Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 386 "Höltgeberg" - Auslegungsbeschluss -
Beschluss:
1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. OTB 386 "Höltgeberg" und dem Entwurf der Begründung wird mit Änderung zugestimmt. 2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. OTB 386 "Höltgeberg" soll mit Begründung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und merkt an, dass die Inhalte der Vorlage in dem von Herrn Schobert angesprochenem Treffen von Verwaltung und Ortsrat abgestimmt wurden.
Herr Seidel fragt an, ob eine Festlegung der Grundstücksgrößen vorgesehen sei.
Frau Klimaschewski-Losch erinnert an eine Absprachen im Ortsrat, die lautete, dass die Kaufinteressenten nur ein Grundstück erhalten und wenn jemand ein Doppelgrundstück erwerben möchte, müsse die Entscheidung darüber unter Beteiligung des Ortsrates getroffen werden.
Herr Schobert äußert, dass nach seiner Kenntnis die Grundstücksgrößen nicht Gegenstand eines Bebauungsplanes seien. Die Verwaltung würde, wie auch bei anderen Baugebieten, einen Größenplan der Grundstücke erstellen und die Grundstücksgrößen mit dem Ortsrat absprechen. Sollten dann vom Käufer Veränderungen gewünscht werden, würde eine Entscheidung nach Rücksprache mit dem Ortsrat erfolgen. Ihm sei bekannt, dass es bereits individuelle Vorstellungen gebe. Allerdings sollte bei einer Entscheidung berücksichtigt werden, dass der vorgesehene Erhalt von 46 Bauplätzen nicht verändert werden, was bedeute, die Entscheidung sollte nicht in eine Reduzierung der Bauplätze-Anzahl münden.
Der Ortsbürgermeister merkt an, dass der Grundstückszuschnitt eigentlich durch den vorgesehenen Straßenverlauf vorgegeben werde, so dass es bei den einzelnen Grundstücken nur zu kleineren Verschiebungen, aber nicht zu relevanten Änderungen kommen könne.
Herr Stein bringt in Erinnerung, dass in der Sitzung das Thema Graben mit der Verwaltung besprochen wurde und der Ortsrat sich einig gewesen sei, den Erhalt des Grabens im Süden des Gebietes aufnehmen und diesen auch ausbauen zu lassen. Er könne auf dem der Vorlage beiliegenden Plan nicht erkennen, dass es den Graben zukünftig noch geben werde. Hintergrund zum Bestand des Grabens im Plan sei, dass neben der Rückstaumöglichkeit bei Starkregen baurechtlich auch die Inanspruchnahme des FI-Weges durch Ansässige für die Belieferung durch die Hintertür und der Grünschnitttourismus verhindert werden. Daher wünscht er eine Protokollnotiz zum Erhalt dieses Grabens.
Der Ortsbürgermeister merkt an, dass die Existenz des Grabens nicht angezweifelt werden müsse, wohl aber dessen Ausbau und Ertüchtigung.
Herr Stein äußert, dass er das anders sehe. Die mit der Ziffer 2 gekennzeichnete Fläche des Planes sei in der textlichen Festsetzung mit Büschen und Sträuchern und nicht mit einem Graben ausgewiesen. Das bedeute für ihn, dass der Graben zugeschüttet und bepflanzt werden solle. Dies sei aber nicht das besprochene Ziel des Ortsrates gewesen.
Der Ortsbürgermeister merkt an, es könnte sein, dass durch die zeichnerische Auflösung des Planes der bereits bestehende Graben nicht sichtbar sei. Er hält aber fest, dass auf der besagten Fläche, wo auch die vom Ortsrat extra gewünschten Sträucher aufgenommen wurden, nun auch die Existenz und die Ertüchtigung des Grabens aufgenommen werde. Somit könne auch die Funktion des Regenrückhaltebeckens erweitert werden. Dies soll im Protokoll festgehalten werde.
Frau Klimaschewski-Losch äußert den Wunsch auf Aufnahme dieser Vorgabe in den Beschlussvorschlag.
Herr Schobert merkt an, dass diese Vorgabe nicht in den Beschlussvorschlag, sondern in die Anlage mit der Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen werden müsse, da der Beschlussvorschlag eine Beschluss über den Gesamtplan beinhalte.
Nach kurzer Diskussion spricht sich der Ortsrat dafür aus, dass unter Ziffer 6.7 der Begründung zum Bebauungsplan als 2. Satz neu aufgenommen werde: "Außerdem soll der vorhandene Graben erhalten und der Situation angepasst werden."
Auf Nachfrage äußert Herr Schobert, dass diese Änderung nur einen redaktionellen Teil der Vorlage betreffe, die nachträglich eingefügt werde. Es werde keine A-Vorlage erstellt, diese redaktionelle Änderung werde in den nachfolgenden Gremien nur mündlich vorgetragen.
Herr Stein nimmt Bezug auf die innere Erschließung und fragt an, ob bei der vorgesehenen Fahrbahnbreite auch ein einseitiges oder wechselseitiges Parken ermöglicht werde, da keine gesonderten Parkflächen vorgesehen seien.
Herr Schobert antwortet, dass dort ein wechselndes Parken vorgesehen werde. Die Fahrbahnbreite von 6 Metern sei dafür auch ausreichend, wenn sie nicht künstlich, z. B. mit Poller o.ä., eingeengt werde. Somit könnten auch breitere Fahrzeuge die Straße passieren. Allerdings sollte zur Straßengestaltung noch vor Baubeginn eine Beratung von Verwaltung und Ortsrat erfolgen, da es straßengestalterisch sehr viele Möglichkeiten, angefangen von Standortfestsetzungen von Bäumen bis hin zu Festlegungen von Parkbuchten, gebe. Er werde diese Vorgabe an den zuständigen Fachbereich mit dem Hinweis weiterleiten, dass auch er an der Beratung teilnehmen werde.
Herr Stein merkt zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an, dass die Aussage in der Begründung nicht den Wünschen des Ortsrates entspreche. In der Begründung sei ausgeführt, dass die weiteren, zum Ausgleich benötigten Flächen durch den Flächenpool der Stadt Helmstedt abgedeckt werden sollen. In etlichen Ortsratsgesprächen sei immer davon gesprochen worden, dass künftige Erweiterungen dieses Baugebietes durch jeweilige Grünstreifen getrennt werden sollen. Diese Grünstreifen würden sich seiner Meinung nach als Ausgleichsflächen anbieten. Wenn diese Flächen aber im Gesamtflächenpool der Stadt Helmstedt verschwinden, sollte man sichergehen, diese auch wiederzubekommen, wenn später quadratmetermäßig Ausgleichsflächen fehlen sollten.
Der Ortsbürgermeister fügt zusammenfassend hinzu, in diesem Gebiet einen neuen Flächenpool aufbauen zu wollen.
Herr Schobert antwortet, wenn am Ende des Verfahrens dies der Wille des Rates sei, könne der Wunsch des Ortsrates auch umgesetzt werden. Vom Prinzip her sei es sinnvoll, dass dieser Flächenpool gebildet werde, um damit wertvolle Maßnahmen auf den Weg bringen zu können. Wenn ein denkbarer weiterer Anschluss an das Baugebiet geplant werde, müsse der Bebauungsplan ohnehin neu aufgestellt werden. Dem entsprechend müsse darauf geachtet werden, dass in dem Bebauungsplan die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dann an dem direkten Anschluss auch enthalten seien.
Herr Stein spricht in Zusammenhang mit dem neuen Baugebiet das Thema „Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortseinfahrt“ an, welches parallel zum neuen Baugebiet entwickelt werden müsse. Der Erste Stadtrat Herr Otto hatte eine Vorstellung von Lösungsmustern zugesagt.
Der Ortsbürgermeister ergänzt, dass sich nach Aussage von Herrn Otto der zuständige Fachbereich bereits mit der Thematik auseinandergesetzt und einige Ideen entwickelt habe.
Herr Schobert antwortet, dass das Thema verwaltungsintern noch nicht erörtert worden sei. Er schlägt vor, dieses Thema auf die Tagesordnung der kommenden Ortsratssitzung zu setzen, dem der Ortsbürgermeister zustimmt.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden geänderten Empfehlungs-
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