Gespräch mit Herrn Johann, Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH, zur Wohnungssituation in Offleben
Beschluss:
Die nachfolgend aufgeführten, vom Leerstand besonders betroffenen (nachfolgend aufgeführten), Objekte in Offleben sollen abgerissen und die dann freien Grundstücke im weiteren Verlauf als Bauland veräußert werden: Nr. 1 Siedlung Süd 54 Nr. 4 Triftweg 9 Nr. 6 Triftweg 6, Triftweg 5 Nr. 9 Barneberger Str. 4 (angestrebt ist eine ortsnahe Vermarktung) Nr. 15 Zuckerfabrik 5
Protokoll:
Herr Wolter führt den Sachstand aus und begrüßt Herrn Wito Johann, den Geschäftsführer der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH. Herr Johann stellt die Wohnungssituation in Offleben anhand einer Präsentation vor.
Herr Johann stellt in diesem Zusammenhang klar, dass es aufgrund der fehlenden Nachfrage in Offleben überhaupt keinen Sinn mache, Wohnungen im Voraus zu modernisieren. Bei konkreter Nachfrage würde die Wohnung innerhalb von vier Wochen renoviert. Man hätte immer die Möglichkeit, den Mietinteressenten eine vergleichbare Wohnung zu zeigen.
Herr Johann sagt diesbezüglich zu, die aktuellen Zahlen des Wohnungsbestandes sowie des vorhandenen Leerstandes speziell für Offleben nachzureichen.
Herr Otto lenkt das Augenmerk auf die Ausgangslage der Diskussion. Anlass war die Aussage des Ortsrates, dass man Neubauflächen in Offleben benötige. Diesen Aspekt habe man seinerzeit im Stadtentwicklungskonzept speziell mit der Maßgabe berücksichtigt, zu prüfen, ob Leerstände vom Markt genommen werden können, um innerhalb gewachsener Ortslagen mit vorhandener Infrastruktur Neubauflächen ausweisen zu können. Gerade in Offleben mit einem hohen Anteil an Eigentümerwechseln käme diese Strategie eine besondere Bedeutung zu. Der Ortsrat müsse nun entscheiden, ob die von der KWG dafür in Erwägung gezogenen Flächen für eine Verwertung als Baufläche attraktiv genug seien.
Herr Kahl äußert lediglich Bedenken hinsichtlich der 5-jährigen Sperrfrist für die Ausweisung eines neuen Baugebietes als Bedingung der KWG für den Abriss. Herr Johann erwidert, dass es viel wichtiger wäre, gemeinsam aufzutreten. Letztendlich könne man sich auch auf einen Konsens von 3 Jahren einigen. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens führte Herr Johann aus, dass man nun zunächst die noch vorhandenen Mieter der Abrissobjekte ansprechen werde. In diesem Zuge werde man die Umzugswilligkeit der Betroffenen und falls gewünscht die Bereitstellung von Ersatzwohnungen klären. Anschließend werde man den Zustand dieser Ersatzwohnungen prüfen und diese bei Bedarf modernisieren. Sollte dies im 3. Quartal erledigt sein, würde eine Ausschreibung der Abrissarbeiten mit dem Ziel erfolgen, schon ab November 2020 zu beginnen. Ansonsten würde dies zu Beginn des Jahres 2021 erfolgen.
Nach ausführlicher Diskussion fassen die Mitglieder des Ortsrates Offleben sodann einstimmig folgenden
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