Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Dienstag, 30. Juni 2020 , 17:00 Uhr
Aula des Juleum, Collegienplatz 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Die Ratsvorsitzende Elisabeth Heister-Neumann eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt und begrüßt die Anwesenden. Besonders begrüßt sie den Ehrenbürgermeister der Stadt Helmstedt, Herrn Dr. Karl Birker.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die Ratsvorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und auch die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt fest, nachdem der Protokollführer die Anwesenheit der Ratsmitglieder festgehalten hat. Es sind 37 Ratsmitglieder anwesend.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Frau Heister-Neumann fragt, ob es Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt.

Bürgermeister Wittich Schobert stellt folgende Änderungsanträge zur Tagesordnung:

Abgesetzt werden sollen folgende TOP:

TOP 19: Nachnutzung des Helmstedter Bahnhofsgebäudes

TOP 29: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab 2021; Antrag der SPD-Fraktion

TOP 30: Antrag gegen die Verwendung von Laubbläsern und Laubsaugern; Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

TOP 32 und 33: Planungssichere Nutzung des Roten Gebäudes durch die Grundschule St. Ludgeri; Antrag der CDU Fraktion / Schulentwicklungsplanung: Erweiterung des Schulgeländes um das Rote Gebäude, Antrag der SPD-Ratsfraktion (Diese Anträge wurden zurückgezogen)

Neu aufgenommen wird der TOP 34 - Weitere Nutzung des Roten Gebäudes durch die GS St. Ludgeri; Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe FDP/HWG -.

Herr Engelke stellt fest, dass einige der üblichen Tagesordnungspunkte wie z. B. Einwohnerfragestunde oder Fragestunde des Rates auf der Tagesordnung fehlen. Ihm sei schon bewusst, dass dies in der Ratssitzung im März so beschlossen wurde, allerdings halte er die Ratssitzung im März für unzulässig. Aufgrund der Corona Situation waren viele Ratsmitglieder nicht anwesend. In seiner Abmeldung habe er auf die fragwürdige Rechtmäßigkeit der Durchführung der Ratssitzung hingewiesen. Aus seiner Sicht seien die Beschlüsse der vergangenen Ratssitzung ungültig. Er habe seinerzeit überlegt, ob er die Kommunalaufsicht in dieser Angelegenheit einschalte.

Der Rat beschließt die Änderungen mit 36 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme. Sodann stellt Frau Heister-Neumann die geänderte Tagesordnung fest.

- - - - - - - - - -

Frau Heister-Neumann überreicht dem Ersten Stadtrat und Vorsitzenden der Johannes-Waisenhaus-Stiftung, Herrn Otto eine Spende des Rates in Höhe von 385 Euro für die Johannes-Waisenhaus-Stiftung.

 
TOP 4 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag kein Bericht vor.

 
TOP 5 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Rates vom 24.03.2020

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt genehmigt mit 29 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme sowie 7 Enthaltungen das Protokoll über den öffentlichen Teil der Ratssitzung am 24.03.2020.

 
TOP 6 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt mit Wirkung vom 01.07.2020. Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Hinsichtlich der Änderungen soll die Entscheidung, ob die Einwohnerfragestunde am Anfang oder am Ende der Sitzung stattfindet, flexibel gestaltet werden.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Herr Engelke geht auf die Thematik ein, dass es nur eine Einwohnerfragestunde geben und dann festgelegt werden soll, ob diese am Anfang oder am Ende der Sitzung stattfinden soll. Es sei nirgends geregelt, wer dies entscheiden solle. Er stellt den Änderungsantrag, dass die Einwohnerfragestunde sowohl am Anfang als auch am Ende der Sitzung stattfinden soll. Er gehe davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger sehr verantwortungsvoll mit diesem TOP umgehen und keine überflüssigen Fragen stellen würden. Sollte dieser Änderungsantrag nicht erfolgreich sein, so stellt er einen zweiten Änderungsantrag. Demnach sollte bei einer flexibelen Gestaltung der Einwohnerfragestunde festgelegt werden, dass die Entscheidung des Bürgermeisters im Benehmen mit dem/der Ratsvorsitzender/n, mit dem Rat sowie den Fragestellern zu treffen sei. Zur Fragestunde des Rates bemängelt er, dass die Ratsmitglieder die Fragen vorab schriftlich einreichen sollen. Dies sei nicht nachzuvollziehen. Das führe dazu, dass der Bürgermeister im Vorfeld die Fragen kenne und sich darauf einstellen könne. Er werde die Fragen nicht mehr spontan beantworten. Der Bürgermeister könne juristische Tricks in die Antworten einbauen. Somit hätten die Ratsmitglieder im Nachgang keine Chance mehr. Er stellt daher den Änderungsantrag, dass das schriftliche Einreichen der Fragen gestrichen werde. Er erweitert den Antrag dahingehend, dass die Antwort des Bürgermeisters im Fall der schriftlichen Einreichung auch zwei Tage vor der Sitzung erfolgen müsse, damit man sich als Ratsmitglied besser darauf vorbereiten könne.

Herr Winkelmann macht deutlich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Wesentlichen die Änderungen mittragen könne, allerdings sei man auch dafür, dass die Einwohnerfragestunde sowohl am Anfang als auch am Ende der Sitzung stattfinden solle. Man sei bisher sehr verantwortungsvoll mit der Einwohnerfragestunde umgegangen. Oftmals seien die Sitzungen sehr lang. Wenn dann Einwohner bis zum Ende einer Sitzung ausharren und noch eine Frage haben, sollten die Einwohner auch zu Wort kommen, auch wenn es zu Beginn der Sitzung schon eine Einwohnerfragestunde gab.

Herr Schobert weist eindrücklich darauf hin, dass die Corona Pandemie noch gegenwärtig sei. Mit der Änderung der Geschäftsordnung im März habe man eine Straffung der Sitzung erreichen wollen. Einige Dauertagesordnungspunkte habe man aus der Tagesordnung gestrichen. Mit der erneuten Änderung wolle man den ersten Schritt hin zur Normalität gehen in dem Wissen, dass man in keinster Weise in der Normalität angekommen sei. Wenn man sich über die Fragen von Einwohnerfragestunden Gedanken mache und dabei sehe, dass man trotz Pandemie einen Teil wieder zulasse, sei es jedoch auch wichtig, dass die Sitzungen trotzdem auch in einem gewissen zeitlichen Rahmen ablaufen sollen. Man wisse, dass insbesondere bei brenzligen Themen eigene Meinungen in die Fragen eingebaut werden und somit die Einwohnerfragestunden häufig genutzt werden, um Diskussionsbeiträge u. ä. zu leisten. Er halte es für wichtig und richtig, dass man durch einen eingeschränkten Tagesordnungsablauf ein klares Zeichen setze. Er führt aus, dass gerade in den Ortsratssitzungen am Ende einer Sitzung viele Fragen gestellt werden, in den Ratssitzungen werden aber am Anfang der Sitzung häufig Fragen gestellt. Dies spreche für eine Flexibilität bei der Anordnung der Einwohnerfragestunde. Daher werde er in Absprache mit dem jew. Ortsbürgermeister bzw. mit dem jew. Ausschussvorsitzenden im Vorfeld der Sitzung abstimmen, an welcher Stelle der TOP Einwohnerfragestunde platziert wird. Nach der Pandemie werde man auch wieder zu zwei Einwohnerfragestunden zurückkehren. Zur Fragestunde des Rates stellt er klar, dass das schriftliche Einreichen kein Muss ist. Die Fragen können schriftlich eingereicht werden, da dies zur Folge hat, dass auch die Antworten flüssiger und somit schneller gegeben werden können. Über allem stehe ein zügiger Sitzungsablauf in Pandemiezeiten.

Für Herrn Engelke werde mit der Einwohnerfragestunde sehr verantwortungsvoll umgegangen und nicht missbraucht. Zur Fragestunde des Rates beantragt er, dass das Wort "soll" durch das Wort "kann" ersetzt wird. Seinen ersten Änderungsantrag zu dieser Thematik zieht er zurück.

Herr Junglas beantragt, dass auch der § 16 der Geschäftsordnung geändert werde. Dort müsse es dann "Am Anfang oder am Ende einer Sitzung"  heißen.

Zunächst lässt Frau Heister-Neumann über die Änderungsanträge abstimmen.

Der erste Antrag von Herrn Engelke - Einwohnerfragestunde am Anfang und am Ende jeder Sitzung - wird mit 27 NEIN-Stimmen bei 9 JA-Stimmen sowie 1 Enthaltung abgelehnt.

Der zweite Antrag von Herrn Engelke - Entscheidung, ob die Einwohnerfragestunde am Anfang oder am Ende stattfindet, soll im Benehmen mit Ratsvorsitzender, Ratsmitglieder und Fragesteller entschieden werden - wird mit 33 NEIN-Stimmen bei 2 JA-Stimmen sowie 2 Enthaltungen abgelehnt.

Der dritte Antrag von Herrn Engelke - Fragestunde des Rates, Fragen können schriftlich eingereicht werden - wird mit 14 NEIN-Stimmen bei 13 JA-Stimmen sowie 10 Enthaltungen abgelehnt.

Der vierte Antrag von Herrn Engelke -  werden Anfragen vor der Sitzung schriftlich eingereicht, muss der Bürgermeister zwei Tage vor der Sitzung die Antwort schriftlich zur Verfügung stellen - wird mit 26 NEIN-Stimmen bei 1 JA-Stimme sowie 10 Enthaltungen abgelehnt.

Der Antrag von Herrn Junglas - Änderung des § 16 GO - wird einstimmig -  bei einer Enthaltung - angenommen.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 34 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme sowie 2 Enthaltungen den folgenden



TOP 7 Sitzungen der Fachausschüsse und Fraktionen/Gruppen des Rates der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt, die Arbeit in den vom Rat der Stadt gebildeten Fachausschüssen wieder aufzunehmen.

Je nach Situation können die vom Rat freiwillig eingerichteten Fachausschüsse auch per Videokonferenz tagen, wenn der Bürgermeister und die oder der jeweilige Ausschussvorsitzende/r diesem Verfahren zustimmt.

Für die Teilnahme an Videokonferenzen für Ausschuss- oder Fraktions- bzw. Gruppensitzungen wird ein Sitzungsgeld gemäß der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Helmstedt gewährt.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Herr Preuß bemängelt, dass in der Vorlage die Einzelratsmitglieder nicht berücksichtigt worden sind. Momentan kann jedes Ratsmitglied an jeder Ausschusssitzung teilnehmen. Wenn dann die Fachausschüsse per Videokonferenz tagen sollten, sei nicht sichergestelt, dass alle Ratsmitglieder teilnehmen können. Er fragt die Verwaltung, wie sichergestelllt werden soll, dass alle Ratsmitglieder die entsprechenden Informationen bekommen.

Herr Schobert antwortet, dass jedes Ratsmitglied von der Stadt Helmstedt ein iPad erhalten habe und mit diesem könne man an den entsprechenden Videokonferenzen teilnehmen. Ihm gehe es darum, dass in den Wochen der Pandemie die politischen Kommunikationswege neu erfunden werden mussten. Sitzungen bzw. persönliche Treffen waren nicht möglich. Er halte die Nichtberatung in den Fachausschüssen für nicht gut. Dort könne man sich vor allem inhaltlich austauschen, um so die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und des Rates vorzubereiten. Die Aufnahme dieses Punktes soll dazu führen, dass bei Eintritt einer ähnlichen Situation zumindest das Instrument einer Videokonferenz für die freiwilligen Fachausschüsse genutzt werden kann. In einer Videokonferenz könne man zwar keine Beschlüsse fassen, jedoch könne man entsprechende Stimmungsbilder abfragen. 

Frau Niemann bittet darum, dass alle Ratsmitglieder mit iPads ausgestattet werden, die dann auch die Videokonferenzen ermöglichen werden. Momentan sei dies nicht sichergestellt. Die Geräte einiger Ratsmitglieder seien nicht für Videokonferenzen geeignet.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 35 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme sowie 1 Enthaltung den folgenden


TOP 8 Entlassung des 1. Stellvertretenden Stadtbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt, Herrn Marc Blumenberg, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis

Beschluss:

Herr Marc Blumenberg wird aufgrund seines schriftlichen Antrages vom 12.03.2020 mit Ablauf des 30.06.2020 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als 1. stellvertretender Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt entlassen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 9 Ernennung des 1. stellvertretenden Stadtbrandmeisters Herrn Nils Sage

Beschluss:

Der Hauptbrandmeister Nils Sage wird mit Wirkung vom 01.07.2020 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt ernannt.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 10 Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Reinsdorf-Hohnsleben Herrn Felix Jacobs

Beschluss:

Der Hauptfeuerwehrmann Felix Jacobs wird mit Wirkung vom 01.07.2020 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Reinsdorf-Hohnsleben ernannt.

- - - - - - - - - -

Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt überreicht Bürgermeister Wittich Schobert den drei Feuerwehrkameraden die entsprechenden Urkunden.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 11 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung einer Gruppe von Behörden i. S. v. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung einer Direktvergabe an die KVG Braunschweig

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt dem Abschluss einer "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung einer Gruppe von Behörden i.S.v. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung einer Direktvergabe an die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig" (KVG) zu. Der Vereinbarungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

2. Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt der Übertragung der Befugnis zur Intervention im öffentlichen Personenverkehr vom Regionalverband Großraum Braunschweig (RVBS) auf die Stadt Helmstedt in dem in § 2 Absatz 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschriebenen Umfang zu.

3. Der Rat der Stadt Helmstedt benennt als Vertreter der Stadt Helmstedt in der Gruppe von Behörden den Geschäftsbereichsleiter III (derzeit Herr Thomas Bode) (§ 3 Absatz 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung).

4. Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt der Ernennung des von der Stadt Salzgitter benannten Vertreters als Ansprechpartner der Gruppe von Behörden zu (§ 3 Absatz 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung).

5. Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt der Veröffentlichung der Direktvergabeabsicht im EUAmtsblatt im Jahr 2020 zu.

6. Der Rat der Stadt Helmstedt ermächtigt die Verwaltung an der "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung einer Gruppe von Behörden i.S.v. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung einer Direktvergabe an die KVG Braunschweig" redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorzunehmen.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff sowie den Beschlussvorschlag der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 2 Enthaltungen - den folgenden


TOP 12 Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Direktvergabe an die KVG

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt dem neuen, vom 01.01.2022 bis 31.12.2031 geltenden Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/07 zur Direktvergabe durch eine Gruppe von Behörden an die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG) zu.

2. Der Rat der Stadt Helmstedt weist seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KVG an, in der entsprechenden Gesellschafterversammlung der KVG dem Tagesordnungspunkt "Anweisung des KVG-Geschäftsführers zur verbindlichen Beachtung der Vorschriften des öffentlichen Dienstleistungsauftrages" zuzustimmen.

3. Die Weisung ist nach § 6 Abs. 2 S. 4 der vorab beschlossenen Direktvergabevereinbarung dann umzusetzen, wenn der Ansprechpartner der Gruppe von Behörden die Durchführung der Direktvergabe veranlasst.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff sowie den Beschlussvorschlag der Vorlage bekannt.

Herr Romba plädiert dafür, der Vorlage zuzustimmen. Erfreulich sei, dass auch weiterhin ein örtliches Busunternehmen mit dem ÖPNV im Bereich Helmstedt beauftragt werde. Er hoffe, dass auf entsprechenden Ebenen ein Umdenken stattfinde und die Kommunen bei den Zuschüssen bzw. Verlustausgleichszahlungen entlastet werden.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 13 Gewerbegebiet Neue Breite Nord; hier: Aufhebung des Beschlusses V 208/05 und Beschlussfassung zur weiteren Herleitung eines Verkaufspreises

Beschluss:

1. Der Ratsbeschluss V208/05 wird aufgehoben.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Grundstücke aus dem Gewerbegebiet „Neue Breite Nord“ Helmstedt nach Ortsüblichkeit mit Untergrenze auf Basis des aktuellen Bodenrichtwertes zu veräußern.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff sowie den Beschlussvorschlag der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 14 Planungsverband Buschhaus; Vertreter der Stadt Helmstedt in der Verbandsversammlung

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt benennt Herrn Joachim Wolter als Stellvertreter von Herrn Mike Cohn aus der Gruppe FDP/HWG für die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Buschhaus.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff sowie den Beschlussvorschlag der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 15 Annahme von Zuwendungen durch den Rat

Beschluss:

Die in der Vorlage 001/2020 aufgeführten Zuwendungen werden angenommen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 16 Beschluss über den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Büddenstedt

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Büddenstedt wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

2. Der Gewinn i. H. v. 952.549,82 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Rat erteilt dem ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Büddenstedt für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016 keine Entlastung.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff sowie den Beschlussvorschlag der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 2 Enthaltungen - den folgenden


TOP 17 Hallenbad Büddenstedt; Aufhebung von Satzungen und Einziehung der öffentlichen Widmung des Hallenbades Büddenstedt (Entwidmung)

Beschluss:

1. Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Büddenstedt für das Schwimmbad Büddenstedt wird beschlossen.

2. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Büddenstedt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Schwimmhalle Büddenstedt wird beschlossen.

3. Die Widmung des Hallenbades Büddenstedt als öffentliche Einrichtung wird mit Wirkung zum 01.08.2020 eingezogen.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff sowie den Beschlussvorschlag der Vorlage bekannt.

Für Herrn Preuß sei nun ein trauriger Moment für Büddenstedt und auch für die Politik gekommen. Vor der Kommunalwahl wurde versprochen, dass alle drei Bäder erhalten bleiben. Es wurden große Versprechungen gemacht. Alle Ratsmitglieder hätten seinerzeit wissentlich eine Falschaussage getroffen. Es zeichnete sich ab, dass das Freibad in Helmstedt und das Hallenbad in Büddenstedt geschlossen werden sollten. Im Zuge der Wahlversprechen wurden beide Bäder wieder von der Haushaltskonsolidierungsliste gestrichen. Nach der Wahl stellte man den großen Renovierungsstau im Bad in Büddenstedt fest. Was eine Renovierung eines Bades kostet, habe man bereits bei der Renovierung des Juliusbades erlebt. Die Hoffnung bei den Bürgern wurde noch einmal geweckt, indem man zusagte, dass bei Bildung eines Trägervereines und entsprechenden finanziellen Zusagen das Bad erhalten bleiben könnte. Er habe seinerzeit schon gesagt, dass dies nicht klappen werde und ihm die Personen, die sich darum bemühen, leidtäten.  Nun sei es auch so gekommen, dass das Bad geschlossen werden müsse. Er werde der Schließung zustimmen.

Herr Zogbaum zeigt sich enttäuscht über die Entwicklung und die Schließung des Bades. Trotzdem bedankt er sich, dass man die Chance bekommen habe, durch die Gründung eines Trägervereins das Bad zu erhalten. Letztendlich habe es nicht geklappt, einen Verein zu gründen. Es scheiterte an Personen, die die Verantwortung für diesen Verein übernehmen wollten. Der Ortsrat Büddenstedt habe der Entwidmung nicht zugestimmt. Diese Entscheidung sei allerdings emotional begründet. Die Entwidmung sei allerdings auch eine Chance für etwas Neues. Es fänden bereits Gespräche über eine Nachnutzung statt. Es werde ein Konzept erstellt. Man müsse jedoch bei allen Beschlüssen des Rates auch aufpassen. Der Haushalt der Stadt Helmstedt sei defizitär. Durch die Corona Situation trete noch eine Verschlechterung ein. Um Geld zu sparen, würden Anlagen, die für den Bürger sind, geschlossen. Man unterhalte sich so z. B. über ein Bahnhofsgebäude, bei dem eine Dachsanierung anstehe, die 400.000 Euro und mehr kosten werde, habe aber keine Nutzungsmöglichkeit für das Gebäude. Diskutiert wurde über eine Brücke über die Bahnanlagen, die mehrere Millionen Euro kosten solle. Es sei die Aufgabe, für die Bürger da zu sein und daher auch Anlagen wie Bäder zu erhalten. Er werde der Vorlage zur Entwidmung des Bades nicht zustimmen.  

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 29 JA-Stimmen bei 6 NEIN-Stimmen sowie 2 Enthaltungen den folgenden


TOP 18 Erweiterung der Betreuungszeiten in der Kita St. Walpurgis

Beschluss:

Dem Antrag der Kirchengemeinde St. Walpurgis auf Erweiterung der Betreuungszeit der bestehenden Dreivierteltagsgruppe von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr in eine Ganztagsgruppe von 8:00 bis 16:00 Uhr wird, beginnend ab dem Kindergartenjahr 2020/2021, zugestimmt, sofern die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Sofern dies nicht der Fall ist, kann die Erweiterung der Betreuungszeit erst zum Haushaltsjahr 2021 erfolgen. Die entstehenden Kosten werden im Rahmen der Defizitabdeckung durch die Stadt Helmstedt getragen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff sowie den Beschlussvorschlag der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig - bei 2 Enthaltungen - den folgenden


TOP 19 Nachnutzung des Helmstedter Bahnhofgebäudes

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 20 Stadtsanierung Helmstedt; Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Elzwegviertel“

Beschluss:

1. Dem Ergebnisbericht über die Vorbereitenden Untersuchung „Elzwegviertel“ wird zugestimmt.

2. Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Elzwegviertel“ wird beschlossen (Anlage A).

3. Für das Sanierungsgebiet „Elzwegviertel“ wird für die Durchführung der Maßnahme eine Frist von bis zu 10 Jahren festgelegt.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 21 Stadtsanierung Helmstedt; Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Gartenstadt/Warneckenberg“

Beschluss:

1. Dem Ergebnisbericht über die Vorbereitenden Untersuchung „Gartenstadt/Warneckenberg“ wird zugestimmt.

2. Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Gartenstadt/Warneckenberg“ wird beschlossen (Anlage A).

3. Für das Sanierungsgebiet „Gartenstadt/Warneckenberg“ wird für die Durchführung der Maßnahme eine Frist von bis zu 10 Jahren festgelegt.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 22 Stadtsanierung Helmstedt; Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Büddenstedt“

Beschluss:

1. Dem Ergebnisbericht über die Vorbereitenden Untersuchung „Büddenstedt“ wird zugestimmt.

2. Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Büddenstedt“ wird beschlossen (Anlage A).

3. Für das Sanierungsgebiet „Büddenstedt“ wird für die Durchführung der Maßnahme eine Frist von bis zu 10 Jahren festgelegt.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 23 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 386 „Höltgeberg“; - Aufstellungsbeschluss -; - Umlegungsanordnung -

Beschluss:

1. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. OTB 386 “Höltgeberg“ für das in der Anlage 1 gekennzeichnete erweiterte Gebiet wird gefasst.

2. Eine Umlegung gem. § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Bebauungsplanes "Höltgeberg" wird angeordnet.

3. Die Übertragung der Umlegungsbefugnis gem. § 46 Abs. 4 BauGB auf das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) wird beschlossen. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung mit der Verwaltungsbehörde geregelt.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden



TOP 24 Bauleitplanung Helmstedt; 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Elzweg/Kantstraße“; - Feststellungsbeschluss –

Beschluss:

1. Der Abwägung, der in der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten (Anlage 1).

2. Die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich “ Elzweg/Kantstraße“ wird gemäß § 6 BauGB beschlossen. Der Begründung zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht wird zugestimmt.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 25 Stadtsanierung Helmstedt; Vorbereitende Untersuchungen für das Quartier „Nordwestliche Altstadt“ – Beschluss über Ergebnisbericht/Integriertes Entwicklungskonzept (ISEK)

Beschluss:

1. Dem Ergebnisbericht über die Vorbereitenden Untersuchungen „Nordwestliche Altstadt“ wird zugestimmt.

2. Dem Integrierten Entwicklungskonzept (ISEK) für die Nordwestliche Altstadt mit Maßnahmen sowie einer Kosten- und Finanzierungsübersicht wird zugestimmt.

3. Die Stadt Helmstedt beabsichtigt die in der Städtebauförderanmeldung bezeichnete Maßnahme „Nordwestliche Altstadt“ durchzuführen.

4. Die Stadt Helmstedt wird für den durch Einnahmen und Städtebaufördermitteln des Landes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme entsprechende Mittel aus dem Haushalt der Stadt bereitstellen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden



TOP 26 Stadtsanierung Helmstedt; Vorbereitende Untersuchungen für das Quartier „Conringviertel“ – Beschluss über Ergebnisbericht/Integriertes Entwicklungskonzept (ISEK)

Beschluss:

1. Dem Ergebnisbericht über die Vorbereitenden Untersuchungen „Nordwestliche Altstadt“ wird zugestimmt.

2. Dem Integrierten Entwicklungskonzept (ISEK) für die Nordwestliche Altstadt mit Maßnahmen sowie einer Kosten- und Finanzierungsübersicht wird zugestimmt.

3. Die Stadt Helmstedt beabsichtigt, die in der Städtebauförderanmeldung bezeichnete Maßnahme „Nordwestliche Altstadt“ durchzuführen.

4. Die Stadt Helmstedt wird für den durch Einnahmen und Städtebaufördermitteln des Landes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme entsprechende Mittel aus dem Haushalt der Stadt bereitstellen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden



TOP 27 Vermarktung der Bauplätze im Baugebiet „Am Stephani-Friedhof“

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baugrundstücke im Baugebiet „Am Stephani-Friedhof“ zu den in der Anlage 3 aufgeführten Kaufpreisen und wesentlichen Vertragsbedingungen (Anlage 2) anzubieten und zu veräußern.

2. An die Eigentümer der Grundstücke „Pottkuhlenweg 15, 17 und 19“ sind die Flächen zum Preis von 100 €/m² zu veräußern.

3. Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt, in den abzuschließenden Kaufverträgen erforderlichenfalls noch Änderungen und/oder Ergänzungen von nicht wesentlicher Bedeutung vorzunehmen.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 28 Vermarktung der Bauplätze im Baugebiet „Im Rottlande II“ – 2. Bauabschnitt -

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baugrundstücke im Baugebiet „Im Rottlande II“ - 2. Bauabschnitt - zu den in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Kaufpreisen und den wesentlichen Vertragsbedingungen anzubieten und zu veräußern.

2. Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt, in den abzuschließenden Kaufverträgen erforderlichenfalls noch Änderungen und/oder Ergänzungen von nicht wesentlicher Bedeutung vorzunehmen.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 36 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den folgenden


TOP 29 Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab 2021; Antrag der SPD-Fraktion

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 30 Antrag gegen die Verwendung von Laubbläsern und Laubsaugern; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 31 Änderungen bez. der Einführung eines neuen Parkraumkonzeptes; Antrag der Gruppe FDP/HWG

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die Rücknahme der Verkürzung der Parkdauer von 2 auf 3  Stunden, mit Ausnahme des Parkbereiches Holzberg.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Frau Schadebrodt erläutert den Antrag der Gruppe FDP/HWG. Die Gruppe beantragt, dass die Verkürzung der Höchstparkdauer auf zwei Stunden wieder zurückgenommen und dass das bisherige System mit den Bewohnerparkplätzen aufgegeben wird und die Bewohner mit Parkausweis künftig jeden freien Parkplatz innerhalb des Stadtringes nutzen können. Die Absicht beim Parkraumkonzept war, Engpässe insbesondere auf dem Holzberg zu vermeiden und daher die Höchstparkdauer auf zwei Stunden zu beschränken. Dies sei ihrer Ansicht nach eine Fehlentscheidung. Durch die verkürzte Parkmöglichkeit wird es vielen Innenstadtbesuchern nicht mehr möglich sein, alle Besorgungen und Termine in zwei Stunden zu erledigen. Für gastronomische Besuche verbleibe dann auch nicht ausreichend Zeit. Auch der Seniorenbeirat habe beklagt, dass er seine zweistündigen Sitzungen nicht mehr in der Innenstadt abhalten könne. Man verdränge so die Besucher aus der Innenstadt. Die Parksituation habe sich auch vor der Corona  Situation erheblich entschärft, da nun regelmäßig und intensiv der ruhende Verkehr in der Innenstadt kontrolliert werde. Auch die Einrichtung eines Langzeitparkplatzes auf dem Südertor und der Beginn der gebührenpflichtigen Zeit auf dem Holzberg um 8 Uhr werde eine erhebliche Verbesserung der Parksituation bringen. Es spreche daher einiges dafür, die maximale Parkdauer bei drei Stunden zu belassen. Zahlreiche Bürger zeigten sich nach dem Beschluss im Dezember enttäuscht, da sie sich eine Aufhebung der speziellen Bewohnerparkpätze wünschten. Die Abschaffung des bisherigen Systems würde eine viel flexiblere Nutzung des begrenzten öffentlichen Parkraums in der gesamten Innenstadt ermöglichen. Sie hoffe, dass der Antrag im Rat eine Mehrheit finde. Sie würde einer getrennten Abstimmung zu den Punkten a) und b) zustimmen.

Herr Preuß kritisiert, dass ein Konzept, welches einstimmig beschlossen und noch nicht umgesetzt wurde, wieder geändert werden soll. Es werde immer so sein, dass man es nicht allen recht machen könne. Es wurde seinerzeit beschlossen, dass das Konzept zunächst umgesetzt werden soll, dann solle es für eine gewisse Zeit laufen und im Nachgang wollte man die Erfahrungen besprechen. Das ständige Ändern von Konzepten sei nicht zielführend. Das Erstellen von Konzepten koste in der Regel auch viel Geld. Dann müsse man auch irgendwann dazu stehen und nicht stets über Änderungen diskutieren.

Herr Ryll verweist zu  Beginn seiner Ausführungen auf den einstimmigen Beschluss im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Letztendlich wurde das Parkraumkonzept mit einigen Änderungen, die im vorgeschalteten Verwaltungsausschuss diskutiert wurden, im Rat am 12.12.2019 beschlossen. Somit wurde zunächst eine Faktenlage geschaffen. Im Vorfeld der Beschlüsse habe die CDU eine Bürgerbefragung im Helmstedter Schützenhaus durchgeführt. Allerdings war die Beteiligung daran sehr gering. Das Ziel eines Parkraumkonzeptes war es, einen Einkaufsparkplatz Holzberg zu schaffen. Es wurde festgestellt, dass sich die Nutzung des Holzberges nicht so dargestellt habe wie es sich die Politik vorgestellt habe. Der Holzberg werde überwiegend von Personen genutzt, die im näheren Umfeld arbeiten. Dies sei zunächst auch okay, allerdings sei dies nicht das Ziel der Politik. Im Fachausschuss wurde empfohlen, die gebührenpflichtige Zeit auf dem Holzberg von 9 Uhr auf 8 Uhr vorzuziehen und die Parkdauer von 3 Stunden auf 2 Stunden zu verkürzen. Der Beschluss, der am 12.12.2019 getroffen wurde, entsprach nicht zu 100 % der Empfehlung des Fachausschusses. Da sei dem Rat anscheinend ein Fehler unterlaufen. Daher danke er Frau Schadebrodt, dass das Thema noch einmal aufgegriffen wurde. Herr Ryll stellt einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag a). Er beantragt, dass der Rat der Stadt Helmstedt die Rücknahme der Verkürzung der Parkdauer von 2 auf 3 Stunden beschließen solle, mit Ausnahme des Parkbereiches Holzberg. Dies entspreche auch der Empfehlung des Fachausschusses. Allerdings war es anscheinend so angekommen, dass auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen die Höchstparkdauer von 3 Stunden auf 2 Stunden verkürzt werden solle.

Herr Zogbaum macht deutlich, dass es sich die SPD-Frakton nicht einfach gemacht habe mit dem Antrag der Gruppe FDP/HWG. Zu Punkt b) des Antrages teilt er mit, dass die SPD-Frakton nicht für die Aufhebung der Bewohnerparkplätze sei. Die Gruppe argumentiere, dass viele Innenstadtbewohner für die Aufhebung der speziellen Zonen seien. Innerhalb der SPD-Fraktion habe man überwiegend gegenteilige Stimmen gehört. Viele ältere Mitbürger hätten Angst, dass sie in der Nähe ihrer Wohnung keinen Parkplatz mehr finden würden. Der Argumentation zum Punkt a) konnte die SPD-Fraktion durchaus folgen. Zwei Stunden seien für einen Besuch der Innenstadt zu wenig. Gerade dann, wenn man die Innenstadt stärken wolle, sei eine Erhöhung der Höchstparkdauer auf drei Stunden erforderlich. Ein Einkaufsbummel in Kombination mit einem Besuch eines Cafes oder eines Restaurants sei in zwei Stunden nicht zu bewerkstelligen. Die SPD sei mehrheitlich für die Erweiterung. Dem Vorschlag der CDU, zwei Stunden Höchstparkdauer auf dem Holzberg, könne man mehrheitlich folgen. Dadurch werde man nicht erreichen, dass die Dauerparker auf dem Holzberg verschwinden werden. Wer momentan die Parkcard nutze, werde auch nicht davor zurückschrecken, alle zwei Stunden die Parkscheibe weiterzudrehen. Es gebe aber auch Stimmen in der SPD, die der Zwei-Stunden-Regelung etwas abgewinnen können. Daher werde die SPD-Fraktion nicht einheitlich abstimmen. Die SPD-Fraktion beantragt, dass über die Punkte a) und b) getrennt voneinander abgestimmt werde. 

Herr Cohn weist darauf hin, dass in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr die Bewohnerparkplätze auf dem Holzberg überwiegend leer stehen. Daher sei die Gruppe FDP/HWG dafür, eine einheitliche Parkzone einzurichten. Die Bewohnerparkplätze seien ja dann nicht gänzlich für die Bewohner weg, sondern durch die Höchstparkdauer von 3 Stunden werden die Bewohnerparkplätze im Laufe des Tages wieder frei. Abends könnten dann die Bewohner, die von der Arbeit kommen, die Bewohnerparkplätze wieder nutzen.

Für Herrn Stein sei es in Zeiten von Corona wichtig, den Einzelhandel in der Innenstadt zu stärken. Seine Fraktion spreche sich für eine Höchstparkdauer von drei Stunden aus. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses sei die SPD kurzfristig umgeschwenkt und habe sich für die Beibehaltung der Bewohnerparkplätze ausgesprochen. Der Fachausschuss hatte sich im Gegensatz dazu für die Aufhebung der Bewohnerparkplätze entschieden. Der Argumentation der SPD könne er nicht folgen, denn es gebe außerhalb des Stadtringes auch keine Bewohnerparkplätze und die Bewohner müssten dort auch längere Wege in Kauf nehmen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstütze daher den Antrag der Gruppe FDP/HWG. Grundsätzlich spreche aber auch nichts gegen den Änderungsantrag der CDU-Fraktion.

Frau Heister-Neumann lässt zunächst über den Antrag abstimmen, dass über die Punkte a) und b) getrennt voneinander beschlossen wird. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über den Änderungsantrag von Herrn Ryll abstimmen. Dieser Antrag wird mit 20 JA-Stimmen bei 16 NEIN-Stimmen sowie 1 Enthaltung angenommen.

Im Anschluss daran lässt Frau Heister-Neumann über den Punkt b) des Ursprungsantrages der Gruppe FDP/HWG abstimmen. Dieser wird mit 28 NEIN-Stimmen bei 8 JA-Stimmen sowie 1 Enthaltung abgelehnt.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst somit folgenden


TOP 32 Planungssichere Nutzung des Roten Gebäudes durch die Grundschule St. Ludgeri; Antrag der CDU-Fraktion

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 33 Schulentwicklungsplanung: Erweiterung des Schulgeländes um das Rote Gebäude, Antrag der SPD-Ratsfraktion

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 34 Weitere Nutzung des Roten Gebäudes durch die GS St. Ludgeri; Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe FDP/HWG

Beschluss:

Unter Beachtung der Beschlussfassung des Rates zur Schulbedarfsplanung und Schulraumkonzeption mit Blick auf die Fortentwicklung des schulischen Ganztagsbetriebes (V132/19) vom 28.11.2019, wird das Rote Gebäude für das schulische Ganztagsangebot im derzeitigen Umfang (Erdgeschoss), der Grundschule St. Ludgeri zur Verfügung gestellt. Der Beschluss zur V038/18 wird aufgehoben.

- - - - - - - - - -

Frau Niemann verlässt die Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt.



Protokoll:

Frau Heister-Neumann gibt den Betreff der Vorlage bekannt.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über die Vorlage abstimmen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst mit 35 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme sowie 1 Enthaltung den folgenden


TOP 35 Bekanntgaben  
TOP 35.1 Umnutzung Hausmannsturm

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 35.2 Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Aufwendung gem. § 117 NKomVG

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 35.3 Eckwerte für den Haushaltsplan 2021/2022

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Herr Romba bemängelt, dass lt. Bekanntgabe für das Haushaltsjahr 2022 keine Eckwerte festgelegt werden sollen, obwohl dies ein gültiger Ratsbeschluss vorgebe. Gleichwohl soll aber ein Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022 aufgestellt werden. Die Beschlusslage des Rates gebe jedoch vor, dass generell zu jedem Haushalt Eckwerte festgelegt werden sollen. Die Bekanntgabe widerspreche somit dem Grundtenor des Rates. Er bittet darum, dass man überdenke, ob es aufgrund der derzeitigen Haushaltslage sinnvoll wäre, einen Doppelhaushalt aufzustellen. 

Herr Schobert antwortet, dass ein Doppelhaushalt aufgrund der aktuellen Lage noch dringender sei als vorher. Es sei davon auszugehen, dass der Rat der Stadt Helmstedt einen erheblichen Zeitanteil benötigen werde, um sich nach der Kommunalwahl zu sortieren. Wenn es schnell ginge, würde der neue Rat erst im März 2022 einen Haushalt beschließen und es sei damit zu rechnen, dass dann der Haushalt frühestens Mitte des Jahres 2022 genehmigt werde. Dem spreche entgegen, dass insbesondere in den Bereichen Schulen und Kindergärten ein sehr ehrgeiziges Programm erarbeitet wurde, welches zügig abgearbeitet werden soll.  Daher sei es sinnvoll, einen Doppelhaushalt aufzustellen. Eckwerte machen aufgrund der aktuellen Situation wenig Sinn. Äußere Einflüsse wie wegbrechende Steuereinnahmen, Gewerbesteuerrückzahlungen, allgemeine Auswirkungen der Corona Pandemie seien nicht zu planen.   

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 35.4 Erschließung des Baugebietes „Am Stephani Friedhof“ am Magdeburger Tor sowie die Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes, Straße Magdeburger Tor; - Auftragserteilung -

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 35.5 Pflaster- und Reparaturarbeiten an verschiedenen Straßen und Gehwegen in Helmstedt einschl. aller Ortsteile; - Auftragserteilung -

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 35.6 Asphaltarbeiten im Helmstedter Stadtgebiet, einschließlich aller Ortsteile – Auftragserteilung -

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 36 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Herr Strümpel fragt, in welcher Form die Anfrage von Frau Niemann zur Änderung der Straßenreinigungssatzung beantwortet wird.

Herr Schobert bedauert, dass Frau Niemann die Ratssitzung verlassen hat. Die Beantwortung liege schriftlich vor. Er habe Kopien für die Ratsmitglieder gefertigt. Die Beantwortung werde auch dem Protokoll beigefügt.

Herr Junglas stellt klar, dass es eine Anfrage der SPD-Fraktion war, die von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Frau Niemann gestellt wurde.

- - - - - - - - - -

Herr Zogbaum bedankt sich bei Herrn Strümpel für den vieljährigen Vorsitz der SPD-Fraktion und überreicht ihm ein Präsent. Er danke seiner Fraktion für das Vertrauen, dass er jetzt der Nachfolger von Herrn Strümpel sei.

- - - - - - - - - -

Herr Fox geht auf die o. a. Frage der SPD bzw. auf die Beantwortung ein. Unter Punkt 2 werde gefragt, wie und durch wen die Reinigung erfolgen soll, wenn Bürger alters- oder krankheitsbedingt ihrer Reinigungspflicht nicht mehr nachkommen können. U. a. werde geantwortet, dass die Kosten für einen Hausmeister- oder Reinigungsdienst in der Regel den Betrag der eingesparten Staßenreinigungsgebühren nicht oder nicht wesentlich übersteigen dürften. Für die Eigentümer bzw. die Anwohner sei dies eine beruhigende Information. Er möchte jedoch wissen, woher diese Information komme. Unter Punkt 4 werde gefragt, welche finanziellen Auswirkungen die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Eigentümer für die Stadt habe. U. a. werde geantwortet, dass es weder zu Mehrausgaben noch zu Mehreinnahmen führe. Er möchte wissen, was mit der bisherigen Straßenreinigung z. B. in  Büddenstedt passiert sei.

Herr Schobert antwortet, dass es Erfahrungswerte der Verwaltung seien. Auf die zweite Frage antwortet er, dass in der Gemeinde Büddenstedt keine Straßenreinigungsgebühren erhoben wurden. Man habe nun geltendes Recht zur Anwendung gebracht. All das, was im Bereich der Straßenreinigung aufgewendet werde, müsse auf alle Nutzer umgelegt werden.  

- - - - - - - - - -

Die Ratsvorsitzende Frau Heister-Neumann beendet um 19:02 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt.

Frau Wiesenborn verlässt die Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt.

Es schließt sich eine 8 minütige Pause an.


Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap