Bericht der LMBV mbH (Rückblick 2020, Ausblick 2021)
Protokoll:
Herr Onnasch und Herr Wollnitza berichten über die umfangreichen Sanierungsarbeiten in 2020 im Bereich des Tagebaus Wulfersdorf. Es wird hierzu auf die anliegenden Darstellungen und Pläne der LMBV verwiesen (siehe Anlagen). Bei ihren Ausführungen gehen sie näher auf die Bau- und Planungsfortschritte 2020-2022 für folgende bergbautechnischen Sanierungsmaßnahmen ein: - Sanierung des Böschungssystems am „Glüsig“ - Sanierung Ostböschung, Nordteil Bereich Niederfahrt Grenzkohlepfeiler - Sanierungsplanung Harbker Mühlenbach - Anstützung südliche Ostböschung - Sanierung des südwestlichen Endböschungssystems der Hochkippe („Altwulfersdorf) - Ausblick wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren Lappwaldsee Sanierungsarbeiten Die im Bereich Harbke erfolgten Arbeiten zur Sicherung oder Abflachung der Böschungen werden in Kürze abgeschlossen. Bei der Sanierung der Hochkippe nordöstlich von Büddenstedt im ehemaligen Tagebau Wulfersdorf handelt es sich dabei um die umfangreichsten Arbeiten. Bis Ende 2020 werden dort rund 1,7 Mio. m³ Erde zur Sicherung der Hochkippenböschung bewegt. Die Kosten hierfür betragen allein 4,3 Mio. €. Endwasserstand Im Moment füllt sich der See mit Grundwasser und zusätzlich mit Wasser aus Tiefbrunnen des ehemaligen Kraftwerkes Buschhaus. Gegenwärtig steht die Endwasserhöhe des Lappwaldsees noch nicht fest. Nach derzeitigen Berechnungen wird der Wasserstand voraussichtlich im Jahr 2032 eine Höhe von 103 Meter NHN erreicht haben, die nach dem derzeitigen Planungsstand nicht überschritten werden dürfe. Die Wasseroberfläche des Sees würde damit dauerhaft künstlich etwa 15 Meter unter der Oberkante des Tagebaurestloches gehalten werden und mittels Hebestation müsste dieser Wasserstand künstlich gewährleistet werden. Das Wasser dürfe nicht bis zum natürlichen Endstand steigen, da die Böschungen dafür derzeit nicht vorbereitet worden seien. Die LMBV sei im Rahmen der Erstellung der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsunterlagen zur Herstellung eines Gewässers seitens der Planfeststellungsbehörde nunmehr jedoch gehalten, darzulegen, ab welcher Wasserstandshöhe das nachdrückende Grundwasser nicht mehr gehoben werden müsste, sondern im Freigefälle in den Harbker Mühlenbach abfließen könnte. Daher prüfe die LMBV derzeit zwei Varianten: Variante a) Zwangswasserhaltung bei 103 m NHN mit Hebeanlage Absehbare Nachteile wären, dass der See keine natürliche Überlaufschwelle erreichen wird, um das Ufer auf dem planfestgestellten Niveau zu halten. Eine hierfür notwendige technische Hebeanlage verursacht sogenannte „Ewigkeitskosten“ für das Abpumpen von Wasser. Variante b) Endwasserstand bei 112 m NHN mit natürlichem Ablauf Natürliche Entwässerung mit Ablauf des Wassers über den Harbker Mühlenbach in das Feuchtgebiet „Großer Bruch“ Das Ufer rund um den See würde etwa 100 Meter schmaler werden. Die Wasserfläche würde näher an die Ortslagen rücken. Böschungen müssten aus Sicherheitsgründen noch weiter abgeflacht werden. Wasserhebung wäre nicht notwendig, wenn der See auf ein Niveau von +112,5 m NHN ansteigen dürfte. Die LMBV mbH und die HSR GmbH werden beide Varianten prüfen und über eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung abwägen, welcher Endwasserstand im Planfeststellungsverfahren vorzugsweise beantragt werden soll. Die Entscheidung wird erst der Planfeststellungsbeschluss ergeben. Es werden anschließend folgende Fragen vom Publikum gestellt: Fragen von Frau Heister-Neumann: - Welche Tierarten wurden im Rahmen der Sanierungsarbeiten umgesetzt? Antwort LMBV: Nach den Fanglisten handelte es sich um rund 30.000 Tiere, insbesondere Frösche, Kröten und Molche - Wohin wird das abgepumpte Wasser transportiert und wie ist die Qualität dieses Wassers? Antwort LMBV: Der Wassertransport zum See läuft über Pumpen, Rohrleitungen und Vorratsbehälter. Es handelt sich um normales, gutes Grundwasser. - Wie erfolgt die Wiederaufforstung und was bzw. welche Baumarten werden neu angelegt? Antwort LMBV: Im Waldumwandlungsantragsverfahren wird festgelegt, wieviel Wald angelegt werden muss. Schwierig ist, hierfür ausreichend Flächen auf niedersächsischer Seite zu finden (z.Z. werden noch ca. 10 ha gesucht). Es handelt sich um Mischwald, bei den Baumarten sei man offen. Frau Naumann weist daraufhin, dass es auch im Bereich des Landkreises Börde Freiflächen gäbe, die hierfür zur Verfügung gestellt werden könnten. Fragen von Herr Zogbaum: - Wann beginnt der 2. Abschnitt der Holzungsarbeiten? Antwort LMBV: Die Arbeiten (rund 8,3 ha Abholzungen) starteten am 16.11.2020 und gehen bis Ende Februar 2021. - Setzt die LMBV den von Baufahrzeugen in Mitleidenschaft geratenen nördlichen Feldweg in Büddenstedt nach Beendigung der Arbeiten wieder instand? Antwort: Herr Wollnitza wird zur Abstimmung hierzu einen Ortstermin mit Herrn Zogbaum vereinbaren. Die Herren Schobert und Müller verabschieden anschließend Herrn Onnasch, der Ende des Jahres in den Ruhestand gehen wird. Sie bedanken sich bei Herrn Onnasch für die jahrelange vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit. Herr Wollnitza wird ab dem 01.01.2021 seine Aufgaben bei der LMBV mbH übernehmen. Herr Schobert schließt sodann die Sitzung.
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