Haushaltssatzung für das 2021/2022; Teilhaushalt 52, 54 und 55
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021/2022 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
Protokoll:
Herr Junglas verweist auf die Vorlage. Es werden nacheinander die Teilhaushalte 52, 54 und 55 durchgearbeitet.
Herr Viedt fragt zum Teilhaushalt 52 - Produkt "5231 – Denkmalschutz" zur Position 131 an, wann die Sanierung des 2. Bauabschnitts auf dem Holzberg beginne und wie sich der Einnahmeausfall der Parkgebühren gestalte und ob diese in der Baugenehmigung der KWG berücksichtigt sei. Ferner möchte er wissen, wie sich der Einnahmeausfall der Parkgebühren der langen Baumaßnahme auf der Kornstraße (ehemals Remstedt) gestalte?
Nach kurzer Erläuterung zur Gebührenpflichtigkeit von Sondernutzungen durch Herrn Otto wird eine schriftliche Beantwortung zugesagt.
Herr Fox fragt zum Teilhaushalt 52 - Produkt "5112 – Stadtsanierung" an, inwieweit die Umsetzung des Sanierungsgebiets Conringviertel ohne Erhebung von Straßenausbaubeitragsgebühren im Haushalt realisierbar sei?
Herr Junglas fragt an, ob dementsprechend ein Antrag gestellt werden müsse.
Herr Otto verweist darauf, dass es dazu eine Beschlussfassung gegeben habe und die Verwaltung diese umsetze. Bisher wurde lediglich der Antrag gestellt und man könne noch nicht sagen, ob die Aufnahme des Conringsviertels in das Städtebauprogramm erfolgen werde.
Herr Junglas fragt an, ob die Darstellung im Haushalt geändert werden müsse, da die Beschlusslage des Rates vorsieht, dass die Abwicklung im Rahmen des Sanierungsgebietes stattfinde.
Herr Otto entgegnet, dass die Beschlusslage klar sein und dementsprechend von der Verwaltung umgesetzt werde.
Frau Wiesenborn stellt zum Teilhaushalt 54 den Antrag, 10.000€ für die Machbarkeitsstudie/Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Solarpark in den Haushalt mit aufzunehmen. Des Weiteren stellt sich ihr die Frage, wann der Umweltbericht wieder erscheine.
Herr Otto verweist auf die Beantwortung der Anfragen der SPD-Fraktion, in der die Anfrage zum Umweltbericht ausführlich erläutert werde.
Auf Vorschlag von Herrn Viedt, beschließt der BUA einstimmig, dass der Antrag zur weiteren Bearbeitung zurück in die Fraktion gegeben werde und der Beschluss im FA gefasst werden soll.
Herr Winkelmann stellt zum Teilhaushalt 54 den Antrag, dass für insektenfreundliche Maßnahmen ein Betrag i.H.v. 3.000€ für das Haushaltsjahr 2022 eingestellt werden soll.
Herr Romba verweist darauf, dass ein Betrag i.H.v. 500€ dauerhaft eingestellt wurde und die Umsetzung insektenfreundlicher Maßnahmen eine Daueraufgabe des Betriebshofes sei.
Herr Otto entgegnet, dass die insektenfreundliche Gestaltung als Daueraufgabe im Rahmen der allgemeinen Bewirtschaftung durchgeführt werde. Er verweist darauf, dass nur bei außerordentlichen Projekten Beträge im Haushalt vorgesehen werden müssen.
Herr Viedt stellt dar, dass die Aufgabe der insektenfreundlichen Gestaltung auf die Verwaltung übertragen wurde und dementsprechend eine Gestaltung durch den Fachbereich 55 und den Betriebshof erfolge. Man könne darüber nachdenken, ob man die Gelder für die Sonderehrung der Gestaltung der Gärten aus dem vorherigen Jahr nochmal in den Haushalt mit aufnehme.
Auf Antrag von Herrn Romba einigt sich der BUA bei 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen, dass der Antrag zurück in die Fraktion gegeben werden soll und der Beschluss im FA und VA gefasst werden soll.
Frau Wiesenborn stellt zum Teilhaushalt 55 - Produkt "1145 – Grundstücks- und Gebäudemanagemant" den Antrag, 200.000€ für den Bau eines Fahrstuhls im Rahmen der Inklusion in den Haushalt mit aufzunehmen.
Herr Otto entgegnet, dass im Jahr 2016 eine Untersuchung mit Kostenschätzung zum Einbau eines Fahrstuhls vorgenommen wurde, die sich damals auf eine Summe i.H.v. 650.000€ belaufen hatte. Er ist der Meinung, dass der Einbau eines Fahrstuhls innerhalb des Rathauses sinnvoll, aber mit 200.000€ nicht zu realisieren sei.
Herr Romba bittet, darum eine Kostenschätzung seitens der Verwaltung zu erhalten und die Möglichkeit auf Beantragung von Fördergeldern abzuklären.
Herr Viedt verweist darauf, dass ein Einbau eines neuen Fahrstuhls nicht realistisch umzusetzen sein wird, da es aufgrund des Neubaus keine einheitlichen Ebenen gebe. Aufgrund dessen müsste nicht nur eine Lösung für die Gestaltung eines neuen Fahrstuhls geschaffen werden, sondern auch für die anschließende Bewältigung der restlichen Treppen und Ebenen.
Herr Junglas verweist darauf, dass Finanzierungsmöglichkeiten i.H.v. 680.000€ gegeben seien, die für eine Installation eines neuen Fahrstuhls genutzt werden könnten.
Auf Vorschlag von Herrn Junglas einigt sich der BUA einstimmig, dass die tatsächlichen Kosten und mögliche Förderung durch die Verwaltung geklärt werden soll und der Antrag zurück in die Fraktion gegeben werden soll.
Herr Fox stellt zum Teilhaushalt 55 - Investition "Erneuerung der Skateranlage" den Antrag, Mittel für die Erneuerung der Skateranlage vom Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2023 zu verschieben.
Nach längerer Diskussion zieht Herr Fox seinen Antrag zurück. Der BUA, auf Vorschlag von Herrn Romba, spricht sich einvernehmlich dafür aus, dass der Antrag im nächsten AJFS behandelt werden soll.
Herr Junglas fragt zum Teilhaushalt 55 - Produkt "5451 – Straßenreinigung und Winterdienst" an, aus welchem Grund die Straßenreinigungsgebühren nicht wie in den Vorjahren kostendeckend seien.
Frau Jonas erläutert, dass die nächste Gebührenkalkulation für den 01.01.2022 vorgesehen sei. Dort werden die Straßenreinigungsgebühren von Frontmeterberechnung auf Quadratmeterberechnung der Grundstücke umgestellt. Demnach gebe es ab dann eine neue Gebührenkalkulation.
Frau Schadebrodt fragt zum Teilhaushalt 55 - Produkt "5731 – Deutsche Technische Akademie" an, ob noch ein Wirtschaftlichkeitskonzept für die DTA erstellt werde und wie mit dem Gebäude weiterhin verfahren werden soll?
Herr Otto erläutert, dass eine Zwischenvermietung der Räumlichkeiten denkbar sei, bis die Frage geklärt sei, ob es zu einer Nutzung des Gebäudes im Hochschulumfeld als Standort z.B. für die Außenstelle der Ostfalia Universität komme. Aktuell werden die Räumlichkeiten der DTA durch den Landkreis genutzt, der dort den Krisenstab eingerichtet habe, um die Nachverfolgung vornehmen zu können.
Der BUA fasst sodann einstimmig – mit 1 Enthaltung – folgenden Empfehlungs-
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