Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Offleben

Mittwoch, 28. Oktober 2020 , 17:30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Offleben, Barneberger Str. 10, 38372 Helmstedt OT Offleben



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der stellvertrtende Ortsbürgermeister Herr Jacobs begrüßt die Anwesenden und eröffnet die öffentliche Sitzung des Ortsrates Offleben um 18.00 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Jacobs stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Offleben fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Kahl beantragt, einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt mit dem Titel "Beratung über die Einrichtung einer Kinderkrippe im Kindergarten Offleben im Kindergartenjahr 2021/2022" auf die Tagesordnung aufzunehmen.

Herr Bode bittet verwaltungsseitig darum, den Tagesordnungspunkt 9 abzusetzen, da die Vorlage noch nicht ausgefertigt wurde.

Die Ortsratsmitglieder nehmen die beiden Änderungsvorschläge einstimmig an.

Nachdem die  Verwaltung und die  Ortsratsmitglieder keine weiteren  Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Jacobs  den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 02.09.2020

Protokoll:

Der Ortsrat Offleben genehmigt einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Offleben vom 02.09.2020.

 
TOP 5 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Die noch offenen Ortsratsmittel in Höhe von 3.221,84 € sowie die ebenfalls noch offenen 300,00 € der Verfügungsmittel des Ortsbürgermeisters werden folgendermaßen verteilt:

  • Feuerwehr Offleben (400,00 Euro)
  • Feuerwehr Offleben (356,00 Euro f. Alltagsmasken)
  • Feuerwehr Reinsdorf (200,00 Euro)
  • Kaninchenzuchtverein F 10 (200,00 Euro)
  • Gartenverein Reinsdorf (100,00 Euro)
  • Kirchengemeinde Offleben und Reinsdorf (100,00 Euro)
  • Förderverein Schule (200,00 Euro)
  • Förderverein Kindergarten Offleben (200,00 Euro)
  • Gemeindebrief 4. Quartal (voraussichtlich 160,00 Euro)
  • Musikverein (50,00 Euro)
  • Schützenverein Offleben (200,00 Euro)
  • Sportverein TSV Offleben (500,00 Euro)

Die restlichen Mittel in Höhe von 455,84 € sollen für die W-LAN-Anlage des Dorfgemeinschaftshauses Offleben (großer und kleiner Saal innen) sowie des Außenbereiches am Sportplatz und des Gemeinschaftsraumes in Reinsdorf genutzt werden. Falls die Mittel nicht ausreichen, soll  an die Vereine herangetreten und um Unterstützung gebeten werden.

Sollten Mittel coronabedingt nicht ausgegeben werden, sollen diese an den Förderverein des Heimatmuseums Reinsdorf ausgezahlt werden.

Des Weiteren soll eine Veranstaltung des Fördervereins Schule in der Grundschule Offleben zum Thema "Gesundheitsförderung in der Grundschule, Gewalt- und Suchtvorbeung" gemeinsam mit Büddenstedt zum jeweiligen Anteil von 115,00 Euro restfinanziert werden.



Protokoll:

Herr Jacobs erklärt, dass man seitens der Stadt Helmstedt über Ortsratsmittel in Höhe von 4.100,00 Euro verfüge. Bisher seien davon 500,00 Euro an den TSV Offleben ausgegeben worden, weiterhin Kosten für 3 Quartale der Gemeindebriefe. Damit sei noch ein Betrag von 3.221,84 € vorhanden. Weiterhin stünden noch Repräsentationsmittel in Höhe von 485,15 € und Verfügungsmittel in Höhe von 300,00 Euro zur Verfügung. In der interfraktionellen Sitzung am 13.07. habe man sich darauf verständigt, die im Beschlussvorschlag genannten Beträge einzustellen. Herr Jacobs verliest anschließend im Einzelnen die davon profitierenden Vereine und die entsprechend vorgesehenen Beträge.

Die Mitglieder des Ortsrates Offleben fassen nach kurzer Beratung einstimmig folgenden

 
TOP 6 Umbenennung von doppelt vorkommenden Straßennamen in der fusionierten Stadt Helmstedt

Protokoll:

Herr Jacobs verweist auf die Vorlage.

Herr Bode führt aus, dass sich das Thema bereits seit dem Jahre 2018 hinziehe. Man habe deshalb alle in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse zusammengefasst. Von der Deutschen Bundespost habe man die klare Ansage erhalten, dass man gleiche Straßennamen in der fusionierten Stadt Helmstedt nicht haben dürfe. Es werde auch keine zusätzliche Postleitzahl seitens der Post geben, so dass es nur eine Postleitzahl für das Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile geben werde. Um Verwechslungen und unnötige Wege sowie Irritationen bei Hilfsorganisationen zu vermeiden, seien diese Umbenennungen zwingend erforderlich. Herr Bode verliest den verwaltungsseitig formulierten Beschlussvorschlag.

Herr Cohn schlägt dem Ortsrat vor, diesen Beschlussvorschlag komplett abzulehnen. Er kann zwar bestätigen, dass es Anfangsschwierigkeiten gegeben habe, diese bestünden jedoch schon lange nicht mehr. Schwierigkeiten mit Hilfsorganisationen seien ihm zudem nicht bekannt. Weiterhin sei die Post ein Dienstleister. Wenn diese ein Problem damit habe, sei dies ihr Problem und nicht das des Ortsrates. Daher wäre es Sache der Post, sich hier Gedanken zu machen. Darüber hinaus wären damit nicht unerhebliche Kosten verbunden. Diese entstünden sowohl für Bürger, die ihre Ausweise ändern müssten, vor allem aber auch für Betriebe. Eine Änderung von Straßennamen sei daher für ihn absolut nicht nachvollziehbar.  

Herr Bode erklärt, dass die Post keine zwei Postleitzahlen beibehalten werde. Sie habe nach dem Postgesetz auch die Befugnis, dies zu tun. Man werde sich als Stadt dagegen nicht wehren können.

Herr Cohn zeigt kein Verständnis für dieses Vorgehen. Er sei überzeugt davon, dass die Post mit sich sprechen lasse, wenn man hier deutlichen Widerstand zeige.

Herr Jeglortz unterstützt die Aussagen von Herrn Cohn. Er frage sich was passiere, wenn man gegen den Beschlussvorschlag stimmen würde. Würde die Post neue Hallen bauen, um die Pakete dort zu lagern, bis man sich entschließe, neue Straßennamen einzuführen? Er weist darauf hin, dass eine Adressänderung für Gewerbetreibende Tausende von Euro verursachen könne.

Herr Kahl weist auf zwei Probleme hin, die er mit der Vorlage habe. Zum einen kam sie nach der interfraktionellen Sitzung. Man hätte also nicht die Möglichkeit gehabt, sich darüber auzutauschen, zum anderen seien die anfänglichen Beratungen darüber fast zwei Jahre her. Die ablehnende Haltung Emmerstedts zu diesem Thema könne seinerseits so nicht hingenommen werden, es sei denn, man finde einen Konsenz. Der Amselweg in Emmerstedt hätte 7 Privathaushalte, der Amselweg in Reinsdorf 28 Abgabestellen. Dies sei viermal so viel wie in Emmerstedt. Wenn sich dann der Bürgermeister in Emmerstedt querstellen möchte, dann müsse man sich auch querstellen. Hier müssten seines Erachtens die Gespräche zunächst neu aufgenommen werden.

Herr Cohn ergänzt dies mit dem Beispiel der Schulstraße in Büddenstedt, die ja sehr groß sei. In Helmstedt habe die Schulstraße wesentlich weniger Einwohner. Hier habe man argumentiert, dass es dort die Schule mit 4.000 Schülern gäbe. Dieser Vergleich sei seiner Meinung nach überhaupt nicht zu ziehen, weil diese Schüler dort ja nicht wohnen würden.

Herr Bode weist darauf hin, dass in der Vorlage genau aus dem Grund vorgesehen sei, dass die Helmstedter sich einen neuen Straßennamen suchen würden.

 

Die Mitglieder des Ortsrates Offleben sprechen sich einstimmig gegen die Beschlussvorlage aus, die damit abgelehnt ist.

 


TOP 7 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021/2022 (aus Gesamthaushalt) - Ortsrat Offleben

Beschluss:

Der Ortsrat Offleben stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021/2022 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Herr Jacobs verweist auf die Vorlage.

Frau Jonas führt den Inhalt der Vorlage kurz aus und stellt sich für Fragen zum Doppelhaushalt zur Verfügung. Sie weist insbesondere darauf hin, dass  das Defizit der Stadt Helmstedt im Haushaltsjahr 2021 bei 4,2 Mio. Euro, für das Haushaltsjahr 2022 bei 6,1 Mio. Euro liege. Positiv herauszustellen sei, dass für Investitionen im Jahre 2021 keine Kreditaufnahmen vorgesehen seien.

Das Ortsratsmitglied Herr Kahl bittet um Aufnahme folgender Positionen in den Haushalt:

Produkt 3651 – Kindertagesstätten

-        Einrichtung einer Krippe in der Kita Offleben mit Umbau (50.000 Euro) und Ausstattung (25.000 Euro) für das Jahr 2021

-        Renovierung Flur und Erneuerung Beleuchtung Außen (ohne Betrag) für das Jahr 2021

Produkt 5111 – Räumliche Planung

-        Erstellung eines Bebauungsplans für eine Baugebiet in Offleben (am B-Sportplatz) mit 10.000 Euro für das Jahr 2021

Produkt 5411 – Gemeindestraßen

-        Erschließung des Baugebietes in Offleben mit 50.000 Euro für das Jahr 2022

-        Sanierung des unteren Teils der Siedlung Süd mit  50.000 Euro für das Jahr 2021

Die Beträge sollen durch die zuständigen Fachbereiche geprüft und ggf. angepasst werden.

Herr Bode weist vorsorglich darauf hin, dass man insbesondere bei einer Baugebietserschließung die Nachfrage auf den Prüfstand stellen müsse. Hier müsse man der KWG auch im Hinblick auf den Rückbau am Triftweg zunächst einmal Zeit geben, die Vermarktung anzugehen. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass sich der Ortsrat dahin gehend positioniert, dass man Bauplätze am Triftweg schaffen möchte. Ob man in Offleben darüber hinaus noch Bauplätze vorhalten will, müsse man eruieren. Herr Bode geht diesbezüglich auch auf die alte Brücke am Kupferbach ein, die im Falle einer Erschließung entsprechend ertüchtigt werden müsse.  

Die Mitglieder des Ortsrates Offleben fassen sodann einstimmig folgenden um die vorstehend aufgeführten Positionen ergänzten


TOP 8 1. Änderung der Hebesatzsatzung der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Herr Jacbos verweist auf die Vorlage.

Frau Jonas führt dazu aus, dass die Stadt Helmstedt plant, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer zum 01.01.2021 anzupassen, da sich die Haushaltsplanung deutlich verschlechtert habe. Bisher sei es der Stadt Helmstedt aufgrund von Gewerbesteuernachzahlungen möglich gewesen, diese Defizite auszugleichen. In den kommenden Jahren werde sich das Blatt aber, auch aufgrund der Gewerbesteuerrückgänge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie grundlegend ändern. Um das Defizit nicht weiter auszubauen, sollen daher rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden. Solle man in die Situation einer Bedarfszuweisung rutschen, möchte man dem Land gegenüber bereits jetzt mit entsprechenden Maßnahmen guten Willen zeigen.

Herr Cohn spricht sich eindeutig gegen diese Maßnahme aus. Man bezahle eine Kreisumlage von 55 %. Der Landkreis benötigt mehr Geld und gibt dies an die Kommunen weiter. Die Kommunen haben das Geld nicht mehr und erhöhen deshalb die Steuern. Im Endeffekt gehe dies nur zu Lasten der Bürger und Betriebe. Er sei generell gegen Steuererhöhungen. Man müsse hier andere Wege finden. Hier wäre es sinnvoller, dass der Landkreis die Kreisumlage senkt und sich mit dem Wunsch nach besserer Ausstattung an das Land Niedersachen wende. Es könne nicht sein, dass diese Lasten immer nach unten verteilt werden. Corona werde irgendwann vorbei sein. Es werde aber vorgeschoben, um eine Begründung für Steuererhöhungen zu finden. Diese werden bleiben und nie wieder zurückgenommen. Die Höhe der Steuern sei durchaus ein Kriterium, wenn man sich einen Wohnort aussuche. Die Stadt Wolfsburg hätte geringe Steuern, viel Geld und viele Ansiedlungen.

 

Herr Germer erinnert daran, dass die Steuer in Büddenstedt bereits mit der Fusion angehoben wurde. Er sei ebenfalls der Meinung, dass geringere Gewerbesteuereinnahmen von der Stadt dadurch beantwortet werden, dass man die Steuersätze hebe. Wenn man vorhabe, bei Buschhaus und Offleben Gewerbe anzusiedeln, so sei dies sicherlich die falsche Botschaft.

Herr Jeglortz bekräftigt die Auffassung, dass eine derartige Erhöhung für Gewerbetreibende durchaus viel sei. Durch die Pandemie hätten die Gewerbetreibenden wesentlich mehr Einbußen. Dies könne nicht zur Folge haben, dass ihnen „zur Strafe“ noch eine Steuererhöhung zugute komme. Bereits mit den derzeitigen Hebesätzen hätte man die ansiedlungswilligen Gewerbetreibenden abgeschreckt. Diese sei in der näheren Umgebung viel günstiger.

Herr Kahl kann die getroffenen Aussagen nur unterstützen. Er erinnere daran, dass man in Büddenstedt vom größten Steuerzahler seinerzeit ganz viel Geld bekommen und in den Folgejahren aufgrund einer Nachprüfung wieder zurückzahlen musste. Man habe aber mit der ersten Einnahme sehr viel Umlage an den Landkreis zahlen müssen, die man bei den Rückzahlungen nicht zurückbekommen habe. Hier sei der Landkreis gefordert, mit den Kommunen vernünftig umzugehen. Auch die Kommunen selbst müssten hier mehr Druck aufbauen.

Herr Bode weist darauf hin, dass die Stadt Helmstedt aus eigener Kraft sehen müsse, dass sie ihren Haushalt in Ordnung bringe. Eine Verringerung der Kreisumlage wäre wünschenswert, werde sich aber für den bevorstehenden Doppelhaushalt nicht umsetzen lassen. Bei weiterer defizitärer Entwicklung würden sicherlich auch Ansätze, wie sie heute vom Ortsrat in den Haushalt eingebracht wurden, in Frage gestellt werden.

Herr Cohn würde sich wünschen, dass mehr unorthodoxe Ideen entwickelt würden, indem man beispielsweise die Gewerbesteuer um die Hälfte senkt, um mehr Betriebe anzulocken. Ziel müsste es doch sein, mehr Bürger und mehr Betriebe zu bekommen.

Herr Jacobs erinnert daran, dass man im Verhältnis zu anderen angrenzenden Kommunen mit den Hebesätzen nicht schlecht aufgestellt sei. Im Vergleich dazu lägen diese in den Städten Schöningen (512 v. H.) und Königslutter (500 v.H.) weitaus höher.

In diesem Zusammenhang frustriere ihn, dass man einen zusätzlichen Finanzreferenten einstelle müsse, wenn man eine so tüchtige Finanzverwaltung habe. Wozu brauche man einen Finanzreferenten, der seiner Überzeugung nach noch 150.000,00 Euro im Jahr kosten würde. An die Adresse des Finanz- und Verwaltungsausschusses der Stadt Helmstedt gerichtet, müsse man dazu auffordern, auch hier sparsamer zu sein.

Nach ausgiebiger Diskussion sprechen sich die Mitglieder des Ortsrates Offleben mit 5 NEIN-Stimmen und 2 Enthaltungen gegen den Beschlussvorschlag aus, der damit abgelehnt ist.


TOP 9 Straßenausbaubeitragssatzung; 1. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung

Protokoll:

Dieser Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 10 Jeweils 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf

Beschluss:

a) Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben mit Reinsdorf wird in der als Anlage 1 beigefügten Form mit beschlossen. Sie tritt am 01.01.2021 in Kraft.

b) Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben mit Reinsdorf wird in der als Anlage 2 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Die Änderungssatzungen waren der Beschlussvorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.



Protokoll:

Herr Jacobs verweist auf die Vorlage.

Herr Bode bedankt sich zunächst für die Bereitschaft des Ortsrates, den Inhalt der Satzung in einem Vorgespräch mit den zuständigen Mitarbeitern bereits durchgegangen zu sein, um in der Sitzung Zeit zu sparen. Während dieses Gesprächs seien bereits Beiträge, Wünsche und Vorstellungen geäußert worden.

Er führt aus, dass man aufgrund der Fusion und der Übernahme der kirchlichen Friedhöfe in Helmstedt zu einer Gesamtsatzung kommen musste, die erarbeitet und aufgestellt wurde. Es gäbe Parts, die ausschließlich im Bereich der Friedhöfe in Helmstedt verborgen seien, die ebenso ausschließlich für Emmerstedt und Barmke gelten, aber auch Regelungen, die nur Bereiche in Offleben und Reinsdorf beträfen. All dies musste neu geregelt bzw. angepasst werden.

In Helmstedt gäbe es zwei große Friedhöfe. Ein Teil dieser Satzung sage aus, dass einer dieser Friedhöfe künftig nicht mehr als solcher genutzt werden solle. Dieser werde ab 2021 nicht mehr mit neuen Rechten belegt. Es handele sich hier dann um einen langen Zeitfaktor. Die Entwidmung dieses Friedhofes werde dann im Jahre 2051 stattfinden. Bestehende Rechte könne man den Angehörigen, die diese Rechte innehaben, nicht wegnehmen, woraus sich diese lange Übergangsfrist erklären würde. Von daher müsste bereits jetzt ein Beschluss gefasst werden, um in 30 Jahren über diese Flächen anderweitig verfügen zu können.

Ein zweiter wichtiger Punkt sei, dass man mit der Übernahme der kirchlichen Friedhöfe in Helmstedt auch das komplette Personal, das damals für diese zuständig war, übernehmen musste. Es müsse nun eine Kostendeckung mit den Friedhofsgebühren erreicht werden. Hier hätte man teilweise über eine Verdoppelung der Gebührentatbestände sprechen müssen. Nun werde man den Personaleinsatz so strukturieren, dass die Mitarbeiter, die im Augenblick auf der Friedhofsseite komplett zu Buche schlagen, in den Bau- und Betriebshof der Stadt Helmstedt integriert werden. Diese würden dann sozusagen ausgessourct werden. Die Friedhofsverwaltung bediene sich so der Mitarbeiter des Bau- und Betriebshofes. Die innere Abrechnung erfolge dann tatsächlich nur über die Stunden, zu denen die Kolleginnen und Kollegen auf den Friedhöfen arbeiten. Dies wiederum führe zu einer ganz erheblichen Reduzierung der Personalkosten und einem moderaten Umgang mit den Gebührentatbeständen.

Herr Cohn möchte wissen, ob die Beratungspunkte in die Satzung dahin gehend eingepflegt sind, dass die kirchlichen Teile in Offleben und Reinsdorf zunächst einmal rausgenommen seien.   

Herr Bode erläutert, dass es sich um eine rechtlich relativ unkritische Angelegenheit handele. Man habe das Gespräch mit der Landeskirche gesucht. Eine Terminvereinbarung sei jedoch erst jetzt zustande gekommen. Sollte es so sein, dass der Bereich Reinsdorf komplett aus der Gebührenerstellung herausfalle, so werde diese Satzung, insofern sie dann noch nicht beschlossen sei, dann nochmals eine kleine Änderung erfahren.

Die Mitglieder des Ortsrates Offleben fassen sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 11 Erlass jeweils einer Satzung der Stadt Helmstedt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des a) Dorfgemeinschaftshauses in Offleben und b) des Dorfgemeinschaftshauses in Reinsdorf

Beschluss:

Die Satzungen für die Dorfgemeinschaftshäuser in Offleben und Reinsdorf werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

§ 2 der jeweiligen Satzung erhält folgende Fassung:

§ 2

Unentgeltliche Nutzung

Jahreshauptversammlungen und Mitgliederversammlungen von Helmstedter Vereinen und Verbänden bei denen keine Gewinnerzielungsabsicht (z. B. durch Abgabe von Speisen und Getränken) besteht, können kostenlos durchgeführt werden.

Weitergehende unentgeltliche Nutzungen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Einzelfallentscheidungen trifft der Ortsrat.

§ 3 der Satzung DGH Reinsdorf erhält folgende Fassung:

§ 3

Nutzung gegen Entgelt

Für Veranstaltungen, die nicht unter § 2 fallen, werden folgende Gebühren erhoben.

1)         großer Gemeinschaftsraum incl. Küchennutzung

pro Tag (01.05. – 30.09.)                     80,00€

pro Tag (01.10. – 30.04.)                   100,00€

pro Wochenende (01.05. – 30.09.)    180,00€

pro Wochenende (01.10. – 30.04.)    200,00€

 

 

2)         kleiner Gemeinschaftsraum incl. Küchennutzung

pro Tag (01.05. – 30.09.)                     60,00€

pro Tag (01.10. – 30.04.)                     80,00€

pro Wochenende (01.05. – 30.09.)    100,00€

pro Wochenende (01.10. – 30.04.)    120,00€

Die Übernahme erfolgt am Vortag der Nutzung grundsätzlich um 18.00 Uhr. Die Übergabe am Folgetag der Veranstaltung grundsätzlich bei einer Nutzung am Werktag (Mo., Di., Mi. und Do.) um 09.00 Uhr. An Samstagen und Sonntagen um 11.00 Uhr.

Im Falle der Miete des Wochenendes erfolgt die Übernahme am Freitag um 18.00 Uhr und die Übergabe am Montag um 09.00 Uhr.

Eine individuelle Abstimmung der Übergabe / -nahmetermine ist möglich, wenn keine angemeldete Nutzung entgegen steht. Eine kostenmäßige Vergütung erfolgt nicht.

Sollte die Übergabe nicht fristgerecht erfolgt sein, so wird ein weiterer voller Tag berechnet.

Die Benutzer haben die Räume sowie ihre Einrichtungen und Geräte schonend und pfleglich zu behandeln.

Vereine und Veranstalter traditioneller Veranstaltungen erhalten eine Vergünstigung in Höhe von 30,00 € pro Tag.

In den Fällen der Nutzung durch Privatpersonen wird eine Kaution in Höhe von 500,00 € mit dem Gebührenbescheid erhoben.

Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.

 

§ 3 der Satzung DGH Offleben erhält folgende Fassung:

§ 3

Nutzung gegen Entgelt

 

Für Veranstaltungen, die nicht unter § 2 fallen, werden folgende Gebühren erhoben.

 

1)         Saal und Wirtschaftsräume

pro Tag (01.05. – 30.09.)                   250,00 €

pro Tag (01.10. – 30.04.)                   270,00€

pro Wochenende (01.05. – 30.09.)    500,00€

pro Wochenende (01.10. – 30.04.)    550,00€

 

 

 

2)         Gemeinschaftsraum mit Wirtschaftsräumen

pro Tag (01.05. – 30.09.)                     90,00 €

pro Tag (01.10. – 30.04.)                   120,00 €

pro Wochenende (01.05. – 30.09.)    200,00 €

pro Wochenende (01.10. – 30.04.)    220,00 €

3)         Atrium

pro Tag                                                          30,00 €

pro Wochenende                               60,00 €

4)         Saunagebühren

Einzelkarte Sauna                                7,50 €

Zehnerkarte Sauna                            60,00 €

Die Übernahme erfolgt am Vortag der Nutzung grundsätzlich um 18.00 Uhr. Die Übergabe am Folgetag der Veranstaltung grundsätzlich bei einer Nutzung am Werktag (Mo., Di., Mi. und Do.) um 09.00 Uhr. An Samstagen und Sonntagen um 11.00 Uhr.

Im Falle der Miete des Wochenendes erfolgt die Übernahme am Freitag um 18.00 Uhr und die Übergabe am Montag um 09.00 Uhr.

Eine individuelle Abstimmung der Übergabe / -nahmetermine ist möglich, wenn keine angemeldete Nutzung entgegen steht. Eine kostenmäßige Vergütung erfolgt nicht.

Sollte die Übergabe nicht fristgerecht erfolgt sein, so wird ein weiterer voller Tag berechnet.

Die Benutzer haben die Räume sowie ihre Einrichtungen und Geräte schonend und pfleglich zu behandeln.

Vereine und Veranstalter traditioneller Veranstaltungen erhalten eine Vergünstigung in Höhe von 30,00 € pro Nutzungstag.

In den Fällen der Nutzung durch Privatpersonen wird eine Kaution i.H.v. 500,00 € mit dem Gebührenbescheid erhoben.

Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.

 

§ 4 beider Satzungen erhält folgende Fassung:

§ 4

Reinigung

Die gemieteten Räumlichkeiten werden in einem  gereinigten Zustand gewischt übergeben.  Sie sind vom Nutzer „besenrein“ wieder zu übergeben. Erhöhte Reinigungskosten bei besonderer Verschmutzung werden nach dem tatsächlichen Aufwand der Reinigung abgerechnet.



Protokoll:

Herr Jacobs verweist auf die Vorlage.

Herr Kahl geht auf die aufwendige Erarbeitung dieser Satzung und die Anpassung der Gebühren ein. Hier zeige es sich insbesondere, dass man nicht nur fordere, sondern auch durchaus bereit sei, Beträge anzupassen. Bei der unentgeltlichen Nutzung ohne Gewinnerzielung habe man sich darauf geeinigt, dass man das Dorfgemeinschaftshaus über Offleben, Reinsdorf und Hohnsleben hinaus allen Vereinen innerhalb der Stadt Helmstedt zur Nutzung anbieten möchte. Dies solle im vorgelegten Entwurf entsprechend ergänzt werden. Hiermit möchte man demonstrieren, dass man Teil der Stadt Helmstedt sei. Gleichzeitig erhoffe man sich damit eine bessere Auslastung der Räumlichkeiten.

Herr Bode zeigt sich überrascht angesichts dieser Erkenntnis und gibt zu bedenken, dass mit dieser Öffnung eine erheblich höhere Frequenz ohne Gegenwert für die Abnutzung zu erwarten sei.

Herr Jeglortz beantragt zur kurzen internen Erörterung eine Sitzungsunterbrechung.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung fassen die Mitglieder des Ortsrates Offleben sodann einstimmig folgenden (geänderten)


TOP 12 Bekanntgaben  
TOP 12.1 Bekanntgabe über den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Büddenstedt

Protokoll:

Herr Jacobs verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Frau Jonas führt dazu aus, dass die Stadt Helmstedt dem RPA im Frühjahr den letzten Jahresabschluss der Gemeinde Büddenstedt vorgelegt habe. Das Jahr schließt mit einem Gewinn von 5,7 Mio. Euro ab. Dieser fließe nun in die neue Bilanz der Stadt Helmstedt ein. Aufgrund der Versäumnisse der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt empfahl das RPA, dem Bürgermeister keine Entlastung zu erteilen.

Der Ortsrat Offleben nimmt sodann die Bekanntgabe in der vorliegenden Form zur Kenntnis.


TOP 12.2 Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung gem. § 117 NKomVG

Protokoll:

Herr Jacobs verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Ortsrat Offleben nimmt sodann die Bekanntgabe in der vorliegenden Form zur Kenntnis.


TOP 12.3 Projekt § 2b UStG: Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand

Protokoll:

Herr Jacobs verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Frau Jonas führt aus, dass die Stadt Helmstedt zum 01.01.2021 die Umsatzsteuer nach § 2b umsetzen werde. Damit werden Leistungen, die bisher für die Kommunen frei waren, mit Umsatzsteuer belegt. Dies beträfe beispielsweise Mieten und Pachten, wenn sie an Gewerbliche vermietet werden.

Der Ortsrat Offleben nimmt sodann die Bekanntgabe in der vorliegenden Form zur Kenntnis.


TOP 14 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Herr Jacobs teilt mit, dass die Parksituation in Siedlung Süd und Nord nur schwer zu ertragen sei. Hier befürchte man, dass es zu Problemen kommen könne, wenn Feuerwehr und Rettungsdienst ihren Einsatzort nicht erreichen würden. Hier müsste darüber nachgedacht werden, wie die Fahrzeughalter dazu angehalten werden, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass ein ungehinderter Verkehr für Feuerwehr und Rettungsdienste möglich sei.

Weiterhin soll mit Herrn Kemmer darüber gesprochen werden, dass ein zusätzlicher Bekleidungscontainer in Offleben aufgestellt wird.

Des Weiteren sei der Kupferbach stark zugewachsen und müsste geräumt werden. Man zahle Beiträge an den UHV Großer Graben. Dieser müsste dementsprechend auch aktiv werden. Nach Aussage von Frau Völkel habe sie bereits dreimal bei Herrn Hartmann angemahnt. Man hätte ihr eine Erledigung zugesagt.

Herr Jeglortz macht darauf aufmerksam, dass an der Alversdorfer Straße (ehemals Huke) der Fußweg ständig durch einen Anwohner zugeparkt werde. Herr Jacobs ergänzt, dass man hier eigens einen zusätzlichen Parkplatz geschaffen habe, um genau das zu vermeiden. Hier müsste Unterstützung durch die Politessen in Anspruch genommen werden.

Herr Bode gibt zu bedenken, dass im Falle eines Auftrags zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sämtliche Straßen kontrolliert würden. Man könne feststellen, dass sich auch in den anderen Ortsteilen im Laufe der Jahre gewisse Regelungen von Anwohnern ergeben hätten, die so nicht berechtigt seien. Ein Rundumschlag hätte in vergangenen Zeiten stets einen großen Aufschrei bewirkt. In begründeten Einzelfällen wäre es sinnvoller, diese konkret anzuzeigen, um Abhilfe zu schaffen.  Herr Cohn macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es vermehrt zu Problemen komme, wenn man mit einem breiten Feuerwehrfahrzeug Straßen nutzen möchte, die, wie in der Siedlung Süd, auf beiden Seiten zugeparkt seien.

Herr Jacobs ergänzt, dass auch in der Lindenstraße seit geraumer Zeit ein LKW parke, der die Durchfahrt erschwere. Herr Bode appelliert hier an den Ortsrat, an die Betroffenen direkt heranzutreten, wenn man diese kennen würde.

 
TOP 15 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Beantwortungen von Anfragen liegen nicht vor.

 
TOP 16 Anfragen

Protokoll:

Herr Cohn geht auf die Straßenreinigungszeiten ein. Da es keine Beschilderung gäbe, wäre es schwierig, sich darauf einzustellen. Herr Bode sagt zu, dies an die Verwaltung weiterzugeben.

Herr Kahl möchte wissen, ob der Fahrer der Kehrmaschine nur den Auftrag habe, die Straßen abzufahren oder ob er auch einen Reinigungsauftrag habe. Insbesondere bei dem erhöhten Laubvorkommen sei ihm aufgefallen, dass hier nicht alles aufgenommen, sondern von A nach B geschoben werde. Nützlich wäre es, wenn das Laub beim ersten Mal nicht aufgenommen werden könne, den Bereich ein zweites Mal abzufahren. Herr Bode werde hier nachhaken. Eventuell lag auch ein Defekt der Kehrmaschine vor bzw. die Aufnahmekapazitäten waren erreicht.

Antwort der Verwaltung:

Zumindest bei dem erhöhten Laubaufkommen am 03.11.2020 wurde von den Anliegern so viel und dabei auch so dick Lauf auf die Straße gekehrt, dass die Maschine diese Menge so schon allein rein technisch nicht aufnehmen konnte und nur noch vor sich her schob. Es handelt sich hierbei um eine Kehrmaschine und nicht um eine Laufaubnahmemaschine. Ab einem gewissen Punkt kann der Aufnahmeschacht des Gerätes die Massen nicht mehr fassen und in den Behälter befördern. Nachdem der Fahrer auf der Alversdorfer Straße/Barneberger Straße beide Seiten zweimal abgefahren und Reinsdorf gar nicht angefahren hatte, musste er abbrechen, um den Behälter zu leeren und die Maschine zum Dienstende für den kommenden Tag vorzubereiten.  

Herr Kahl erinnert, dass es in früheren Zeiten einen Elternbeirat in der Kindertagesstätte gab. Anfang jeden Jahres seien Elternvertreter gewählt worden. Sie waren beteiligt an Projekten wie u.a. der Erarbeitung und Fortschreibung des pädagogischen Konzeptes und der Einrichtung neuer oder der Schließung bestehender Gruppen.  Seit der Fusion werde dieser Beirat nicht mehr gebildet und man werde bei diesen Fragen vor vollendete Tatsachen gestellt. Er könne aber angesichts des Kindertagesstättengesetzes nicht feststellen, dass hier Ausnahmen vorgesehen seien. Herr Bode sagt eine Klärung zu.  

 
TOP 17 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungs-punkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in zwei Fällen zu vier Themen (Grünflächenpflege Siedlung Nord / Spielplatzpflege / Mangelhafte Straßenreinigung / Geschwindigkeitsbegrenzung am Feuerwehrgerätehaus) Gebrauch gemacht.

 

 
TOP 18 Beratung über die Einrichtung einer Kinderkrippe im Kindergarten Offleben im Kindergartenjahr 2021/2022

Beschluss:

Der Ortsrat Offleben bittet die Verwaltung, die notwendigen Schritte einzuleiten, um im Kindergarten Offleben eine Krippe im Kindergartenjahr 2021/2022 einzurichten.

Herr Jacobs schließt den öffentlichen Teil und die Sitzung des Ortsrates Offleben um 20.15 Uhr.



Protokoll:

Herr Jacobs verweist auf den nachträglich auf die Tagesordnung gesetzten Punkt und weist darauf hin, dass die Einwohnerin Frau Anett Pschigoda eine Unterschriftenliste übergeben werde.

Herr Kahl führt aus, dass man seit mehreren Jahren darüber berate, auch in Offleben eine Kinderkrippe einzurichten. Bisher sei es so gewesen, dass man die Kinder, die in Büddenstedt zur Krippe gingen, in dem Kindergarten beließe. Vor zwei Jahren hätte man es geschafft, den Kindergarten von der Vormittagsbetreuung in eine Ganztagesbetreuung umzuwandeln. Aus der Sicht des Ortsrates wäre es jetzt an der Zeit, auch in Offleben eine Krippe einzurichten, um auch hier eine Betreuung für junge Familien sicherstellen zu können. Er habe gehört, dass zu diesem Thema eine Unterschriftenliste erstellt worden sei. Frau Pschigoda hätte sich der Sache angenommen und Unterschriften gesammelt. Es handele sich um 452 Unterzeichner, die der Auffassung seien, dass hier eine Krippe eingerichtet werden solle. Seiner Auffassung nach seien die baulichen Möglichkeiten grundsätzlich gegeben. Bauliche Veränderungen wären sicherlich erforderlich. Entsprechende Mittel müssten im Haushalt aufgenommen werden.

Frau Pschigoda ergänzt, dass ihre Liste noch um 16 Personen erweitert wurde, die konkret im kommenden bzw. übernächsten Jahr einen Krippenplatz benötigen würden.

Die Mitglieder des Ortsrates Offleben fassen sodann einstimmig folgenden

 

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