Erlass jeweils einer Satzung der Stadt Helmstedt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des a) Dorfgemeinschaftshauses in Offleben und b) des Dorfgemeinschaftshauses in Reinsdorf
Beschluss:
Die Satzungen für die Dorfgemeinschaftshäuser in Offleben und Reinsdorf werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
§ 2 der jeweiligen Satzung erhält folgende Fassung:
§ 2 Unentgeltliche Nutzung Jahreshauptversammlungen und Mitgliederversammlungen von Helmstedter Vereinen und Verbänden bei denen keine Gewinnerzielungsabsicht (z. B. durch Abgabe von Speisen und Getränken) besteht, können kostenlos durchgeführt werden. |
Weitergehende unentgeltliche Nutzungen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Einzelfallentscheidungen trifft der Ortsrat.
§ 3 der Satzung DGH Reinsdorf erhält folgende Fassung:
§ 3
Nutzung gegen Entgelt
Für Veranstaltungen, die nicht unter § 2 fallen, werden folgende Gebühren erhoben.
1) großer Gemeinschaftsraum incl. Küchennutzung
pro Tag (01.05. – 30.09.) 80,00€
pro Tag (01.10. – 30.04.) 100,00€
pro Wochenende (01.05. – 30.09.) 180,00€
pro Wochenende (01.10. – 30.04.) 200,00€
2) kleiner Gemeinschaftsraum incl. Küchennutzung
pro Tag (01.05. – 30.09.) 60,00€
pro Tag (01.10. – 30.04.) 80,00€
pro Wochenende (01.05. – 30.09.) 100,00€
pro Wochenende (01.10. – 30.04.) 120,00€
Die Übernahme erfolgt am Vortag der Nutzung grundsätzlich um 18.00 Uhr. Die Übergabe am Folgetag der Veranstaltung grundsätzlich bei einer Nutzung am Werktag (Mo., Di., Mi. und Do.) um 09.00 Uhr. An Samstagen und Sonntagen um 11.00 Uhr.
Im Falle der Miete des Wochenendes erfolgt die Übernahme am Freitag um 18.00 Uhr und die Übergabe am Montag um 09.00 Uhr.
Eine individuelle Abstimmung der Übergabe / -nahmetermine ist möglich, wenn keine angemeldete Nutzung entgegen steht. Eine kostenmäßige Vergütung erfolgt nicht.
Sollte die Übergabe nicht fristgerecht erfolgt sein, so wird ein weiterer voller Tag berechnet.
Die Benutzer haben die Räume sowie ihre Einrichtungen und Geräte schonend und pfleglich zu behandeln.
Vereine und Veranstalter traditioneller Veranstaltungen erhalten eine Vergünstigung in Höhe von 30,00 € pro Tag.
In den Fällen der Nutzung durch Privatpersonen wird eine Kaution in Höhe von 500,00 € mit dem Gebührenbescheid erhoben.
Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.
§ 3 der Satzung DGH Offleben erhält folgende Fassung:
§ 3
Nutzung gegen Entgelt
Für Veranstaltungen, die nicht unter § 2 fallen, werden folgende Gebühren erhoben.
1) Saal und Wirtschaftsräume
pro Tag (01.05. – 30.09.) 250,00 €
pro Tag (01.10. – 30.04.) 270,00€
pro Wochenende (01.05. – 30.09.) 500,00€
pro Wochenende (01.10. – 30.04.) 550,00€
2) Gemeinschaftsraum mit Wirtschaftsräumen
pro Tag (01.05. – 30.09.) 90,00 €
pro Tag (01.10. – 30.04.) 120,00 €
pro Wochenende (01.05. – 30.09.) 200,00 €
pro Wochenende (01.10. – 30.04.) 220,00 €
3) Atrium
pro Tag 30,00 €
pro Wochenende 60,00 €
4) Saunagebühren
Einzelkarte Sauna 7,50 €
Zehnerkarte Sauna 60,00 €
Die Übernahme erfolgt am Vortag der Nutzung grundsätzlich um 18.00 Uhr. Die Übergabe am Folgetag der Veranstaltung grundsätzlich bei einer Nutzung am Werktag (Mo., Di., Mi. und Do.) um 09.00 Uhr. An Samstagen und Sonntagen um 11.00 Uhr.
Im Falle der Miete des Wochenendes erfolgt die Übernahme am Freitag um 18.00 Uhr und die Übergabe am Montag um 09.00 Uhr.
Eine individuelle Abstimmung der Übergabe / -nahmetermine ist möglich, wenn keine angemeldete Nutzung entgegen steht. Eine kostenmäßige Vergütung erfolgt nicht.
Sollte die Übergabe nicht fristgerecht erfolgt sein, so wird ein weiterer voller Tag berechnet.
Die Benutzer haben die Räume sowie ihre Einrichtungen und Geräte schonend und pfleglich zu behandeln.
Vereine und Veranstalter traditioneller Veranstaltungen erhalten eine Vergünstigung in Höhe von 30,00 € pro Nutzungstag.
In den Fällen der Nutzung durch Privatpersonen wird eine Kaution i.H.v. 500,00 € mit dem Gebührenbescheid erhoben.
Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.
§ 4 beider Satzungen erhält folgende Fassung:
§ 4
Reinigung
Die gemieteten Räumlichkeiten werden in einem gereinigten Zustand gewischt übergeben. Sie sind vom Nutzer „besenrein“ wieder zu übergeben. Erhöhte Reinigungskosten bei besonderer Verschmutzung werden nach dem tatsächlichen Aufwand der Reinigung abgerechnet.
Protokoll:
Herr Jacobs verweist auf die Vorlage.
Herr Kahl geht auf die aufwendige Erarbeitung dieser Satzung und die Anpassung der Gebühren ein. Hier zeige es sich insbesondere, dass man nicht nur fordere, sondern auch durchaus bereit sei, Beträge anzupassen. Bei der unentgeltlichen Nutzung ohne Gewinnerzielung habe man sich darauf geeinigt, dass man das Dorfgemeinschaftshaus über Offleben, Reinsdorf und Hohnsleben hinaus allen Vereinen innerhalb der Stadt Helmstedt zur Nutzung anbieten möchte. Dies solle im vorgelegten Entwurf entsprechend ergänzt werden. Hiermit möchte man demonstrieren, dass man Teil der Stadt Helmstedt sei. Gleichzeitig erhoffe man sich damit eine bessere Auslastung der Räumlichkeiten.
Herr Bode zeigt sich überrascht angesichts dieser Erkenntnis und gibt zu bedenken, dass mit dieser Öffnung eine erheblich höhere Frequenz ohne Gegenwert für die Abnutzung zu erwarten sei.
Herr Jeglortz beantragt zur kurzen internen Erörterung eine Sitzungsunterbrechung.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung fassen die Mitglieder des Ortsrates Offleben sodann einstimmig folgenden (geänderten)
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