Stellungnahme zum Gesetzesentwurf „Grünes Band der Erinnerung Sachsen- Anhalt vom Todesstreifen zur Lebenslinie“
Protokoll:
Herr Müller berichtet, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 09.07.2019 die Stadt Helmstedt und weitere Träger öffentlicher Belange zu einer Anhörung in öffentlicher Sitzung im Landtag Sachsen-Anhalt am 14.08.2019 einlud. Der Planungsverband Lappwaldsee zählte jedoch nicht dazu. Die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument hat Auswirkungen auf die zukünftigen touristischen Planungen des Planungsverbandes Lappwaldsee. Aus diesem Grund sollte auch der Planungsverband Lappwaldsee hier unbedingt eine eigene Stellungnahme abgeben. Herr Otto veranschaulicht anhand eines Lageplanes (siehe Anlage) die Auswirkungen auf die zukünftigen touristischen Planungen. Es betrifft folgende zwei Bereiche am Lappwaldsee: Im Nord-Osten, wo über eine Verlegung der Bundesstraße B244a nachgedacht wird, um den Rundweg seenah zu ermöglichen, sowie einen breiterer Streifen im Süd-Westen, wo das Gesetz nachhaltig Einfluss auf die Entwicklung eines attraktiven Rundweges um den See haben könnte. Gemäß § 10 des Gesetzesentwurfes ist das Befahren mit Fahrrädern im Geltungsbereich des Nationalen Naturmonuments außerhalb des Kolonnenweges und außerhalb von befestigten Straßen und Wegen nicht erlaubt. Da sich der Kolonnenweg jedoch abschnittsweise nicht für den Fahrradverkehr eignet, ist die dortige Anlage eines Parallelweges mit Schwarzdecke erforderlich. Diese Option wäre nach dem Gesetzesentwurf gem. § 11 (1) Nr. 9 gegeben, da hiernach Maßnahmen zur Schaffung von touristischen Infrastruktur als Ausnahme zugelassen werden sollen. Es folgt eine Diskussion über den vorliegenden Gesetzesentwurf, den Verlauf und die Auswirkungen des Grünen Bandes. Es besteht Einvernehmen, dass der Planungsverband in seiner Stellungnahme ausdrücklich die wichtige Entwicklung des Lappwaldsees als überregional bedeutsames Tourismus- und Erholungsgebiet hervorheben und deutlich machen muss, dass es sich insbesondere bei der Anlage des Rundweges parallel zum Kolonnenweg um eine Maßnahme zur Schaffung von touristischer Infrastruktur handelt, die gem. § 11 (1) Nr. 9 des Gesetzesentwurfes eine Ausnahme von den Schutzbestimmungen des § 9 darstellt. Der Planungsverband begrüßt und unterstützt die im Gesetz angedachte Ausnahmeregelung. Da es sich gegenwärtig zunächst um einen Gesetzesentwurf handelt, zu dem weitere Träger öffentlicher Belange ggf. gegenteilige Stellungnahmen abgeben, ist es zwingend erforderlich, dass der Planungsverband seine Zustimmung zur besagten Ausnahmereglung deutlich bekundet. Die Mitglieder des Planungsverbandes Lappwaldsee kommen überein, eine inhaltlich abgestimmte schriftliche Stellungnahme an den Landtag Sachsen-Anhalt abzugeben. Der Verbandsgeschäftsführer wird einen entsprechenden Entwurf vorbereiten und den Verbandsmitgliedern per Umlaufverfahren zur vorherigen Durchsicht und ggf. Änderung/Ergänzung mailen. Anmerkungen: Es wird hierzu auf das beiliegende Schreiben vom 12.08.2019 verwiesen, welches mit den Mitgliedern des Planungsverbandes vor Versand im E-Mailumlaufverfahren abgestimmt wurde. Den Mitgliedern des Planungsverbandes lagen vor der Sitzung folgende Unterlagen vor: - Gesetzesentwurf „Grünes Band der Erinnerung Sachsen-Anhalt vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ - Schreiben des Landtages von Sachsen-Anhalt vom 09.07.2019 - Stellungnahmen Stadt Helmstedt/Verein Grenzenlos zum Projekt „Erinnerungskultur am Grünen Band“ und Gesetzesentwurf
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