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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 28. Juli 2020 , 18:30 Uhr
Schützenhaus Barmke, Buschmühle (Zum Stüh), 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Anschließend erheben sich die Anwesenden von ihren Sitzen und gedenken in einer Schweigeminute an das vor kurzem verstorbene ehemalige Ortsratsmitglied Uwe Fechner.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Barmke fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem keine Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetragen werden, stimmt der Ortsrat Barmke dem öffentlichen Teil der Tagesordnung einstimmig zu.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.05.2020

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil des Protokolls über die Sitzung am 12.05.2020.

 
TOP 5 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass aktuell keine Anträge auf Bezuschussung aus Ortsratsmitteln vorliegen.

 

 
TOP 6 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 354 „Gewerbegebiet A2 Barmke, 1. Änderung“ - Satzungsbeschluss -

Beschluss:

1. Den Abwägungsvorschlägen (Anlage 3), zu den in der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten.

2. Der Bebauungsplan Nr. OTB 354 "Gewerbegebiet A2 Barmke, 1. Änderung" wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto anschließend erläutert.

Er führt aus, dass der aus dem vergangenen Jahr vom Rat der Stadt Helmstedt gefasste Satzungsbeschluss nunmehr geändert werden müsse, da der Beschluss aufgrund einer Angebotsplanung mit einer angenommenen Erschließungsstraße mit 3 Abgängen nach Norden und Süden und mit einer angenommenen Belegung des Gebietes mit vielen kleinen Investoren gefasst wurde. Seit nunmehr einem guten halben Jahr werde aber ein großes Logistikumverteilungszentrum in Betracht gezogen, welches sich in Barmke ansiedeln möchte. Auch dazu haben der Rat und der Kreistag als Miteigentümerin bereits die benötigten Beschlüsse gefasst, die Flächen für die Ansiedlung eines solchen Vorhabens zu veräußern. Diese Flächen werden 2/3 der Gesamtfläche des Gewerbegebietes betragen. Die dort vorgesehene Halle werde eine erhebliche Fläche in Anspruch nehmen, welches es notwendig mache, den Bebauungsplan, auch zeitnah, anzupassen. Insbesondere die Erschließungsanlagen seien so zu verändern, dass eine ausreichend große Fläche von etwa 25 ha zur Verfügung stehe, auf der dieses Logistikumverteilungszentrum eingerichtet werden könne. Das Gebiet hinsichtlich seines Geltungsbereiches bleibe aber durch diese Änderung des Bebauungsplanes unangetastet, es bleiben die gleichen Grenzen bestehen, wie sie schon im Jahr 2019 festgesetzt worden sind. Allerdings müssen die Verkehrsanlagen reduziert werden. Der noch freibleibende Teilbereich des Gewerbegebietes im Westen müsse erreichbar sein. Die Erschließungsstraße in das Gewerbegebiet, welche von der Hauptzufahrt vom Kreisel aus gegenüber der Autobahnzufahrt in Fahrtrichtung Hannover liegt, hätte bei der vorliegenden Planung eigentlich entfallen können, wenn es nicht nötig wäre, eine 2. Zufahrt für das Gewerbegebiet vorzuhalten. Bei dieser Planung bleibe die Zufahrt auch an der Stelle, wo sie an die Landesstraße anbinde und wird im Wesentlichen parallel zwischen dem Grundstück für das zukünftige Umverteilungszentrum und der Landestraße geführt, um eine Erreichbarkeit des Gewerbegebietes zu gewährleisten, wenn der Kreisel bei gewissen Verkehrssituationen nicht genutzt werden könne. Diese Reduzierung der Verkehrsanlagen habe zur Folge, dass der Grad der Versiegelung im Gewerbegebiet etwas geringer ausfalle, was dazu führe, dass am Ende auch weniger Ausgleichsersatzmaßnahmen durchgeführt werden, als ursprünglich festesetzt gewesen sind. Das habe im Bereich des Gewerbegebietes, wo die Ausgleichsersatzmaßnahmen unmittelbar vorgenommen werden sollen, keine Auswirkungen. Auswirkungen habe es im Bereich der weiteren Ausgleichsersatzmaßnahmen, die nach dem ursprünglichen Satzungsbeschluss im Wesentlichen im Bereich der Roten Wiese am Segelflugplatz in Richtung Lübbensteinen erfolgen sollen. Dort würde dann nicht ganz so viel Fläche in Anspruch genommen werden und die nicht benötigten Flächen würden weiterhin im Pool und frei für andere Maßnahmen und weitere Bauvorhaben bzw. Bebauungspläne bleiben. Anschließend verweist er auf die der Vorlage beiliegenden Stellungnahmen, die teilweise auch Wiederholungen der Einwände zum Hauptverfahren seien, wie z. B. der Hinweis der Feuerwehr, dass mehr Löschwasserbevorratung bzw. Hydranten in geringerem Abstand vorgesehen werden sollten. Die Stadt Helmstedt bleibe aber bei ihrem Abwägungsvorschlag, den Grundschutz mit den Feststetzungen im Bebauungsplan zu gewährleisten. Sofern darüber hinaus tatsächlich Löschwasser nötig sein werde, werde dies bei der Erteilung der Baugenehmigungen für bestimmte Vorhaben umgesetzt. Es sei bekannt, dass für das Umverteilungszentrum eine ohnehin viel größere Löschwassermenge benötigt werde, welche aber im Wege der Baugenehmigung auf dem privaten Grundstück durch entsprechende Vorkehrungen herzurichten sein. Die Stadt Helmstedt gehe davon aus, dass der Grundschutz im öffentlichen Raum auf jeden Fall ausreichend sei. Sollte es für die freie Gewerbefläche von 9 ha, die in Zukunft noch belegt werden könne, entsprechende Brandlasten geben, wäre entsprechend zu verfahren.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 7 Bekanntgaben  
TOP 7.1 Außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2020; Stand: 14.07.2020

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe und erläutert diese kurz für die anwesenden Zuhörer.

Der Ortsrat Barmke nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 8 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister weist darauf hin, dass in dieser Sitzung nur eine Einwohnerfragestunde vorgesehen sei, weil im Zuge der Satzungsänderung die Struktur der Sitzungen coronabedingt dahingeehnd geändert wurde, nur eine Einwohnerfragestunde zuzulassen. Der Bürgermeister bzw. die Ortsbürgermeister und die Ausschussvorsitzenden können festlegen, wann die Einwohnerfragestunde zu erfolgen habe. In Barmke habe man sich geeinigt, die Einwohnerfragestunde am Ende der öffentlichen Ortsratssitzung zuzulassen, damit die Zuhörer die Gelegenheit haben, alle Themen der Sitzung verfolgen und anschließend Fragen an den Ortsrat richten zu können.

Weiter berichtet er von seinen Aktivitäten und Gesprächsführungen bis zum Sitzungstage. Coronabedingt sei in Barmke auf sämtliche Veranstaltungen verzichtet worden, wozu auch seine Besuche zu Geburtstagen und Ehejubiläen gehören. Er habe aber vor, diese Besuche im Herbst dieses Jahres nachzuholen.

Anschließend sprechen der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreterin im Namen aller dem Bürgermeister, Herrn Wittich Schobert, nachträglich ihre Glückwünsche zu seinem runden Geburtstag aus.

 
TOP 9 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.

 
TOP 10 Anfragen

Protokoll:

Es werden keine Anfragen gestellt.

 
TOP 11 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird bezüglich einer Kanalinspektion in Barmke und der Rodungen im Gewerbegebiet Barmke Gebrauch gemacht.

Anschließend beendet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung.

 

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