Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021/2022 (aus Gesamthaushalt) – Ortsrat Barmke
Beschluss:
Der Ortsrat Barmke stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021/2022 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Vor Eintritt in die Beratungen beantwortet Herr Schobert die Frage von Frau Klimaschewski-Losch aus der vergangenen Ortsratssitzung über die Kosten für einen Wanddurchbruch samt Tür im Mehrzweckhaus/Kindergarten Barmke. Er berichtet, dass ein normaler Wanddurchbruch einschließlich Sturz und handelsüblicher Zimmertür mit Zarge und Drückergarnitur rd. 2.180,00 € brutto kosten würde. Sollte eine Brandschutztür erforderlich sein, würden sich die Kosten auf 3.880,00 € erhöhen.
Sodann nimmt Frau Jonas die Einleitung zur diesjährigen Haushaltsberatung vor. Sie berichtet zum vorliegenden Doppelhaushalt 2021/2022, dass das geplante Defizit im Gesamthaushalt für das Jahr 2021 bei rd. 4,2 Mio. Euro und für das Jahr 2022 bei rd. 6,1 Mio. Euro liegen werde. Nach der aktuellen Planung sei allerdings im Haushaltsjahr 2021 für die Finanzierung von Investitionen keine Kreditaufnahme erforderlich.
Anschließend erläutert sie die einzelnen, den Ortsteil Barmke betreffenden Haushaltsansätze des Doppelhaushalts 2021/2022, die in der Vorlage aufgelistet sind.
Der Ortsbürgermeister fragt zum Produkt Kindertagesstätten, Kindertagesstätte Butterblume,an, ob die ausgewiesenen Erträge den Personalkostenzuschuss des Landkreises beinhalten, worauf Frau Jonas antwortet, dass in den Erträgen der Personalkostenzuschuss des Landes und die Elternbeiträge enthalten seien, die für eine Betreuung über 8 Stunden hinaus gezahlt werden müssen.
Der Ortsbürgermeister hakt nach und erklärt, dass ursprünglich der Landkreis für die Betreuung der Kinder in den Kindergärten zuständig sei und dieser dann folglich die entstehenden finanziellen Differenzen ausgleichen müsste, was aber wohl noch zur Diskussion stehe. Er fragt nun nach dem Sachstand der Diskussionsverhandlungen.
Herr Schobert antwortet, dass die Stadt Helmstedt dem Landkreis Helmstedt ein Kompromissvorschlag unterbreitet habe, indem der alte Vertrag, der die Stadt finanziell wesentlich besser stelle, in diesem Jahr enden sollte und die Stadt dann in einen neuen Vertrag eintreten könne. Das bedeute, der Landkreis Helmstedt hätte aus seiner Sicht an die Stadt Helmstedt die vergangenen 2 Jahre einen erhöhten Zuschuss gezahlt wobei aus Sicht der Stadt Helmstedt aber nur der vertraglich vereinbarte Zuschuss gezahlt worden sei. Der Landkreis Helmstedt habe daraufhin vor kurzem mitgeteilt, dass er an dem Kompromissvorschlag kein Interesse habe und dem nicht folgen werde. Daher werde Herr Schobert den politischen Gremien der Stadt Helmstedt raten, Klage gegen den Landkreis Helmstedt zu erheben.
Auf Nachfrage vom Ortsbürgermeister bestätigt Herr Schobert, dass der Betrag, der aus Landkreissicht gezahlt werden sollte, in den Erträgen enthalten sei.
Frau Jonas ergänzt, dass der Zuschuss des Landkreises in den allgemeinen Haushaltsansatz Kindertagesstätten einfließe und nicht nach Ortsteilen aufgesplittet werde.
Daraufhin möchte der Ortsbürgermeister beantwortet haben, wie hoch der Personalkostenzuschuss des Landkreises nur für die Kita des Ortsteiles Barmke sei.
Weiterhin möchte der Ortsbürgermeister zur baulichen Unterhaltung dieses Produktes wissen, welche Fenster von außen im Jahr 2021 gestrichen werden sollen, worauf Herr Schobert eine direkte Beantwortung durch den Fachbereich per E-Mal zusagt.
Frau Klimaschewski-Losch fragt ebenfalls zur baulichen Unterhaltung dieses Produktes an, was für eine Planung zur Änderung des Geländers am Eingang vorgesehen sei und ob die Änderung mit dem Rettungsweg für die Feuerwehr in Verbindung stehe.
Frau Jonas antwortet, dass das Geländer nach Vorgaben des Gemeindeunfallverbandes erneuert werden müsse, worauf Frau Klimaschewski-Losch in Zusammenhang mit der Geländererneuerung um Abstimmung mit den Maßnahmen für den benötigten Rettungsweg für die Feuerwehr bittet. Anmerkung der Verwaltung: Gemeint ist hier das Treppengeländer zum Haupteingang, dessen Brüstungshöhe und der Abstand der Geländerstäbe nicht den heutigen Anforderungen genügen. Hier sind bauliche Veränderungen vorgesehen. In Bezug auf Rettungswege und die Feuerwehrzufahrt ergeben sich keinerlei Beeinträchtigungen.
Weiter verweist Frau Klimaschewski-Losch auf die Beantwortung der Anfrage über die Kosten für den Wanddurchbruch mit einer Brandschutztür, welche mit einem Betrag von 3.880,00 € beziffert wurde. Da der ehemalige Mieter die Nebenräumlichkeiten schon seit 2 Jahren nicht mehr bewohne und bis zum Sitzungstage noch keine Brandschutzmaßnahmen in diese Richtung aufgegriffen wurden, stellt sie den Antrag, diese Kosten für die Umsetzung der Brandschutzmaßnahme in den Haushalt aufzunehmen.
Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Antrag abstimmen, der einstimmig angenommen wird.
Zum Produkt Grundstücks- und Gebäudemanagement merkt Herr Kramer zum angesprochenen Umlegungsverfahren und den angekündigten Anschreiben an die Grundstückseigentümer an, dass auch er ein entsprechendes Grundstück besitze und kein Schreiben von der Stadt Helmstedt erhalten habe.
Herr Schobert antwortet, dass die Schreiben nur an die Grundstückseigentümer versandt wurden, die dem Umlegungsverfahren nicht zugestimmt haben, was bei Herrn Kramer nicht der Fall sei.
Herr Stielau bestätigt, dass nur die Grundstückseigentümer mit einem Kaufpreisangebot angeschrieben wurden, die ein Umlegungsverfahren abgelehnt haben oder das Angebot nochmals überdenken wollten.
Daraufhin fragt der Ortsbürgermeister an, ob auch die bereits zugestimmten Grundstückseigentümer ein Kaufpreisangebot von der Stadt Helmstedt erhalten haben, was Herr Stielau bestätigt.
Herr Kramer äußert, kein Kaufpreisangebot von der Stadt Helmstedt erhalten zu haben.
Herr Schobert sagt eine direkte Klärung mit Herrn Kramer zu.
Weiter möchte Herr Kramer zu diesem Produkt wissen, welche Grundstücke für das Gewerbegebiet Barmke-Autobahn erworben werden sollen, ob das noch Tauschflächen vom Landkreis Helmstedt oder noch zusätzliche Flächen seien. Herr Stielau antwortet, dass dies die Verkehrsflächen des zu erschließenden Gewerbegebietes seien, wo die Stadt Helmstedt zur Hälfte Miteigentümer mit dem Landkreis Helmstedt sei. Der eingesetzte Betrag werde benötigt, um die Flächen vom Landkreis Helmstedt für die Verkehrswege abzukaufen.
Zum Produkt Friedhofswesen berichtet der Ortsbürgermeister, dass die Ortsratsmitglieder einen Betrag für die Erneuerung der Lautsprecheranlage auf dem Friedhof Barmke mit in den Haushalt aufnehmen möchten.
Herr Schobert wendet ein, dass die Verwaltung nach Prüfung zu der Erkenntnis kam, dass die bisherige Lautsprecheranlage noch funktionstüchtig sei. Daher könnte der Antrag in dieser Form nicht gestellt werden.
Der Ortsbürgermeister erwidert, dass die derzeitige Lautsprecheranlage aber nicht mehr die Erfordernisse der heutigen Zeit erfülle, da sie bereits um die 40 Jahre alt sei.
Frau Klimaschewski-Losch erläutert, dass die beiden Boxen der Anlage bei größeren Beerdigungen und bei den derzeitigen Abstandsregelungen nicht ausreichend seien und schlägt daher vor, den gewünschten Posten als "Erweiterung der Lautsprecheranlage" zu bezeichnen und dafür 1.000,00 € in den Haushalt mit aufzunehmen.
Nachdem dazu keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Antrag abstimmen, der einstimmig angenommen wird.
Abschließend lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag der Vorlage zum Doppelhaushalt 2021/2022 abstimmen.
Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden
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