1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (aus Gesamthaushalt)
Beschluss:
Der Ortsrat Büddenstedt stimmt dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.
Herr Otto führt aus, dass es aufgrund der Coronapandemie erhebliche finanzielle Verschiebungen gibt, insbesondere Mindereinnahmen durch Steuerausfälle und Mehrausgaben. Dies hätte Mitte Juli zum Erlass einer Haushaltssperre geführt. Er weist insbesondere darauf hin, dass der Nachtragshaushalt noch nicht ganz vollständig sei, weil die Fachbereiche momentan noch dabei seien, die laufenden Maßnahmen, die im Haushaltsjahr vorgesehen waren und bei denen sich noch Veränderungen ergeben würden, zu erfassen. Diese würden noch in die laufenden Haushaltsberatungen einfließen.
Herr Lickfett weist darauf hin, dass die Einsparungen durch die Schließung des Hallenbades mit 130.000,00 Euro beziffert worden seien. Im Vorfeld sei immer behauptet worden, dass die jährlichen Betriebskosten bei mind. 300.000,00 Euro lägen. Es erschließe sich ihm nicht, dass der Erhaltungsaufwand tatsächlich noch bei etwa 170.000,00 Euro liegen würde.
Herr Otto erwidert dazu, dass der Erhaltungsaufwand durchaus beträchtlich sei. Außerdem müsse man erkennen, dass die Einsparungen beim Personal sich nicht auf das ganze Jahr beziehen, was in den individuellen Arbeitsvereinbarungen der Beschäftigten begründet wäre.
Herr Heineck möchte zum Produkt "Schwimmhalle Büddenstedt" (Teilposition 150) wissen, wie sich die Bewirtschaftungskosten in Höhe von 17.500,00 Euro zusammensetzen.
Herr Otto sagt eine Protokollierung der einzelnen Positionen, sowohl was die Personalaufwendungen als auch die Bewirtschaftungskosten betrifft, zu.
Der Fachbereich "Finanzen" gibt hierzu folgende Auskunft:
Zur Frage von Herrn Lickfett:
Das geplante Defizit der Schwimmhalle lag im Jahr 2019 (Anlagen waren noch im Betrieb) bei 394.000,00 Euro. Dieses setzt sich aus Erträgen (Eintrittsgelder und Pacht Milchbar) in Höhe von 74.800,00 Euro und Aufwendungen in Höhe von 469.200,00 Euro zusammen. Die Aufwendungen beinhalten:
- Personalaufwendungen = 229.900,00 Euro (Schwimmmeister, Stellenanteil FB 21 für die Verwaltung, Stellenanteil FB 55 für bauliche Angelegenheiten)
- Bauliche Unterhaltung = 22.000,00 Euro (Wartung von Anlagen, Reparaturen)
- Bewirtschaftungskosten = 200.700,00 Euro (Strom, Wasser, Gas, Versicherung)
Der Erhaltungsaufwand lag somit im Jahr 2019 bei 22.000,00 Euro und im Jahr 2020 (Ursprungshaushalt) bei 20.100,00 Euro.
Durch die Schließung werden Personalkosten, die bauliche Unterhaltung (ausgenommen Milchbar) sowie die Bewirtschaftungskosten (ausgenommen Steuern und Versicherung) eingespart.
Zur Frage von Herrn Heineck:
Zusammensetzung der Teilposition 150:
- Bauliche Unterhaltung = 20.100,00 Euro (durch Haushaltssperre sind weitere 17.000,00 Euro gesperrt worden)
- Abgaben und Abfallentsorgung = 900,00 Euro
- Gebäudeversicherung = 3.200,00 Euro
Die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt fassen sodann einstimmig den folgenden
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