Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Büddenstedt

Dienstag, 03. November 2020 , 17:30 Uhr
Sportheim Büddenstedt, Am Sportplatz 2, Büddenstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister Herr Zogbaum begrüßt die Anwesenden und eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Büddenstedt um 18.00 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Zogbaum stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Büddenstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem die Verwaltung und die Ortsratsmitglieder keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Zogbaum die Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Feststellung des Sitzverlustes des Ortsratsmitgliedes Stephanie Altrock

Beschluss:

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft im Ortsrat Büddenstedt für das Ortsratsmitglied Stephanie Altrock gem. § 91 Abs. 4 Satz 1 i.V. m. § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG durch Verzicht beendet ist.



Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.

Er führt aus, dass Frau Altrock dem Bürgermeister der Stadt Helmstedt und dem Ortsbürgermeister des Ortsteils Büddenstedt mit Schreiben vom 20.10.2020 unterrichtet hätte, dass sie ihr Mandat mit sofortiger Wirkung niederlege. Herr Otto teilte in diesem Zusammenhang mit, dass es auf der Wahlvorschlagsliste der CDU keine weiteren Kandidaten gäbe, so dass dieser Platz unbesetzt bleibe.   

Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt fassen sodann einstimmig folgenden Beschluss


TOP 5 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.09.2020

Protokoll:

Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt genehmigen einstimmig den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Büddenstedt vom 01.09.2020.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Der Ortsrat Büddenstedt unterstützt (gemeinsam mit dem Ortsrat Offleben) das Projekt des Fördervereins Schule in der Grundschule Offleben zum Thema "Gesundheitsförderung in der Grundschule, Gewalt- und Suchtvorbeugung" mit anteilig 115,00 Euro.

Die restlichen Ortsratsmittel (abzgl. der noch offenen Kosten für das letzte Quartal des Gemeindebriefes) werden nach dem bewährten Verteilerschlüssel an die ortsansässigen Vereine aufgeteilt.



Protokoll:

Herr Zogbaum erläutert, dass in diesem Jahr kaum Mittel ausgegeben worden seien. Es gab einen Antrag vom Vfl für eine überregionale Turnveranstaltung. Auch diese sei mittlerweile abgesagt worden.

Herr Lickfett weist darauf hin, dass im Ortsrat Offleben Kosten in Höhe von 25,00 Euro (pro Quartal) für die Digitalisierung des Gemeindebriefes angesprochen worden. Hier sei eine Beteiligung zur Hälfte der Kosten durch den Ortsrat Büddenstedt gewünscht gewesen. Da dem Ortsrat Büddenstedt hier keine weiteren Hintergründe vorliegen und eine Online-Version in diesem Jahr auch nicht mehr erfolgen werde, wolle man zunächst den Antrag des Ortsrates Offleben abwarten und die Klärung dieser Frage bis Anfang des kommenden Jahres zurückstellen.

Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt fassen zur Vergabe von Ortsratsmitteln nach kurzer Diskussion einstimmig folgenden Beschluss

 
TOP 7 Umbenennung von doppelt vorkommenden Straßennamen in der fusionierten Stadt Helmstedt

Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert führt aus, dass das Thema zwischen der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Büddenstedt seit den Fusionsgesprächen durchaus bekannt sei. Es war Gegenstand verschiedenster Erörterungen sowohl in der Arbeitsgruppe Fusion als auch bei Bürgerversammlungen. Es zog sich weiter in die politischen Beratungen der Ortsteile Büddenstedt, Offleben und Emmerstedt. Am Ende des Weges drehte sich alles im Kreis. Heute stände man dort, wo man bereits vor vier Jahren gestanden sei. Inzwischen hätten die Anzahl der Beschwerdebriefe an ihn zugenommen. Die Verwaltung dränge deshalb darauf, dass in dieser Frage nunmehr eine Entscheidung gefällt werde. Die allerschlechteste Variante wäre, dass der Rat der Stadt Helmstedt über die Benennung von Straßennamen entscheidet, die in der Ortschaft Büddenstedt liegen. Er weist mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger Nachteile dadurch hätten, dass man immer noch nicht zu einer gemeinsamen Postleitzahl und einer einwandfreien Postadresse im Bereich der früheren Gemeinde Büddenstedt gekommen sei.

Herr Rippel erläutert, dass es im Grunde nur ein Problem gäbe, dass die Stadt selbst geschaffen habe. Sie hätte darum gebeten, dass man die Personalausweise von Büddenstedt auf Helmstedt ändern lasse. Überall dort, wo er jetzt seinen Ausweis vorläge, würde Helmstedt eingetragen. So gehe die Post überall zurück, da in der Jasperstr. 2 in Helmstedt kein Rippel wohne. Sobald dort aber 38372 Büddenstedt oder Helmstedt, Ortsteil Büddenstedt stehe, käme die Post an. Ihm erschließe es sich nicht, warum man nicht zwei Postleitzahlen behalten könne. In Großstädten mit mehreren Ortsteilen seien Straßen auch in doppelter oder dreifacher Ausführung vorhanden. Dort hätte die Post keine Probleme.

Herr Schobert erwidert, dass man erneut anfange, sich im Kreis zu drehen. Im Rahmen der Fusionsgespräche wussten alle, dass die Straßennamen geändert werden müssten und es nur eine Postleitzahl geben werde, da die Post dies von Anfang an gesagt habe. Für die Größenordnung der Stadt Helmstedt käme nur eine Postleitzahl in Frage. Weiterhin weise er darauf hin, dass die Umschreibung der Adressen im Personalausweis keine Erfindung der Stadt Helmstedt sei. Es handele sich hier um eine gesetzliche Vorgabe, weil die Gemeinde Büddenstedt nicht mehr existiere. Angesichts der Härte der Nachteile, dass beispielsweise auch Rettungsdienste Probleme beim Auffinden von Straßen haben, ende an dieser Stelle auch sein politisches Verständnis.

Herr Heineck weist darauf hin, dass Wolfsburg in der Nordstadt eine andere Postleitzahl habe als die nur zwei Kilometer entfernte Innenstadt. Jeder Ortsteil hätte dort seine eigene Postleitzahl. Weiterhin führt er wiederholt das Beispiel Gemeinde Grasleben an. Hier gäbe eine Mittelstraße mit der Postleitzahl 38368 Grasleben als auch 38368 Mariental. Er führt weitere Beispiele an, in der es gleiche Straßen in unterschiedlichen Orten mit gleicher Postleitzahl gibt.

Herr Zogbaum erkennt die Problematik und gesteht auch ein, dass die Post nicht sauber ankäme. Die Fehler sähe er persönlich aber auf Seiten der Post. Diese sei nicht in der Lage gewesen, die fünf Zahlen 38372 mit dem Wort Helmstedt in Verbindung zu bringen. So lange dies nicht funktioniere, könne er sich nicht vorstellen, dass es zu einer Besserung führen werde, wenn man nicht nur andere Postleitzahlen, sondern auch andere Straßennamen hätte. Er habe hier keinerlei Vertrauen in der Umsetzung durch die Post.  Das Problem liege weder bei der Stadt noch bei Büddenstedt, das Problem liege einfach nur bei der Post.

Herr Lickfett ist der Meinung, dass die Post ein privates Unternehmen sei, dass den Büddenstedtern nicht vorschreiben könne, welche Postleitzahl man habe. Wenn er privat einen Kurierdienst aufmache, könne er der Stadt Helmstedt auch nicht vorschreiben, sie möchte nun eine Postleitzahl 4711 benutzen.

Herr Zogbaum weist vorsorglich darauf hin, dass er bei einer Beschlussfassung durch den Rat auf jeden Fall eine Beteiligung der Bürger erwarte. Herr Schobert erwidert, dass er dem Ortsrat in diesem Falle nur raten könne, Namen auf dem Fraktionswege im Vorfeld dieser Entscheidung mit hineinzugeben. Wenn der Rat erst eine Entscheidung getroffen hätte, sei diese auch rechtsgültig.     

Nach ausführlicher Diskussion sprechen sich die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt einstimmig gegen den Empfehlungsbeschluss aus, der somit abgelehnt ist.


TOP 8 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021/2022 (aus Gesamthaushalt) - Ortsrat Büddenstedt

Beschluss:

Der Ortsrat Büddenstedt stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021/2022 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.

 

Frau Jonas führt den Inhalt der Vorlage aus. Sie weist zunächst darauf hin, dass die Stadt zum ersten Mal seit 2014/2015 wieder einen Doppelhaushalt plane. Das geplante Defizit des Gesamthaushaltes liegt im Jahr 2021 bei 4,2 Mio. und im Jahr 2022 bei 6,1 Mio. Euro. Positiv herauszustellen sei, dass man für das Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung geplanter Investitionen keine Kreditaufnahme benötige.

 

Im Zusammenhang mit der baulichen Unterhaltung der Turnhalle weist Herr Zogbaum auf die Legionellenproblematik hin. Im Jahre 2018 sei vom Ortsrat der Antrag gestellt worden, die Trinkwasserleitung zu sanieren. Seinerzeit hieß es, dass die Planungskosten sich im Haushaltsansatz 2019 wiederfinden würden. Im Jahre 2020 sei die Umsetzung geplant gewesen. Bis heute wäre hier nichts passiert. Im Dorfgemeinschaftshaus Offleben werde dies umgesetzt. Er fragt, wann mit einer Durchführung in der Turnhalle Büddenstedt gerechnet werden könne.

Herr Schobert erwidert, dass man dies sowohl aus personellen als auch finanziellen Gründen nicht parallel durchführen könne. Es gäbe eine große Liste von Maßnahmen, die man aus vorgenannten Gründen in den nächsten zwei Jahren nicht umsetzen könne. Die Trinkwassersanierung selbst ist jedoch nicht aus dem Maßnahmenkatalog verschwunden.

 

Herr Lickfett erläutert, dass es aufgrund eines Rohrbruchs unter der Liegewiese seit Februar kein Wasser mehr im ehemaligen Tennisvereinsheim gäbe. Es handele sich um eine städtische Leitung. Er möchte wissen, ob in absehbarer Zeit mit einer Reparatur zu rechnen sei. Herr Schobert sagt eine Überprüfung zu.

Herr Zogbaum bittet auf Anregung von Herrn Esbach darum, für die nächste Ortsratssitzung den TOP „Zukünftige Nutzung der öffentlichen Fläche auf der ehemaligen Liegewiese am Schwimmbad als Bolzplatz“ (Nutzungsänderung) in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Bereich ist öffentlich zugänglich und solle einer anderen Nutzung zugeführt werden.

Herr Esbach fragt die Verwaltung, wann der Abriss des abgängigen Spielgerätes am Spielplatz auf dem Kindergartengelände erfolge und eine Ersatzbeschaffung erfolge. Seit März sei dieses Klettergerüst für die Nutzung gesperrt. Des Weiteren möchte er wissen, ob es eine Prioritätenliste für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten gäbe. Herr Schobert sagt eine Beantwortung zu.

Antwort der Verwaltung:

Im investiven Bereich des Haushalts 2020 stehen für die Kita Büddenstedt insgesamt 10.000,00 Euro für die Ersatzbeschaffung eines Außenspielgerätes zur Verfügung. Ein Ersatz des gesperrten Spielgerätes ist für das laufende Jahr vorgesehen.

Herr Esbach geht auf das in Emmerstedt und Barmke bestehende Gemeindeblatt ein, welches finanziell durch Mittel der Stadt unterstützt werde. Hier habe man in Zusammenkunft mit dem Kirchengemeindeblatt Büddenstedt und Offleben die Möglichkeit, den Bürgern*Innen einmal im Quartal auch Mitteilungen der Stadt zur Verfügung stellen. Könne man hier auch einen Zuschuss in dieser Form erhalten?

Herr Schobert erwidert, dass es nur in Emmerstedt ein von der Stadt mitfinanziertes Mitteilungsblatt habe. Dies sei noch aus dem Eingemeindungsvertrag von 1974 begründet. Es gäbe aus diesem Vertrag heraus, was das Mähen des Sportplatzes angeht, ein Enddatum. Dieses liege bei 2024. Dieses Enddatum werde, wenn der Rat der Argumentation der Verwaltung folge, auch das Gemeindeblatt betreffen. Dem Ortsrat stehen für Angelegenheiten, die der Pflege der Gemeinschaft dienen, entsprechende Ortsratsmittel zur Verfügung.

Folgende Ergänzungen sollen auf Wunsch des Ortsrates aufgenommen werden:

  • Ziel für FB 52 über die Veränderungsliste: Aufnahme des OT Büddenstedt in die Dorferneuerung

  • Nach der Auflösung des Betriebshofes Büddenstedt soll das Gebäude der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Die Bereiche der Umkleiden inkl. Spinte sollen in die Räumlichkeiten umziehen. Evtl. erforderliche Umbaumaßnahmen sollen durch den zuständigen Fachbereich (55 und 14) ermittelt werden und über die Veränderungsliste in den Haushalt einfließen.

  • Ziel: Liegewiese hinter der Schwimmhalle soll zukünftig als öffentliche Fläche genutzt werden. Finanzielle Mittel sind hierfür nicht erforderlich.

  • Produkt 5111: Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Wulfersdorfer Straße. Der Fachbereich 52 prüft, ob Haushaltsmittel erforderlich sind.

Nach ausführlicher Diskussion fassen die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt  sodann einstimmig folgenden um die vorstehend genannten Positionen ergänzten


TOP 9 1. Änderung der Hebesatzsatzung der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert führt aus, dass man sich jetzt in einer Situation befinde, in der man sich mit einem „nur noch“-Schuldenstand von 7,9 Mio. Euro sehr positiv von dem Ergebnis der letzten Jahre entfernt habe. Nun müsse es das absolute Ziel sei, dass man nicht in den nächsten fünf bis acht Jahren wieder irgendwann bei 20 Mio. minus ankomme. Deshalb habe man auch im Bereich der Haushaltsaufstellung viele Positionen gekürzt. Es gäbe viele Einnahmearten, wie beispielsweise die Vergnügungssteuer, die man bereits angehoben habe. Dies war relativ einfach, da hier die Betroffenheit sehr gering sei. Eine Erhöhung der Grundsteuer B hat für die Betroffenen keine große Auswirkung, da sie sich auf viele Personen verteile. Die Summe, die bei der Grundsteuer A und damit bei den landwirtschaftlichen Betrieben zustande komme, ist wesentlich höher. Des Weiteren gehe es um die Erhöhung der Gewerbesteuer.

Im Augenblick bewege man sich noch in einer Finanzvereinbarung mit dem Land Niedersachsen. Diese laufe irgendwann aus. Wenn man sich die umliegenden Kommunen ansehe, fällt auf, dass diese erheblich höhere Grund- und Gewerbesteuersätze haben, weil das Land Niedersachsen dazu auffordert, sich dem allgemeinen Durchschnitt anzupassen.  Er halte es deshalb für richtig, bereits im Vorfeld der Bedarfszuweisungen schrittweise die Hebesätze anzuheben. Das freiwillige Handeln sei hier auch als positives Signal in Richtung des Landes zu verstehen.

Nach Auffassung von Herrn Lickfett sei es natürlich immer ein einfaches Mittel, Steuern anzuheben, wenn das Geld knapp werde. Besser wäre, an geeigneter Stelle zu sparen. Grundsätzlich habe er mit einer moderaten Anhebung wenig Probleme, obwohl es bei der Grundsteuer A landkreisweit die höchste wäre. Das größere Problem habe er mit der Anhebung der Gewerbesteuer. Wolle man Betriebe hier ansiedeln, setze man dadurch das falsche Signal. Ihm sei die Erhöhung deutlich zu hoch, so dass er den Beschlussvorschlag ablehnen werde.

Herr Schobert erwidert, dass die Stadt Helmstedt im Verhältnis zu anderen Kommunen in der Umgebung finanziell noch sehr gut dastehe. Darüber hinaus gäbe es große ansässige Gewerbesteuerzahler, die auch hierbleiben, wenn man um 10 Prozentpunkte erhöhe. Für die Ansiedlung eines Betriebes spiele seiner Meinung nach der Hebesatz keine Rolle. Bei der Ansiedlung in Barmke, bei der es sich um die größte Ansiedlung innerhalb der letzten 50 Jahre handele, wurde nicht einmal gefragt, wie hoch die Gewerbesteuer in Helmstedt sei.

Herr Zogbaum weist darauf hin, dass sich mit dieser Frage letztendlich der Rat auseinandersetzen müsse. Er sähe es als falsches Zeichen an, wenn man hier als Ortsrat bereits Vorgaben machen würde.

Nach längerer Diskussion sprechen sich die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt bei 6 NEIN-Stimmen und 1 Enthaltung gegen den Empfehlungsbeschluss aus, der damit abgelehnt ist.


TOP 10 Jeweils 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf

Beschluss:

a) Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben mit Reinsdorf wird in der als Anlage 1 beigefügten Form mit beschlossen. Sie tritt am 01.01.2021 in Kraft.

b) Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben mit Reinsdorf wird in der als Anlage 2 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Die Änderungssatzungen waren  der Beschlussvorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.



Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.

Herr Lickfett stellt dazu fest, dass es sich um ein sehr umfangreiches Konstrukt handele. Er erinnere daran, dass man früher eine Friedhofssatzung auf 3 Seiten und eine Gebührensatzung auf 4 Seiten gehabt hätte. Hier appelliere er an die Verwaltung, diese etwas einfacher zu gestalten.

Herr Zogbaum bezieht sich auf § 15 (3) und die Definierungen zu „Rasenwahlgrabstätten für Erd-  und Urnenbestattungen“.  Er fragt, ob es so zu sehen sei, dass man hier auf dem Rasen eine Platte legen könne, die vom Rasenmäher überfahren werde.

Antwort der Verwaltung:

Rasenwahlgrabstätte sind Grabstätten

o   bei denen man das Nutzungsrecht nach Ablauf verlängern kann

o   die mit mehreren Urnen belegt werden können (oder Erdgrab + später ein oder mehrere Urnen)

o   die mit Rasen/Kraut/Gras begrünt sind und von der Friedhofsverwaltung gemäht wird

o   deren Lage mit einer liegenden (überfahrbaren) Platte oder einem aufrechtstehenden Grabstein (mit vorgelagerter kleiner Platte für Blumen) markiert sind

Der Ortsrat kann ggf. festlegen wo er solche Grabstätten haben will und wo nicht, ansonsten würde die Verwaltung eine Fläche aussuchen

Eine Grabstätte kann eine oder mehrere Grabstellen enthalten. Ein Doppelgrab ist also z. B. eine Grabstätte mit 2 Grabstellen, ein Einzelgrab ist eine Grabstätte mit nur einer Grabstelle.

Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt fassen sodann einstimmig folgenden


TOP 11 Ehemaliger B-Sportplatz und Tennisanlage in Büddenstedt; Erwerbsantrag

Beschluss:

1. Der Erwerbswunsch von Herrn Uwe Lickfett wird abgelehnt.

2. Die Vertragslaufzeit des aktuellen Pachtvertrages kann auf bis zu 15 Jahre vereinbart werden.



Protokoll:

Das Ortsratsmitglied Uwe Lickfett verlässt aus Befangenheitsgründen das Gremium.

Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage. Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt fassen sodann mit 5 JA-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss


TOP 12 Bekanntgaben

Protokoll:

Das Ortsratsmitglied Uwe Lickfett kehrt auf seinen Platz zurück.

 
TOP 12.1 Bekanntgabe über den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Büddenstedt

Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt nehmen die Bekanntgabe in der vorliegenden Form zur Kenntnis.

 


TOP 12.2 Projekt § 2b UStG: Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand

Protokoll:

Herr Zogbaum verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Ortsrate Büddenstedt nehmen die Bekanntgabe in der vorliegenden Form zur Kenntnis.


TOP 13 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Herr Zogbaum teilt mit, dass er auf Anregung von Herrn Klinghardt bei der Stadt nach einer Kleinkinderschaukel nachgefragt habe. Er habe diese Idee an Herrn Bode und den zuständigen Fachbereich weitergegeben. Die Idee sei positiv aufgenommen worden. Im nächsten Frühjahr soll dort, wo es zwei Möglichkeiten gäbe, damit begonnen werden, eine Kleinkinderschaukel aufzusetzen.

Weiterhin seien noch Verfügungsmittel des Ortsbürgermeisters vorhanden. An einigen Jahreshauptversammlungen habe er teilgenommen. Die restlichen Mittel werde er an Vereine spenden, so wie es auch im Normalfall gewesen wäre.

Herr Zogbaum weist darauf hin, dass es ein neues Café-Bistro unter den namen „Pali´s Büddenstedtchen“ gäbe. Pali sei der Hund des Eigentümers, nach dem er den Laden benannt habe. Bisher sei das neue Angebot sehr gut angenommen worden. Aufgrund der Pandemie sei der Café-Bistro-Bereich derzeit geschlossen, der Lebensmittelverkauf ist weiterhin geöffnet. Herr Zogbaum appelliert dazu, gerade jetzt die heimischen Betriebe noch mehr zu unterstützen. Auch der Grieche biete wieder Außer-Haus-Verkauf an.

Leider seien auch die sonst üblichen Gratulationen zu Geburtstagen und Hochzeitsjubileen entfallen. Frau Schroeter-Wirkus habe einen Text verfasst, mit dem er einige Glückwünsche nachholen möchte. Die Gratulanten sollen angeschrieben werden, ob sie einen Besuch an der Tür durch den Ortsbügermeister wünschen. Statt des ansonsten üblichen Präsentkorbes werde er einen Einkaufsgutschein von „Pali´s Büddenstedtchen“ überreichen.

 
TOP 14 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Beantwortungen von Anfragen aus vorigen Sitzungen liegen nicht vor.

 
TOP 15 Anfragen

Protokoll:

Herr Lickfett lobt die Kämmerei ausdrücklich für die Aufarbeitung der Abschlüsse der Gemeinde Büddenstedt bis zum Jahr 2017. Im Hinblick auf den letzten Jahresabschluss der Gemeinde Büddenstedt stellt er die Frage, ob hier mit Konsequenzen für die Betroffenen zu rechnen sei.

Herr Schobert teilt mit, dass man  die dienstrechtlichen Konsequenzen prüfe. Der Staatsanwalt habe seine Ermittlungen abgeschlossen. Es gäbe einige Personen, die entlastet worden seien, es gäbe aber auch eine Person, die belastet wurde.

Herr Esbach gibt den Hinweis, dass an der Fassade der Turnhalle  etwa 10 Nistplätze von Vögeln entstanden seien. Hier sollte der Bauhof aktiv werden. Weiterhin bittet Herr Esbach um die Reinigung der Dachrinnen an der Bushaltestelle auf der Dr. Heinrich-Jasper-Straße sowie an der Dachrinne des großen Saals am Rathaus.

Weiterhin stellt Herr Esbach die Anfrage, wie sich aktuell der ärztliche Versorgungsschlüssel in der Stadt Helmstedt darstelle (z.B. Allgemeinmedizin, Kinder- und Hausärzte). Er möchte wissen, ob es eine Übersicht über die nächsten fünf bis zehn Jahre gäbe, aus der hervorgeht, wann Ärzte in den Ruhestand wechseln. Herr Schobert weist darauf hin, dass es dazu im vergangenen Jahr einen Vortrag des Leiters der kassenärztlichen Vereinigung im Fachausschuss (AJFS) gab. Dieser Bericht wurde Herrn Esbach zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf die Erfahrungen von Herrn Dr. Büchsenschuss, dem Demographiebeauftragten der Stadt Helmstedt.

Herr Klinghardt macht darauf aufmerksam, dass er persönlich festgestellt habe, dass der Andrang im Bürgerbüro der Stadt Helmstedt teilweise so stark sei, dass es in einigen Fällen zu chaotischen Zuständen führte. Er habe eine Situation im September miterlebt,  bei der ganze Familien und bis zu 7 Personen im Vorraum gestanden haben. Aus diesem Grund erschließe es sich ihm nicht, warum man angesichts diesen Bedarfs nicht das dauerhaft geschlossene Bürgerbüro in Büddenstedt öffnen könne, wo man relativ einfach einen Einbahnstraßenverkehr einrichten könne. Er befürchte angesichts der Ankündigung, dass eine Schließung bis einschließlich Dezember vorgesehen sei, dass dieses womöglich gar nicht mehr öffnen werde.

Herr Schobert erwidert, dass er zu diesen Zeiten möglichst wenig dezentral anbieten möchte, sagt aber zu, sich über die vorgebrachten Argumente Gedanken zu machen.

 
TOP 16 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall zum Thema "Schließung eines Schwimmbades in Helmstedt" Gebrauch gemacht.

Herr Zogbaum schließt den öffentlichen Teil und die Sitzung der Gemeinde Büddenstedt um 19.50 Uhr.

 

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