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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Planungsverband Lappwaldsee

Montag, 29. April 2019 , 17:00 Uhr
Sitzungsraum des Mietertreffs der Wohnungsgenossenschaft „Neue Heimat“, Straße des Aufbaus 17, 39365 Harbke



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Kalisch eröffnet als ältestes anwesendes Mitglied die heutige konstituierende Sitzung des Planungsverbandes Lappwaldsee und begrüßt hierzu alle Anwesenden. Er dankt den Beteiligten für die geleistete Vorarbeit.

Herr Kalisch stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit der Verbandsmitglieder und die Beschlussfähigkeit fest. Er verweist auf die vorliegende, am letzten Tag ihrer ordnungsgemäß erfolgten Bekanntmachung am 27.04.2019 in Kraft getretene Verbandsordnung.

Herr Kalisch nimmt Bezug auf die in § 3 der Verbandsordnung festgelegten Aufgaben des Planungsverbandes, die sich maßgeblich auf den fortzuschreibenden Masterplan Helmstedt-Harbke See aus dem Jahr 2008 stützen. Er bedauert, dass die Zeit seit der Verabschiedung des Masterplanes eine aus seiner Sicht zu lange, verlorene Zeit gewesen sei. Nun gilt es, die Entwicklung des Lappwaldsees voranzutreiben.

 
TOP 2 Wahl der/des Planungsverbandsvorsitzende/n

Protokoll:

Herr Kalisch übernimmt die Wahlleitung und bittet um Vorschläge.

Herr Müller schlägt daraufhin Herrn Schobert als Planungsverbandsvorsitzenden zur Wahl vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Herr Schobert erklärt seine Bereitschaft zur Wahl.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung wählen Herrn Schobert gemäß § 5 Abs. 4 der Verbandsordnung einstimmig zum Vorsitzenden des Planungsverbandes Lappwaldsee.

Herr Schobert nimmt die Wahl an.

Sodann übernimmt Herr Schobert die Sitzungsleitung.

 
TOP 3 Wahl der/des stellvertretenden Planungsverbandsvorsitzende/n

Protokoll:

Herr Schobert schlägt Herrn Müller als stellvertretenden Planungsverbandsvorsitzenden zur Wahl vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Herr Müller erklärt seine Bereitschaft zur Wahl.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung wählen Herrn Müller gemäß § 5 Abs. 4 der Verbandsordnung einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden des Planungsverbandes Lappwaldsee.

Herr Müller nimmt die Wahl an.

 
TOP 4 Wahl der/des Verbandsgeschäftsführerin/s

Protokoll:

Herr Schobert und Herr Müller schlagen Herrn Otto als Verbandsgeschäftsführer zur Wahl vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Herr Otto erklärt seine Bereitschaft zur Wahl.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung wählen Herrn Otto einstimmig zum Verbandsgeschäftsführer des Planungsverbandes Lappwaldsee.

Herr Otto nimmt die Wahl an.

Es folgen Gratulationswünsche an die drei gewählten Vertreter.

 
TOP 5 Änderung des § 15 der Verbandsordnung und Beschluss über die Verbandsordnung des Planungsverbandes Lappwaldsee

Beschluss:

1. § 15 „Bekanntmachung“ der Verbandsordnung des Planungsverbandes Lappwaldsee wird wie folgt geändert:
§ 15
Bekanntmachung
(1) Die Verbandsordnung, deren Änderungen, Satzungen und Verordnungen des Planungsverbandes sowie dessen Auflösung werden im amtlichen Verkündungsblatt des Landkreises Helmstedt bekannt gegeben.
Die Verbandsmitglieder haben die erstmalige öffentliche Bekanntmachung der Verbandsordnung nach den für die Verkündung ihrer Satzungen geltenden Rechtsvorschriften vorzunehmen. Der Planungsverband ist am Tage der letzten Bekanntmachung errichtet, wenn nicht ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.

(2) Alle anderen Bekanntmachungen nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz erfolgen im amtlichen Verkündungsblatt des Landkreises Helmstedt. Die übrigen Bekanntmachungen des Verbandes werden entsprechend der für jedes Verbandsmitglied geltenden Rechtsvorschriften für die Verkündung seiner Satzungen veröffentlicht.

2. Es wird der beiliegend geänderten Verbandordnung des Planungsverbandes Lappwaldsee zugestimmt.



Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die vorliegende Verbandsordnung des Planungsverbandes Lappwaldsee nebst Lageplan und die Vorlage V01/19 vom 16.04.2019.

Der Landkreis Helmstedt hat als zuständige Aussichtsbehörde nach Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die vorgelegte Verbandsordnung vom 30./31.01.2019 unter folgender Maßgabe genehmigt:

Zu § 15 „Bekanntmachung“:

In Abs. 1 Abs. 1 muss es korrekt heißen:
„Die Verbandsordnung, (…) werden im amtlichen Verkündungsblatt des Landkreises Helmstedt bekannt gemacht.“

In Abs. 2 muss es heißen: „Alle übrigen Bekanntmachungen erfolgen im amtlichen Verkündungsblatt des Landkreises Helmstedt.“
oder alternativ dazu:
„Alle anderen Bekanntmachungen nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz erfolgen im amtlichen Verkündungsblatt des Landkreises Helmstedt. Die übrigen Bekanntmachungen des Verbandes werden entsprechend der für jedes Verbandsmitglied geltenden Rechtsvorschriften für die Verkündung seiner Satzungen veröffentlicht.“

Zur Wahrung der Rechtssicherheit folgender Bekanntmachungen des Planungsverbandes ist eine Änderung des § 15 wie dargelegt in der ersten Sitzung der Verbandsversammlung vorzunehmen.

Die Verbandsordnung gilt nach § 9 abs. 1 NKomZG als Satzung und kann somit verfahrensgemäß nur durch Änderungssatzung oder Neufassung geändert werden. Die Änderung ist der Kommunalaufsichtsbehörde nach § 17 Abs. 2 NKomZG anzuzeigen.

Der Planungsverband Lappwaldsee fasst daraufhin einstimmig folgenden


TOP 6 Einführung in die zukünftigen Aufgaben des Planungsverbandes

Protokoll:

Herrn Otto erklärt, dass die noch durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen der Bergbauunternehmen Helmstedter Revier GmbH und LMBV mbH auf die zukünftigen Nutzungen hin gemeinde- und länderübergreifend abzustimmen und zügig voranzutreiben sind. Dies ist in der Vergangenheit nur sehr bedingt erfolgt. Viele gegenwärtig noch bestehende Unklarheiten bezogen auf uneinheitliche Sachstände bei den Abschlussbetriebsplänen und beim Planfeststellungsverfahren zur Herstellung des Gewässers müssen bereinigt werden. Bis zum festgelegten Endwasserstand müssen alle Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung der Flächen rund um den zukünftigen See geschaffen sein, um eine bestmögliche Naherholungsfunktion für die Bevölkerung und touristische Nachnutzung der dann ehemaligen Revierlandschaft zu gewährleisten.

Ziel ist nun, eine Bestandsaufnahme aufzustellen, damit der Planungsverband eine ordentliche und verbindliche Bauleitplanung für den Lappwaldsee und die angrenzenden Flächen um den See erstellen und verantworten kann, sowie den Zugriff auf die Flächen zu sichern, um weitere Nutzungsplanungen angehen zu können. Notwendig ist die Festlegung einer seeumschließenden, öffentlichen Grünfläche als Voraussetzung für die Ausübung eines Vorkaufsrechtes durch den Planungsverband.

Parallel gilt es auch, die regionalplanerischen Vorgaben länderübergreifend aufeinander abzustimmen.

Formal sind vom Planungsverband noch folgende Maßnahmen zu erledigen:

- Erarbeitung einer Geschäftsordnung für den Verband gemäß § 5 Abs. 5 der Verbandsordnung
- Erstellung eines abgestimmten Sitzungskalenders (Sitzungen sollen alternierend in Harbke und Helmstedt stattfinden.) Nachrichtlich: Es wurde sich nach der Sitzung als künftiger Sitzungstag und –uhrzeit auf Dienstag, 19.00 Uhr, wechselnd in Harbke und Helmstedt verständigt.
- Sichtbares äußeres Erscheinungsbild / Logo des Planungsverbandes Lappwaldsee (derzeit vorübergehend mit den beiden Wappen der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Harbke)

Herr Bittner gibt sodann einen Überblick über die zukünftigen Aufgaben des Planungsverbandes:

Aufgrund der großen Anzahl an Beteiligten aus beiden Bundesländern (Bergbauträger als Eigentümer der ehemaligen Bergbauflächen, Landesbergamt, Kommunen, Landkreise, Regionalplanungen) muss hier viel abgeglichen werden und die Frage, wo man gegenwärtig steht, beantwortet werden. Ziel muss ein gemeinsamer Abschlussbetriebsplan und ein gemeinsames wasserrechtliches Verfahren sein.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen:

- Austausch von Informationen und Ermitteln der Planungssachstände der verschiedenen Planungsebenen bei den Unternehmen (Bergbaufolgeverfahren), Ländern (Regionalplanungen) und Gebietskörperschaften (Flächennutzungsplanungen).
- Sachstandsermittlung Bergbaufolgeverfahren (Begleitung durch den Planungsverband)
Sachsen-Anhalt:
Abschlussbetriebsplan Tagebau Wulfersdorf
aktuelle Verfahren:
67. Änderung, Sanierung des südwestlichen Böschungssystems
70. Änderung

Niedersachsen:
Abschlusssbetriebsplan Tagebau Bereich Lappwaldsee gesamt (in Vorbereitung)
Herstellung eines Gewässers bzw. Gewässer Lappwaldsee, Tieflage 1 und Tieflage 2 Tagebau Alt-Wulfersdorf (in Vorbereitung)

Herr Brumund berichtet anschließend über den gegenwärtigen Stand der regionalen Raumordnungsverfahren:

Sachsen-Anhalt: Der Regionalplan befindet sich in der Aufstellung.
Niedersachsen: Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 ist gültig. Eine Neuaufstellung ist ebenfalls vorgesehen.

Bezüglich der Flächennutzungsplanungen teilt Herr Brumund Folgendes mit:

Verbandsgemeinde Obere Aller: Der F-Plan befindet sich in der Aufstellung.
Stadt Helmstedt: Die Änderung des F-Planes im Seebereich befindet sich in der Planungsphase.


Zu den Ausführungen von Herrn Bittner und Herrn Brumund wird im Übrigen auf die Anlage verwiesen.

Herr Strumpf und Herr Onnasch ergänzen die Ausführungen wie folgt:

Herr Onnasch erklärt, dass der Abschlussbetriebsplan Tagebau Wulfersdorf im diesjährigen Jahresplan liegt. Die Sicherung von Flächen für den Naturschutz und gefährdeten Arten ist getan. In diesem Jahr erfolgen zudem die Entwässerung (Grundwasserhebung und –ableitung in den Lappwaldsee) und die Holzungsarbeiten (geplanter Beginn Ende September). Hier kann nur etappenweise vorgegangenen werden, d.h. der Prozess zieht sich über mehrere Jahre.

Die Erdbau- und Sicherungsmaßnahmen können erst ab 2020 beginnen. Diese Arbeiten konnten aufgrund lange andauernder zu klärender Grundstücksfragen nicht vorher starten (u.a. konnten Differenzen mit einem Eigentümer der Sanierungsflächen erst nach der Einleitung eines Grundstücksabtretungsverfahrens beseitigt werden).

Die Arbeiten an dem wasserrechtlichen Verfahrensantrag im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens stehen auf beiden Seiten an.

Herr Strumpf erklärt, dass sich die Gewässersituation schwierig gestaltet. Es muss mit Bohrungen erkundet werden, ob es eine Verbindung zwischen der Westmulde und der Ostmulde hydrologisch besteht.

Bei der Festlegung des endgültigen Endwasserstandes verlängert sich der Zeitplan laut Herrn Strumpf nun aktuell weiter nach hinten auf nunmehr voraussichtlich die prognostizierten Jahre 2032 bis 2034.

Erlebnistage am Lappwaldsee

Um den noch langen Zeitraum zu nutzen und die Neugier der Menschen am Fortschritt öffentlich zu dokumentieren, schlägt Herr Otto ab dem Jahr 2020 einen jährlichen Erlebnistag an wechselnden Standorten rund um den Lappwaldsee vor.

Herr Onnasch befürwortet diese Aktion und signalisiert für die LMBV mbH Unterstützung.

Nach dem erfolgreich verlaufendem Erlebnistag im vergangen Jahr auf dem Gelände des ehemaligen Umspannwerkes ist in diesem Jahr am Sonntag, 19.05.2019, ein Draisinentag ab 10 Uhr auf dem Parkplatz nördlich des Buschhaus-Geländes zusammen mit der Helmstedter Revier GmbH und ggf. weiteren Partnern in Planung.

Hauptattraktion soll die Fahrt mit der Motordraisine und angehängtem Draisinenwagen sein.
Ergänzend ist ein Rahmenprogramm geplant (Fahrt von Fahrraddraisinen auf dem Gleis vom Buschhaus, Führung über das Kraftwerk-Gelände mit Besteigung des Buschhausturmes, zusätzlich flankierende Spiel- und Freizeitangebote für Kinder und Verpflegung der Besucher).

Auf die Frage von Herrn Strümpel nach einem kompletten Rundweg für Fußgänger und Radfahrer um den See, antwortet Herr Otto, dass hier noch die Eigentumsverhältnisse das Problem sind. Über den Bebauungsplan werden die Wege planungsrechtlich festgelegt. Hier wird man voraussichtlich auf einige vorhandene Wirtschaftswege zurückgreifen können. Die nötigen Flächen für einen Ringweg werden teilweise durch ein Umlegungsverfahren gewonnen werden müssen.

 
TOP 7 Verschiedenes

Protokoll:

Sachstände der Regionalplanungen:

Herr Bohnstedt berichtet, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg am 2. Entwurf des Entwicklungsplanes arbeitet und dabei die Flächen zur Wiederbewaldung im Fokus stehen. Aus raumordnerischer Sicht steht den Planungen am Lappwaldsee nichts entgegen.

Herr Lorenz sagt ebenfalls die Unterstützung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig bei der weiteren Entwicklung des Projektes zu.

Herr Müller äußert nochmals seine Bedenken hinsichtlich des Standortes von Windrädern in unmittelbarer Umgebung am See.

Herr Schobert bedankt sich abschließend für die Beiträge und schließt um 17.55 Uhr die Sitzung. Der künftigen Arbeit des Planungsverbandes wünschen alle Teilnehmer viel Erfolg.

 

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