Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab 2021; Änderung der SPD
Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 18.12.2018 wird zum 31.12.2020 aufgehoben. Sollte die Aufsichtsbehörde eine Straßenausbaubeitragssatzung für Helmstedt verlangen oder diese aufgrund einer geänderten Rechtsprechung zwingend werden, wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich (möglichst bis zur nächsten Ratssitzung am 08.10.2020) den Entwurf einer bürgerfreundlichen Straßenausbausatzung zu erarbeiten. Die vom Land neu geschaffenen Möglichkeiten (z.B. Bezahlung als Rente) sind zu berücksichtigen. Hinweis: Die eingehende Begründung ist der Vorlage V 022a/20 zu entnehmen.
Protokoll:
Herr Viedt verweist auf die Vorlage. Herr Strümpel erklärt, die SPD-Fraktion ringe schon seit Jahren um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Etliche Bundesländer, z. B. Rheinland-Pfalz haben diese abgeschafft und seien in die Finanzierung gegangen. Es handele sich um eine sehr ungerechte Steuer und man wolle dafür kämpfen, die Straßenausbaubeiträge auch in Niedersachsen abzuschaffen. Man wisse nicht, wie die rechtliche Bewertung vor Gericht ausfalle. Sollte das 1. Ziel "Abschaffung der Straßenausbaubeiträge" nicht möglich sei, werde sich die SPD für das 2. Ziel mit einer "bürgerfreundlichen Satzung (z.B. Bezahlung einer Rente)" einsetzen.
Frau Schadebrodt spricht sich im Namen der FDP/HWG-Gruppe für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus, da diese ungerecht seien. Die Ungerechtigkeit liege darin, dass es nicht davon abhängig sein könne, in welcher Straße man wohne. Ferner zahlen die Eigentümer auch Beiträge über die Erschließungsbeiträge, die Kfz-Steuer, die Mineralölsteuer sowie die Grundsteuer. Viele Eigentümer stoßen mit den sehr hohen Ausbaubeiträgen an ihre finanziellen Grenzen, was u.a. auch zu Lasten von wichtigen energetischen Sanierungen gehe.
Herr Romba erklärt, Herr Rohm habe schon vor 10 Jahren als damaliges Ratsmitglied diesen Antrag gestellt und er stimme - auch im Namen der CDU-Fraktion - diesem Antrag zu. Er fragt an, ob dann auch die Beiträge für neu gebaute Straßen entfallen, sofern die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Herr Otto sagt eine Beantwortung am Ende des TOP zu.
Herr Winkelmann merkt an, die Abschaffung sei zwar wünschenswert, aber die Stadt Helmstedt sei eine defizitäre Gemeinde, so dass der Wegfall den Haushalt noch zusätzlich belaste. Er werde sich im Namen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen heute bei der Abstimmung enthalten, da noch Beratungsbedarf bestehe.
Herr Preuß fragt nach der Finanzierung, da er befürchtet, dass diese Fehlbeträge dann über die Grundsteuer umgelegt werden. Es fehle ein Straßenkataster, um einen Überblick zu erhalten, welche Straßen dringlich saniert werden müssen.
Herr Viedt weist auf einen Artikel in der Braunschweiger Zeitung hin, wo der Landkreis Helmstedt die Gemeinde Jerxheim aufgefordert habe, eine Straßenausbausatzung zu erstellen. Er frage sich, ob es seitens des Landkreises hierzu neue Erkenntnisse gebe. Herr Otto sagt eine Beantwortung am Ende des TOP zu.
Herr Otto erklärt, es habe in den letzten 12 Monaten zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge intensive Diskussionen, u.a. mit dem Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes und der Gemeinde Winsen an der Aller gegeben. In Niedersachsen seien die Beiträge nicht abgeschafft worden, die Rechtslage sei eindeutig und wir haben den Antrag der SPD-Fraktion zunächst zurückgestellt, um die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg abzuwarten. Hier habe man vor wenigen Wochen festgestellt, dass eine defizitäre Kommune die Straßenausbaubeiträge nicht abschaffen dürfe. Nur Gemeinden, die über Jahre einen ausgeglichenen Haushalt hatten, durften die Straßenausbaubeiträge abschaffen. Sollte der Rat am 08.10.20 einen Beschluss für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fassen, müsse der Bürgermeister prüfen, ob er diesen Beschluss beanstandet, da er objektiv rechtswidrig ist oder man könne darauf warten, dass der Landkreis eine entsprechende Anweisung gebe. Er erläutert sodann noch die rechtlichen Möglichkeiten einer neuen "bürgerfreundlichen" Straßenausbausatzung, die im Entwurf ggf. zur nächsten Ratssitzung vorgelegt werden könne.
Herr Otto beantwortet sodann die von den Ausschussmitgliedern gestellten Fragen. Es schließt sich eine weitere Diskussion an.
Auf Vorschlag von Herrn Romba einigt sich der BUA darauf, den Entwurf einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung für Helmstedt bis zur nächsten Ratssitzung am 08.10.2020 zu erarbeiten.
Der BUA fasst sodann einstimmig - mit einer Enthaltung - folgenden geänderten
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