Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Donnerstag, 08. Oktober 2020 , 17:00 Uhr
Aula des Juleum, Collegienplatz 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Die Ratsvorsitzende Elisabeth Heister-Neumann eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Heister-Neumann stellt die ordnungsgemäße Ladung und auch die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt fest, nachdem der Protokollführer die Anwesenheit der Ratsmitglieder festgehalten hat. Es sind zu diesem Zeitpunkt 36 Ratsmitglieder anwesend.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Schobert teilt mit, dass die TOP 22 und TOP 24 von der Tagesordnung abgesetzt werden. Zudem müsse der TOP 14 - Betrieb des Juliusbades - vorgezogen werden, da der Beschluss Auswirkungen auf den Nachtragshaushalt habe. Er schlägt daher vor, den Punkt Betrieb des Juliusbades vor dem Punkt Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 zu beraten.

Es wird sich darauf verständigt, dass die Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung stattfinden soll.

Frau Heister-Neumann fragt an, ob es weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt.

Da dies nicht der Fall ist, lässt sie über die geänderte Tagesordnung abstimmen. Diese wird einstimmig beschlossen. Sodann stellt sie die geänderte Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in zwei Fällen zu den Themen "Rechtsansprüche bei Resolutionen" sowie "Veröffentlichung von Protokollen auf der Homepage der Stadt Helmstedt" Gebrauch macht.

 
TOP 5 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Herr Fox berichtet, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung BGE ihren "Zwischenbericht Teilgebiete" nach dem Standortauswahlgesetz Stand AG veröffentlicht hat. Die BGE nennt darin Gebiete in Deutschland , die eine günstige geologische Gesamtsituation für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen. Der Zwischenbericht Teilgebiete soll laut BGE Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung sein, bevor Fakten geschaffen werden.

Auch im Bereich der Stadt Helmstedt weist der Bericht potentielle Gebiete für ein zukünftiges Endlager für hochradioaktiven Atommüll aus. Konkret benannt wird die Salzstruktur im Zechstein unter dem Offlebener Buntsandsteinsattel.

Darüber hinaus werden weitere Steinsalzformationen in einem großen Helmstedter Gebiet und besonders auch das benachbarte Allertal als potentiell günstig für ein zukünftiges Lager für hochaktiven Atommüll benannt. Er fragt, ob die Stadt Helmstedt die Einladung zur Teilnahme an der Fachkonferenz Teilgebiete angenommen habe. Zudem möchte er wissen, wie sich die Stadt Helmstedt an der Fachkonferenz Teilgebiete beteilige und was geplant sei, damit die Stadt Helmstedt sich kompetent in die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche eines Lagers für hoch aktiven Atommüll einschalten könne.

Herr Schobert antwortet, dass die Stadt Helmstedt keine Einladung zur Fachkonferenz erhalten habe. Insofern könne man auch keine Einladung annehmen. Die dritte Frage werde man schriftlich beantworten, da die Stadt Helmstedt selbstverständlich Interesse an der Klärung dieses Themas habe.

- - - - - - - - - -

Herr Engelke teilt mit, dass dem Helmstedter Sonntag vom 20.09.2020 zu entnehmen war, dass die Lüftungsanlage des Juliusbades zur Verbesserung der Frischluftzufuhr umgebaut werden solle. Es würden mutmaßlich ganz erhebliche Kosten entstehen und bei der Technik seien wahrscheinlich Varianten möglich.

Er stellt dazu und zur Begrenzung der täglich maximal zulässigen Besucherzahl folgende Fragen:

1. Was ist der genaue Grund für die anvisierte Änderung der Lüftungsanlage? Ist beispielsweise die Luftfeuchtigkeit im Bad problematisch, ist die Frischluftmenge im Verhältnis zur Wasseroberfläche (Chlorbelastung Hallenluft) oder zur Personenzahl zu gering oder soll die angenommene Virenlast durch Verdünnung reduziert werden?

2. Wird eine Hygienisierung der Hallenluft/Umluft geplant, um die durch Corona geschuldete geringe Auslastung des Bades erhöhen zu können? Welche Überlegungen/Planungen gibt es dazu?

3. Wie erfolgt aktuell die Entfeuchtung der Hallenluft und wie hoch liegen aktuell die Feuchtigkeitswerte?

Herr Schobert antwortet, dass keine Baukosten anfallen werden. Die Formulierung in der Presse beruhe auf einem Missverständnis. Die Lüftungsanlage der Schwimmhalle werde mit erhöhtem Außenluftanteil gefahren. Die Regelungstechnik der Anlage lässt das unproblematisch zu. Zur ersten Frage von Herrn Engelke teilt er mit, dass allein das Austauschintervall der Hallenluft verkürzt werden wird. Die zweite Frage verneint er. Auf die dritte Frage antwortet er, dass die Hallenluft über die Regeltechnik im Standard auf rd. 42% Luftfeuchte reguliert werde.

Herr Engelke zeigt sich mit den Antworten nicht zufrieden. Er möchte wissen, ob die höhere Frischluftrate der Corona Situation geschuldet sei.

Herr Schobert antwortet, dass es sich um eine coronabedingte Schutzmassnahme handele.

- - - - - - - - - -

Herr Gehrke fragt, ob der Verwaltung bekannt sei, dass beim vergangenen Wochenmarkt die dreifache Anzahl an Ständen auf dem Markt als auf dem Holzberg war. Die Marktbeschicker geben damit eine Tendenz vor, die dem Antrag der SPD schon sehr nah komme.

Zudem berichtet er, dass er an der Sitzung des Fördervereins für das Brunnentheater teilgenommen habe. Es wurde kritisiert, dass sich die Verwaltungsspitze nicht an den Sitzungen beteilige. Er fragt den Bürgermeister, ob dieser an einer der nächsten Vorstandssitzungen des Fördervereins teilnehmen werde.

Herr Schobert antwortet, dass der Verwaltung bekannt sei, dass drei Marktbeschicker ihre Stände auf dem Markt aufgebaut haben und nur ein Stand auf dem Holzberg zu finden war. Bisher war ein Stand seit einem langen Zeitraum auf dem Markt, ein zweiter Stand stehe dort regelmäßig alle vier Wochen. Der dritte Stand hatte sich bei ihm gemeldet und er konnte auswählen, ob er sich sich auf dem Holzberg oder auf dem Markt aufstellt. Die Plätze können alternativ genutzt werden. Die Wochenmarktsatzung lässt beide Plätze zu.

Zum Förderverein führt er aus, dass er ebenfalls wie Herr Gehrke Gründungsmitglied sei. Es sei ihm leider nicht möglich, bei der Menge an Terminen immer alle Einladungen anzunehmen. Insofern hatte er sich für die vergangene Sitzung abgemeldet. Die Verwaltung sei jedoch stets in den Sitzungen vertreten. Er berichtet von einem kürzlich stattgefundenen Gespräch mit dem Vorstand des Fördervereins. Er stellt klar, dass die Verwaltung den Förderverein so gut es geht weiterhin auch unterstützen werde.

 
TOP 6 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Herr Schobert hatte zu diesem Punkt nichts zu berichten.

 
TOP 7 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Rates vom 30.07.2020

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt genehmigt einstimmig das Protokoll über den öffentlichen Teil der Ratssitzung am 30.07.2020.

 
TOP 8 Berufung von zwei Stellvertretern für Herrn Christian Kahl als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht in den Ausschuss für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beruft gem. § 71 Abs.7 NKomVG stellvertretend für Herrn Christian Kahl nachfolgende beratende Mitglieder ohne Stimmrecht für die Feuerwehr in den Ausschuss für Öffentliche Sicherheit und Ordnung:
1. Stellvertreter: Nils Sage (1. stellvertr. Stadtbrandmeister)
2. Stellvertreter: Mark Wesemann (2. stellvertr. Stadtbrandmeister).



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 9 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung einer Gruppe von Behörden zur Durchführung einer Direktvergabe an die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG); hier: Änderung der Zuständigkeiten in Abgrenzung zum Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Der Rat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Helmstedt und dem Landkreis Helmstedt zur Änderung der Zuständigkeitsabgrenzung in der Anlage zur Direktvergabevereinbarung dahingehend zu, dass der Landkreis Helmstedt ab dem 01.01.2022 den Verlustausgleich für die ins Stadtgebiet Helmstedt fahrenden oder durchfahrenden Linien, derzeit 370, 380, 390, 393, 394, 395, 396, 397 und 387, übernimmt.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 14 Betrieb des Juliusbades

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die Erhöhung der Verlustabdeckung der Bäder- und Dienstleistungsgesellschaft um 167.000 € auf 786.000 € für das Haushaltsjahr 2020. Der Betrag wird über die Veränderungsliste in den 1. Nachtragshaushalt 2020 eingestellt. Das Julius-Bad ist baldmöglichst unter Beachtung der Corona-Bedingungen zu öffnen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Lt. Herrn Zogbaum war es für die SPD-Fraktion von Anfang an klar, dass das Julius-Bad wieder geöffnet werden müsse. Die Bürger hätten in der Coronazeit schon mit sehr vielen Einschränkungen leben müssen. Daher sei es gerade in dieser Zeit wichtig, etwas für die Gesundheit zu tun. Gerade ältere Menschen gehen sehr gern schwimmen. Im Sommer im Waldbad sei es diesen Personen zu kalt, das Schwimmbad in Büddenstedt wurde geschlossen. Im Finanzausschuss und im Verwaltungsausschuss wurde diskutiert, dass die aktuelle Situation genutzt werden sollte, um mit anderen Kommunen in Gespräche einzutreten und evtl. Kooperationen einzugehen, damit die gemeinsamen Ressourcen besser genutzt werden könnten.

Herr Kalisch korrigiert die Ausführungen von Herrn Zogbaum dahingehend, dass man im Vorfeld konkrete Zahlen haben wollte, welche Kosten auf die Stadt Helmstedt zukommen werden. Auch die SPD-Fraktion war anfangs sehr vorsichtig, einen entsprechenden Entschluss zu fassen. Es wurde diskutiert, was eine Öffnung des Bades und was eine Nichtöffnung des Bades kostet. Nachdem diese Zahlen vorlagen, kam eine Einstimmigkeit unter den Fraktionen zustande. 

Herr Preuß spricht sich ebenfalls für die Öffnung des Juliusbades aus. Er kritisiert jedoch, dass ihm ein schlüssiges Konzept fehle. Die Stadt Helmstedt unterhalte zwei Bäder, die sehr kostspielig seien. Im Landkreis Helmstedt gebe es weitere Bäder, die die jeweiligen Träger ebenfalls sehr viel Geld kosten würden. Die Stadt Helmstedt könne sich auf Dauer keine zwei Bäder leisten. Er vertritt die Meinung, dass die Helmstedter Bürgerinnen und Bürger die drei Freibäder mitbenutzen könnten und im Gegenzug könnte das Juliusbad ganzjährig geöffnet bleiben. Man müsse mit offenen Karten spielen und ein Konzept für die Bäder erstellen.

Herr Matar macht deutlich, dass er der Vorlage nicht zustimmen werde. Aufgrund der aktuellen Finanzlage der Stadt Helmstedt könne er nicht für weitere Ausgaben stimmen, da große Einbrüche bei den Einnahmen zu erwarten sind. In der aktuellen Situation müssen alle zurückstecken und Einschränkungen hinnehmen.

Herr Schobert stellt für alle noch einmal klar, dass die Gesellschafterversammlung der BDH, die aus Ratsmitgliedern bestehe, die Entscheidung getroffen habe, dass der Rat der Stadt Helmstedt über die Öffnung oder die Schließung des Juliusbades entscheiden solle. Die finanzielle Lage der Stadt Helmstedt sei sehr ernst. Coronabedingt werde der Verlust um ein Drittel höher ausfallen als vorher geplant. Es sei zu erwarten, dass es auch im Jahr 2021 so weitergehen werde. Man habe keine effektiven Möglichkeiten, dem wirksam zu entgegnen. Sollte der Rat der Stadt Helmstedt den positiven Beschluss zur Öffnung des Julisbades fassen, so sei es geplant, dass das Bad am 09.10. um 7 Uhr öffne. Unter der Woche werde man mit drei Zeitslots in die Öffnung gehen. Zwischendurch werde es immer wieder Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten geben. Am Samstag werde es einen Zeitslot von 13.30 Uhr bis 18 Uhr geben, sonntags werde zw. 10 Uhr und 14.30 Uhr geöffnet. Die erste Woche werde man ohne Internetvorreservierung arbeiten. Eintrittskarten können somit an der Kasse gelöst werden. Es sei zunächst als Testphase zu verstehen. Besondere Situationen habe man beim Vereinssport, Gesundheitssport sowie beim Schwimmunterricht. Beim Schwimmunterricht gebe es momentan lange Wartelisten. Man habe sich mit den Vereinen bez. Schwimmunterricht verständigt, dass dienstags Schwimmkurse angeboten werden. Ziel sei, dass die Wartelisten innerhalb eines halben Jahres abgebaut werden. Für den Vereinssport stehe das Bad am Montag zur Verfügung. Die BDH sei noch dabei, Lösungen für den Gesundheitssport zu finden. Es dürfen wg. Corona lediglich 3 Personen in das Therapiebecken. Zeitgleich dürfen sich 130 Personen in der Schwimmhalle aufhalten. Nadelöhr sei die Umkleidemöglichkeit. Die BDH werde aber auch in dieser Sache alles möglich machen.

Herr Winkelmann sieht es so, dass Kosten für das Juliusbad sowieso anfallen, egal ob es geöffnet werde oder geschlossen bleibe. Dann sollte man es lieber öffnen, auch wenn es etwas mehr Geld kosten werde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden dem Beschlussvorschlag daher zustimmen. Er sehe es auch so, dass ein Bäderkonzept für den gesamten Landkreis erarbeitet werden müsse. Höchste Priorität hätten aus seiner Sicht zudem die Schwimmkurse. Die Wartelisten müssten schnellstens abgearbeitet werden.

Für Herrn Engelke gebe es beim Betrieb des Hallenbades während der Corona-Zeit zwei Kostenfaktoren. Zum einen habe man weniger Besucher. Daher sei es gut und wichtig, ein Konzept für den Bereich der Umkleidekabinen zu erarbeiten. Der zweite Kostenfaktor sei die Frischluft. In Hallenbädern liege die Raumtemperatur in aller Regel vier Grad über der Wassertemperatur. Man müsse damit rechnen, dass die Kosten für die Heizung entsprechend steigen werden.

Herr Zogbaum geht auf seinen Beitrag ein und vertritt die Meinung, dass politische Statements in Sitzungen durchaus kundgetan werden können. Er  habe von Anfang an gesagt, dass die SPD gegen die Schließung des Hallenbades sei.

Für Herrn Strümpel sei es nicht mutig, sondern eher mutlos, gegen die Öffnung des Bades zu stimmen. Man habe eine hohe Verantwortung gegenüber den Personen, vor allem Kindern, die schwimmen bzw. schwimmen lernen wollen.

Herr Gehrke weiß zu berichten, dass das Thema der Zusammenarbeit der Bäder schon sehr lange in der Diskussion sei. Er zitiert aus einem Protokoll des ASEK im November 2017. Dort habe er dies bereits gesagt und gefordert. Er begrüße die Zusammenarbeit mit dem Bad in Grasleben.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 34 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen den folgenden



TOP 10 1. Nachtragshaushalt der Stadt Helmstedt für das Haushaltsjahr 2020 a) 1. Nachtragshaushaltssatzung einschl. 1. Nachtragshaushaltplan b) Investitionsprogramm

Beschluss:

Gemäß § 115 NKomVG wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 in der beratenden Fassung beschlossen. Das mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung veränderte Investitionsprogramm der Stadt Helmstedt für den Planungszeitraum 2019 bis 2023 wird in der beratenen Fassung festgesetzt.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 2 Enthaltungen - den folgenden



TOP 11 1. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung für die Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung für die Stadt Helmstedt.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Herr Engelke geht auf ein Schreiben eines Spielhallenbetreibers ein. Er sei für eine Staffelung der Erhöhung. Er stellt den Änderungsantrag, die Vergnügungssteuer ab 01.01.2021 auf 15 Prozent und zum 01.01.2022 auf 18 Prozent anzuheben.

Für Herrn Ide koste alles das, was Spass mache, auch Geld. Die Stadt Helmstedt sei in einer desolaten Haushaltslage. Insofern sollte man die Vergnügungssteuer wie vorgeschlagen auch erhöhen.

Frau Heister-Neumann lässt zunächst über den Änderungsantrag von Herrn Engelke abstimmen. Dieser wird mit 33 NEIN-Stimmen bei 1 JA-Stimme sowie 2 Enthaltungen abgelehnt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 35 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den folgenden


TOP 12 Beschluss über den Jahresabschluss 2017 der Stadt Helmstedt und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss der Stadt Helmstedt für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

2. Das Jahresergebnis 2017 (Überschuss i. H. v. 16.063.336,44 €) wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

3. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2017 die Entlastung.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen. Herr Schobert nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 13 Beschluss über den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Büddenstedt

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Büddenstedt wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

2. Der Gewinn i. H. v. 5.722.569,96 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Rat erteilt dem ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Büddenstedt für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2017 keine Entlastung.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 2 Enthaltungen - den folgenden


TOP 15 Förderprogramm des Landes Niedersachsen „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“; Hier: Förderantrag des Helmstedter Sportvereins 1913 e. V. zum Ausbau des vorhandenen vereinseigenen Fitnessstudios und Schaffung eines Kunstrasenplatzes

Beschluss:

Die Stadt Helmstedt begrüßt die Vorhaben des Helmstedter Sportvereins 1913 e. V. zum Ausbau des vorhandenen vereinseigenen Fitnessstudios sowie der Schaffung eines Kunstrasenplatzes sehr und bestätigt die Bedarfslage im Rahmen der bestehenden Sport- und Stadtentwicklungsplanung. Die Finanzierung der antragsgegenständlichen Planung des Vereins ist durch Landesmittel sowie Eigenmittel des Vereins gesichert. Eine Kofinanzierung durch die Stadt Helmstedt erfolgt nicht.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Winkelmann gibt bekannt, dass der erste Teil des Antrages uneingeschränkt befürwortet werde. Der Gesundheitssport habe zurecht eine herausgehobene Stellung im Verein. Die Nachfrage sei sehr groß, die Räumlichkeiten reichen für die Nachfrage nicht mehr aus. Den zweiten Teil des Antrages, Schaffung eines Kunstrasenplatzes, stimme seine Fraktion nicht zu. Hierfür werde eine ca. 6500 m² große Rasenfläche versiegelt. Nach einigen Jahren sind die Kunstrasenspielfelder abgenutzt und werde als Müll entsorgt. Es falle eine große Menge an Plastikmüll an. Im Sportenwicklungsplan der Stadt stehe zwar die Schaffung eines Kunstrasenspielfeldes, jedoch müsse nicht alles, was im Plan festgehalten sei, auch umgesetzt werden. Ein solches Spielfeld verstoße massiv gegen ökologische Kriterien. Da man den zweiten Teil des Antrages nicht befürworten könne, werde seine Fraktion sich enthalten.

Herr Schobert unterstütze die Regelungen des Sportentwicklungsplanes. Gerade die Förderung des Sportes für die Jugendlichen sei ihm wichtig. Insofern könne man in Zukunft nicht auf ein Kunstrasenspielfeld verzichten. Eine gewisse und massvolle Anzahl an Kunstrasenspielfeldern im Bereich des Landkreises und der Stadt Helmstedt sollte es geben, damit der Sport gegenüber den umliegenden Gebietskörperschaften auch konkurrenzfähig sei bzw. bleibe. Er möchte das Projekt des Helmstedter SV unterstützen. Der Verein versucht, eine Chance zu ergreifen, um die Entwicklung des Sportes in Helmstedt voranzutreiben.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 6 Enthaltungen - den folgenden


TOP 16 Nachnutzung des Helmstedter Bahnhofgebäudes

Beschluss:

  1. Die Stadt Helmstedt schreibt die Sanierung und die künftige Bahnhofsgebäudenutzung im Wege einer Markterkundung öffentlich für potentielle Investoren oder zur Vermietung aus. Dabei ist der Betrieb einer Tourismus- und Mobilitätszentrale als wesentlicher Bestandteil zu gewährleisten und das Konzept des "Zeit.Reise.Bahnhofs" mit eigenständigem Eventcharakter einzubeziehen.
  2. Für die Dachsanierung des Bahnhofsgebäudes werden im Haushalt 2021 investive Mittel i. H. v. 392.000 € eingestellt.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Für Herrn Gehrke sei die Vorlage nicht befriedigend. Aus seiner Sicht berate erst der Verwaltungsausschuss und dann erst der Fachausschuss. Dies könne nicht sein. Es fehle ihm die zugesagte Wirtschaftlichkeitsprüfung der Bahn. Zudem sei der Arbeitsstand des Konzeptes Bahnstadt völlig überholt. Die Vorlage datiere aus dem Juni 2020, der Arbeitsstand sei aber bereits vom 01.01.2019. Dies spreche für eine schlechte Informationspolitik der Verwaltung. In einer Broschüre des RGB werden mittlerweile viele andere Konzepte zur Bahnstadt dargestellt. Ohne Förderung werde eine sinnvolle Nutzung des Bahnhofsgebäudes nicht möglich sein. Die Verwaltung müsse sich um Förderungsmöglichkeiten bemühen. Er bitte darum, dass die beiden Landtagsabgeordneten aus dem Kreises Helmstedt  mit in die Planungen einbezogen werden. Die SPD behalte es sich vor, eine Sondersitzung des Fachausschusses zum Thema Bahnhof einzuberufen.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 1 Enthaltung - den folgenden


TOP 17 Leaderförderung; Anerkennung als Leaderregion „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“, Fortschreibung 2021 bis 2027

Beschluss:

1. Der erneuten Bewerbung um die offizielle Anerkennung als LEADER-Region "Grünes Band im Landkreis Helmstedt" in der anstehenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 wird zugestimmt.

2. Das regionale Entwicklungskonzept (REK) wird fortgeschrieben, an die Erfordernisse der neuen Förderperiode angepasst und die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus dem bestehenden nationalen Kofinanzierungsbudget zur Verfügung gestellt.

3. Die Arbeit der Lokalen-Aktionsgruppe wird unter Mitwirkung öffentlicher, privater, sozialer und wirtschaftlicher Partner fortgesetzt.

4. Die Ausschreibung und Beauftragung eines externen Regional- und Projektmanagements (mit entsprechenden Beratungskapazitäten) wird durchgeführt.

5. Der nationale Kofinanzierungspool wird in der verabredeten Struktur und Weise (um den notwendigen 25%igen Eigenanteil zur EU-Förderung [für private Antragsteller] weiterhin aufbringen zu können) fortgeführt.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 18 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. M 384 „Elzweg/Kantstraße“ – Satzungsbeschluss -

Beschluss:

1. Den Abwägungsvorschlägen (Anlage 3) zu den in den Beteiligungen nach § 4 (2) und § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen wird beigetreten.

2. Der Bebauungsplan Nr. M 384 "Elzweg/Kantstraße" wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 19 Bauleitplanung Helmstedt; 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lappwaldsee“ – Feststellungsbeschluss -

Beschluss:

1. Der Abwägung, der in der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten (Anlage 1).

2. Die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Lappwaldsee" wird gemäß § 6 BauGB beschlossen. Der Begründung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht wird zugestimmt.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 20 Auflösung der Außenstelle des Betriebshofes in Büddenstedt

Beschluss:

Die Außenstelle des Betriebshofes in Büddenstedt wird mit Ablauf des 31.12.2020 aufgelöst.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Cohn berichtet, warum der Ortsrat Offleben den Beschlussvorschlag abgelehnt hat. Die finanzielle Einsparung von 8.000 Euro sei sehr gering. Die mögliche Vermietung ohne große Hallen sei sehr fraglich. Für die Mitarbeiter müsste in den Hallen ein Pausenraum mit WC geschaffen werden. Die Mitarbeiter müssen sich in Zukunft in Helmstedt ein- und ausstempeln. Durch die Fahrerei fehlen jedem Mitarbeiter dadurch ca. 40 Minuten Arbeitszeit pro Tag. Wenn man diese Zeit gegen die angegebenen Einsparungen aufrechne, dann bleibe am Ende sicherlich keine Einsparung übrig. Hinzu komme, dass vier von fünf Mitarbeitern aktive Feuerwehrleute seien, drei davon aus Offleben. Diese Personen fehlen in der Tagesbereitschaft für Einsätze, um schnell vor Ort zu sein. Viele Feuerwehrkameraden in Büddenstedt und Offleben arbeiten außerorts. Dies könne auch die Feuerwehr Helmstedt nicht kompensieren, da 15 km nach Offleben ein späteres Eintreffen nach sich ziehe. Er bemängelt, dass der fast einstimmige Beschluss des Ortsrates Offleben nicht in der Vorlage an den Rat erwähnt wurde. Er wünsche sich, dass der Rat eine andere Entscheidung treffen als der VA. Nach dem Bau des Feuerwehrgerätehauses Offleben könne dann neu über die Angelegenheit entschieden werden, weil sich dann die Tagesverfügbarkeit für die Feuerwehr Offleben verbessern werde. Offleben habe eine kleine, aber wachsende Feuerwehr. 

Herr Schobert antwortet, dass die Ratsmitglieder durchaus über die Entscheidungen der Ortsräte unterrichtet werden, da die Ratsmitglieder die Protokolle der Ortsräte auch einsehen können. Man dürfe nicht damit beginnen, die Mitarbeiter des Betriebshofes der Stadt nach ihren Heimatorten und nach einer Mitgliedschaft in der Feuerwehr zu zerlegen. Man habe es drei Jahre nach der Fusion geschafft, einen Aufgabenübergang zum Betriebshof zu organisieren. Es habe eine Qualitätssteigerung für die Orte Büddenstedt und Offleben gegeben, was immer wieder von den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsteile bestätigt werde. Die Verwaltung vertritt zudem die Auffassung, dass die jährliche Einsparung von 8.000 Euro schon eine nennenswerte Summe darstelle.

Herr Cohn stellt noch einmal klar, dass Zeit dadurch vergeudet werde, dass ein Mitarbeiter aus Offleben nach Helmstedt fahre, sich dort einstempele, um dann zur Verrichtung seiner Aufgaben wieder nach Offleben zu fahren. Aus wirtschaftlichen Gründen sei eine Auflösung der Außenstelle nicht nachvollziehbar.

Herr Engelke werde gegen den Beschlussvorschlag stimmen. Die Argumente von Herrn Cohn seien schlüssig.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 32 JA-Stimmen bei 4 NEIN-Stimmen den folgenden


TOP 21 Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab 2021; Antrag der SPD-Fraktion; einschl. Änderungsantrag

Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 18.12.2018 wird zum 31.12.2020 aufgehoben.

Sollte die Aufsichtsbehörde eine Straßenausbaubeitragssatzung für Helmstedt verlangen oder diese aufgrund einer geänderten Rechtsprechung zwingend werden, wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich den Entwurf einer bürgerfreundlichen Straßenausbausatzung zu erarbeiten. Die vom Land neu geschaffenen Möglichkeiten (z.B. Bezahlung als Rente) sind zu berücksichtigen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Zogbaum erläutert den Antag der SPD-Fraktion. Die generelle Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen führe zu einer extremen Ungleichbehandlung der Bürger. Es soll eine Satzung abgeschafft werden, die die Änderungen des Landes Niedersachsen zur Entlastung der Bürger nicht enthalte. Man wolle die Abschaffung eines Finanzierungsinstrumentes für den grundhaften Straßenausbau erreichen. Die Ungleichbehandlung der Bürger solle nun endlooch beendet werden. Wohne man an einer Durchgangsstraße oder in einem Fördergebiet, so müsse man nichts bezahlen. Wohne man jedoch in einer Anliegerstraße, so müsse man bei einem Ausbau der Straße bezahlen. Es fehle dabei die Gerechtigkeit. In den Informationsveranstaltungen wurde deutlich, dass gerade ältere Bürger und junge Familien Angst hätten, nicht bezahlen zu können.

Frau Schadebrodt macht deutlich, dass ihre Gruppe dem Antrag der SPD in vollem Umfang zustimmt. Die Straßenausbaubeiträge seien ungerecht und gehören daher abgeschafft. Bürger mit hohen Beträgen zur Kasse zu bitten oder sie zu verschonen dürfe nicht davon abhängen, in welche Straße oder in welcher Kommune oder in welchem Bundesland man wohne. Die Benutzung der Straße werde bereits über viele Steuern und Beiträge bezahlt. Außerdem können gerade junge Familien oder ältere Bürger durch die Straßenausbaubeiträge finanziell überfordert werden. Alle Gründe sprechen dafür, dass die Sanierung der Straßen künftig über Fördermittel, Abschreibungen und Kreditaufnahmen finanziert werden sollte. Ob die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rechtlich möglich sei, sei im Detail immer noch offen. Eine aktuelle Rechtsprechung erzwinge nicht automatisch angepasstes Verwaltungshandeln. Man sollte den politischen Willen bekunden und die Straßenausbaubeiträge abschaffen. Sollte dies rechtlich nicht möglich sein, so müsste die Satzung zum Jahresende trotzdem aufgehoben werden, um eine bürgerfreundlichere Satzung zu erarbeiten. Diese sollte dann auch die Erleichterungen enthalten, die die Gesetzesnovelle des Landtages berücksichtigt. Dazu zähle nicht nur die Bezahlungsmöglichkeit in Form einer Rente, sondern es gehe auch um Tiefenbegrenzungen bei Grundstücken und Begünstigungen bei Eckgrundstücken. 

Herr Preuß stellt fest, dass es die Vorlage in sich habe. Zum einen gebe es ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes. Dieses Urteil könne nicht einfach gekippt werden. Die Kommunalaufsicht werde der Stadt Helmstedt die Richtung vorgeben. Zum anderen gehe es um die Belastung der Bürger. Man müsse jedoch feststellen, dass die Kommune kein Geld habe. Geld, welches benötigt werde, müsse man sich vom Bürger holen. Wofür das Geld ausgegeben werde, entscheide der Rat. Immer wieder höre man, dass neue Kredite aufgenommen werden müssen. Die Kredite müssten über kurz oder lang zurückgezahlt werden. Er schlägt vor, dass gleich eine vernünftige Satzung erarbeitet werde. Aus seiner Sicht sollte der erste Absatz des Beschlussvorschlages zunächst gestrichen werden. Stattdessen sollte nur der Teil des Absatzes zwei -  Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich den Entwurf einer bürgerfreundlichen Straßenausbausatzung zu erarbeiten. Die vom Land neu geschaffenen Möglichkeiten (z.B. Bezahlung als Rente) sind zu berücksichtigen. - beschlossen werden. Herr Preuß stellt den Änderungsantrag, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich den Entwurf einer bürgerfreundlichen Straßenausbausatzung zu erarbeiten. Die vom Land neu geschaffenen Möglichkeiten (z.B. Bezahlung als Rente) sind zu berücksichtigen.

Herr Stein spricht sich auch für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus. Der Anlieger könne sich niciht dagegen wären. Er könne aber auch nicht entscheiden, wer die Straße, die er bezahlt habe, benutze. Dies sei nicht gerecht und nicht sozial. Allerdings stelle sich die Frage, wie der Straßenausbau dann finanziert werden solle. Seine Fraktion setze sich auch dafür ein, dass die Verwaltung eine bürgerfreundliche Satzung erarbeite, in der auch die geänderten Punkte des Landes Niedersachsen zu finden seien. Er schlägt aber auch vor, dass man Geld dadurch einsparen könnte, wenn man auf die Stelle des neuen Stadtkämmerers verzichten würde.

Herr Viedt fasst zusammen, dass man erkennen könne, dass alle Fraktionen für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge seien. Es wundere ihn, dass nun wieder so ausführlich diskutiert werde. Die Verwaltung wurde beauftragt, abzuklären, ob eine Abschaffung rechtlich möglich sei. Insofern müsse man warten, bis eine Antwort des Landkreises vorliege. Im Kreis Helmstedt gebe es bereits einige Kommunen, die beschlossen hätten, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Insofern müsse sich der Landkreis rechtlich positionieren. Sollte der Landkreis entscheiden, dass die Straßenausbaubeiträge nicht abgeschafft werden dürfen, so habe die Verwaltung den Auftrag, eine neue Satzung zu erarbeiten, die die neuen Regelungen des Landes Niedersachsen enthält.

Herr Junglas trägt vor, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen nicht rechtswidrig sei. Dies könne man im § 111 Abs. 5 des NKomVG nachlesen. Demnach bestehe eine Rechtspflicht zur Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen, wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen und Beiträgen für öffentliche Spielplätze nicht. Allerdings bestehe insofern eine unklare Rechtslage, als das das Haushaltsrecht verlange, dass bei der Finanzierung von Straßenveränderungen grundsätzlich die Beiträge vorrangig vor einer Kreditfinanzierung tragen sollen. Dies zähle insbesondere für Kommunen mit Haushaltsdefizit. Sollte Helmstedt  positive Haushaltsergebnisse haben, gebe es diese Diskussion überhaupt nicht. In einem Urteil habe das Verwaltungsgericht Lüneburg einer Kommune die Abschaffung untersagt. In anderen Fällen wurde die Abschaffung jedoch erlaubt. Das Lüneburger Urteil habe keine Allgemeingültigkeit, insbesondere auch nicht für Helmstedt, denn die betreffende Kommune habe die 20fache Schuldenbelastung wie Helmstedt und habe den Ausbau ausschließlich aus Beiträgen und Krediten finanziert. Viele Straßen in Helmstedt wurden dagegen nicht nur aus Beiträgen, sondern in Sanierungsgebieten auch durch Fördermitteln finanziert. Sollte das Lüneburger Urteil Allgemeingültigkeit bekommen, so müssten alle Kommunen in Niedersachsen, die keine Straßenausbaubeiträge erheben, diese jetzt einführen. Es komme daher auf eine Entscheidung der Kommunalaufsicht an, ob diese den Ratsbeschluss beanstanden werde.

Für Herrn Cohn sei eine Gegenfinanzierung sehr einfach. Die Kreisumlage in Höhe von 55 Prozent müsste entsprechend gesenkt werden. Es gebe Kreise in Niedersachsen, die nur 25 Prozent Kreisumlage verlangen. Die Stadt Helmstedt könnte fordern, dass die Kreisumlage in Helmstedt unter 50 Prozent liegen müsse. Zudem hätten bereits zehn Bundesländer die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes werde hier ausgehebelt.

Herr Gutt stellt klar, dass man sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg beziehe. Dieses Gericht sei für ganz Niedersachsen zuständig. Es handele sich um eine Berufung, in der das Oberverwaltungsgericht entschieden habe, weil jemand das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht akzeptiert habe. Das Urteil sei rechtskräftig. Insofern gebe es eine klare Entscheidung für ganz Niedersachsen. So, wie man die ganze Thematik nun angehe, werde es nicht funktionieren. In § 111 Abs. 6 NKomVG werde klar geregelt, dass Kredite nur dann aufgenommen werden dürfen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich sei oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. 

Herr Schobert stimmt Herrn Gutt vollumfänglich zu. Er werde dem geänderten Beschlussvorschlag auch nicht zustimmen, der so nicht umgesetzt werden könne. Wenn die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen der Auffassung seien, man könne die Straßenausbaubeiträge abschaffen, dann werde Politik gemacht. Seine Aufgabe sei es, eine klare Situation zu schaffen, Beschlüsse herbeizuführen, die auch umsetzbar seien. Deswegen habe er veranlasst, dass die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung mit den neuen Beschlüssen, die das Land Niedersachsen gefasst hat, überarbeitet werde. Er vertrete klar die Meinung, dass eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht rechtens sei. Bereits seit drei Jahren werde darüber diskutiert, was auch zur Folge habe, dass man die notwendige Sanierung von Straßen so blockiere.

Für Herrn Preuß sei die Diskussion ein Wahlkampfthema. Es gehe den Parteien bereits um den Kommunalwahllkampf. Wer die Straßenausbaubeiträge abschaffen will, müsse auch mitteilen, wie gegenfinanziert werden soll.

Herr Junglas führt aus, dass der Gesetzgeber in Niedersachsen im Jahr 2019 mit dem Flexibilisierungsgesetz neue bürgerfreundliche Bestimmungen für die Straßenausbaubeiträge beschlossen. Über diese Möglichkeiten habe die Verwaltung bisher weder in Form einer Bekanntgabe noch einer Beschlussvorlage informiert. Demnach können Straßenausbaubeiträge über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zinslos abbezahlt werden. Zudem gebe es eine Stundungsmöglichkeit mit einem Zinssatz von 3,1 Prozent. 

Herr Romba dankt der Verwaltung für die Ausführungen der BUA-Sitzung im Dezember 2019. Dort wurde über die neuen Möglichkeiten berichtet. Er sei verwundert, dass Herr Junglas dies nicht wisse, zumal dieser Vorsitzender des BUA sei.

Frau Heister-Neumann lässt zunächst über den Antrag von Herrn Preuß abstimmen. Dieser wird mit 31 NEIN-Stimmen bei 1 JA-Stimme sowie 4 Enthaltungen abgelehnt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 31 JA-Stimmen bei 5 NEIN-Stimmen den folgenden



TOP 22 Antrag gegen die Verwendung von Laubbläsern und Laubsaugern; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Laubbläser-Laubsauger; Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.



TOP 23 Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Emmerstedter Straße; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Herr Stein erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und beantragt, diesen zur weiteren Beratung in den Bau- und Umweltausschuss zu verweisen. Er erhoffe sich eine zügige Abarbeitung des Antrages.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über den Antrag von Herrn Stein abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen.


TOP 24 Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Vorlage wird lt. VA-Beschluss vom 01.10.2020 in die Tagesordung der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses aufgenommen.


TOP 25 Resolution „Sicherer Hafen“; Antrag der SPD-Ratsfraktion

Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Frau Girod-Blöhm führt aus, dass im Jahr 2012 der Europäischen Union der Friedensnobelpreis verliehen wurde für über sechs Jahrzehnte, die zur Entwicklung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europa beitrugen. Was derzeit an den Außengrenzen der Europäischen Union geschehe, werde diesem Anspruch aus Sicht der SPD-Fraktion aber lange nicht mehr gerecht.
Tagtäglich fliehen Menschen aus ihren Heimatländern. Man sollte sich bewusst machen, dass niemand freiwillig die Gefahren einer solchen Flucht auf sich nehem. Die Gründe für eine Flucht können sehr unterschiedlich sein. Viele Menschen fliehen vor Krieg und Gewalt oder, weil sie aus ethnischen oder religiösen Gründen oder aufgrund ihres Geschlechts verfolgt und bedroht werden oder weil in Folge des Klimawandels oder der menschengemachten Umweltzerstörung keine Lebensgrundlagen mehr vor Ort vorhanden seien. All diese Menschen verbinde aber, dass sie ihr Zuhause verlassen, weil sie Angst um ihr Leben oder das Leben ihrer Kinder hätten. Sie machen sich auf den Weg Richtung Europa mit der Hoffnung auf Freiheit und Frieden und Schutz. Da es derzeit keine legalen Einwanderungswege nach Europa gebe, müssen sich Menschen auf der Flucht kriminellen Schleppern anvertrauen und ihr Leben, das Leben ihrer Kinder und Familien bei der Überfahrt nach Europa riskieren. Man lasse zu, dass an den Grenzen der europäischen Union Menschen sterben. Die, die nicht sterben, stecke man in Auffanglager in Griechenland oder Italien. Lager, in denen menschenunwürdige Zustände herrschen, in denen es kein fließend Wasser gebe und kaum medizinische Versorgung. Lager, in denen Menschen auf engstem Raum zusammengepfercht würden und schlichtweg ihrer Menschenrechte beraubt würden. Durch die Corona-Pandemie habe sich die Lage in den Lagern zusätzlich verschärft, da Regeln wie Abstand halten und sich oft die Hände waschen aufgrund der Situation einfach gar nicht möglich seien und in Folge der Ausgangsbeschränkungen die Situation eskaliere. Man lasse die Länder im Süden Europas, allen voran Griechenland und Italien, allein mit den Problemen, die die europäische Abschottungspolitik verursache. Man lehne sich zurück und sage, dass, so lange es keine europäische Lösung gebe, man nichts machen könne. Alle, sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Stadt Helmstedt, können etwas unternehmen. Man sollte sich viel stärker dafür einsetzen, dass das Massensterben am und im Mittelmeer aufhöre. Man sollte nicht aufhören, den Finger in diese Wunde Europas zu legen und auf die Missstände hinzuweisen. Deswegen sollte man die Möglichkeiten, die man habe, nutzen und die Landes- und Bundesregierung sowie die örtlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten auffordern, sich für humanitäre Lösungen einzusetzen. Und dabei gehe es einerseits um Hilfe und Schutz für die Menschen, die bereits in Europa seien, und andererseits um die Bekämpfung von Fluchtursachen. Die Stadt Helmstedt könne auch einen eigenen Beitrag zu mehr Humanität leisten, in dem man die Stadt zum Sicheren Hafen erkläre und im Rahmen der Möglichkeiten Menschen in Not in Helmstedt willkommen heiße. Ihr sei bewusst, dass man nicht alle Flüchtlinge in Helmstedt aufnehmen könne. Trotzdem würde es Helmstedt als Stadt der Einheit gut zu Gesicht stehen, wenn man im Rahmen der Möglichkeiten dafür sorge, dass den Menschen, oft Kindern und ihren Familien, geholfen werde und niemand an der europäischen Grenze sterbe. Deutschlandweit hätten sich knapp 200 Kommunen bereits zum Sicheren Hafen erklärt, in der hiesigen Region u.a. die Städte Braunschweig, Wolfsburg und Gifhorn sowie die Landkreise Wolfenbüttel und Helmstedt. Man sei eine starke Region und sollte das auch durch den Schulterschluss mit den Städten, Gemeinden und Landkreisen in der Region zeigen. Sie verdeutlicht, dass sie es nicht möchte, dass auch nur noch ein Mensch aufgrund der Abschottung Europas sterbe. Sie hoffe auf ein starkes Zeichen für Menschlichkeit und die Menschenrechte, in dem man der Resolution zustimme.

Frau Radeck bringt für die CDU-Fraktion zum Ausdruck, dass man für Menschlichkeit und Offenheit gegenüber Geflüchteten stehe. Es stehe nicht im Zweifel, dass die Bundesrepublik das Völkerrecht konsequent einhalte. Für die Registrierung und Verteilung von Asylsuchenden zeichne das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Die Verteilung werde nach dem Königsteiner Schlüssel vorgenommen. Zudem werde dadurch festgelegt, wie die Unterbringung und weitere Leistungen finanziert werden. Die Grundlagen der Verteilung und Finanzierung richten sich nach dem Steueraufkommen und der Bevölkerungszahl der einzelnen Bundesländer. Somit berücksichtige man soziale und wirtschaftliche Aufnahmefähigkeit. Eine Resolution am Königsteiner Schlüssel vorbei gefährde das Gleichgewicht zulasten einzelner Kommunen. Die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel habe sich bewährt. Weiche man davon ab, gefährde dies eine funktionierende Verwaltungskette. Die Frage der Finanzierbarkeit sollte dabei nicht außer acht gelassen werden. Menschen, die  über den Königsteiner Schlüssel hinaus aufgenommen werden, müssen aus eigener Tasche finanziert werden. Es sei in dieser Thematik keine Symbolpolitik angebracht. Es gebe einem das Gefühl, dass Wahlkampfpolitik auf dem Rücken der Schwächsten ausgeübt werde. Ein Asylsuchender koste pro Jahr ca. 40.000 € bis 50.000 €. Bei Zustimmung zur Resolution müsste ein entsprechender Betrag in den Haushalt der Folgejahre eingestellt werden. Es handele sich dabei um freiwillige Leistungen.

Herr Engelke geht auf den Punkt 3, die sogenannten Fluchtursachen, ein. Die Fluchtursachen stehen in einem Zusammenhang zu den benachbarten Staaten. Es gebe ca. 37 Mill. Flüchtlinge. Völkerrechtswidrige Zustände seien an der Gesamtsituation schuld. Somit trage auch der Bund, aber auch die EU ihren Beitrag dazu bei, dass es soviel Flüchtlinge gebe. Die rechtliche Situation sei zudem sehr undurchsichtig. Das Schreiben der SPD sehe er nicht als Resolution, sondern eher als einen Aufgabenkatalog. Die Verwaltung müsse nun zunächst erst einmal eine Resolution erstellen. Er stellt den Änderungsantrag, dass man die Resolution des Kreistages übernehme.

Herr Preuß kritisiert, dass bei der großen Anzahl an Flüchtlingen kein Hafen wirklich sicher sei. Er verurteilt die Eltern, die ihre Kinder um die halbe Welt schicken. Es werde eine große Menge an Geld aufgewendet, damit die jungen Menschen mit Hilfe von Schlepperbanden nach Europa gebracht werden. Junge syrische Menschen, überwiegend Männer, kommen nach Deutschland, nachdem sie sich vom Syrischen Staat die gesamte Ausbildung haben finanzieren lassen. Nach der Ausbildung verschwinden dann diese jungen Männer nach Deutschland, um dem Wehrdienst zu entgehen, holen dann später ihre Frauen und die Kinder nach. Die gut ausgebildeten Menschen könnten in ihren Heimatländer viel aufbauen. Stattdessen werden aber Europäer zur Entwicklungshilfe in diese Staaten entsandt. Er frage sich, warum die Personen, die für die Resolution seien, nicht einfach einen Flüchtling bei sich aufnehmen und diesen unterstützen. Das verstehe er unter Flüchtlingshilfe. Stattdessen müsse immer die Allgemeinheit für diese Kosten eintreten. Er werde gegen die Resolution stimmen.

Herr Winkelmann macht für seine Fraktion deutlich, dass man dem Antrag der SPD zustimmen werde. Die Lage in den Flüchtlingslagern sei sehr verheerend. Es sei ein Akt der Menschlichkeit und der Nächstenliebe, wenn auch die Stadt Helmstedt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zusätzliche Flüchtlinge aufnehmen würde. Im Kreistag wurde ein ähnlicher Antrag gestellt, der auch eine Mehrheit bekam. Insofern könne man vermuten, dass sich der Landkreis an den entstehenden Kosten beteiligen werde. Auch der Appell an die Bundesregierung, sich weiterhin und verstärkt für die Rettung von Menschen auf dem Mittelmeer einzusetzen, finde die Zustimmung seiner Fraktion. 

Herr Ide habe sich intensiv mit der Thematik befasst. Es sei die Frage, was ein sicherer Hafen sei. Man müsse auch überlegen, ob man ein Menschenleben finanziell bemessen könne. Kein Menschenleben sei mit Geld aufzuwiegen, jedoch müsse doch über Geld geredet werden. Es sei angebracht, über Vor- und Nachteile eines solchen Netzwerkes zu diskutieren. Ein Netzwerk bietet denen Schutz, die Schutz brauchen. Es sei allgemein bekannt, dass diese Netzwerke viele Möglichkeiten bieten. Die Gruppe FDP/HWG sei der Meinung, dass das Netzwerk "Sicherer Hafen" eine gut gemeinte Sache sei. Man sei auch nicht unaufgeschlossen gegenüber diesem Netzwerk. Man sehe die Stadt Helmstedt derzeit selbst in einer schwierigen Lage, die der Stadt keinen großen eigenen Spielraum ermögliche. Es sei vorstellbar, dass man den Beitritt zu einem späteren Zeitpunkt beschließe. Man müsse jedoch auch zunächst die Fluchtursachen bekämpfen.

Herr Fox  wehrt sich gegen die Anschuldigungen, dass man dieses Thema schon für den bevorstehenden Wahlkampf nutze. Es gehe um menschliche Verantwortung gegenüber Personen, die dringend Hilfe benötigen. Man dürfe bei den Mißständen nicht wegsehen. Den Antrag sehe er als Appell an die Bundes- und Landesregierung. Dort müsse man sich der Thematik intensiver annehmen. Dem Punkt zwei sei zu entnehmen, dass die Stadt Helmstedt im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitere Flüchtlinge aufnehmen würde. Dies sei keine feste Zusage, dass man eine bestimmte Anzahl an Flüchtlingen aufnehmen werde. Man habe dies selbst  in der Hand. Er bittet darum, etwas offener an den Vorschlag heran zu gehen, da man auch in Helmstedt in einer vergleichsweisen sehr guten Situation sei. 

Herr Schobert sehe in der Resolution auch einen konkreten Beschluss, mit dem sich die Stadt Helmstedt binde und verpflichte. Der Beschluss laute, dass man zusätzlich zu den zugewiesenen Flüchtlingen weitere Flüchtlinge aufnehme. Man könne mit dem Beschluss nicht sagen, dass man keine zusätzlichen Personen mehr aufnehmen werde. Er stelle sich vor, was passieren würde, wenn man z. B. die Sporthalle Ostendorf schließen würde, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Möglichkeiten der Unterbringung von zusätzlichen Flüchtlingen habe die Stadt durchaus, doch er sehe es so, dass man die finanziellen Mittel dafür nicht habe. Insofern müsste der Rat auch Mittel in den Haushalt einstellen, wenn die Resolution beschlossen werden würde. Es müsse genau festgelegt werden, wieviel Flüchtlinge zusätzlich aufgenommen werden sollen und wie die finanzielle Situation geregelt werden solle. Momentan sei es schon so, dass man aus städtischen Mitteln pro zugewiesenen Flüchtling 1200 Euro beisteuere, da der Landkreis die entstehenden Kosten nicht gänzlich übernimmt. Der Kreistag habe für die Resolution gestimmt. Auch hier mache es sich der Landkreis einfach, denn nicht der Landkreis kümmere sich um die Flüchtlinge, sondern vielmehr die Kommunen werden dazu herangezogen. Er vertrete schon die Meinung, dass man Menschen helfen müsse, die in Not geraten seien. Dies mache man auch für den Bereich der Stadt Helmstedt. Doch es gebe eben auch finanzielle Grenzen. Man dürfe nicht das Signal senden, dass man in Deutschland unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen werde.

Für Herrn Ryll sei das Thema sehr wichtig und gesellschaftsrelevant. Menschen, die sich in Not befinden, müsse man helfen. Allerdings dürfe man nicht vergessen, dass der Helmstedter Rat über die Dinge, die Helmstedt betreffen und bewegen, entscheide. Das Flüchtlingsthema sei jedoch ein hochbrisantes bundespolitiisches Thema. Die aufgeworfenen Probleme müssten auf anderen Ebenen geregelt werden. Er hoffe ebenfalls, dass es sich nicht um ein Wahlkampfthema handele, denn das wäre fatal. Man befinde sich momentan in einer Corona Pandemie. Diese werde extreme wirtschaftliche bzw. finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Helmstedt haben. 

Herr Koch stellt fest, dass man zu einem sehr emotionalen Thema diskutiere. Allerdings erschrecken ihn einige Wortbeiträge. Viele Kommumen hätten mittlerweile erkannt, dass man sich in einer besonderen humanitären Lage befinde. Viele Kommunen haben in großen interfraktionellen Einvernehmen ein solches Bekenntnis für humanes Handeln gemeinsam beschlossen. In Helmstedt sei dies offensichtlich sehr schwierig. Er kritisiert Herrn Schobert für seine Ausführungen. So könne man nicht argumentieren. Er schüre mit seinen Aussagen überwiegend Ängste. Herr Koch vertritt die Meinung, dass die Stadt Helmstedt durchaus leistungsfähig sei. Lobend erwähnt er, dass sich ca. 36 Prozent der Flüchtlinge in Deutschland in Erwerbsarbeit befinden. Man könne in Notlagen durchaus mehr machen als man momentan mache. Es werden keine Menschenmassen nach Helmstedt kommen und die Stadt bevölkern. Die meisten Menschen, die in eine Notlage gekommen sind,  hätten sich dieses nicht ausgesucht. Daher müsse man diesen Menschen auch helfen. Zur Hilfe gehöre auch eine anständige Ausbildung. Man dürfe nicht immer nur an die Finanzen denken. 

Herr Preuß bittet darum, dass jede Meinung, die geäußert werde, auch akzeptiert werde. Man müsse nicht immer einer Meinung sein.

Frau Heister-Neumann berichtet, dass der VA am 01.10.2020 empfohlen habe, den Beschlussvorschlag des Antrages der SPD-Fraktion abzulehnen.

Herr Engelke weist daraufhin, dass er einen Änderungsantrag gestellt habe.

Frau Heister-Neumann sehe es als problematisch an, über den Wortlaut des Beschlusses des Kreistages abzustimmen, da dieser nicht vorliege.

Herr Engelke weist noch einmal daraufhin, dass das vorliegende Schreiben der SPD keinen Beschluss beinhalte. Es sei kein konkret formulierter Text. Insofern sei es rechtlich problematisch, darüber abzustimmen. Daher sei sein Vorschlag, den Beschluss des Kreistages auch für die Stadt Helmstedt zu übernehmen. Er ziehe aber trotzdem seinen Antrag zurück.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über den Empfehlungsbeschluss des VA abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 20 JA-Stimmen bei 16 NEIN-Stimmen den Beschluss, den Beschlussvorschlag des Antrages der SPD-Fraktion abzulehnen.

Es schließt sich eine 15minütige Pause an.

Herr Junglas, Herr Waterkamp und Herr Reinhold verlassen die Ratssitzung.


TOP 26 Resolution der SPD-Ratsfraktion Helmstedt bzw. Resolution des Rates der Stadt Helmstedt; Investitionsstau an weiterführenden Schulen im Landkreis zügig abbauen, Planung für eine Umsetzung des GaBö nach Königslutter sofort beenden; Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion sowie der Gruppe FDP/HWG

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt mit 30 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen sowie 1 Enthaltung die Resolution.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann führt aus, dass ein neuer gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion sowie der Gruppe FDP/HWG vorliege. Dieser wurde noch nicht im Verwaltungsausschuss vorberaten. Sie beantragt, die Sitzung des Rates zu unterbrechen und eine Sitzung des Verwaltungsausschusses einzuberufen.

Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt dieser Vorgehensweise einstimmig zu.

Nach der einberufenen Sitzung des Verwaltungsausschusses eröffnet Frau Heister-Neumann die Sitzung des Rates erneut.

Herr Strümpel führt aus, dass der Kreistag beschlossen habe, nach 1,5 Jahren Planung die weitere Planung für die Umsetzung des GaBö während der Corona Virus – Pandemie auszusetzen. Damit werde die Hängepartie für das Gymnasium am Bötschenberg weiter verlängert. Dies sei für eine schulische Entwicklung nicht gut. Eine klare Entscheidung so oder so wäre sinnvoll gewesen, natürlich möglichst für den Verbleib des Gymnasiums am Standort Helmstedt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die gemeinsame Resolution aus dem September 2018. Viele dort genannte Gründe gegen die Verlegung gelten weiterhin. Er zeigt sich erfreut darüber, dass auf die Anregung der SPD Fraktion eine gemeinsam verfasste Resolution der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der FDP/HWG Gruppe vorliege. Die erneute Resolution stütze sich auf ein ganz wichtiges Argument. Dies seien die nicht zu verantwortenden Kosten für einen Neubau in Königslutter. Die finanzielle Entwicklung der Kommunen werde mit und nach Corona dramatisch sein. Entgegen der ursprünglichen Kostenangabe von 19 Millionen € für den Neubau sei man jetzt bereits schon bei 39 Millionen €. Dies sei jedoch noch nicht das Ende der Fahnenstange. Auf der anderen Seite habe man an allen Schulen einen Investitionsstau in Höhe von 70 Millionen €. Dies zeige deutlich, dass der Landkreis als Schulträger über viele Jahre die Schulen stiefmütterlich behandelt habe. Man glaube, dass bei der Schuldenlast des Landkreises die weitere Planung verantwortungslos sei. Das Innenministerium werde dafür voraussichtlich keine Genehmigung erteilen. Vorrangig seien die 70 Millionen € Investitionsstau an allen Schulen abzubauen und der besondere Investitionsstau am GaBö sei besonders schnell in Angriff zu nehmen. Gleichwertige Bedingungen an allen Schulen seien mit einem nicht zu stemmenden Neubau nicht erreichbar. Daher fordere man den schnellstmöglichen Ausstieg aus den Planungen für Königslutter und deutlich verbesserte räumliche Gegebenheiten an allen Schulen.

Herr Ryll pflichtet den Ausführungen von Herrn Strümpel vollumfänglich zu. Die CDU-Fraktion werde der Resolution daher auch zustimmen. Bereits im Jahr 2018 sei man federführend bei der Erarbeitung einer Resolution dabei gewesen. Er sei erfreut, dass mit der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der FDP/HWG Gruppe eine breite Zustimmung im Rat vorhanden sei. Es sei ihm wichtig, dass ich der Landkreis dem massiven Sanierungsstau der Schulen annehme und für eine schnelle Verbesserung sorge. Vor allem auch das GaBö habe man in der Vergangenheit oftmals vergessen. Durch Corona befinde man sich in einer sehr schwierigen Zeit. Insofern sei es wichtig, gerade jetzt für besserer Bedingungen in den Schulen zu sorgen. Die Stadt Helmstedt müsse daher dem Landkreis gegenüber ein Zeichen setzen.

Herr Winkelmann macht deutlich, dass der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Entscheidung, sich der Resolution im Vorfeld nicht anzuschließen, nicht leicht gefallen sei. Die Standortfrage sei einzig und allein eine Aufgebe des Landkreises Helmstedt. Der Stadtrat Königslutter werde sicherlich eine gegenteilige Meinung zur Meinung des Rates der Stadt Helmstedt haben. Es gebe sowohl für den Standort Helmstedt als auch für den Standort Königslutter gute Argumente. Nach der überarbeiteten Form der Resolution habe man sich nun entschieden, der Resolution doch zuzustimmen. Die Forderung, dass der Landkreis Helmstedt endlich eine Entscheidung treffen müsse und die Sache nicht zu einer Hängepartie werden zu lassen, sei ihm wichtig.

Frau Schadebrodt bezeichnet es als Irrsinn, über einen Neubau einer Schule nachzudenken, wenn man in allen anderen Schulen umfangreiche Sanierungen vornehmen müsse. Zudem sei der Landkreis sehr hoch verschuldet. 70 Mill. Euro Investitionsstau und eine hohe Kreisumlage von 55 Prozent passten nicht zusammen. Die Benachteiligung des Schulstandortes Königslutter gelte nur bedingt. Helmstedt sei als Mittelzentrum definiert und habe die Aufgabe übertragen bekommen, für ein breites Bildungsangebot zu sorgen. Mittelzentren haben gewisse Aufgaben zu erfüllen. Bei einer großflächigen Verteilung innerhalb des Landkreises gebe es Probleme mit der Infrastruktur. Die Schulentwicklungsplanung des Landkreises müsse aus Sicht der Gruppe FDP/HWG dringend korrigiert werden. Die Neubaupläne müssten schnellstens beendet werden und man müsse sich der Sanierung aller Schulgebäude widmen.

Herr Preuß bringt zum Ausdruck, dass er sich nicht in die Entscheidungen des Landkreises Helmstedt einmischen werde. In vielen Objekten der Stadt Helmstedt gebe es ebenfalls Sanierungsstau. Ein Neubau sei unter gewissen Umständen besser als die Sanierung von Bestandsbauten. Er kenne nicht alle Unterlagen des Landkreises Helmstedt. Daher werde er diesen auch nicht kritisieren. Er vertritt die Meinung, dass der Landkreis für sich entscheiden solle. Man dürfe ihm da nicht reinreden. Insofern werde er der Resolution nicht zustimmen.

Herr Koch habe sich viele Jahre dafür eingesetzt, dass Bewegung in die Schullandschaft des Landkreises komme. Für ihn sei es keine schulpolitische, sondern vielmehr eine finanzpolitische Diskussion. Man sollte sich nicht in das Hoheitsrecht eines Anderen einmischen. Es existiere noch der Antrag V 053/2019. Das Nds. Schulgesetz lasse zu, dass die Stadt die Trägerschaft von weiterführenden Schulen übernehmen könne. Man habe im Rat der Stadt sehr miteinander gerungen, um den Investitionsstau an den städtischen Schulen abzubauen. Keine der Schulen sei im Grunde ganztagsfähig, das Thema Inklusion müsse man noch bearbeiten. Insofern sollte man nicht auf andere zeigen, sondern sich zunächst auf die eigenen Aufgaben konzentrieren. Er werde der Resolution nicht zustimmen.

Herr Schobert führt aus, dass es sehr gute inhaltliche Gründe gebe. Man trage nicht nur Verantwortung für die Kernstadt Helmstedt, sondern insbesondere auch für die Ortsteile Büddenstedt und Offleben. Diese gehören momentan noch zum Schulbezirk des Gymnasiums Schöningen. Dies müsse man in der Diskussion auch bedenken. Die Samtgemeinden Nord-Elm und Grasleben müssten sich aus seiner Sicht ebenfalls stärker in die Diskussion einbringen. Die Stadt Helmstedt könne sich durchaus in Themen des Landkreises einmischen, da die Stadt Helmstedt der mit Abstand größte Kreisumlagenzahler sei. Insofern würde die Stadt Helmstedt zu größten Teilen auch die Verlegung des GaBö von Helmstedt nach Königslutter finanzieren. Erwähnenswert sei auch, dass der Haushalt des Landkreises in den vergangenen Jahren immer mit einem Gewinn abgeschlossen worden sei. Umso trauriger sei es, dass nichts in die Schulen investiert wurde. Dringend notwendige Sanierungsmassnahmen am GaBö wurden nicht umgesetzt wegen einer Diskussion um die Verlegung nach Königslutter.

Frau Heister-Neumann trägt den Wortlaut der Resolution vor und lässt darüber abstimmen.



TOP 27 Sanierung Schulstraße, Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung, Antrag der SPD-Fraktion

Beschluss:

Die Sanierung der Schulstraße erfolgt im Rahmen des Sanierungskonzeptes Conringviertel und wird in den zukünftigen Haushaltsplanungen berücksichtigt.

Die Verpflichtungsermächtigung 2020 in Höhe von 320.000 € wird mit einem Sperrvermerk versehen, Entsperrungsmöglichkeit durch den VA.

Hinweis: Die eingehende Begründung kann in der Vorlage V 116/20 eingesehen werden.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Schobert weist darauf hin, dass der Bereich der Schulstraße noch kein genehmigtes Sanierungsgebiet sei. Für den Fall einer grundhaften Straßensanierung zahlen die Anlieger in den Sanierungsgebieten Sanierungskosten.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 2 Enthaltungen - den folgenden


TOP 28 Junge Kröten im Brunnental schützen; Antrag von Ratsmitglied Herr Engelke

Beschluss:

Der Antrag von Herrn Engelke wird zur weiteren Beratung an den Bau- und Umweltausschuss verwiesen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt. Da der Antrag an den Rat gerichtet sei, müsse entschieden werden, ob und wenn ja, an welchen Fachausschuss der Antrag überwiesen werde. Sie schlägt vor, den Antrag von Herrn Engelke an den Bau- und Umweltausschuss zu verweisen.

Herr Engelke stimmt dieser Vorgehensweise zu.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über den Antrag abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 29 Bekanntgaben  
TOP 29.1 Über- und außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2020; Stand: 15.09.2020

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe in der vorliegenden Form zur Kenntnis.


TOP 30 Schließung des öffentlichen Teils der Ratssitzung

Protokoll:

Frau Heister-Neumann schließt den öffentlichen Teil der Ratssitzung um 20:48 Uhr.

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap