Bekanntgaben
Protokoll:
a) Flötzerfest - Erlebnistag am Lappwaldsee am 24.05.2020 Herr Schobert berichtet, dass der Planungsverband Lappwaldsee ab 2020 jährlich die Entwicklung des Lappwaldsees an einem festen Datum Ende Mai an wechselnden Standorten rund um den Lappwaldsee in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken möchte. Dieser „Erlebnistag“ wird nächstes Jahr anlässlich des 30. Jahrestages der Deutschen Einheit im Bereich des ehemaligen Grenzkohlepfeilers im Harbker Bereich (Weg und Grünfläche parallel zur Kläranlage bis hinunter zum Ufer) am Sonntag, den 24.05.2020 stattfinden. Um die Verbindung zum Bergbau zu kommunizieren und dem Fest ein Alleinstellungsmerkmal zu geben, wurde sich auf den Namen „Flötzerfest“ verständigt. Die Geschäftsleitung der LMBV als zuständiger Bergbauträger hat dem Vorhaben bereits fernmündlich zugestimmt. Heute traf darüber hinaus die schriftliche Zusage der Teilnahme des niedersächsischen Wirtschaftsministers ein. Die Rückmeldung des Wirtschaftsministers aus Sachsen-Anhalt steht noch aus. Herr Otto ergänzt, dass Ziel sei, den Erlebnistag gemeinsam mit den Bergbauunternehmen LMBV und HSR, den Anwohnern, Besuchern, Partnern, Kommunen sowie Vereinen und Verbänden der Region durchzuführen. Dabei soll es eine breite Palette an Angeboten und Aktionen vor Ort geben, die die Geschichte des Tagebaus sowie die Entwicklung des Lappwaldsees widerspiegeln und Geschmack und Freude auf die in Zukunft liegenden Nutzungsmöglichkeiten machen. Der Ort der Veranstaltung im Bereich des ehemaligen Grenzkohlepfeilers wurde gewählt, da es im Jahr 2020 dort voraussichtlich letztmalig möglich sein wird, den Bereich am Ufer zu begehen. Geplant sei, an dem Tag einen Gedenkstein in dem Bereich zu hinterlassen. Ab 2021 dürfte sich das Areal dort bereits mit Wasser füllen. b) Behördentour - Abstimmung mit Behörden Herr Otto berichtet über folgenden Sachstand: Der Planungsverband Lappwaldsee hat sich vornehmlich als Ziel gesetzt, die mit der verbindlichen Bauleitplanung zusammenhängenden Aufgaben Gemeinde- und Ländergrenzen übergreifend auszuführen. Er will damit den Strukturwandel im ehemaligen Helmstedt-Harbker-Revier als grenzüberschreitende Behörde bündeln und vorantreiben. Als Verbandsgeschäftsführer führte er daher in den vergangenen Wochen hierzu zusammen mit Frau Kremling-Schulz und Herrn Bittner mit folgenden Behörden abstimmende Gespräche: - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Clausthal Zellerfeld am 21.10.2019 - Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) am 22.10.2019 - Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) am 23.10.2019 - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV mbH) am 23.10.2019 - Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (Nds. MU) am 28.10.2019 - Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (Nds. MW) am 28.10.2019 - Planungsgemeinschaft Magdeburg, 21.11.2019 - Landkreis Börde, 25.11.2019 - Landesverwaltungsamt Halle, 05.12.2019 Es folgen Anfang des nächsten Jahres noch Termine mit folgenden Einrichtungen: - ARL Braunschweig, - Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, - HSR mbH Die Erkenntnisse und Ergebnisse dieser Gespräche werden in Abstimmung mit den Behörden sowie den Bergbauunternehmen voraussichtlich in der nächsten Verbandssitzung zusammengefasst vorgestellt. Herr Otto geht anschließend auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ein: Alle im Tagebau Wulfersdorf durchgeführten und noch durchzuführenden Arbeiten und Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des Abschlussbetriebsplanes aus dem Jahr 1992 und dessen Ergänzungen. Zuletzt wurde die 70. Ergänzung (Jahresplanung 2019) genehmigt, die 71. ist in Arbeit. Im Hinblick auf die Gewässerherstellung besteht im Land Sachsen-Anhalt auf Grundlage der im Einigungsvertrag enthaltenen Regelungen betreffend Anwendbarkeit der bergrechtlichen Planfeststellungsbedürftigkeit Bestandsschutz. Eines zusätzlichen Planfeststellungsverfahrens bedarf es in Sachsen-Anhalt daher nicht. In Niedersachsen dagegen erfolgt das Verfahren in zwei aufeinander folgenden, getrennten Schritten: 1) Planfeststellungsverfahren zur Herstellung eines Gewässers (bezieht sich nur auf wasserrechtliche Regelungen, umfasst die Uferlinie bis 10 m) mit abschließendem Rahmenbetriebsplan. Nach Genehmigung dieses Rahmenbetriebsplanes zur Herstellung eines Gewässers folgt der 2) bergrechtliche Abschlussbetriebsplan (Regelung für die an den See angrenzenden Flächen ab 10 m nach Uferlinie) Zurzeit werden die Unterlagen zur Herstellung eines Gewässers seitens der Bergbauunternehmen erstellt. Laut dem Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld (LBEG) sollen diese Unterlagen bis zum Jahr 2022 von beiden Bergbauträgern (HSR und LMBV) gemeinsam vorgelegt und vom LBEG bis ca. 2024 geprüft und genehmigt werden. Auch die endgültige Wasserlinie wird daher erst frühestens im Jahr 2024 feststehen. Anschließend stellt Herr Otto den Sachverhalt zum Endwasserstand und die hierfür notwendige Zwangswasserhaltung dar: Voraussichtlich 2032 wird der Wasserstand nach derzeitigen Berechnungen eine Höhe von 103 Meter über NN erreicht haben, die nach dem derzeitigen Planungsstand nicht überschritten werden dürfe. Die Wasseroberfläche des Sees würde damit dauerhaft künstlich etwa 15 Meter unter der Oberkante des Tagebauloches gehalten werden. Das Wasser dürfe nicht bis zur Oberkante steigen, da die Böschungen dafür nicht profiliert worden seien. Im Rahmen einer vorgeschriebenen Variantenprüfung im Rahmen der Vorlage der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren werden derzeit allerdings auch Varianten geprüft. Herr Müller teilt ergänzend mit, dass die LMBV gegenwärtig nicht von den 103 Meter über NN abweiche. Das Abpumpen des Wassers ist dabei günstiger als ein weiterer Anstieg des Gewässers. Bei Ableiten des Wassers mit Hebeanlage über das Mühlbachtal ist die Wirtschaftlichkeit wesentlicher Faktor bei den dabei zu kalkulierenden Kosten. Herr Müller weist auf die dringende Notwendigkeit hin, dass auch nach Stilllegung des Kraftwerkes Buschhaus im kommenden Jahr der Lappwaldsee mit dem qualitativ guten Wasser aus den Tiefbrunnen des Kraftwerkes gefüllt werden sollte. Herr Otto bekräftigt diese Forderung und will sie bei einem Gespräch mit der neuen HSR-Geschäftsleitung Anfang Januar 2020 erörtern. c) Verbesserung der Wasserqualität Die Entwicklung der Wasserqualität zur schnellstmöglichen Nutzung des Lappwaldsees als Freizeit- und Badegewässer ist von großer Bedeutung. Die HSR wurde laut Herrn Otto erneut um Vorlage eines aktuellen limnologischen Gutachtens zum Lappwaldsee gebeten, bislang liegt es noch nicht vor. Die HSR nehme bisher an, dass mit Einstellung der Sümpfungswassereinleitung aus dem Tagebau Schöningen der Teilstrom entfalle, der augenscheinlich limitierend auf die Verbesserung der Wasserqualität wirke und danach ein deutlicher Anstieg des pH-Wertes zu erwarten sei. Da das natürliche Erreichen eines neutralen pH-Wertes entgegen der ursprünglichen Annahmen vermutlich jedoch erst deutlich später erreicht werden wird, suchen die Stadt Helmstedt mit der Gemeinde Harbke und der Planungsverband nach Lösungsmöglichkeiten, um die Verbesserung der Wasserqualität des Lappwaldsees zu beschleunigen und sicher zu stellen. Vertreter des Fraunhofer-Instituts für Keramische Technologien und Systeme (IKTS Dresden) stellten im April d.J. ein Verfahren zur elektrochemischen Sulfatabtrennung aus Bergbauwässern vor. Bei diesem vom IKTS entwickelten und patentierten RODOSAN-Verfahren können auf elektrolytischem Wege (unter Einsatz elektrischer Energie möglichst aus „überschüssiger“ erneuerbarer Energie) Sulfat, Eisen und Mangan aus Bergbau-beeinflusstem Wasser abgeschieden werden, was sich auch positiv auf den pH-Wert auswirkt. Das Institut betreibt eine Versuchsanlage bereits mit Zustimmung der LMBV in Brandenburg. Das Institut beabsichtigt eine Weiterentwicklung des Verfahrens für verschiedenste Anwendungsbereiche bergbaubedingter Wasserbelastungen und sieht daher auch in der Verbesserung der Wasserqualität des Lappwaldsees ein geeignetes Einsatzfeld des Verfahrens. Das Institut würde bei der Entwicklung und Umsetzung einer anforderungsgerechten Wasserbehandlung für den Lappwaldsee bzw. von dessen Zu- und Abflüssen hier unterstützen. Ziel ist die Aufbereitung des salzhaltigen Wassers im Lappwaldsee zur schnelleren Anhebung des pH-Wertes und damit verbunden die schnellere Inwertsetzung und Nutzbarkeit des Sees. D.h. die Wasserchemie im See würde mit dem Verfahren so beeinflusst, dass ein pH-Wert im Schwankungsbereich natürlicher Oberflächengewässer (~6,5 – 8) deutlich schneller erreicht wird, als dies durch die natürlicherweise ablaufenden Prozesse geschehen würde. Damit wäre er schneller badetauglich und könnte touristisch eher genutzt werden. Das Institut hat die Projektskizze mit dem Titel „Entwicklung und Erprobung einer Verfahrenskette zur Abtrennung der Salzfrachten aus bergbaubeeinflussten und industriellen Wässern auf Basis elektrochemischer Verfahren mit Wertstoffgewinnung und Anpassung an dynamische Betriebszustände“ (SAL-MIN) am 13.09.2019 fristgerecht eingereicht. Als ein mögliches Anwendungsbeispiel ist darin der Lappwaldsee benannt. Die Stadt Helmstedt und die Gemeinde Harbke als anliegende Gebietskörperschaften sind in dem Antrag als Co-Projektträger benannt. Die Entscheidung des Bundes darüber steht noch aus.
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