durch das aufwändige Procedere (Grunderwerb, Finanzierung, Planung, Genehmigung) nicht "einfach so" mit erledigt werden kann.
zu c) Die Verwaltung hat sich vor Ort überzeugen können, dass die Oberfläche der Straße "Hinter den Gärten" am 27.05.2021 wieder ordnungsgemäß hergestellt worden ist.
Frau Klimaschewski-Losch merkt zu den unerledigten Bauarbeiten an, dass auch auf der Straße "Neue Straße" Baumaßnahmen stattgefunden haben und auf der Höhe des Grundstücks Hagel ebenfalls noch ein Stück Asphalt fehle. Sie fragt an, ob und wann mit einer Wiederherstellung des Straßenstücks zu rechnen sei.
Herr Schobert sagt eine Prüfung zu.
Herr Seidel merkt zur Wiederherstellung der Straße "Hinter den Gärten" an, dass die Baufirma den Weg dort zwar abgerüttelt und gewalzt habe, ohne aber Rücksicht auf die vorhandenen Gullideckel und Wasserabstellvorrichtungen zu nehmen. Er bitte um Prüfung, ob dadurch Schäden entstanden seien. Weiter sei bei diesen Maßnahmen der Mineralbeton in die Deckelöffnungen gefallen, der nicht wieder entfernt worden sei.
Herr Schobert sagt eine Prüfung zu.
--------------------
14.5 - Bahnübergänge in Barmke
Herr Stein berichtet von erneuten Problemen mit der Schranke am Bahnübergang Barmke Bahnhof. Dort sei am 28.05.2021 die Schranke über eine 1 Stunden geschlossen gewesen. Die von ihm gerufene Polizei habe dann die Lappwaldbahn über den Defekt informiert, da sich Halbschranken eigentlich nach spätestens 4 Minuten wieder öffnen sollten und das auch bei Regelbetrieb. Das Problem sei hier, dass diese Halbschranken nun umfahren werden. Es komme vor, dass Personen und sogar Kinder die Fahrzeuge bei geschlossener Halbschranke herüberwinken, obwohl die Stelle dort nicht besonders gut einsehbar sei. Es nütze nichts, sich über Verkehrssicherheit zu unterhalten, wie schon öfters im Ortsrat geschehen, wenn die Technik nicht funktioniere. Daher bittet er die Verwaltung erneut um Kontaktaufnahme mit der Lappwaldbahn, damit eine Lösung des Problems gefunden werde, bevor dort noch Personen zu Schaden kommen.
Frau Klimascheswki-Losch merkt an, dass die Problematik bereits mehrmals im Ortsrat angesprochenen wurde und erklärt, dass für sie dort, aufgrund der von Herrn Stein angesprochenen erneuten Beobachtungen, Gefahr in Verzug sei. Deswegen sollen sofortige Maßnahmen zur Beseitigung des Problems ergriffen werden.
Herr Schobert sagt eine umgehende Prüfung zu.
Antwort von Herrn Palt, Prokurist der Lappwaldbahn Service GmbH, zum Protokoll:
"BÜ Anlagen haben keine Störmeldung die irgendwo aufläuft und dort eine BÜ Störung anzeigt. Im Falle einer Störung oder wenn für die BÜ Anlage irgendwas nicht logisch ist, bleiben bzw. werden BÜ Anlagen aus Sicherheitsgründen IMMER geschlossen, damit der Straßenverkehrsteilnehmer NICHT gefährdet wird. In dem angesprochenen Fall vom 28.05. ist der Zug um 17:08 Uhr in Emmerstedt/Real Kauf (km 3,954) abgefahren und war um 17:42 Uhr in Weferlingen (km 18,643). Der Bahnübergang Barmke hat den km 8,651 und wurde ca. gegen 17:20 Uhr passiert. Unsere Notfallmeldestelle wurde leider sehr spät von der Polizei informiert. Ich bekam als Mitarbeiter der Bereitschaft am 28.05. erst gegen 17:46 Uhr den Auftrag zum BÜ zu fahren. Um 18:20 Uhr habe ich den BÜ als geöffnet zurückgemeldet. Dieses entspricht somit der Aussage, dass die Schranke 1 Stunde geschlossen war. Im Rahmen von BÜ Störungen sind wir auf die aktive Unterstützung der Verkehrsteilnehmer angewiesen. Sie müssen aktiv bei der Polizei den Missstand melden, damit diese unsere Notfallleitstelle informiert und diese die nötigen weiteren Schritte einleitet. Unabhängig davon wurde bereits darüber gesprochen, dass viele Bahnübergänge der Stadt Helmstedt zukünftig technisch gesichert werden sollen. Dazu gehörte auch die Erneuerung des Bahnüberganges Barmke."
Herr Kramer berichtet in diesem Zusammenhang von einer Anfrage der Lappwaldbahn an die FI zum Bahnübergang am Schützenhaus, ob die FI dort Straßenbaulastträger sei. Das Schreiben beinhaltete die Aufforderung, an diesem Bahnübergang Sichtdreiecke in die Büsche zu schneiden oder ein Rückschnitt der Büsche vorzunehmen. Seiner Meinung nach stehen die Büsche aber auf einem Privatgrundstück und die FI könne nicht fremdes Eigentum beschneiden. Laut Lappwaldbahn stehe die Gewährleistung der Verkehrssicherheit noch vor dem Bundesnaturschutzgesetz, daher solle die FI den Rückschnitt vornehmen. Er fragt nun an, wer für diesen Bahnübergang zuständig sei und wie sich die FI verhalten solle.
Herr Schobert sagt eine Prüfung zu.
Die Beantwortung der Verwaltung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und kann im RIS unter der Stellungnahme STN055/21 eingesehen werden.
Zur Freischneidung von Sichtdreiecken merkt Frau Klimaschewski-Losch noch an, dass auch die vorhandene Hecke am Bahnübergang Bahnhof Barmke aus Mariental kommend keine Sichtdreiecke habe und diese bis zum Bahnübergang herangewachsen sei. Dort sei die Bahnstrecke nicht so gut einsehbar, wie am Bahnübergang zum Schützenhaus.
Herr Schobert sagt auch hier eine Prüfung zu.
Antwort der Verwaltung:
Sichtdreiecke werden nur an unbeschrankten Bahnübergängen gefordert. Sie dienen der besseren Einsehbarkeit. Dies ist bei beschrankten Bahnübergängen aber nicht erforderlich.
|