Berufung von zusätzlichen beratenden Mitgliedern in den Bau- und Umweltausschuss (BUA)
Beschluss:
Der Rat der Stadt Helmstedt beruft Herrn Marvin Stender gem. § 71 Abs. 7 NKomVG als beratendes Mitglied und Herrn Felix Grotzke als Stellvertreter - vertretend für Fridays for Future - in den Bau- und Umweltausschuss.
Protokoll:
Herr Winkelmann als Antragsteller trägt sein Anliegen noch einmal mündlich vor. Er unterstützt die Initiative der jungen Menschen, die sich bei Fridays for Future engagieren. Junge Menschen wollen in der Politik mitarbeiten, da ihrer Ansicht nach zu wenig für den Umweltschutz getan werde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe daraufhin bei der örtlichen Fridays for Future Gruppe angefragt, ob Interesse an der politischen Arbeit in Helmstedt bestehe. Daher habe seine Fraktion nun den Antrag gestellt, dass ein Mitglied von Fridays for Future als beratendes Mitglied im Bau- und Umweltausschuss mitwirken soll. Fast alle Parteien hätten erkannt, dass etwas für die Umwelt getan werden müsse.
Frau Heister-Neumann beabsichtigt, über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzustimmen, ob sich der Rat damit beschäftigen möchte oder nicht.
Herr Preuß vertritt die Meinung, dass bei einer Zustimmung im Rat die Personen ab sofort Mitglied im BUA sind. Er sehe den vorliegenden Antrag als eine Art Wahlkampf an. Er vertritt die Meinung, dass sich der neu gewählte Rat ab November 2021 damit beschäftigen sollte.
Herr Viedt fragt, ob es aufgrund der Zuständigkeit des Fachbereiches 52 nicht sinnvoll wäre, die Personen als beratende Mitglieder in den Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung zu entsenden. Zudem möchte er wissen, ob die Ortsgruppe von Fridays for Future bereits Kontakt zur Verwaltung aufgenommen und eine Zusammenarbeit angeboten habe.
Frau Heister-Neumann weist die Ratsmitglieder darauf hin, dass zunächst geklärt werden müsse, ob sich der Rat mit der Thematik befassen möchte. Eine inhaltliche Diskussion sei nicht vorgesehen.
Herr Koch hinterfragt die rechtliche Seite des Vorgehens. Lt. der Ratsvorsitzenden soll zunächst vom Rat festgestellt werden, ob dieser sich überhaupt mit dem Thema befasst. Er bittet die Verwaltung darum, klar darzulegen, woraus sie in der NKomVG diese Möglichkeit ableitet. Seiner Meinung nach habe jedes Mitglied das Recht, in jedem Ausschuss Anträge zu stellen. Er bittet um Klärung des Sachverhaltes, woraus sich herleiten lasse, dass der Rat festlegen kann, dass er sich mit einem Thema grundsätzlich nicht befassen möchte. Er sehe dabei verfassungsrechtliche Konsequenzen.
Frau Heister-Neumann verweist auf die Handreichung zum Antragsrecht für Ratsmitglieder.
Herr Otto führt aus, dass man mit der erarbeiteten Handreichung das Zusammenspiel zwischen Kommunalverfassungsrecht und der Geschäftsordung des Rates klargestellt habe. Ergänzend sei die Formulierung im Gesetz, wonach jedes Ratsmitglied berechtigt ist, im Rat und in den Ausschüssen Anträge zu stellen, unpräzise formuliert. Es fehle der Zusatz, dass die Fachausschüsse eigene Beschlusskompetenzen haben müssen. Bei einem Sachantrag müsse man bedenken, welches Gremium einen Beschluss zu der Thematik fassen könne. Nach dem NKomVG gebe es drei Organe. Das Hauptorgan sei der Rat, daneben gebe es noch den VA, die pflichtigen Ausschüsse wie Schulausschuss und Betriebsausschuss sowie den Hauptverwaltungsbeamten. Ortsräte hätten in einigen wenigen Fällen ebenfalls Beschlusskompetenzen. Mitglieder, die einem beschließenden Ausschuss angehören, haben das Recht, dort Anträge zu stellen. Davon zu unterscheiden sind die Ausschüsse, die lediglich beratenden Charakter haben. Der Rat sei nicht verpflichtet, diese Ausschüsse zu schaffen. Insofern sei der Rat auch frei, sofern er sich Ausschüsse geschaffen habe, diese für eine Vorberatung mit einzubeziehen. Der Rat könne aber auch festlegen, dieses nicht zu machen. Letztendlich müssen Beschlüsse des Rates nur durch den VA vorberaten werden, nicht aber durch freiwillige Fachausschüsse.
Herr Preuß beantragt, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vorberatung in den Bau- und Umweltausschuss verwiesen wird und dann wieder über den VA dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Herr Koch dankt Herrn Otto für seine Ausführungen, allerdings teile er seine Rechtsauffassung nicht. Er vertritt die Meinung, dass die Lesart von Herrn Otto die Rechte der einzelnen Mandatsträger massiv einschränkt. Kleinere Fraktionen oder Gruppen würden dann gar kein Gehör mehr finden. Er behält es sich vor, gegen diese Regelung eine Beschwerde einzulegen.
Herr Zogbaum stellt eine Frage zur Geschäftsordnung. Aufgrund der geführten Diskussion sei er sehr irritiert. Es stelle sich die Frage, ob der Rat zunächst entscheide, ob er sich mit der Thematik befasse oder ob der Antrag gleich beschlossen werde. Es handele sich um zwei verschiedene Vorgehensweisen. Diese Frage müsse zunächst geklärt werden.
Herr Otto stellt klar, dass es in der Beschlusskompetenz des Rates liege, ob er zusätzliche beratende Mitglieder in einen Ausschuss beruft. Darüber könne nicht der Fachausschuss beschließen, sondern ausschließlich der Rat. Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde an den Rat gerichtet. Der Rat habe nun die Möglichkeit, den Antrag anzunehmen oder abzulehnen. Dies setze eine Vorberatung durch den VA voraus. Allerdings könne der Rat auch entscheiden, den Antrag in einen Fachausschuss zurück zu verweisen.
Herr Schobert erläutert, dass die vorliegende Entscheidung durch den Rat gefasst werden könne. Es gehe um die Berufung eines beratenden Mitgliedes. Diese Entscheidung bedürfe auch nicht der Vorbereitung durch den VA, sondern sei alleinig dem Rat vorbehalten. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die konstituierenden Sitzungen des Rates hin, in denen ohne Vorberatung im VA Ausschüsse gebildet und beratende Mitglieder in die Fachausschüsse berufen werden. Insofern könne in der Ratssitzung auch ein Beschluss gefasst werden, ob ein zusätzliches Mitglied in den BUA berufen wird.
Es schließt sich eine 10minütige Pause an.
Frau Heister-Neumann legt dar, dass die Vorlage bereits im VA beraten wurde. Allerdings wurde dort kein Beschluss gefasst. Insofern könne man daher auch über die Vorlage diskutieren und am Ende einen endgültigen Beschluss fassen.
Herr Viedt ist der Meinung, dass die beratenden Mitglieder in den Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung aufgenommen werden sollten. Zudem möchte er wissen, ob die Ortsgruppe Fridays for Future bereits Kontakt zur Verwaltung aufgenommen habe.
Herr Otto weiß zu berichten, dass die Verwaltung den beteiligten Personen angeboten habe, ein Gespräch mit der Verwaltungsleitung zu führen und über deren Aktionen und Ziele zu sprechen. Allerdings habe nie eine inhaltliche Auseinandersetzung bzw. nie ein Gespräch stattgefunden. Zu den Ausführungen von Herrn Viedt stellt Herr Otto klar, dass Anliegen des Fachbereiches 52 - Planen und Bauen - auch im Bau- und Umweltausschuss beraten werden. Insofern sei eine Zuordnung der zusätzlichen beratenden Mitglieder in den BUA sinnvoll.
Herr Gehrke bittet darum, dass die Ausführungen von Herrn Otto ausführlich im Protokoll dargestellt werden. Zudem freue er sich, dass man nun wieder über die Sache diskutiere. Dieser Antrag hätte durchaus schon viel früher kommen können. Er unterstütze den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich. So begeistere man junge Menschen für die politische Arbeit.
Herr Stein stellt klar, dass man sich bewusst dafür entschieden habe, einen Vertreter von Fridays for Future in den Bau- und Umweltausschuss zu integrieren. Im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung gebe es bereits vier beratende Mitglieder, im Bau- und Umweltausschuss hingegen nur ein beratendes Mitglied. Es mache keinen Sinn, einen Ausschuss mit möglichst vielen beratenden Mitgliedern zu versehen. Für seine Fraktion war es ebenfalls nicht einfach, Kontakt zu Fridays for Future aufzunehmen. Es werde dort sehr demokratisch gearbeitet. Alle Themen hätten ihre Zeit gebraucht. Er zitiert aus dem § 36 NKmVG. Demnach sollen Gemeinden und Samtgemeinden Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben, die deren Interesse berühren, in angemessener Weise beteiligen. Aktuell gebe es kein Gremium, in dem dieses so umgesetzt werde. Es sei ihm wichtig, die Stimme der jungen Menschen in die politische Arbeit einzubinden.
Frau Schadebrodt bringt zum Ausdruck, dass die Gruppe FDP/HWG den Antrag ausdrücklich unterstützt. Die Gruppe stehe der Umweltinitiative aufgeschlossen gegenüber. Man erhoffe sich durch die Mitarbeit konstruktive Impulse für den Umweltschutz.
Herr Junglas unterstützt die Ausführungen von Herrn Schobert. Für die Besetzung der Fachausschüsse sei auschließlich der Rat zuständig. Es bedürfe keiner Vorberatung in VA und Fachausschüsse. Er beantragt, dass nun endlich über den Antrag abgestimmt werde.
Herr Viedt zieht seinen Antrag zurück.
Frau Bosse stellt den Antrag auf Ende der Debatte.
Herr Waterkamp unterstützt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und wird diesem zustimmen. Es sei gut, dass den jungen Menschen von Fridays for Future Gehör geschenkt werde, wobei man über das eine oder andere Ziel geteilter Meinung sein könne.
Frau Heister-Neumann stellt zunächst den Antrag von Frau Bosse auf Ende der Debatte zur Abstimmung. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Im Anschluss daran lässt sie über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 36 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen sowie 1 Enthaltung den folgenden
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