Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Finanzausschuss (FA)

Mittwoch, 30. September 2020 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Die Vorsitzende Frau Klimaschewski-Losch begrüßt die Anwesenden und eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses (FA).

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des FA fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem die Verwaltung und die Ausschussmitglieder keine Änderungswünsche zur Tagesordnung haben, stellt die Vorsitzende die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ausschussmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 12.03.2020

Protokoll:

Der FA genehmigt einstimmig - mit 2 Enthaltungen - den öffentlichen Teil des Protokolls über die Sitzung am 12.03.2020.

 
TOP 6 Beschluss über den Jahresabschluss 2017 der Stadt Helmstedt und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschlossen.
2. Das Jahresergebnis 2017 (Überschuss i. H. v. 16.063.336,44 €) wird auf die neue Rechnung
vorgetragen.
3. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2017 die Entlastung.



Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Vorlage.

Der FA fasst sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 7 Beschluss über den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Büddenstedt

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Büddenstedt wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschlossen.
2. Der Gewinn i. H. v. 5.722.569,96 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Rat erteilt dem ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Büddenstedt für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2017 keine Entlastung.



Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert gibt lobend bekannt, dass innerhalb von zweieinhalb Jahren sämtliche Jahresabschlüsse der Gemeinde Büddenstedt abschließend aufgearbeitet worden sind. Der Konzernabschluss sei bereits ins Auge gefasst worden. Die Eröffnungsbilanz werde im diesen Jahr noch nachgereicht. Ab dem Jahr 2021 werden die Jahresabschlüsse auf dem aktuellsten Stand sein. Die Stadt Helmstedt sei damit eine der wenigen Kommunen im Land Niedersachsen, die diese Vorgaben erfüllen. Er bedankt sich beim Finanzbereich für die hervorragende Arbeit.

Der FA fasst sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 8 1. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung für die Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der
Vergnügungssteuersatzung für die Stadt Helmstedt.



Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert erläutert, dass die Stadt Helmstedt finanziell vor großen Herausforderungen stehe. Die finanzielle Vorschau für die kommenden Jahre 2021-2025 sehe negativ aus. Bemessen werde die Situation an dem Schuldenstand i.H.v. 7,1 Mio. Euro. Man müsse zukünftig weiterhin den Schuldenstand abbauen und somit verhindern, wieder in einen zweistelligen Schuldenbereich zu rutschen. Daher hält es die Verwaltung für notwendig neben einer starken Ausgabendisziplin auch die Einnahmenerhöhungen zu betrachten. Unter anderem wurde der Aspekt der Vergnügungssteuer betrachtet, da die Stadt Helmstedt bemessen am Kreis- und Landesdurchschnitt, unterdurchschnittlich agiere. Aus sozialpolitischen Aspekten müsse das Glücksspiel erschwert werden. Daher schlägt die Verwaltung die Erhöhung der Vergnügungssteuer von 12 % auf 20 % vor.

Frau Schadebrodt betont, dass sie dem Vorschlag der Verwaltung positiv gegenüber stehe. Jedoch stelle sich ihr die Frage, aus welchen Gründen im Haushaltssicherungskonzept die Mehreinnahmen im Jahre 2021 höher beziffert worden sind, als im Jahre 2022?

Herr Schobert antwortet, dass sich abzeichne, dass der jahrelange Streit über das Glücksspielgesetz einem Ende nähere. Spielhallen, die zu dicht aneinander lägen, werden dahingehend aufgelöst, dass eine der beiden Spielhallen schließen müsse. Man gehe davon aus, dass in den Folgejahren weniger Spielhallen aufgrund der Neuregelung des Glücksspielvertrages bestehen bleiben werden. Aufgrund dessen werden die Einnahmen sinken, da weniger Spielhallen vorhanden bleiben werden.

Der FA fasst sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 9 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung einer Gruppe von Behörden zur Durchführung einer Direktvergabe an die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG); hier: Änderung der Zuständigkeit in Abgrenzung zum Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Der Rat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Helmstedt und dem Landkreis Helmstedt zur Änderung der Zuständigkeitsabgrenzung in der Anlage zur Direktvergabevereinbarung dahingehend zu, dass der Landkreis Helmstedt ab dem 01.01.2022 den Verlustausgleich für die ins Stadtgebiet Helmstedt fahrenden oder durch-fahrenden Linien, derzeit 370,. 380, 390 393, 394, 395, 396, 397 und 387, übernimmt.



Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert erläutert, dass die Verwaltung vorgeschlagen habe, die Bezuschussung der vom Landkreis Helmstedt bestellten Buslinien im Stadtgebiet Helmstedt zu beenden. Der Landkreis Helmstedt, der Kreistag, und die Stadt Helmstedt habe dieser Gleichstellung zugestimmt. Gleichstellung dahingehend, da die Stadt Helmstedt die einzige kreisangehörige Kommune sei, die diese Sonderfinanzierung getätigt habe. Dadurch, dass der Kreistag bereits zugestimmt habe, brauche der Rat der Stadt Helmstedt auch nur noch zustimmen. Dementsprechend wäre das Haushaltskonsolidierungsziel erfolgreich umgesetzt und der Haushalt, was den öffentlichen Personennahverkehr angehe um 180.000 € mit Beginn der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entlastet. Der Landkreis Helmstedt habe somit eine Entscheidung zu Gunsten der Stadt Helmstedt getroffen.

Der FA fasst sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Betrieb des Juliusbades

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die Erhöhung der Verlustabdeckung der Bäder- und Dienstleistungsgesellschaft um 167.000 € auf 786.000 € für das Haushaltsjahr 2020. Der Betrag wird über die Veränderungsliste in den 1. Nachtragshaushalt 2020 eingestellt. Das Julius-Bad ist baldmöglichst unter Beachtung der Corona-Bedingungen zu öffnen.



Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert führt aus, dass es aufgrund der Corona Pandemie zu einer behördlich angeordneten Schließung des Julius-Bades im März 2020 kam. Die Schließung dauerte an, bis die Hallenbadsaison zu Gunsten der Freibadsaison beendet gewesen ist. Das Freibad Helmstedt konnte Corona bedingt mit einer Verzögerung geöffnet werden. Das Ergebnis aus der Eröffnung des Freibades sei gewesen, dass der im städtischen Haushalt eingeplante Verlust für das Freibad Helmstedt nicht erhöht werden musste, sodass man sich mit den Zahlen für das Freibad Helmstedt, wenn auch mit inhaltlichen Veränderungen, im Planungsansatz befinde. Dieses treffe aber nicht auf das Julius-Bad zu. Hierzu gäbe es zwei Situationen: Zum einen, dass ein Verlust aufgrund der unerwarteten Schließung entstanden sei und zum anderen, dass mit einem erwartendem Verlust zu rechnen sei, auch wenn das Hallenbad geöffnet bzw. nicht geöffnet werde. Ein höherer Verlust sei allerdings bei einer Eröffnung des Hallenbades zu erwarten. Die Gesellschafterversammlung, bestehend aus Vertretern aus den Fraktionen der CDU, SPD, FDP/HWG und Bündnis 90/Die Grünen, habe sich in der Gesellschafterversammlung mit der Situation beschäftigt und festgestellt, dass sie nicht ohne den Beschluss des Rates der Stadt Helmstedt über weitergehende finanzielle Mittel der Stadt Helmstedt verfügen könne. Dies wäre auch folgerichtig. Ein Verlust der nicht abwendbar sei, sei die eine Situation, jedoch wäre ein Verlust, der abwendbar sei eine andere Situation. Die Gesellschafterversammlung habe sich einstimmig darauf verständigt, dass Julius-Bad nicht zu öffnen, bevor der Rat der Stadt Helmstedt den Beschluss gefasst habe, dass höhere Defizit bei einer Öffnung des Hallenbades zu übernehmen.
Die Fraktionen sprechen sich allerdings für eine Öffnung des Hallenbades aus. Diesbezüglich seien die Öffnungsmaßnahmen eingeleitet worden. Unmittelbar nach Beschluss des Rates der Stadt Helmstedt am 08.10.2020 könnte das Julius-Bad wieder öffnen. Die erforderlichen Summen nach aktuellem Stand seien benannt.

Frau Klimaschewski-Losch stellt die Frage, ob sich die Öffnung nur auf die Nutzung des Schwimmbereichs beziehe, oder ob auch die Öffnung der Sauna möglich sei?

Herr Schobert erläutert, dass eine Erhöhung des Defizits nicht unbedingt dadurch zu Stande kommen würde, wenn ebenfalls der Saunabereich mit geringer Besucherzahl eröffnet werden würde. Ob letztendlich eine Nutzung möglich sein wird, werde in dem Treffen der Gesellschafterversammlung am 06.10.2020 besprochen. Augenblicklich sähen die Zahlen so aus, dass durch den Mitbetrieb der Sauna der Verlust geringer ausfallen würde.

Herr Strümpel beantragt die Ergänzung, dass die Erhöhung der Verlustabdeckung der BDH um 167.000 € auf 786.000 € für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen werden sollte. Des Weiteren sollte das Julius-Bad baldmöglichst unter Beachtung der Corona Bedingungen geöffnet werden.
Er regt an, aufgrund der Corona Pandemie die Gründung einer neuen Trägergesellschaft in Betracht zu ziehen, um eine Zusammenarbeit der Bäder im Landkreis zu fördern.

Frau Klimaschewski-Losch merkt an, dass im Vordergrund zuerst eine Kooperation der Bäder stehen sollte, die vorerst eine Basisarbeit leisten sollte, bevor man über die Gründung einer neuen Trägergesellschaft nachdenke.

Frau Heister-Neumann weist darauf hin, dass die Öffnung des Julius-Bades nötig sei, da das Angebot unter anderem an Schwimmkursen mangelhaft sei. Des Weiteren weist sie auf die Missstände der kontinuierlichen Defizite der Bäder hin. Deswegen wird die Verwaltung, die BDH und der Bürgermeister gebeten eine Arbeitsgruppe zu installieren, um ein Konzept für eine landkreisweiten Nutzung zu entwickeln und in eine zukunftskräftige Aufstellung der Bäder zu investieren.

Frau Schadebrodt spricht sich im Namen der FDP/HWG für eine schnelle Wiedereröffnung des Hallenbades aus. Es freut sie zu hören, dass an der Umsetzung für Angebote wie z.B. Schwimmkurse gearbeitet sowie der Vereins- und Gesundheitssport ermöglicht werde. Dennoch stelle sich ihr die Frage, aus welchem Grund der Mehrbetrag um ca. 170.000 € geringer ausfalle als angedacht? Des Weiteren weist sie darauf hin, dass sie auf ihre Frage an den Bürgermeister, aus welchem Grund das Kurzarbeitergeld aus Sicht der FDP/HWG weggerechnet worden sei, bisher noch keine Antwort erhalten habe.

Herr Schobert erläutert, dass die Differenz des Mehrbetrages  auf höher angesetzte Schätzzahlen beruhen. Des Weiteren wurde eine große investive Maßnahme nicht durchgeführt und gestrichen. Dementsprechend sei es ebenfalls zu einer Entlastung gekommen. Nicht einzuschätzen war auch die Auswirkung der Eröffnung des Freibades auf die BDH. Zum einen sei die Stadt Helmstedt im Plan geblieben, weil der geringe Personalaufwand im Waldbad nicht erstattet werden  musste, habe jedoch dementsprechend zu höheren Verlusten bei der BDH geführt.


Herr Schobert führt zum Antrag der SPD aus, dass die Ergänzung um die Gesamtzahl von 167.000 € auf 786.000 € und die Einstellung über die Veränderungsliste in den 1. Nachtragshaushalt 2020  sowie die baldige Öffnung des Julius-Bades unter Beachtung der Corona Bedingungen in Ordnung seien. Der letzte Satz sei allerdings zu streichen, da der Rat der Stadt Helmstedt keinerlei innere Eingriffsrechte habe und keine Beschlüsse der GmbH genehmigen könne. 

Herr Winkelmann spricht sich insgesamt für eine Öffnung des Julius-Bades aus, da unter anderem aufgrund des Wegfalls des Hallenbades Büddenstedt, ein Nutzungsbedarf entstanden sei und zum anderen ein Defizit auch bei einer Nichtöffnung nicht abwendbar sei. Ebenfalls halte er den Ansatz für eine Konzepterarbeitung seitens der Verwaltung für sinnvoll.

Herr Matar spricht sich gegen eine Öffnung des Julius-Bades aus, da er der Meinung sei, dass aufgrund der immer größer werdenden Verlustabdeckung der BDH der letzten Jahre, weitere Fortführungen finanziell unverhältnismäßig seien.

Herr Junglas erklärt, dass durch die Gründung der Gesellschaftsform in Kombination mit den Dienstleistungen sowie der Kläranlage der Haushalt der Stadt Helmstedt jährlich um ca. 250.000 € entlastet werde. Wären die Bäder alleinstehend, wäre die Haushaltsbelastung erheblich höher.

Nach ausführlicher Diskussion fasst der FA sodann mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mit der Änderung folgenden Empfehlungs-


TOP 11 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020; Teilhaushalte 11 (Produkte 1191 und 1192), 12, 13, 15 und 66

Beschluss:

Der Finanzausschuss stimmt dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 -
soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Vorlage.

Der FA fasst sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 12 Nachtragshaushalt der Stadt Helmstedt für das Haushaltsjahr 2020 a) 1. Nachtragshaushaltssatzung einschl. 1. Nachtragshaushaltplan b) Investitionsprogramm

Beschluss:

Gemäß § 115 NKomVG wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 in
der beratenden Fassung beschlossen.
Das mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung veränderte Investitionsprogramm der Stadt Helmstedt für den Planungszeitraum 2019 bis 2023 wird in der beratenen Fassung festgesetzt
(Anlage 2).



Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Vorlage.

Frau Jonas führt die folgenden neuen Veränderungen der Veränderungsliste der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem Stand vom 24.09.2020 an:

Ergebnishaushalt
Pos. 20 - Grundschulen; Zuweisung Land EDV Administration
Pos. 56 des Teilhaushalts 66 - Aufwandsausgleich § 14h Abs. 3 NFAG
Pos. 61 - Verlustausgleich BDH

Der FA fasst sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 13 Bekanntgaben

Protokoll:

Herr Schobert teilt mit, dass es in diesem Jahr keine Bedarfszuweisungen für die Stadt Helmstedt gäbe, da dem Antrag nicht stattgegeben worden sei.

Der FA nimmt die Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.

 
TOP 14 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen

Protokoll:

Es liegt keine Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen vor.

 
TOP 15 Anfragen

Protokoll:

Es werden keine Anfragen gestellt.

Frau Klimaschewski-Losch schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 17:52 Uhr.

 

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